Protocol of the Session on May 12, 2009

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von der Fraktion DIE LINKE hat Herr Adler das Wort, und zwar auch Sie für zwei Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben davon gesprochen, dass Sie die Volle Halbtagsschule und die Verlässliche Grundschule aus Gründen der Gleichberechtigung angleichen wollen. Hierzu frage ich Sie: Warum muss denn immer ein Angleichung nach unten stattfinden und warum nicht einmal eine Angleichung nach oben?

(Beifall bei der LINKEN)

Die Volle Halbtagsschule ist doch als ein Modell für ein zukünftiges Schulprojekt eingeführt worden, das landesweit gelten sollte. Das war doch die ursprüngliche Zielsetzung. Das hat man doch nicht getan, um sich anschließend wieder zu verschlechtern.

(Beifall bei der LINKEN)

Es dürfte außerdem doch wohl allgemein bekannt sein, dass die Volle Halbtagsschule eine bessere

Lehrerausstattung als die Verlässliche Grundschule hat.

Und noch etwas: Sie sollten nicht das Wort „Finnland“ in den Mund nehmen; denn vergleichen Sie, in welchem Umfang die skandinavischen Länder - allen voran Finnland - Geld für die Bildung und für Lehrerstellen ausgeben, und den Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt! Lassen Sie uns dieses Ziel anzustreben. Dann dürfen Sie das Wort „Finnland“ gerne wieder in den Mund nehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Klare nach § 71 Abs. 3 für drei Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie auf die Einwendungen erwidern: Das Gesetz ist deswegen zu diesem Zeitpunkt sehr wichtig, weil wir erstens versuchen, Schulstandorte zu erhalten - wir werden nicht alle erhalten können -, indem wir den Schulen zusätzliche attraktive Angebote unterbreiten, sofern die Schulträger dies wollen. Das Neustädter Modell ist ein Beispiel. Es gibt andere gute Beispiele. Das wird die Attraktivität der Schulstandorte Hauptschule und Haupt- und Realschule steigern.

Zweiter Punkt. Wir bieten den Schulträgern eine größere Flexibilität bei der Gestaltung. Wenn es also an einem Schulstandort weniger Hauptschüler und mehr Realschüler gibt, macht die Zusammenarbeit dieser Haupt- und Realschule neuen Sinn. Dadurch kann der Schulträger mehr gestalten, mehr Einfluss nehmen, und dadurch erhält er Schulstandorte und verbreitert das pädagogische Angebot.

Den dritten Punkt will ich Ihnen ans Herz legen. Ich habe in dieser Debatte den Eindruck gewonnen, dass die Opposition kein Interesse daran hat, dass diese erweiterte Schulreform gelingt, weil die Menschen umso weniger Ihre Einheitsschule wollen, je besser das gegliederte vielfältige Schulsystem wird. Sie haben nur das Einheitsschulmodell im Kopf. Das stört mich wirklich an Ihrer gesamten Argumentation.

(Widerspruch bei der SPD - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Nehmen Sie doch einmal den Elternwillen ernst!)

Machen Sie einmal mit! Machen Sie substanzielle Vorschläge! Wenn Sie das tun, können wir zusammen reden. Vielleicht kann man auch über Gemeinsames nachdenken. Sie müssen aber immer alles schlechtmachen und erwecken den Eindruck, dass wir nichts taugen und Sie die Einzigen sind, die im Besitz der Wahrheit sind. Das passt nicht in die Schulpolitik, meine Damen und Herren. Das ist nicht unsere schulpolitische Welt; es tut mir leid.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention auf die Rede von Herrn Kollegen Klare hat sich Herr Borngräber von der SPD-Fraktion gemeldet.

(Ralf Borngräber [SPD]: Ich wollte ei- gentlich eine Zwischenfrage stellen!)

- Nein, eine Zwischenfrage kann jetzt nicht mehr gestellt werden; denn Herr Kollege Klare hat sich schon wieder hingesetzt.

Damit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Kultusausschuss mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Sehe ich Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist so beschlossen.

Herzlichen Dank.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/785 Zweite Beratung:

b) Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Bürgerbegehren - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/625

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/1194 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1260 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1255

Die Beschlussempfehlung lautet zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Annahme mit

Änderungen und zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Ablehnung. Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass in der Beschlussempfehlung die genannten beiden Gesetzentwürfe gegenüber der Tagesordnung in der umgekehrten Reihenfolge aufgeführt sind.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betrifft die Beschlussempfehlung zu Artikel 1 Nrn. 12/1 und 15/1.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache.

Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Hiebing zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechtes und anderer Gesetze erleichtert - das ist das Ziel - den Zusammenschluss von Samtgemeinden, verbessert die Rahmenbedingungen für interkommunale Zusammenarbeit und passt das Recht der Eigenbetriebe und das Kommunalabgabenrecht den Entwicklungen sowie den Bedürfnissen der Praxis an. Darüber hinaus kommt der Gesetzentwurf dem Wunsch vieler Gemeinden und der kommunalen Spitzenverbände nach, eine sogenannte Sponsoringregelung zu schaffen.

Meine Damen und Herren, nach ausgiebiger Beratung im Ausschuss für Inneres, Sport und Integration und nach Beteiligung der im Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Stellen und Institutionen sowie der Abstimmung mit diesen - insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden - beraten wir heute abschließend diese sogenannte kleine Novelle des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts in ihrer Gesamtheit mit doch weitreichenden Änderungen.

