Protocol of the Session on May 12, 2009

Die Gemeinde fertigt über die Spenden und Zuwendungen jährlich einen Bericht und übersendet ihn der Kommunalaufsichtsbehörde. Des Weiteren ermächtigt diese gesetzliche Regelung das Ministerium für Inneres, Wertgrenzen für Zuwendungen zu bestimmen. Ich denke, das ist sehr praxisnah.

Meine Damen und Herren, mit dieser Sponsoringregelung soll erstens zum Ausdruck gebracht werden, dass die Einwerbung und Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig und auch erwünscht sind, dass aber gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet ist.

Meine Damen und Herren, wir haben uns bei diesem Tagesordnungspunkt auch mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung von Bürgerbegehren zu befassen, einem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wir als CDU haben in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass wir zur Verankerung der Bürgerbegehren stehen, aber dass eine Absenkung der Quoten mit uns nicht zu machen ist. Die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis der Bürgerbegehren in Niedersachsen sprechen auch eine deutliche Sprache.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das stimmt allerdings!)

Wir stehen klar zum Grundprinzip der repräsentativen Demokratie in unserem Lande. Wer diese abschaffen will, und sei es nur in kleinen Schritten, wird unsere Zustimmung nicht finden.

Meine Damen und Herren, abschließend darf ich insgesamt feststellen, dass mit diesem Gesetzentwurf eine weitere Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einhergeht und die Gesetzesinitiative der Landesregierung von vielen Seiten, insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden, sehr begrüßt wird. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass wir im Fachausschuss zumindest bei den größeren Teilen des Gesetzesvorhabens Konsens erzielt hätten. Das ist leider Gottes nicht eingetreten. Ich darf aber feststellen, dass wir unsere kommunalfreundliche Politik fortsetzen werden und sie nicht nur in Sonntagsreden fordern, wie manche dies tun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Hiebing. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr Adler das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Verfahren des Bürgerbegehrens zu erleichtern. Kurz danach kam auch ein Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer ähnlichen Zielrichtung. Wenn man die beiden Gesetzentwürfe vergleicht, muss man feststellen, dass unser Entwurf eigentlich der bessere war, weil er an einer Stelle präziser ist. Wir wollten nämlich, dass die Sechsmonatsfrist, innerhalb deren man die Unterschriften sammeln muss, erst dann zu laufen beginnt, wenn die rechtskräftige Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens getroffen worden ist. Das war im ursprünglichen Entwurf der Landesregierung nicht vorgesehen.

Nun hat sich aber mithilfe des parlamentarischen Beratungsdienstes doch eine Formulierung durchgesetzt, die unserer Formulierung nahekommt. Sie ist aber nicht ganz klar. Ich möchte Ihnen einmal die beiden Formulierungen zum Vergleich vorlesen. Wir haben formuliert:

„Findet wegen einer ablehnenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ein gerichtliches Verfahren statt, verlängert sich die Frist nach Absatz 5 um die Dauer des gerichtlichen Verfahrens.“

Das ist eigentlich eine klare Regelung. In der jetzigen Vorlage heißt es:

„… so beginnt die Frist mit der Bekanntgabe der Entscheidung, dass die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 Sätze 1 bis 3 vorliegen.“

Man muss dreimal über diesen Satz nachdenken, um auf die Lösung zu kommen, dass eigentlich das gemeint ist, was wir formuliert haben. Im Ausschuss waren wir uns interessanterweise in der Sache einig.

Nun habe ich eine kleine Hoffnung. Wahrscheinlich haben Sie von den Regierungsfraktionen Schwierigkeiten, einer Formulierung zuzustimmen, die aus unserer Feder stammt. Jetzt müssen wir auf Umwegen zu dem Ergebnis kommen. Der Umweg ist nun, dass im Bericht des Ausschusses tatsächlich das steht, was wir gemeinsam gemeint haben. Wenn es demnächst einmal zu einer gerichtlichen

Entscheidung über diese Frage kommt, dann werden die Richter in die Gesetzgebungsmaterialien schauen müssen und dies dann finden. Ich meine aber, in Zukunft könnten wir es uns vielleicht ein bisschen einfacher machen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens haben wir einen Ergänzungsvorschlag zu unserem eigenen Gesetzentwurf gemacht. Einer Anregung des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ folgend wollen wir nämlich verhindern, dass in der Phase der Durchführung des Bürgerentscheides die Ratsgremien entgegengesetzte Entscheidungen fällen.

Herr Kollege Hiebing, Sie haben eben gesagt, im Gegensatz zu uns wollten Sie an der repräsentativen Demokratie festhalten. Die von uns vorgeschlagene Regelung haben wir uns gar nicht ausgedacht, sondern sie steht wortgleich in den Kommunalverfassungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die wollen alle die Demokratie zerschlagen!)

