Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Watermann, ich wollte hier einmal kundtun - ich beziehe hier auch den Beitrag des Kollegen Riese ein -, dass Sie genauso wie wir von der CDU und Herr Riese verstanden haben, worum es geht. Ich freue mich auf eine zielgerichtete Diskussion im Ausschuss. Dort werden wir mit Sicherheit gute Beschlüsse zum Wohl der Kinder fassen. Ich möchte Ihnen noch einmal ganz herzlich für Ihren Beitrag danken. Klar ist, dass wir auch über die Regelsätze für die 14- bis 18Jährigen sprechen müssen. Das werden wir auch tun. Das wird im Ausschuss eine gute Beratung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon froh darüber, dass Sie nicht versucht haben, links an mir vorbeizuschrammen. Das ist schon eine ganze Menge wert. Wenn wir es dann noch zusammen schaffen, die Eltern von den Kosten für Lernmittel freizustellen und die Studiengebühren abzuschaffen, dann können wir wirklich sagen, dass wir für die Betroffenen so richtig was erreicht haben.
Meine Damen und Herren, jetzt sind wir alle gespannt darauf, was die Frau Ministerin zur Sache zu sagen hat. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es hier? - Wenn ich die Wortbeiträge aller Fraktionen richtig verstanden habe, geht es, glaube ich, darum, dass wir uns alle im Grundsatz über eines einig sind: Wir alle wollen, dass die Regelsätze für Kinder, deren Eltern Transferleistung erhalten, angemessen sind und sich an ihrem jeweiligen spezifischen Bedarf orientieren. Ich glaube, dass wir uns alle in diesem Hause darüber einig sind. Vielleicht sind aber die Wege, die wir dahin gehen wollen, unterschiedlich. Für mich ist das aber ein ganz wichtiger Punkt. Deshalb habe ich mich schon immer dafür eingesetzt, dass die Regelsätze für Kinder ihrem spezifischen Bedarf entsprechen. Deshalb haben wir auch schon entsprechende Bundesratsinitiativen gestartet.
Ich bin froh, dass es in den Verhandlungen über das Konjunkturpaket II gelungen ist, einen - ich formuliere das ganz bewusst so - ersten Schritt zur
Erhöhung der Regelsätze für Kinder umzusetzen. Für die Altersgruppe der 6- bis 13-jährigen Kinder wird die Regelleistung von 60 auf 70 % des Eckregelsatzes angehoben. Wenn ich hier von einem ersten Schritt spreche, dann tue ich das auch deshalb, weil wir natürlich auch weiterhin auf eine wissenschaftlich fundierte Ermittlung der abzudeckenden Bedarfe auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 warten. Die Erhebung ist im letzten Jahr abgeschlossen worden, sodass unser Bundesarbeitsminister jetzt hieran weiterarbeiten kann.
Für mich gehören dazu auch kinderspezifischen Bedarfe einschließlich Schulmaterial und Mittagessen in der Schule. Ob das zu erwartende Ergebnis eine lineare Erhöhung der Leistungen für die Kinder aller Altersgruppen rechtfertigen wird, vermag ich heute noch nicht zu beurteilen. Schließlich hatten Fachleute des Deutschen Vereins für die öffentliche und die private Fürsorge bei Kindern in der Altersgruppe bis zur Einschulung in gewisser Hinsicht Zweifel. Anders dürfte es sich aber bei der Gruppe der 14- bis 18-Jährigen darstellen.
Für das Jahr 2009 wird es aus dem Konjunkturpaket II für jedes Kind eine weitere Leistung von 100 Euro geben, die nicht auf den Bedarf angerechnet wird. Deshalb halte ich es auch für hinnehmbar, die möglicherweise anstehende grundlegende Revision der Regelsätze abzuwarten, die ich für das nächste Jahr erwarte. Aus meiner Sicht kann über dieses Thema auch nur dann vernünftig diskutiert werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Dazu gehört auch die Auswertung der Ergebnisse der Einkommens- und der Verbrauchsstichprobe.