Meine Damen und Herren, es geht um verschiedene Themenfelder. Verschiedene Anforderungen aus der Praxis haben es erforderlich gemacht, sich gründlich mit dem Kommunalverfassungsrecht und weiteren Gesetzen auseinanderzusetzen. Sie alle wissen: Es gibt in vielen Kommunen eine durchaus angespannte Haushaltslage. Das hat viele Gründe. Die Steuerentwicklung, die Einnahmensituation dieser Kommunen verschärft sich angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise noch eher. Dazu kommen spürbare Auswirkungen des demografi

schen Wandels mit negativer Bevölkerungsentwicklung und sinkenden Einwohnerzahlen. Jeder kann sich wohl vorstellen, dass das negative Auswirkungen auf kommunale Haushalte haben kann.

Meine Damen und Herren, das klare Ziel sind die Erweiterung der kommunalen Handlungsspielräume, leistungsfähigere Einheiten, wo immer das möglich ist, und zukunftsfähige kommunale Strukturen. Wir alle wissen um die Bedeutung von leistungsstarken und effizienten Kommunalverwaltungen auch und gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel. Eine bürgernah agierende Verwaltung, in der man sich zugleich Synergien und Effizienzsteigerungen zunutze machen kann - ich glaube, das alles ist durchaus von großer Bedeutung.

Wir begrüßen ausdrücklich die Initiativen zu freiwilligen Zusammenschlüssen, wo dies vor Ort von den Gemeinderäten und von den Bürgerinnen und Bürgern gewollt ist. Um es klar und deutlich zu sagen: Hierbei geht es ausschließlich um Freiwilligkeit und nicht um eine von oben verordnete Gebietsreform, wie andere sie möglicherweise fordern.

(Beifall bei der CDU - Ralf Briese [GRÜNE]: Das ist ja ganz falsch, was Sie da sagen!)

Hier steht die Subsidiarität im Mittelpunkt, die Hilfe zur Selbsthilfe auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung, die wir als besonders hohes und schützenswertes Gut betrachten und als solches auch in ihrer Substanz stärken und kräftigen möchten.

Mehrere Gemeinden bzw. Samtgemeinden im Land haben die Absicht, einen freiwilligen Zusammenschluss zu prüfen und umzusetzen. Hierfür schafft der vorliegende Gesetzentwurf wichtige Voraussetzungen. Er erleichtert zugleich den freiwilligen Zusammenschluss maßgeblich.

Meine Damen und Herren, hierfür war eine Vielzahl von Detailregelungen zu treffen: von der zeitlich befristeten Nichtbesetzung des Amtes des Bürgermeisters bis hin zur Verlängerung von Amtszeiten für Gemeinderäte. Details dazu kann ich mir, meine ich, ersparen. Für den Bereich des Zusammenschlusses von Samtgemeinden selbst wurde im Laufe der Beratungen und auch unter Beachtung der Hinweise des GBD eine, wie ich finde, sehr gute Regelung getroffen. So wird der Zusammenschluss von Samtgemeinden per Verordnung durch das Innenministerium möglich, wenn die Gemeinderäte aller betroffenen Mit

gliedsgemeinden für diesen Zusammenschluss votieren. Die Zustimmung des Landtages ist indes nur erforderlich, sofern einzelne Mitgliedsgemeinden der neuen Hauptsatzung nicht zugestimmt haben. Diese Regelung zum Parlamentsvorbehalt schafft insofern Rechtssicherheit und ermöglicht gleichzeitig ein zügiges Vorgehen, wenn allseits Einvernehmen herrscht.

(Johanne Modder [SPD]: Stimmt auch nicht!)

Meine Damen und Herren, es geht des Weiteren um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für interkommunale Zusammenarbeit. Durch die Änderungen sollen den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in den Rechtsformen des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit eingeräumt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit in den Rechtsformen der Zweckvereinbarung, des Zweckverbandes oder der gemeinsamen kommunalen Anstalt auch für die gemeinsame Durchführung von Aufgaben zuzulassen. In diesen Fällen soll die kommunale Zusammenarbeit nicht nur zwischen den Gemeinden oder zwischen Landkreisen zulässig sein, sondern auch zwischen Landkreisen und einzelnen kreisangehörigen Gemeinden.

Des Weiteren, meine Damen und Herren, ging es um die Sponsoringregelung, die ich eben schon erwähnt habe. Gerade die kommunalen Spitzenverbände haben sehr darum gebeten, hierzu eine Regelung zu treffen. Zuwendungen von Privaten werden in den letzten Jahren zunehmend zu einem wichtigen und, wie ich finde, durchaus üblichen Finanzierungsmittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben insbesondere im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Da im Einzelfall die Annahme von Zuwendungen im Zusammenhang mit der sonstigen Dienstausübung der Amtsträger als problematisch angesehen werden könnte, soll mit der Regelung für die Einwerbung und Annahme dieser Zuwendungen ein bestimmtes Verfahren gesetzlich vorgegeben werden. In enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine sogenannte Sponsoringregelung eingeführt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben darf die Gemeinde Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von solchen Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme eines Angebotes einer Zuwendung obliegen in diesen Fällen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Rat

nach dem allgemeinen Grundsatz in öffentlicher Sitzung. In besonderen Fällen kann der Rat die Öffentlichkeit nach § 45 NGO ausschließen.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Nicht mehr wie früher in Hildesheim!)

Die Gemeinde fertigt über die Spenden und Zuwendungen jährlich einen Bericht und übersendet ihn der Kommunalaufsichtsbehörde. Des Weiteren ermächtigt diese gesetzliche Regelung das Ministerium für Inneres, Wertgrenzen für Zuwendungen zu bestimmen. Ich denke, das ist sehr praxisnah.