Stefan Politze

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei dem Antrag der Grünen eigentlich im Wesentlichen? - Um mehr Transparenz. Es ist auch gut so, dass es in dem Antrag um mehr Transparenz geht; denn das ist das, was sich die Bürgerinnen und Bürger draußen insbesondere von der Politik in diesem Land wünschen.
Der heute vorliegende Antrag der Grünen ist der dritte Antrag zum gleichen Thema, dem wahrscheinlich das gleiche Schicksal droht wie zwei Anträgen, die zuvor durch dieses Haus beschieden worden sind, nämlich die Ablehnung durch die Mehrheit dieses Hauses, und das ist sehr tragisch.
Der erste Antrag beschäftigte sich mit der Abgeordnetenbestechung und den Folgen des Sponsoring. Herr Limburg hat es gerade zitiert.
Der Zweite war der Antrag der SPD zu mehr Transparenz, der schon im Vorfeld von den Mehrheitsfraktionen kassiert worden ist.
Und der Dritte kommt heute zur Abstimmung, nachdem wir ein Dreivierteljahr lang Zeit gehabt hätten, intensiv über ihn zu diskutieren.
Ich möchte an dieser Stelle auf das zurückkommen, was Burkhard Hirsch einmal die Gefahr des bösen Scheins genannt hat. Das liegt an dieser Stelle vor. Wir müssen uns der Gefahr des bösen Scheins erwehren. Deswegen würde uns mehr Transparenz gut tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Festzustellen ist aber, dass die Mehrheitsfraktionen diesen Antrag im Vorfeld immer nur belächelt haben, sich nicht ernsthaft mit ihm auseinandersetzen wollten.
Herr Nacke sprach bei der Einbringung von einer Skandalisierung, die aus dem Antrag zu lesen sei, und dass er ein wenig genervt darüber sei, einen Antrag, der schon im Dezember letzten Jahres quasi abgelehnt worden sei, nun erneut beraten zu müssen. Den Hinweis auf den Nord-Süd-Dialog wollte er nicht hören.
Warten wir einmal die Ermittlungsverfahren gegen die noch nicht vorbestraften Herren Wulff und Glaeseker ab und sehen wir, was es zutage bringen wird.
Professor Dr. Zielke sprach davon, wie es denn wäre, wenn er einen netten Minister oder eine nette Ministerin zu einer Tasse Kaffee einladen würde. Es wäre doch dramatisch, wenn darüber erst der Haushaltsausschuss entscheiden müsste. Auch Sie, Herr Professor Zielke, haben damit die Ernsthaftigkeit, mit der Sie sich mit diesem Antrag auseinandersetzen wollen, zutage gefördert.
Aber es geht um mehr. Es geht um Transparenz, und das ist wichtig an dieser Stelle. Denn jeder Sportverein zeigt mehr Transparenz, als wir es in der Politik und insbesondere von der Niedersächsischen Landesregierung wahrnehmen können.
Die Menschen draußen haben einen Anspruch auf mehr Transparenz, damit man nachvollziehen kann, wie sich Politik finanziert. Deswegen ist der Antrag der Grünen gut.
Sie haben im Ausschuss rechtliche Hürden skizziert, die eigentlich gar nicht vorhanden sind, und haben sich an Punkten festgehalten, die eigentlich
nicht problematisch sind. Ich glaube nicht, dass es für die Grünen ausschlaggebend ist, ob der Haushaltsausschuss vorher darüber beschließt. Das und auch die Frage der steuerlichen Behandlung von Sponsoring und Spenden hätte man ernsthaft diskutieren können. Aber Sie hätten auch ohne diese beiden Punkte diesem Antrag nicht zugestimmt, weil Sie es nicht wollen.
Sie wollen nicht mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung haben, und Sie wollen nicht mehr Transparenz durch die Regelungen für die Landesregierung haben.
Wie gesagt: Wir müssen uns der Gefahr des bösen Scheins erwehren. Dieser Antrag der Grünen wäre auf dem Weg dahin gut gewesen. Sie werden ihn heute ablehnen, und Sie werden damit der Politikverdrossenheit in diesem Land Vorschub leisten. Ich hoffe, dass die nächste Landesregierung das auf jeden Fall besser machen wird.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am vergangenen Dienstag bereits eine Debatte über die Grundschulen geführt. Schon da haben wir das Thema Ganztag gestreift. Von daher ist es gut, dass der Antrag der Grünen dieses Thema noch einmal aufgreift und die Wichtigkeit des Themas „Qualität in Ganztagsschule“ deutlich macht.
Frau Meyer zu Strohen hat gerade versucht deutlich zu machen, dass in Ihrer Schulpolitik Quantität und Qualität im Einklang stünden.
Mir ist allerdings nicht deutlich geworden, wo das Thema Qualität an dieser Kante vorkommt, denn in ihrem Redebeitrag hat sie immer nur über Quantität geredet.
Ich greife an dieser Stelle einfach einmal das Zahlenmaterial auf, das Sie vorgelegt haben. Wenn man die 86 Millionen Euro, die bereits im Ganztag
stecken, auf die vorhandenen Ganztagsschulen umlegt, kommt man auf 70 000 Euro pro Schule. Das sind vielleicht anderthalb Stellen für im Durchschnitt 100 Kinder im Ganztag. Wie man damit einen qualitativ hochwertigen Ganztag bestreiten will, bleibt mir an dieser Stelle völlig schleierhaft, Frau Meyer zu Strohen.
Qualität wird auch nicht daran deutlich, dass man immer wieder darüber spricht - Herr von Danwitz hat dazu eine Presseerklärung gemacht; Frau Meyer zu Strohen hat es eben noch einmal erklärt; auch der Minister wies darauf hin -, dass sich die Zahl der Ganztagsschulen in Ihrer Regierungszeit verzehnfacht hat. Auch das ist nur ein Quantitätskriterium. Das Gleiche gilt für das immer wiederkehrende Argument, so viele Lehrer wie heute habe es in Niedersachsen niemals gegeben,
und für das Argument, Sie hätten in Ihrer Regierungszeit die meisten IGSen gegründet.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass Sie ein Verbot der Gründung von IGSen in das Schulgesetz geschrieben haben
und es nur auf Druck der Opposition und vor allen Dingen der Eltern und der Verbände wieder möglich geworden ist, dass IGSen gegründet werden. Allerdings gelten dafür hohe Hürden, und es werden nur abgesteckte IGSen genehmigt, indem ihnen der Ganztag überhaupt nicht vernünftig zur Verfügung gestellt wird. Eine qualitativ gute Arbeit im Sinne des Konzepts der IGS ist so nicht möglich. Auch da stellen Sie also Quantität vor Qualität.
Auch die Höhe der Bildungsausgaben ist an dieser Stelle nur ein marginales Argument. Wenn wir weiter regiert hätten, dann wären wir sicherlich genauso weit bzw. noch weiter, weil bei uns die Qualität im Vordergrund gestanden hätte.
