Die Gründe, aus denen das Projekt seitens der Behördenleitungen sowie der Personal- und Richtervertretungen abgelehnt wurde, konnten im Laufe der Zeit durch mehrere Gutachten des Bremer Umweltinstituts und des TÜV Rheinland sowie durch Beteiligung des MEDITÜV, der Landesunfallkasse und ein externes Brandschutzgutachten aus der Welt geräumt werden. Weiteren Vorbehalten, etwa gegen die Funktionalität der Klimaanlage, sind wir durch mietvertragliche Regelungen entgegengetreten. Die Ablehnung bezog sich zudem ausschließlich auf das Gebäude, nicht auf die Bildung eines Fachgerichtszentrums in genereller Hinsicht. Die Landesregierung verfolgt die Gründung eines Fachgerichtszentrums am Standort Hannover in der Nähe des Hauptbahnhofs und der ordentlichen Gerichte daher weiter.
In Anbetracht der bekannten vielfältigen positiven Argumente bestand deshalb - hiermit komme ich zum Vorspann Ihrer Anfrage zurück - zu keinem Zeitpunkt Veranlassung, eine überraschende Wende zu vermuten. Dass der von meiner Amtsvorgängerin eingeschlagene Weg richtig war, davon bin ich nach wie vor überzeugt. In der Beratung über den diesbezüglichen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vom 4. September 2007 am 14. September 2007 hatte Frau Ministerin HeisterNeumann bereits dargelegt, dass seinerzeit sämtliche in Betracht kommenden Alternativen geprüft worden seien. Die einzige wirtschaftlich darstellbare Möglichkeit war die Gründung des Fachgerichtszentrums im Bürogebäude Lister Tor.
Nach Abschluss der Prüfungen - das betone ich ausdrücklich - musste deshalb eine Festlegung auf diese Alternative erfolgen. Die ebenso bedauerliche wie überraschende Wende ist vermutlich auf die weltweite Finanzkrise zurückzuführen, deren Auswirkungen leider auch die Vermieterin des Bürogebäudes Lister Tor und damit den Standort Hannover getroffen haben.
Zu Frage 1: Durch die Erstellung und Erläuterung von insgesamt drei Schadstoffgutachten sowie vorbereitende Arbeiten sind zulasten des Landes insgesamt Kosten in Höhe von ca. 34 000 Euro verursacht worden. Hier kommen Schadenersatzansprüche gegenüber der Vermieterin in Betracht.
Zu Frage 2: Vor der Grundentscheidung für das Bürohaus Lister Tor sind, wie bereits erwähnt, sämtliche in Betracht kommenden Alternativen umfassend geprüft worden. Hierüber wurde insbesondere der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mehrfach unterrichtet. Nach Abschluss der Prüfungen, auch der umfassenden und durch den Landesrechnungshof bestätigten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, waren Alternativplanungen weder geboten noch überhaupt darstellbar. Es liegt auf der Hand, dass der Planungsaufwand bei einem Projekt dieser Größenordnung so immens ist, dass nach der Grundentscheidung nur eine Planung vorangetrieben werden kann.
Zu Frage 3: Wir prüfen zurzeit alle Optionen zur Realisierung eines Fachgerichtszentrums. Zeitdruck für die Schaffung eines Fachgerichtszentrums infolge auslaufender oder gekündigter Mietverträge besteht nicht. Die weitere Unterbringung der hannoverschen Fachgerichte steht nicht infrage. Für das Sozialgericht, dessen Mietvertrag ausläuft, bestehen mehrere Optionen, von denen eine die Unterbringung zusammen mit dem Verwaltungsgericht im Eintrachtweg ist.
Herr Präsident, danke. - Herr Minister, in welcher Form hat Ihr Ministerium bzw. die Landesregierung im Vorfeld geprüft und recherchiert, ob der potenzielle Vertragspartner, also die Investorengruppe, überhaupt über hinreichende Bonität, Erfahrung, aber auch Referenzprojekte verfügte? Es ist also die Frage, ob es sich überhaupt um einen Vertragspartner handelte, der verlässlich erschien. Es scheint auch nach der Presseberichterstattung nach ihrem Rücktritt durchaus zweifelhaft zu sein, ob hier vernünftig geprüft worden ist. Offensichtlich reicht eine Internetrecherche von zwei oder drei Stunden Dauer aus, um dort schon die eine oder andere Schwäche festzustellen. Können Sie das beantworten?