Sehr geehrte Frau Kollegin Helmhold, wenn wir darüber reden, was das Land tun kann oder nicht, werden wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf Bundesebene dafür einsetzen. Was wir aber nicht wollen, ist Ungerechtigkeit. Wir sind uns hier, glaube ich, darüber einig, dass Investitionen in die Familien Investitionen in die Zukunft sind. Wenn wir aber sagen, dass Investitionen in die Familien Investitionen in die Zukunft sind, dann muss es unser aller Anliegen sein, alle Familien gleich zu behandeln und gerecht zu sein. Das heißt also: Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, Familien, die ein niedriges Einkommen haben, und Familien mit einem höheren Einkommen. Meines Erachtens kann es nicht angehen, dass das Land Niedersachsen als einziges Bundesland die Transferleistungen nur für die Bezieher von Sozialhilfeleistungen anhebt, dies
aber nicht auch für Hartz-IV-Bezieher tut. Welchen Grund könnten wir dafür anführen, dass wir für Menschen, die nicht erwerbstätig sein können, weil sie nicht erwerbsfähig sind, und für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber keine Arbeit finden, unterschiedlich hohe Regelsätze anwenden? - Das ist für mich nicht hinnehmbar.
Deshalb sollten wir nach wie vor darauf Wert legen, dass dieses Thema ein Bundesthema ist und dass wir für alle Menschen die gleichen Regelsätze haben, nämlich für Menschen, die Hartz-IV bekommen, und für Menschen, die auf Regelleistungen nach dem Sozialhilfegesetz angewiesen sind. Wir brauchen hier eine Gleichbehandlung und vor allem eine bundesweit einheitliche Lösung. Ich möchte nämlich nicht, dass es für die Menschen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich bemessene Leistungen gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, nur eine Bemerkung: Mir ist ja klar, dass dies eine Ungleichbehandlung wäre. Ich finde allerdings, wenn wir für die Bezieher von Leistungen nach SGB XII eine entsprechende Erhöhung vornehmen, würden wir uns selber sehr unter Druck setzen, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Sie reden über die eine Ungerechtigkeit. Ich rede über die andere und sehr viel größere Ungerechtigkeit, nämlich dass jeder, der Kinder hat, jetzt eine Kindergelderhöhung bekommt, aber jeder, der Bezieher von Transferleistungen ist und das Geld vielleicht auch sehr nötig hat, das Geld nicht bekommt. Diese Ungerechtigkeit erscheint mir noch sehr viel größer. Das ist die Ungerechtigkeit, die ich mit diesem Antrag beseitigen will.
hang mit sozialen Leistungen, namentlich jeweils an der Stelle, an der das Recht auf Bezug von Sozialleistungen nicht mehr besteht, also oberhalb bestimmter Grenzen. Dort gibt es eigentlich die größten Härten.
Im ersten Teil ihrer Rede hat Frau Helmhold vorhin zu meiner großen Freude den Musikunterricht erwähnt. Ich bin, wie viele von Ihnen wissen werden, lange Zeit Leiter einer Musikschule gewesen. Eines der schönen Elemente, die wir in unserer Gebührenordnung hatten, Herr Kollege Haase, war die Sozialklausel, die mit Einverständnis der Stadt Emden in der Gebührenordnung stand. Wer Bezieher sozialer Leistungen war, konnte in der Musikschule Emden und kann auch jetzt in fast allen Musikschulen seinen Musikunterricht zu sehr geringen Geldbeträgen oder sogar völlig ohne eigene Geldbeträge bekommen. Das gilt für diejenigen, die Transferleistungen erhalten. Oberhalb der Einkommensschwellen gilt es allerdings nicht. Ich meine, dass wir ganz gut beraten wären, wenn wir - ich werde dazu wohl einmal eine Anfrage initiieren - uns einmal eine Übersicht verschaffen, welche sonstigen Leistungen in Kommunen und andernorts - Herr Focke hat vorhin die Lernmittel in Schulen angesprochen - es noch gibt, die den Empfängern von Transferleistungen und kinderreichen Familien das Leben erleichtern. Wir haben es hier mit einem weiten Feld mit viel Bürokratie zu tun. Administrationskosten belasten dabei die öffentliche Hand. Solche Kosten müssen immer in Rechnung gestellt werden.