Die Finanzen sind bei einer solchen Debatte immer ein Totschlagargument. Aber wichtig ist doch, einen Stufenplan für den Weg zu dem Ziel zu entwickeln, einen qualitativ hochwertigen Ganztag gestalten zu können. Dafür ist dieser Antrag zumin
dest eine gute Grundlage. Im Übrigen wäre auch der gescheiterte Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Gute Schule“ eine gute Grundlage gewesen. Diesen richtigen Wegen verschließen Sie sich total.
Bricht man das Thema Ganztag auf die Grundschule herunter, ist festzustellen - darauf wies der Minister auch hin -, dass man Erst- und Zweitklässlern nicht zumuten könne, in einem gebundenen Ganztag beschult zu werden, weil das viel zu anstrengend wäre. Diese Aussage teile ich. Aber was erfahren diese Kinder denn zurzeit in der verlässlichen Grundschule? Dort erfahren sie einen dreifachen Wechsel: von der Schule in die Betreuung, dann in die Mittagspause und danach in die Betreuung durch freie Träger. Aber diesen Betreuungswechsel wollten wir den Schülern doch gerade nicht zumuten. Hier wäre es also wichtig, einen teilgebundenen Ganztag oder einen ordentlich ausfinanzierten Ganztag zu haben.
Es wäre viel besser, weniger Ganztagsschulen nach Ihrem Light-Modell und stattdessen mehr ordentlich ausfinanzierte Ganztagsschulen mit einem vernünftigen Angebot, einer entsprechenden Lehrerstundenzuweisung und vernünftigen Sozialpädagogen zu haben, damit ordentlich gearbeitet werden kann. Das wäre besser als die Ungleichbehandlung, die es zu Ihrem Modell der Oberschule gibt, wo im Gegensatz zu allen anderen Schulen in Niedersachsen eine teilgebundene Ganztagsbetreuung möglich ist. Da zieht dann auch das Argument des Wettbewerbs nicht mehr, das Sie ständig vor sich hertragen.
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind in Ihrem gegliederten Schulsystem ideologisch verhaftet. Das ist sehr schade, weil Sie damit nicht die Kinder in den Vordergrund stellen. Dass Sie das wollen, beteuern Sie zwar immer wieder, aber durch Ihr Handeln stellen Sie genau das infrage. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nur noch auf den Artikel aus der HAZ vom 8. Mai von Frau Döhner hinweisen, die am Ende ein schönes Fazit gezogen hat. Ich erlaube mir, zu zitieren:
„Mehr Ganztagsschulen heißt aber nicht mehr Schule. Die Frage ist, was die Kinder nachmittags machen. Wenn sie nicht von Lehrern unterrichtet werden, sondern töpfern, musizie
ren oder Fußball spielen können - und das auch nur, wer will -, dann sind sie zwar betreut. Ihre Bildungschancen steigen so aber nicht.“
Damit haben Sie bewiesen, dass Sie nicht die Interessen der Eltern und Schüler in diesem Land vertreten. Wir werden diese Baustellen im Januar 2013 wegräumen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Klare, ich antworte Ihnen mit der Lebenswirklichkeit. Ich bin Vater von sechs Kindern im Alter zwischen 3 und 24 Jahren. Alle haben das Schulsystem durchlaufen, die meisten während Ihrer Regierungszeit. Das war für die Kinder eine Tortur.
Wir wollen die Kinder nicht in den gebundenen Ganztag pressen, aber wir wollen es möglich machen, dass qualitativ hochwertig gearbeitet wird. Sie genehmigen den Schulen gar keinen teilgebundenen Ganztag, es sei denn, sie sind Oberschule. Sie zwingen die Schulen, das günstige Modell zu wählen.
Und Sie zwingen vor allem die freien Träger und die Sozialpädagogen, die dort tätig sind und gute Arbeit leisten, in die Budgetierung, sodass sie gar keine auskömmlichen Mittel für einen vernünftigen Ganztag zur Verfügung haben.
Deswegen trägt das Argument, das Sie vorgetragen haben, nicht, Herr Klare, weil es der Lebenswirklichkeit in diesem Land nicht entspricht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Mit einer langen Rede vor dem Ende der Plenarsitzung und zu diesem komplexen Thema wird man bestimmt nicht im Ranking der beliebtesten Kollegen hier im Landtag aufsteigen können. Deswegen werde ich mich kurz fassen und in der gebotenen Kürze auf den Antrag der Grünen eingehen.
- Auch wenn Sie aufgeregt sind, Herr Hilbers, können wir das doch noch zu Ende bringen.
Wie die Diskussionen der letzten Wochen und Monate gezeigt haben, ist es dringend notwendig, dass wir über das Thema Parteispenden und Sponsoring auch in der Zukunft weiter reden. Denn wie wir heute der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung entnehmen konnten - das liegt Ihnen allen im Pressespiegel vor -, gibt es erste Konsequenzen, indem auch so unangreifbare Veranstaltungen wie das Sommerfest der Landesvertretung in die Kritik geraten sind und als Auswirkung das Sponsoring eingestellt wird.
Von daher wird es wohl richtig sein, dass wir über die Erkenntnisse aus dem Nord-Süd-Dialog und auch aus anderen Veranstaltungen hier im Landtag ordentlich und sachgerecht debattieren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Wir begrüßen den Antrag der Fraktion der Grünen ausdrücklich als Anstoß für einen Schritt in die richtige Richtung, auch um über das Thema Transparenz zu sprechen. Um nicht mehr und nicht weniger geht es; denn das fordern auch die Menschen draußen von uns ein, dass wir transparent mit all diesen Dingen umgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In den letzten Monaten sind wir, aber auch die Bevölkerung draußen an der Stelle leider bösgläubig gemacht worden. Von daher fällt mir das Zitat des FDP-Politikers Burkhard Hirsch ein, der im Zusammenhang mit diesem Thema von der „Gefahr des bösen Scheins“ gesprochen hat. Ich kann verstehen, dass er diesen Ausspruch an dieser Stelle getätigt hat; denn er wird von Kommentatoren, Bloggern, Leserbriefschreibern usw. unterstützt, die sich zu diesem Thema geäußert haben und auch nicht den Eindruck hatten, dass die Transparenzregeln an dieser Stelle ausreichen. Deswegen sollten wir darüber diskutieren. Denn all diese Menschen können sich nicht irren. Ich habe den Eindruck, dass wir das in der bisherigen Debatte nicht ausreichend getan haben und dass wir das auch bei dem Antrag nicht ausreichend tun konnten, der im Dezember von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden ist.
Nur durch eine unbedingte Transparenz kann man den bösen Anschein im Keim ersticken und erkennen lassen, dass Sponsoring und Spenden nicht in der Erwartung erfolgen, dass hieraus eine Gegenleistung in Form eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wird. Dies wäre, wie uns allen bekannt ist, rechtswidrig. Deswegen müssen wir mit dem Thema Transparenz ordentlich umgehen.
Ich habe bisher den Eindruck gehabt, dass leider weder die Landesregierung noch die sie tragenden Fraktionen an ein Umsteuern denken. Ich habe gerade auf die Berichterstattung heute in der HAZ hingewiesen, die deutlich macht, dass es offensichtlich an dieser Stelle ein großes Problem gibt. Hier zeigt sich dann auch die eindeutige Folge des bisherigen Umgangs mit Sponsoringleistungen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Lassen Sie uns in den nächsten Wochen und Monaten in der Ausschussberatung in der gebotenen Sachlichkeit über dieses Thema diskutieren und schauen, ob wir am Ende gemeinsam zu guten Lösungen in dieser Frage kommen.