Herr Präsident! Herr Kollege Haase, wie das im Geschäftsleben üblich ist, so machen auch wir das: Wir prüfen unsere Vertragspartner. Bei unserem Vertragspartner handelt es sich um einen vergleichsweise großen Investor, der auch auf andere Großprojekte im In- und Ausland verweisen kann. Wer in der Lage ist, ein Millionenobjekt wie das Bredero-Hochhaus zu kaufen und jahrelang - wenn ich das richtig sehe, ohne Grundbucheintragung und ohne Mietverhältnis, weil man ja mit uns verhandelte - sozusagen durchzutragen, der zeigt eine gewisse finanzielle Stärke.
Aber man kann nicht zu jeder Stunde sozusagen Nabelschau betreiben und die Situation des Partners prüfen. Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit, nämlich sich vertraglich abzusichern. Da die Investitionen ja sozusagen branchenspezifisch für uns geleistet werden, wollten wir diese Summe durch eine Bankbürgschaft absichern lassen. Genau das haben wir getan. Deshalb war unsere Vertragsposition am Ende die stärkere.
Herr Minister, ich möchte nachfragen, warum die jetzt eingetretene Entwicklung für die Landesregierung nicht erkennbar war. Sie haben die Gründe zwar angedeutet, aber vielleicht können Sie noch mehr dazu sagen.
Herr Präsident! Herr Kollege Adasch, für meine Amtszeit, aber auch für die Amtszeit meiner Vorgängerin kann ich sagen, dass unser Vertragspartner, die Firma Maxime, das, was für jede Phase mit uns vereinbart war, eingehalten hat. Sie hat sich außerordentlich viel gefallen lassen. Wir haben z. B. zusätzliche Begutachtungen und Leistungen eingefordert. In diesem Zusammenhang war Misstrauen nicht angebracht.
Zur Frage nach der Bonität verweise ich noch einmal auf das Stichwort „Grundbuch“. Es war ein selbstfinanziertes Objekt, was offenbar über Jahre ohne Fremdkapital für unsere Zwecke vorgehalten
werden konnte. Wenn es dann am Ende sozusagen mit der öffentlichen Hand als Vertragspartner nicht zu einer Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gereicht hat, dann kann man nur sagen - und das halte ich für nachvollziehbar; alles andere kann man nicht beurteilen -, dass offenbar die Finanzkrise auch bei unserem Vertragspartner, der international aufgestellt ist, Kreditbeschaffungsprobleme bewirkt hat. Wir können nur zur Kenntnis nehmen, dass er die Bankbürgschaft aus irgendwelchen Gründen nicht erbringen kann, und dann trennt man sich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Herr Busemann, Sie haben gerade ausgeführt, dass im Jahr 2007 im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen die Alternativen vorgestellt wurden, die in Hannover für die Unterbringung eines Fachgerichtszentrums infrage gekommen wären. Vielleicht können Sie uns diese Alternativen noch einmal darstellen - nicht jeder hier war 2007 schon Abgeordneter im Landtag - und eine Bewertung vornehmen, welche dieser Alternativen aus jetziger Sicht noch zur Verfügung stehen und eine Lösung darstellen würden.
Herr Präsident! Herr Kollege Brunotte, zu diesem Komplex hat in der Tat am 14. September 2007 eine Sitzung des Rechtsausschusses stattgefunden. Dort sind Alternativobjekte diskutiert worden. In der Zwischenzeit ist von unserer Seite und auch vom Landesrechnungshof dann und wann darauf hingewiesen worden, dass andere Objekte aus bestimmten Gründen - z. B. mangelnde bzw. erst sehr späte Verfügbarkeit oder unzureichende Wirtschaftlichkeit - nicht in Betracht kommen. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich auf das Protokoll der Sitzung vom 14. September 2007 verweise. Das sind mehrere Seiten, die ich Ihnen vorlesen könnte. Sie könnten sie aber auch selbst studieren.
Sehen Sie mir bitte auch nach, dass ich die aktuellen Alternativen, die durchaus bestehen, zur Stunde nicht benenne. Denn ich habe nicht vor, den hiesigen Immobilienmarkt anzuheizen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Busemann, gibt oder gab es konkrete Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Hannover über Alternativstandorte? Denn es gibt ja reichlich Flächen in der nahen Umgebung des Bredero-Hochhauses, zu denen es Planungen für öffentliche Zwecke gibt.