Wer den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit dem Antrag beschäftigen möchte, gebe bitte das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Jetzt nachhaltig investieren: Kommunalen Investitionsstau überwinden und Klima schützen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/801
Die Fraktionen sind sich darüber einig geworden, dass über diesen Antrag heute nicht beraten wird, sondern er direkt an den Ausschuss überwiesen wird. - Ich sehe, dass dem gefolgt wird.
Wer dafür ist, dass sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dieser Thematik beschäftigen soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Erste Beratung: Mehr Sicherheit, bessere soziale Integration und größere Wirtschaftlichkeit - Neuordnung des Justizvollzuges zügig umsetzen! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/812
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Sicherheit in sozialer Verantwortung“ ist das Motto der Justizvollzugspolitik in Niedersachsen. Sicherheit für die Bevölkerung, erfolgreiche Resozialisierung der Gefangenen, Wirtschaftlichkeit und gute Arbeitsbedingungen für die Bediensteten sind Maßstab und Richtschnur für die Justizvollzugsgestaltung.
Die Erfolge dieser konsequenten Justizvollzugspolitik sind sichtbar. Wir haben deutlich weniger Entweichungen von Gefangenen zu verzeichnen. In der letzten Legislaturperiode gab es 9 Ausbrüche gegenüber 34 Ausbrüchen zwischen 1998 und 2003. Im Jahre 2007 gab es überhaupt keinen Ausbruch, im Jahre 2008 gab es einen. Es gab auch erkennbar weniger Missbräuche von Vollzugslockerungen. Die Zahl der Fälle von Gewalttätigkeiten unter Gefangenen ist ebenfalls rückläufig. Diese positive Entwicklung der letzten sechs Jahre belegt: Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sind besser davor geschützt, Opfer von Straftaten zu werden.
Der Opferschutz hat für uns große Bedeutung. Deshalb wurde die Opferschutzkonzeption im aktuellen Haushalt gestärkt. Als Beispiel erwähne ich das Projekt K.U.R.S. zur Rückfallvermeidung von Sexualstraftätern. Der beste Schutz vor neuen Straftaten ist die erfolgreiche Resozialisierung der Gefangenen.
Sicherheit und soziale Integration sind gleichwertige Vollzugsziele in Niedersachsen. Den Weg der Sicherheit bei gleichzeitiger sozialer Integration wollen wir im niedersächsischen Strafvollzug fortsetzen. Wir haben dafür den heute zur Beratung anstehenden Antrag eingebracht, mit dem die geplante Neustrukturierung des Justizvollzugs der Landesregierung unterstützt wird. Wir treten für eine zügige Umsetzung der Vorhaben ein.
Die zukunftsfähige Strukturplanung für den Justizvollzug sieht den weiteren Ausbau der Sozialtherapie und den Aufbau der durchgehenden Betreuung der Gefangenen in der Fläche vor. Es ist geplant, zukünftig in jeder JVA - mit Ausnahme der Frauen- und Jugendhaftanstalten - alle Haftarten vorzuhalten: U-Haft, Strafhaft, offenen Vollzug und Sozialtherapie. Das erleichtert die Belegungsplanung und verbessert die Behandlungs- und Betreuungsqualität der Betroffenen. Damit geht die Reform der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht und der Gerichtshilfe einher, die am 1. Januar 2009 zu einem gemeinsamen Justizsozialdienst zusammengeführt wurden.
Ein wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Integration ist der Vorrang von Arbeit und Ausbildung in der Vollzugsgestaltung. Inzwischen gehen 75 % der Gefangenen einer Beschäftigung nach. Das bedeutet nahezu Vollbeschäftigung. Zur Erinnerung: Im Jahre 2002 betrug die Beschäftigungsquote lediglich 50 %. Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeit und berufliches Lernen sind die besten Voraussetzungen zur Wiedereingliederung und Rückfallvermeidung.
Arbeit und Ausbildung strukturieren in sinnvoller Weise den Tagesablauf. Das sind gute Startbedingungen für ein Leben in Freiheit. Es ist eine Erfolgsgeschichte dieser Landesregierung, diese Leistungen erbracht zu haben.