Die Debatten der letzten Monate haben gezeigt, dass die bisherigen Regelungen ganz offensichtlich nicht ausreichen, um den bösen Schein, wie Burkhard Hirsch es nannte, zu vermeiden. Dieser böse Schein, meine sehr geehrten Damen und Herren, betrifft uns alle in diesem Haus. Deswegen möchte ich nicht, dass auch nur einer von uns in Misskredit kommt.
Denn mehr Informationen und schnellere Informationen verhindern genau das, was wir in den letzten Monaten erlebt haben, nämlich dass auch legale Handlungen den Anschein des Illegalen erhalten und keine Differenzierung mehr in der Öffentlichkeit erfolgt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme jetzt für den Rechtsausschuss Stellung, der als Fachausschuss zum Schluss darüber beraten hat. Mir ist aufgefallen, dass der Antrag fast auf den Tag genau vor dreieinhalb Jahren in der Versenkung verschwunden ist. Ich hoffe, dass das an der Stelle keine Rückschlüsse auf die Bedeutung dieses Antrags zulässt und dass sich die Bedeutung nicht daraus herleiten lässt.
Wenn man auf das Protokoll der Plenarsitzung vom 7. Mai 2008, in der der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, achtet, dann hätten eigentlich spannende Beratungen in den Ausschüssen folgen müssen. Für den Rechtsausschuss kann ich feststellen, dass das leider nicht der Fall war. Der Gesetzentwurf ist ziemlich sang- und klanglos durch den Ausschuss gelaufen und nicht sehr intensiv, zumindest was die Qualifikationen betrifft, beraten worden.
Dieses Thema hat in der Diskussion wirklich eine untergeordnete Rolle gespielt. Das hat natürlich
auch etwas mit den regierenden Fraktionen zu tun, Herr Adasch.
Am Rande wurde u. a. - aber das hat nur eine Nebenrolle gespielt - über die Herabsetzung des Mindestalters diskutiert. Das wäre noch eine spannende Frage gewesen, die sicherlich auch in dem Änderungsantrag eine spannende Rolle hätte spielen können, aber leider nicht spielt.
Aktualität hat hingegen noch immer die Frage eines höheren Frauenanteils - dem eigentlich einzig richtig neuen Aspekte in dem Ursprungsgesetzentwurf. Ich meine, dass diese Frage insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Landesrechnungshof eher über seinen Präsidenten bzw. seine Präsidentin oder seinen Vizepräsidenten bzw. seine Vizepräsidentin wahrgenommen wird, eine wichtige Rolle spielt oder spielen sollte.
Hier gibt es ein ganz entscheidendes Problem für den Antrag, nämlich ein Besetzungsproblem, und zwar nicht bezogen auf § 3 Satz 6 des Ursprungsgesetzentwurfs, sondern auf Artikel 70 der Landesverfassung. Artikel 70 der Landesverfassung regelt, dass Präsidenten und Vizepräsidenten mit Zweidrittelmehrheit zu bestimmen sind. Egal, ob es sich um einen qualifizierten Kandidaten oder eine qualifizierte Kandidatin handelt - es muss immer eine große Lösung hier im Parlament geben.
Das entscheidende Problem ist 2008 deutlich geworden: Die SPD hatte eine qualifizierte Kandidatin für dieses Amt nominiert, konnte sie aber wegen der Regierungsmehrheit nicht durchsetzen und musste auf den ebenso qualifizierten jetzigen Präsidenten zurückgreifen.
Wenn wir also etwas ändern wollen, dann müssen wir die Landesverfassung ändern. Mit dem Gesetzentwurf werden wir an der Stelle nämlich nicht weiterkommen.
Wir sind gemeinsam mit den Grünen der Meinung, dass der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen weiter erhöht werden muss. Ich glaube, mittlerweile haben das auch die CDU und die FDP begriffen; denn die Debatte in Berlin läuft in eine bessere
Richtung, als das noch 2008 zu erahnen gewesen wäre. Warten wir einmal ab!
Es ist sehr schade, dass der Gesetzentwurf heute keine Mehrheit finden wird. Ich bedauere das. Aber ich denke, ab 2013 wird alles anders.
Wir werden das gemeinsam mit den Grünen ändern und uns die letzten anderthalb Jahre den weiteren wichtigen Themen in diesem Landtag zuwenden.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung zur Beschlussfassung vor.
Der Kern des Gesetzes wird leider aus dem Titel überhaupt nicht deutlich; denn es handelt sich um ein Gesetz, das im Wesentlichen die Dolmetscher und Übersetzer im Land Niedersachsen betrifft. Herr Lammerskitten, im Gegensatz zu dem, was Sie gerade ausgeführt haben, geht es sehr wohl auch um die Vergütungsregelungen für die Dolmetscher und Übersetzer.
Wir sind uns mit den Regierungsfraktionen an dieser Stelle über zwei Punkte einig.
Der erste Punkt ist, dass die Verordnung, die seit 1953 bestanden hat, ein sehr stolzes Alter für eine solche Regelung hat. Sie ist allerdings überholungsbedürftig, weil es - das ist der zweite Punkt - 2007 ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegeben hat, das die Bundesländer auffordert, gesetzliche Regelungen in diesem Bereich zu schaffen. Das war bei den Übereinstimmungen aber auch alles.
Was ist in den letzten fast vier Jahren seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts passiert? - Das Justizministerium hat den vorliegenden, aus unserer Sicht unzulänglichen Gesetzentwurf erarbeitet und Anfang 2009 ins Verfahren gebracht. Seit Anfang 2009 ist der Gesetzentwurf quasi bis zur Beratung im September in der Versenkung verschwunden, das Thema wurde aus unserer Sicht kaum bearbeitet.
Die Vorlage eines Gesetzes sollte aus unserer Sicht in erster Linie eine Qualitätsverbesserung zum Schwerpunkt haben. Auch das ist im vorliegenden Fall aus unserer Sicht überhaupt nicht der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Über die Hintergründe, warum die Regierungsfraktionen - bzw. das Justizministerium - nicht die Qualitätsverbesserung in den Vordergrund gestellt haben, kann man an der Stelle nur mutmaßen. Sollte es darum gehen, die Prozessqualität zu verbessern? Oder sollte es an dieser Stelle durch die Entpflichtung und Neubestellung der Dolmetscher darum gehen, Gebühren einzunehmen? Wir sind heute schließlich bei den Haushaltsplanberatungen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wollen Sie den multilingualen Taxifahrer oder den gut ausgebildeten Sprachwissenschaftler als Dolmetscher und Übersetzer in den Prozessen haben? - Diese Antworten sind Sie im Beratungsverfahren schuldig geblieben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Entscheidende Qualitätsverbesserungen wären z. B. auf der Grundlage des bayerischen oder des sächsischen Modells möglich gewesen. Hierzu hat Ihnen entweder der Mut oder aber der Wille gefehlt, die Prozessqualität und die Qualität der Übersetzungen in den Vordergrund zu stellen. Im vorliegenden Gesetz ist hingegen nicht ersichtlich, ob es verbindliche Prüfungen oder einen anderen Nachweis über sichere Kenntnisse in der deutschen Rechtssprache geben soll. Auch das haben wir sehr ausführlich im Ausschuss erörtert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aus unserer Sicht völlig inakzeptabel ist aber das künftige Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer, aus dem sich insbesondere ergeben soll, ob es mit dem Land Niedersachsen eine Vergütungsvereinbarung gibt. Richtig ist, dass diese Liste nur für die Gerichte und für diejenigen einsehbar ist, die sie verwalten. Aber Sinn der Vergütungsvereinbarung ist es, eine unter dem Bundesdurchschnitt, der derzeit bei 55 Euro liegt, liegende Vergütung zu erreichen, die etwa bei 40 Euro liegt.