Herr Präsident! Herr Kollege Politze, die Landeshauptstadt hat unsere Absicht, Fachgerichte im Bredero-Hochhaus unterzubringen, jederzeit begrüßt. Nach meinem Kenntnisstand bedauern Stadt und Oberbürgermeister die Entwicklung der letzten Wochen bis in die Gegenwart. Ich kann verstehen, dass die Stadt allein aus städteplanerischen Gründen ein Interesse daran hat, dass wir in dem Bereich, in dem schon viel Justiz angesiedelt ist, durch ein Fachgerichtszentrum vermehrt Präsenz zeigen. Da kommen städteplanerische Überlegungen mit Belangen der Justiz in positiver Weise zusammen. Dass wir speziell mit der Stadt in der jüngeren Vergangenheit oder aktuell über konkrete Dinge verhandelt hätten, kann ich nicht bestätigen. Das wäre auch Aufgabe des Liegenschaftsmanagements, das letztlich dem Finanzministerium untersteht. Aber ich denke, dass auch von dort kein anderer Verhandlungsstand bestätigt würde als der, den ich gerade wiedergegeben habe.
Verkauft die Landesregierung die Interessen Niedersachsens an der Elbe? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/831
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verkauft die Landesregierung die Interessen Niedersachsens an der Elbe?
Der jetzt bekannt gewordene Entwurf eines Vertrages zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Land Niedersachsen und den Deichverbänden an der Elbe hat zu erheblichen Diskussionen in der Region geführt. Entgegen den Aussagen von Umweltminister Sander besteht offensichtlich ein enger Zusammenhang zwischen der Zustimmung zur erneuten Vertiefung der Elbe und dem Abschluss eines Vertrages über die künftige Unterhaltung der Sicherungs- und Schutzwerke und des Deichvorlandes an der Elbe. Die im Entwurf enthaltenen Regelungen über die Unterhaltung und Sicherung sollen Entscheidungen der Genehmigungsbehörde über einen künftigen Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung der Elbe ersetzen.
Frau Kollegin, ich darf Sie kurz unterbrechen, um die herzliche Bitte zu äußern, die Gespräche jetzt einzustellen oder die große Chance zu nutzen, sie draußen fortzusetzen. Ich bitte darum, dass die Rednerin die entsprechende Aufmerksamkeit erhält.
Vielen Dank. - Befürchtungen, dass damit das Klagerecht von Deichverbänden, Kommunen und Anliegern gegen einen möglichen Planfeststellungsbeschluss eingeschränkt werden könnte, konnten noch nicht entkräftet werden. In § 8 Abs. 2 wird eindeutig die Durchführung des Ausbauvorhabens Fahrrinnenanpassung für 14,5 m tief gehende Schiffe als wesentliches Merkmal des Vertrages bezeichnet.
Dies bedeutet, dass mit der Unterschrift des Landes unter diesen Vertrag die Zustimmung zur beantragten Fahrrinnenanpassung faktisch erfolgt und im Planfeststellungsverfahren für das Land nur die Möglichkeit bleibt, sein Einvernehmen zu erteilen.
Es muss das Interesse der Landesregierung sein, dass der Bund die bekannten und eindeutig negativen Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung von 1999 auf die Sicherheit der Deiche als Tatsachen anerkennt und dies auch in dem Vertrag zum Ausdruck kommt. Die Übernahme der Kosten der durch die Belastungen der letzten Elbvertiefung aufgetretenen und noch weiter auftretenden Schäden durch den Bund muss sichergestellt sein. Eine vertraglich vereinbarte generelle Übernahme der Unterhaltungskosten an den Sicherungs- und Schutzwerken der Deiche bzw. an den unbefestigten Deichvorlandbereichen wäre eine Möglichkeit.
Allerdings müssen die Landesregierung bzw. die zuständigen Fachbehörden des Landes über den Umfang der künftigen Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hinter den Deichen. Es ist nicht verantwortbar, dass für den Fall, dass sich die im Vertragsentwurf vorgesehene Schaukommission nicht über Notwendigkeit und Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen einigt, auf Kosten der Sicherheit der Elberegion langwierige Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang ausgetragen werden und möglicherweise erst Gerichte über Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden.
Die Entscheidung über eine erneute Elbvertiefung ist nicht allein eine Frage des Geldes. Letztlich geht es um die Frage der Beherrschbarkeit von schnellerer Fließgeschwindigkeit der Elbe, höher auflaufenden Fluten und Sturmfluten und künftig steigendem Meeresspiegel. Letztlich geht es um die Frage, ob die Deiche auch in außergewöhnlichen Situationen Sicherheit für die Menschen hinter dem Deich gewährleisten. Bereits einmal haben sich die Wasserbauingenieure der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes geirrt.