Unser Gesetzesvorschlag war wörtlich von der bayerischen Fassung abgeschrieben, die in diesem Fall besser ist, weil sie den Ratsgremien verbietet, während der Dauer des Verfahrens Fakten zu schaffen und damit das Bürgerbegehren ad absurdum zu führen. Diesen Weg wollten wir eigentlich nur verbauen. Sie müssen sich unsere Vorschläge schon ein bisschen genauer ansehen, Herr Hiebing, wenn Sie sich mit uns qualifiziert auseinandersetzen wollen. Das möchte ich doch einmal anregen.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun noch etwas zur Bildung von Samtgemeinden. Nach der jetzigen Fassung des Gesetzes ist die Bildung von Samtgemeinden gegen den Willen einzelner Gemeinden zulässig. Das finden wir nicht gut. Ich sage auch an die Adresse der SPD: Wir raten von Zwangsvereinigungen ab.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von der SPD)

- Sie haben das Signal verstanden. - Deshalb sind wir der Meinung, dass eigentlich eine Regelung gefunden werden muss, nach der bei Vereinigungen zu Samtgemeinden ein Konsens mit allen gefunden werden soll. Nach Ihrem Gesetzentwurf ist jetzt sogar eine Zwangsfusion von oben auf dem Verordnungswege möglich. Die Grünen wollen dies mit ihrem Änderungsantrag ein bisschen

heilen, indem dies dem Gesetzgeber vorbehalten sein soll. Das ist auch richtig so, weil es in der Verfassung so steht. In Artikel 59 der Niedersächsischen Verfassung steht ausdrücklich, dass Gebietsänderungen entweder durch Vertrag oder durch Gesetz zulässig sind. Sie haben jetzt die Regelung „durch Verordnung mit Zustimmung des Landtages“ vorgesehen. Das ist aber nicht dasselbe wie ein Gesetz; das sollten Sie beachten. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Fassung, die Sie jetzt zur Abstimmung vorlegen, verfassungswidrig ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein letztes Wort zum Sponsoring. Wir sind der Meinung, hier brauchen wir absolute Transparenz. Wenn jemand der Gemeinde Geld schenkt, dann ist das eine gute Sache. Aber dann sollte man auch wissen, wer der Schenker ist, weil nur dann ausgeschlossen werden kann, dass in irgendeiner Form hintenherum Gegenleistungen erwartet werden. Ich finde, das ist wichtig.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Briese das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Man soll in einer Rede ja vorsichtig sein mit Superlativen. Man soll sich gerade bei einer solchen kommunalverfassungsrechtlichen Debatte Aufmerksamkeit verschaffen, aber dies trotzdem sachlich und ausgewogen tun. Hier sind meines Erachtens gleichwohl ein paar Superlative angebracht - darum kommt man gar nicht herum -, nämlich dass das ein ganz schön dickes Ding ist, was Sie hier heute verabschieden wollen. Das ist ein ziemlicher Klopper. Man könnte auch sagen: Eigentlich ist es eine kleine Gebietsreform von oben, die Sie mit diesem kleinen, feinen Gesetz hier heute auf den Weg bringen wollen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Hiebing, ich rate Ihnen sehr, einmal Ihr eigenes Gesetz zu lesen. Anscheinend haben Sie es gar nicht vernünftig durchgearbeitet. Das, was Sie hier gesagt haben, war nämlich schlicht und ergrei

fend falsch. Ich bin sehr gespannt, was der Kommunalminister dazu gleich noch sagen wird.

Ich stelle fest, Herr Schünemann: Erstens. Ihr Mantra, das Sie im Land immer verbreiten „Wir werden keine Gebietsreform von oben machen“, beerdigen Sie mit diesem Gesetz, das Sie heute verabschieden.

(Heinz Rolfes [CDU]: Unsinn ist das! Das ist falsch!)

- Sie kennen das Gesetz anscheinend auch nicht, Herr Rolfes. Sie sind noch nicht einmal in dem entsprechenden Fachausschuss. Hören Sie erst einmal zu!

Mit diesem Gesetz bekommt die Landesregierung heute die Ermächtigung zur Zwangsfusion von Samtgemeinden per Verordnung, und zwar sogar gegen deren Willen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das ist ja nun wirklich Quatsch!)

Im Gesetz steht: Wenn das öffentliche Wohl das rechtfertigt und die Kassenlage schlecht ist.

(Christian Dürr [FDP]: Parlamentsvor- behalt! - Zurufe von der CDU)

- Natürlich steht das im Gesetz. Ich kann es Ihnen gerne noch einmal vorlesen. Es ist hanebüchen, dass Sie nicht einmal wissen, was in Ihrem eigenen Gesetzentwurf steht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Damit es auch alle in diesem Hohen Hause verstehen, solange es noch steht: Die Landesregierung bekommt hier heute die gesetzliche Kompetenz zur Zwangsfusion von Samtgemeinden, auch gegen deren Willen, wenn die Kassenlage schlecht ist und das öffentliche Wohl die Fusion rechtfertigt. Genau das steht in diesem Gesetz. Das wollen Sie doch wohl nicht negieren! Es ist hanebüchen, dass Sie das sogar bestreiten.

Neu ist übrigens auch nicht, dass es erhebliche Rechtsbedenken bei diesem Gesetz gibt. Mittlerweile gibt es kaum noch eine Vorlage aus dem Innenministerium, kaum noch ein innenpolitisches Gesetz, ohne dass verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Die wis- sen nicht, was sie tun!)

Mittlerweile ist anscheinend ein Normalzustand geworden, dass es bei Gesetzentwürfen aus dem

Innenministerium erst einmal eine Reihe verfassungsrechtlicher Bedenken gibt. In den zahlreichen GBD-Vorlagen zu diesem Gesetzentwurf - ich glaube, wir hatten nicht weniger als acht zu diesem Gesetzentwurf - stehen ellenlange Ableitungen darüber, dass dieser Gesetzentwurf hochgradig problematisch und hochgradig bedenklich ist.

(Zustimmung von Enno Hagenah [GRÜNE])