Sie wollen also an dieser Stelle die Kosten drücken. Das deutet für uns darauf hin, dass Sie einen Verdrängungswettbewerb erzeugen wollen, der zulasten der kleinen Büros und zugunsten der großen Übersetzungsfabriken in diesem Land gehen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Zweifel werden Sie mit diesem Verfahren - auch wenn Sie es eventuell nicht gewollt haben - dafür sorgen, dass es ein sogenanntes Lohndumping geben wird; denn es werden nur noch Menschen beschäftigt sein können, die zu diesen günstigen Konditionen arbeiten.
Gerade die FDP als die Partei der Freiberufler müsste sich die Frage stellen: Wie soll sich jemand, der zu einem Stundensatz von 40 Euro arbeitet, nebenher ein Büro und gegebenenfalls Hilfskräfte leisten können, die sie in der Arbeit unterstützen? Oder zielen Sie an dieser Stelle auf den multilingualen Taxifahrer ab, dessen Haupterwerb das Taxifahren ist und so zu diesen Konditionen arbeiten kann? Wahrscheinlich werden Sie auf Leute setzen, die einen Zweitjob brauchen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Da sind wir nicht an Ihrer Seite!
Die dritte Baustelle in diesem Gesetz ist das Thema Bestandsschutz für die bereits vereidigten und ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer, meine Damen und Herren. Sie haben zwar auf den Druck der Verbände hin den Bestandsschutz bis 2015 ausgeweitet. Aber das ist aus unserer Sicht völlig unzureichend. Aus unserer Sicht müssen alle bisher vereidigten und ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer einen unbefristeten Bestandsschutz erhalten.
Gerade für die bewährten Fachkräfte sollte es möglich sein, ihre Tätigkeit ohne erneute Prüfung und ohne gebührenpflichtige Bestellung fortzusetzen; denn diese Menschen haben sich bisher in den Prozessen bewährt. Dies ist im Übrigen auch bei Freiberuflern wie bei Rechtsanwälten und Notaren selbstverständlich. Oder soll künftig auch dieser Personenkreis bei jeder Gesetzesänderung neu bestellt werden, neu verpflichtet werden und erneut Gebühren zahlen? Da gibt es eine Ungleichbehandlung bei den Freiberuflern.
Die Verbände haben darüber hinaus ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für uns in der Beratung nicht eindeutig ausräumen konnte.
Diese drei Punkte, meine sehr geehrten Damen und Herren, reichen für uns aus, dass wir hier diesen Gesetzentwurf wie im Ausschuss ablehnen werden.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, die Sie eben getätigt haben, frage ich Sie: Aus welchem fachlichen Grund wird die Quartiersinitiative in den Innenstädten in Niedersachsen eingestellt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute zur ersten Beratung ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes vor. Ein komplizierter Titel für einen einfachen Hintergrund: In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die Trennung von Amt und Mandat zu regeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. Um es kurz zu machen: Die SPDFraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Die Trennung von Landtagsmandat und Regierungsmitgliedschaft ist sicherlich eine in der Politiktheorie viel diskutierte Größe.
- Bleiben Sie doch ganz ruhig, Herr Briese.
Von der Wirklichkeit der deutschen Parlamente und den Vorgaben des Grundgesetzes ist sie aber weit entfernt, wenn man einmal von Hamburg und Bremen absieht, und das sind bekanntlich nur Teilzeitparlamente; alle anderen Bundesländer haben das nicht, Herr Kollege Briese.
Die erste Frage, die sich mir beim Lesen dieses Gesetzentwurfs stellte, war, warum Sie diesen Gesetzentwurf mitten in der Legislaturperiode ein
bringen. Darauf habe ich in dem Entwurf keine Antwort gefunden.
Auch auf eine zweite Frage, nämlich warum Sie diesen Gesetzentwurf überhaupt einbringen, habe ich keine Antwort gefunden. In den allgemeinen Kommentierungen zum Grundgesetz heißt es: „Mit dem Begriff Trennung von Amt und Mandat wird die Idee bezeichnet, dass dieselbe Person nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive bzw. Judikative wahrnehmen soll.“ In der Bundesrepublik Deutschland ist es beispielsweise üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung ihr Bundestagsmandat auch weiterhin wahrnehmen. Diese Praxis entspricht dem Grundgesetz, weil dieses kein Prinzip der strikten Gewaltentrennung kennt, sondern nur das Prinzip der Gewaltenverschränkung. Dieses kommt z. B. im parlamentarischen Regierungssystem des Grundgesetzes zum Ausdruck.
So weit, so gut. Offensichtlich gibt es gemäß unserem höchsten Gesetz kein Problem mit der Ausübung von Amt und Mandat. Unsere Väter und Mütter des Grundgesetzes werden sich damals schon etwas dabei gedacht haben, als sie das Grundgesetz so verfasst haben, wie es jetzt vorliegt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein Blick in die Satzung der Grünen lässt Folgendes erkennen:
Wir werden das dann im Ausschuss diskutieren.
Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist seit 1980 auch für Parteiämter die Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben. Ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen.
Im Mai 2003 wurde diese Regelung gelockert; seitdem dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes auch Abgeordnete sein. - So kann man es zumindest nachlesen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in Ihrem höchsten Gesetz, in Ihrer Satzung gehen Sie ganz offensichtlich anders mit diesen Themen um, als Sie es für die Landesverfassung in Niedersachsen anstreben. Sie messen an der Stelle offensichtlich mit zweierlei Maß. Das ist zumindest aus unserer Sicht ein bisschen widersprüchlich mit Blick auf das, was Sie sich wünschen.
Aber wenn die Grünen in Regierungsverantwortung kommen, dann werden ja immer mal wieder Sonderregelungen erlassen, die dann doch die Ausübung von Landtagsmandat und Regierungstätigkeit zulassen.
Jüngstes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Dort wurde auf dem Parteitag am 10. Juli 2010 beschlossen, dass Sie dem Koalitionsvertrag mit der SPD zustimmen und die Trennung von Amt und Mandat für diese Legislaturperiode aussetzen wollen.
Die Begründung dafür ist an der Stelle wirklich ganz toll. Ich erlaube mir, dazu Ihren Landesvorsitzenden Sven Lehmann zu zitieren: „’Wenn die SPD im Herbst eine große Koalition mit der CDU eingehen sollte, stehen wir dann ohne unsere drei
Gesichter da’, so die Begründung des Landesvorsitzenden Sven Lehmann
für die (vorübergehende) Abschaffung dieses urgrünen Prinzips. Gemeint sind Sylvia Löhrmann, Johannes Remmel und Barbara Steffens“, meine Damen und Herren.
Ohne zu sehr in die Politiktheorie einsteigen zu wollen, möchte ich einige Aspekte aufgreifen, die eigentlich auch die Grünen an der Stelle so sehen müssten: erstens das Ernstnehmen des Wählervotums bei der Wahl von Abgeordneten. Ihr Vorschlag würde Folgendes bedeuten: Nach einer erfolgreichen Wahl hat ein Kandidat oder eine Kandidaten mit der Ankündigung einer bestimmten Politik oder von bestimmten Inhalten die Wähler überzeugt und den Wahlkreis direkt gewonnen. Nun steht er bzw. sie trotz Eignung nicht für ein Ministeramt zur Verfügung, oder er bzw. sie muss unter völliger Missachtung des Wählerwillens dieses Landtagsmandat aufgeben; denn er ist ja direkt gewählt worden. Dies wäre weder im Sinne des Landes noch im Sinne der Wähler dieses Landes, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie wollen Legislative und Exekutive trennen, erreichen aber genau das Gegenteil. Wenn denn ein Abgeordneter Minister wird, soll nach Ihrem Vorschlag ein Nachrücker dessen Stelle einnehmen. Dieser sitzt gewissermaßen - nun muss ich leider das Wort von Herrn Adler gebrauchen - auf dem Schleudersitz. Das ist an der Stelle wirklich so. Ständig müsste er bangen, dass sein Vorgänger sein Ministeramt verliert. Passiert dieses dann tatsächlich, muss er das Parlament wieder verlassen. Besonders vorteilhafte Voraussetzungen wären das für diese Parlamentarier auf jeden Fall nicht, auch nicht dafür, Parlamentsarbeit übernehmen zu wollen. Das können wir uns nicht wünschen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ganz besonders pikant wird das Ganze auch deswegen, weil über den Verbleib des Nachrückers im Parlament indirekt ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin entscheiden würde.
Entlässt er oder sie einen Minister, muss zugleich der Nachrücker gehen. Meine Fraktion und ich halten es für bedenklich, wenn ein Mitglied der
Exekutive - nämlich Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin - über eine Mitgliedschaft im Parlament indirekt mitentscheidet.
Der nachgerückte Parlamentarier ist dies somit nur auf Widerruf. Eine wirksame Kontrolle der Exekutive kann von ihm nicht erwartet werden.
Daraus folgt: Wer sollte sich eigentlich für solche Positionen als Platzhalter zur Verfügung stellen wollen? - Eine sinnvolle Berufsperspektive und Lebensplanung sind nicht mehr möglich. Zudem würde ein Minister wohl sehr engen Kontakt zu seinem Nachrücker halten und ihn kontrollieren wollen; denn er vertritt ja den Wahlkreis, den er eventuell einmal direkt gewonnen hat, und sicherlich möchte er Einfluss darauf haben, was in seinem Wahlkreis passiert. Somit würden auch die potenziellen Nachrücker auf den hinteren Listenplätzen von denen, die vorne in der Liste stehen, speziell ausgesucht werden. Auch das kann eigentlich nicht gewollt sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Somit hätten wir Abgeordnete erster und zweiter Klasse. Das wollen wir nicht.
Ich möchte zum Abschluss den Parlamentarischen Geschäftsführer Ihrer Bundestagsfraktion, Volker Beck, zitieren. Er hat gegenüber der Berliner Zeitung geäußert: „Gegenwärtig haben wir andere Sorgen.“
Wir schließen uns Volker Beck an. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil es in Niedersachen andere Sorgen gibt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Limburg, es ehrt Sie sehr, dass Sie an dieser Stelle Ihren Gesetzentwurf retten wollten, aber ich weise noch einmal darauf hin, dass Hamburg und Bremen über Teilzeitparlamente verfügen, deren Abgeordnete auch ihrem eigentlichen Beruf nachgehen.
Darauf hatte ich auch während meiner Rede hingewiesen. Niemand wird einen Beruf für ein so unsicheres Mandat aufgeben wollen. Das ist nun einmal in der Tat so.
Wir haben nicht Äpfel und Birnen miteinander verglichen, sondern nur dargelegt, dass Sie in Ihrer Parteisatzung etwas anderes geregelt haben und in den Länderparlamenten etwas anderes machen, als wir es hier in Niedersachsen und in allen anderen Bundesländern geregelt haben und als Sie es fordern. Nur darauf wollte ich hinweisen. Sie werden keine geeigneten Parlamentarier finden, die sich auf diesen Schleudersitz begeben wollen!
Die natürliche Rotation in einem Parlament, wie sie derzeit üblich ist, ist etwas völlig anderes; denn derjenige, der nachrückt, bleibt dem Parlament erhalten und muss nicht wieder raus, weil ein Mi
nister entweder vom Ministerpräsidenten entlassen wird oder eine andere berufliche Perspektive in diesem Land findet. Von daher gibt es da eine kleine Verzerrung in Ihrer Darstellung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag befindet sich seit dem 12. November 2008 im Beratungsverfahren, wie die Kollegin Korter gerade ausgeführt hat. Wie schon damals findet er sich leider wieder sehr weit hinten auf der Tagesordnung - eine Platzierung, die zumindest aus meiner Sicht der Wichtigkeit dieses Antrages nicht angemessen ist.
Der Herr Ministerpräsident sagte bei Einbringung des Antrages sinngemäß, dass sich der Antrag im Fachausschuss in guten Händen befinde. Das ließ hoffen, dass sich die Regierungsfraktionen endlich sachgerecht mit diesem Thema auseinandersetzen und Maßnahmen dazu entwickeln.
Die Beratung im Fachausschuss ist nunmehr erfolgt, und das Votum der die Regierung tragenden Fraktionen lautet: Ablehnung. - Herr Ministerpräsident, wir stellen fest, dass sich der Antrag offensichtlich nicht in guten Händen befunden hat. Ihre Regierungsfraktionen haben den Antrag unbegründet abgelehnt, ohne selber Konzepte zu entwickeln.
Gut eineinhalb Jahre sind seit der Einbringung dieses Antrages vergangen, und in Niedersachsen hat sich leider nichts zum Positiven verändert, außer dass alle im Bildungsbereich tätigen Minister entlassen wurden; das ist an dieser Stelle doch wohl einmalig.
Gute Bildung für unsere Kinder - unabhängig von deren Herkunft -, neue Schulen und Förderung der Wissenschaft - das sind die zentralen Punkte guter politischer Arbeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zwischen dem öffentlich unterschriebenen Anspruch der Regierung und der konkreten Finanzplanung liegen leider immer noch Welten. Worte und Taten des Ministerpräsidenten liegen noch immer weit auseinander. Auch daran hat sich in diesen anderthalb Jahren leider nichts geändert. Auf diesen Komplex sind meine Kollegin Heiligenstadt und mein Kollege Jüttner ausführlich eingegangen, sodass ich es mir an dieser Stelle ersparen kann, noch einmal auf die finanziellen Bedingungen einzugehen.
- Er hat sich vorhin in einer Kurzintervention zu diesem Thema geäußert.
Über die im vorliegenden Antrag aufgeführten Analysen der Istsituation in der Bildungspolitik sind Regierung und Opposition - sicher nicht überraschend - höchst unterschiedlicher Meinung. Nehmen Sie doch einfach die Fakten zur Kenntnis! Diese Zahlen sprechen gegen Sie als Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn die Folgen sind sichtbar: Wenn Kinder einen Migrationshintergrund haben, haben sie im Durchschnitt immer schlechtere Noten als ihre Mitschüler ohne Migrationshintergrund. Das ist Realität an den Schulen. Aber Kinder mit Migrationshintergrund sind nicht per se dümmer.
Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass Bildungsungleichheit eines der größten Probleme dieses Landes ist und unter der jetzigen Regierung leider auch bleiben wird. Denn gleiche Lebenschancen setzen erst einmal gleiche Bilddungschancen vor
aus. Gerade erst wurde die neue Auswertung der IGLU-Studie vorgelegt, die belegt, dass Lehrer Kindern mit gleicher Leistung am Ende der vierten Klasse unterschiedliche Schullaufbahnempfehlungen geben, und zwar in Abhängigkeit von ihrer sozialen Herkunft. Es erfolgt eine Orientierung an den kulturellen Praktiken der Kinder, z. B. daran, wie viel Unterstützung ein Kind in seiner weiteren Schullaufbahn zu Hause zu erwarten hat. Solche Einschätzungen können Kinder aus unteren sozialen Schichten und vor allen Dingen auch Migrantenkinder erheblich benachteiligen. Das ist nicht hinnehmbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aus diesem Grund muss Sprachförderung in unseren Bildungseinrichtungen zu einem Schwerpunkt werden, und zwar vom ersten Kindergartenjahr bis mindestens zur achten Schulklasse. Es geht um Bildungseinrichtungen, die allen Kindern faire Chancen bieten, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft. Im Mittelpunkt darf nicht das Sortieren nach Unterschieden in Herkunft und Geschlecht stehen. Vielmehr geht es um das Leistungsvermögen jedes einzelnen Kindes und um seine optimale Entwicklung. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit höheren Bildungsabschlüssen muss steigen, die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss muss sinken. Ich glaube, da sind wir alle uns einig.
Die Ursachen für die Chancenungleichheit sind einmal mehr in dem von Ihnen so verbissen gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung - ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören - und gegen jede pädagogische Vernunft verteidigten dreigliedrigen Schulsystem zu suchen. Die viel zu frühe Selektion führt nun einmal zu einer signifikanten Benachteiligung, insbesondere auch bei den Kindern mit Migrationshintergrund. So gehen 24,5 % der Migrantenkinder nach der Grundschule auf die Hauptschule und nur 19,2 % auf das Gymnasium, 18,9 % bleiben leider ohne Hauptschulabschluss.
Eigentlich müsste ein Konsens über folgende Stichpunkte bestehen:
Um alle Talente zu fördern und kein Kind auszusortieren: Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung.
Um Sprachbarrieren zu überwinden: Einführung eines ganzheitlichen Sprachförderkonzeptes.
Um die interkulturelle Kompetenz zu stärken: Unterstützung von Jugendlichen und Studierenden
mit Migrationshintergrund bei der Aufnahme pädagogisch ausgerichteter Berufe.
All das vermissen wir.
CDU und FDP in Niedersachsen scheinen gegen all diese Maßnahmen zu sein. Sie müssen den Menschen in Niedersachsen schon erklären, warum sie diesen Antrag und die darin formulierten Ziele nicht unterstützen können oder aber nicht unterstützen wollen.
Zum Schluss möchte ich den nun wohl wieder folgenden Wortbeiträgen der Regierungsfraktionen, wir als SPD hätten in unserer Regierungszeit nichts für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund getan, vorgreifen und sie zum Anlass nehmen, auf das Protokoll der letzten Debatte zu verweisen.
- Herr Klare, ich verstehe, dass Sie verletzt sind, weil Sie bei der Regierungsumbildung nicht berücksichtigt wurden.
- Offensichtlich ist das so.
Es kommen immer die gleichen Zwischenrufe. Die machen es aber nicht besser.
Wir und nicht Sie haben den § 54 a - Sprachfördermaßnahmen - in das Schulgesetz eingefügt.
Wir haben bereits im Jahr 2002 die Sprachförderung auf den Weg gebracht. Sie haben sie nur weitergeführt, aber nicht angemessen aufgestockt und ausgestattet.
Sie sind seit sieben Jahren an der Regierung. Es wird langsam Zeit für eigene Ideen und eigene Initiativen. Da Sie die offensichtlich nicht haben, sollten Sie wenigstens den Antrag unterstützen. Wir als SPD werden das auf jeden Fall tun.
Sie als Regierung haben es in der Hand, alles zu ändern. Fangen Sie endlich an!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wort „Regierungskorruption“ ist auf dem besten Wege, in die Liste des Wortes des Jahres aufgenommen zu werden. Von der Mövenpickspende über das Flugupgrade bei Air Berlin bis hin zur Mitnahme von ehemaligen Parteispendern
und Geschäftsfreunden auf Auslandsreisen reicht in der letzten Zeit der bunte Strauß von Vorwürfen und Verdächtigungen.
- Nein, mit Sicherheit nicht. - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, das müssen Sie sich nun leider noch einmal anhören, obwohl der Kollege Limburg gerade darauf hingewiesen hat.
Leider ist es seit Wochen ein Thema in unserer Gesellschaft und auch in der Presse. Noch vor sechs Monaten hätte man den heute vorliegenden Entschließungsantrag vielleicht sachlicher und viel theoretischer debattieren können. Man hätte sich über das Strafrechtsabkommen des Europarates über Korruption aus dem Jahr 1999 austauschen können. Man hätte das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption aus dem Jahr 2003 zitieren und auf die Umsetzungsschwierigkeiten in Deutschland hinweisen können. Das ist eine Debatte, die dem Rechtsausschuss zur Ehre gereichen könnte.
In den letzten sechs Monaten sind wir aber alle bösgläubig gemacht worden. Der von mir sehr geschätzte FDP-Politiker Burkhard Hirsch hat das, was wir in den letzten Monaten erlebt haben, in der Süddeutschen Zeitung - ich zitiere - die „Gefahr des bösen Scheins“ genannt. Nicht nur er, sondern auch Kommentatoren, Blogger und Leserbriefschreiber hatten nicht den Eindruck, dass die bisherigen Transparenzregeln ausreichen. Auch ich habe leider nicht mehr den Eindruck, dass diese Regeln ausreichen.
Natürlich bin ich dankbar dafür, dass gerade einer Ihrer Parteifreunde, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, noch einmal auf das Parteiengesetz hingewiesen hat und einfordert, was dort eigentlich schon geschrieben steht, nämlich dass Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden, verboten sind. Die Debatte der letzten Monate hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, den bösen Anschein zu vermeiden. Dieser böse Anschein betrifft alle hier in diesem Haus. Daher kann ich hier für meine Fraktion feststellen, dass wir dem Antrag im Grundsatz zustimmen werden.
Nur, unsere Prioritäten würden wir wahrscheinlich anders formulieren, als die Grünen es in ihrem Antrag getan haben. Darauf möchte ich jetzt eingehen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Drei Punkte möchte ich dazu anführen:
Erstens - das Sponsoring. Wir trauen der Landesregierung im Großen und Ganzen nicht allzu viel zu. Vielleicht gelingt es ihr in diesem Fall mit Unterstützung der Verwaltung aber, unverzüglich alle notwendigen Angaben zum Sponsoring zu veröffentlichen. Der Bundestagsverwaltung jedenfalls gelingt dies bei der Parteienfinanzierung. Mehr Offenheit und vor allem schnelle Öffentlichkeit - und bitte im Netz - lassen die Gefahr des bösen Scheins gar nicht aufkommen. Damit würde man dem Rechnung tragen, was Herr Hirsch zutreffend geschildert hat.
Zweitens - Änderung des Parteiengesetzes. Im Bund hat die SPD-Fraktion den Vorschlag eingebracht, dass Unternehmensverbände und andere Verbände zukünftig nicht mehr spendenberechtigt sein sollen. Das wäre ein Gebot der Transparenz, weil man die Mitglieder hinter dem Verband nicht in jedem Fall erkennen kann, meine Damen und Herren. Außerdem wäre das ein Beitrag zur steuerlichen Gleichbehandlung; denn Unternehmen können ihre Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen. Über die Mitgliedschaft bzw. die Mitgliedsbeiträge zu einem Verband kann man das dann doch wieder als Betriebsausgabe absetzen. Und das ist nicht gerechtfertigt.
Diese steuerliche Begünstigung von Unternehmensspenden ist systemwidrig. Ich hoffe, dass man diesen Aspekt auch noch in die Debatte einbringen kann. Im Übrigen sind wir für die Einführung einer jährlichen Spendenobergrenze von 100 000 Euro. Wir unterstützen auch die Forderung, dass dem Bundestagspräsidenten Spenden ab einer Höhe von 25 000 Euro - bisher sind es ja 50 000 Euro - unverzüglich gemeldet werden müssen.
Drittens - Offenlegung der finanziellen Verhältnisse. Über die im Antrag eingesetzten Zahlenhöchstgrenzen und deren Für und Wider kann man im Fachausschuss im Einzelnen sicherlich debattieren. Das sollten wir im zuständigen Fachausschuss dann auch in Gänze tun. Aber: Mehr und schnellere Informationen verhindern doch genau
das, was wir in den letzten Monaten erlebt haben, nämlich dass legale Handlungen den Anschein des Illegalen erwecken, meine Damen und Herren. Dann hätte es etwas früher mehr Kritik und öffentliche Fragen gegeben und hinterher keine Verdächtigungen gegen - und das denken Sie jetzt bitte in Anführungszeichen - die Politik im Allgemeinen.
Von einer solchen Regelung hätten alle hier in diesem Haus profitiert. Von daher kann ich nur hoffen, dass sich am Ende alle dieser Forderung anschließen werden.
An der Universität Göttingen ist vor Kurzem ein Institut für Demokratieforschung gegründet worden. Der Herr Ministerpräsident hat das in seiner Regierungserklärung angekündigt und dies jetzt umgesetzt. Dieses Institut soll der Demokratie- und Politikverdrossenheit entgegenwirken. Soweit gut und richtig. Dieser Antrag tut nun genau das Gleiche, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deswegen werden wir ihn grundsätzlich unterstützen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD stellt folgende Anfrage:
In der Kleinen Anfrage „Warum lässt die Landesregierung die Kommunen im Regen stehen?“, Drs. 16/1195, sind bereits im Mai dieses Jahres die Aktivitäten der Landesregierung beim Krippenausbau thematisiert worden. Niedersachsen muss aktiver werden, weil die Versorgungsquote mit 9,2 % im Bundesvergleich die Schlusslichtposition einnimmt. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Mai 2009 im Kultusministerium darüber beschwert, dass die Anträge zum Krippenausbau nur schleppend bewilligt werden. Ich zitiere: „An den Kommunen liegt es jedenfalls nicht, wenn wir beim Krippenausbau nur langsam voran
kommen, die haben die Taschen voller Planungen“, sagte Berthold Ernst vom Städte- und Gemeindebund in der HAZ vom 13. August 2009.
Dieser schleppende Krippenausbau in Niedersachsen wird durch die aktuellen Zahlen zum Mittelabfluss aus dem Bundesministerium von Frau von der Leyen bestätigt. Danach hat Niedersachsen von den für 2008 und 2009 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 74,2 Millionen Euro noch nicht einmal die Hälfte, sondern gerade erst 34,8 Millionen Euro abgerufen. Zudem droht angeblich die Gefahr, dass Niedersachsen Fördergelder in Höhe von 20 Millionen Euro aus dem Krippenausbauprogramm des Bundes verloren gehen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Mittel wurden jeweils für 2008 und 2009 bewilligt?
2. Welchen Antragstellern wurden Fördermittel bisher bewilligt, in welcher Höhe, und wie viele Anträge wurden noch bearbeitet?
3. Bestätigt die Landesregierung die Befürchtung, dass Bundesmittel aus dem Krippenbauprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro zu verfallen drohen, und welche Anstrengungen wird die Landesregierung unternehmen, damit es nicht zu einem Verfall von Fördergeldern kommt?
Vielen Dank.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass das Jahr 2009 fast zu zwei Dritteln vorüber ist und wir bei der Bearbeitung weit hinter Plan sind, frage ich Sie, ob geplant ist, die Zahl der Mitarbeiterstellen weiter aufzustocken, damit eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen kann.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der kommunizierenden Röhren frage ich Sie: Wie wollen Sie die 50 Vollzeitlehrerstellen bei den Feuerwehrlehrkräften erwirtschaften?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Busemann, gibt oder gab es konkrete Verhandlungen mit der Landeshauptstadt Hannover über Alternativstandorte? Denn es gibt ja reichlich Flächen in der nahen Umgebung des Bredero-Hochhauses, zu denen es Planungen für öffentliche Zwecke gibt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wahlkampf in den USA ist nicht zuletzt mit dem Thema Bildung gewonnen worden.
Die Politik kann nicht alle Probleme lösen. Aber sie sollte die Probleme lösen, mit denen der Einzelne überfordert ist. Sie sollte Sicherheit und unseren Kindern gute Bildung geben, unser Wasser sauber und das Spielzeug frei von Schadstoffen halten. Sie sollte neue Schulen und neue Straßen bauen
sowie Wissenschaft und Technik für eine lebenswerte Zukunft unterstützen.
So beschreibt der künftige Präsident der Vereinigten Staaten sein Verständnis von den Aufgaben der öffentlichen Hand. Barack Obama und seine Wahlkampfführung haben schon früh gewusst, dass man mit dem Thema Bildung Wahlen gewinnen oder verlieren kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Was aber Ihre Bildungspolitik bewirkt, meine sehr geehrten Damen und Herren Zwischenrufer, haben Sie heute vor dem Landtag und vor allen Dingen am Opernplatz verfolgen können.
- Herr Klare, es ist schön, dass ich Sie mit meiner Rede aus dem Nachmittagsschlaf geweckt habe. Sie können sich ja nachher zu Wort melden.
Zum Bildungsgipfel, der stattgefunden hat, ist heute schon viel berichtet und geredet worden. Ob die Bilder dieses Bildungsgipfels schön waren, können Sie selbst entscheiden. Die Ergebnisse waren es jedenfalls nicht. Darin haben uns die Fachverbände eindeutig bestätigt.
Das Entscheidende ist, wie die Betroffenen über diesen Bildungsgipfel denken. Darüber hat es eine Umfrage gegeben. Positiv ist, dass die Menschen glauben, dass der Bildungsgipfel überhaupt notwendig gewesen ist. Das sagen 96 % der Befragten. Aber nur 8 % der Befragten gehen davon aus, dass die Ergebnisse des Bildungsgipfels ein Meilenstein waren. Das ist das Bedauerliche und Bedenkliche, meine Damen und Herren.
Dieses Ergebnis führt nach meiner Auffassung dazu, dass die Politikverdrossenheit in Deutschland weiter zunehmen wird, wenn wir im Bereich der Bildung nicht etwas tun.
Die Worte und Taten unseres Herrn Ministerpräsidenten könnten nicht weiter auseinanderliegen.
Herr Wulff sagt A, meint aber B und will die Bildungsausgaben bei seiner Fachministerin weiter zusammenstreichen.
Schwarz auf weiß kann man diese These in der mittelfristigen Finanzplanung nachlesen. Der Anteil der Ausgaben für Hochschulen, Schulen und Berufsbildung am Gesamtetat 2012 wird nämlich sinken: im Bereich der Hochschulen und Forschung von 8,48 % auf 8,13 %, im Bereich von Schule und Berufsausbildung im selben Zeitraum von 16,17 % auf 14,82 %. Das ist wahre Konsolidierungspolitik auf Kosten der Bildungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sie als Regierungskoalition sorgen dafür, dass die Chance für Deutschland und für Niedersachsen verpasst und verpatzt wird. Dies ist nicht nur sehr schade, sondern auch fatal für die Schule, für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land; denn die wahren Skandale der Schule finden abseits aller bildungspolitischen Grundsatzdebatten im Kleinen statt, nämlich dann, wenn Kinder benachteiligt werden und wenn ihnen der Mut genommen wird. Die Folgen sind sichtbar: Wenn Kinder einen Migrationshintergrund haben, haben sie im Durchschnitt immer deutlich schlechtere Noten als ihre Mitschüler ohne Migrationshintergrund. Das sind für mich wahre Probleme in der Schule.
Das Ziel ist klar: Schule muss wieder eine Aufstiegsperspektive für alle bieten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dies sollte ein Kernziel von Bildungspolitik sein. Ihres scheint es - das will ich nur vorsichtig formulieren - nicht zu sein. Vor allen Dingen scheint es bei Ihnen nicht durchgängig formuliert zu sein.
Eine gute Bildungspolitik heute ist eine sehr gute Sozialpolitik für morgen. Die Sprachförderung ist ein Mittel der Chancengleichheit in diesem Land. Das sollten wir auch berücksichtigen. Für Kinder mit Migrationshintergrund setzt hier in besonderer Weise das Mittel der Sprachförderung an. In der Informationsbroschüre des Ministeriums „Sprachförderung in Kindergarten und Schule“ heißt es dazu: Je nach Stand der deutschen Sprachkenntnisse der Kinder und nach den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten entscheiden die Schulen über ihr schulspezifisches Förderkonzept und
die einzurichtenden Förderangebote. - Dann werden einzelne Maßnahmen wie Sprachlernklassen, Förderkurse oder interkulturelle Arbeitsgemeinschaften genannt. Abgesehen davon, dass es wohl eher heißen müsste: Die Schulen führen je nach Ausstattung und personellen Möglichkeiten ihre Maßnahmen durch, ist hier ein Gesamtkonzept, das die Förderung vom Kindergarten bis mindestens zur 8. Klasse, besser noch bis zur Hochschule umfasst, überhaupt nicht zu erkennen.
Die Teilnahme an dem zusätzlichen Unterricht ist freiwillig, und alle Einzelmaßnahmen enden dann auch nach Klasse 4. Vier Jahre in der Grundschule und ein Jahr im Kindergarten sind aber bei Weitem nicht genug, um die Sprachdefizite auszugleichen. Selbst nach Beendigung der Schullaufbahn haben Studenten aus Migrantenfamilien Probleme mit der deutschen Sprache. Andere Länder wie Schweden und Kanada begleiten solche jungen Menschen von der Einschulung bis zur Hochschule auf ihrem Weg. Dies sollte für uns ein gutes Beispiel sein.
In Niedersachsen gibt es hingegen Flickschusterei und bedarfsungerechte Zuweisungen. So wurde die Finanzierung der vorschulischen Sprachförderung mit Sprachförderkräften in Kindertagesstätten durch das Land Niedersachsen im Jahre 2006 auf eine andere Fördergrundlage umgestellt. Dies hatte zur Folge, dass für die Kindertagesstätten z. B. hier in der Landeshauptstadt Hannover von ehemals 1,4 Millionen Euro nur noch ganze 980 000 Euro für Sprachförderung übrig geblieben sind. Es ist eine „stolze Leistung“, in dem Bereich, den Sie als so wichtig ansehen, eine Kürzung um 500 000 Euro vorzunehmen.
Wie man als Kommune damit umgeht oder wie man es machen muss, wenn sich ein Land wie Niedersachsen aus einer solchen Förderung zurückzieht, kann man im lokalen Integrationsplan, aber auch in dem flächendeckenden Konzept für Sprachförderung in Kitas und Grundschulen der Landeshauptstadt Hannover nachlesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition, die Lektüre dieses lokalen Integrationsplanes würde ich Ihnen allen empfehlen.
Hannover wird im Gegensatz zum Land Niedersachsen seiner Verantwortung gerecht, obwohl es hier um eine Aufgabe geht, die nicht in erster Linie eine Aufgabe der Stadt Hannover ist. Ob ein ganzheitliches Konzept der Sprachförderung in der Gesamtschule oder in einer gemeinsamen Schule oder im Rahmen welcher Lösung auch immer, die sich für ein Land im demografischen Wandel anbietet, umgesetzt wird, ist letztendlich zweitrangig, solange die Marschrichtung, dass der Aufstieg für alle möglich sein muss, klar ist.
Fest steht: Sprachförderung muss zum Schwerpunkt in unseren Bildungseinrichtungen werden, und zwar - das sei ausdrücklich betont - beginnend im ersten Kindergartenjahr und mindestens bis hin zum 8. Schuljahr. Das Land ist in der Pflicht, nun endlich ein ganzheitliches Konzept vom Anfang der Kindergartenzeit bis zum 8. Schuljahr mit einer ausgewogenen Finanzierung vorzulegen. Den Worten müssen nun Taten folgen. Der Arbeitgeberverband hat es zum Bildungsgipfel wie folgt formuliert: Es müssen messbare Zielmarken erkennbar werden. - So lautete die Kritik des nicht gerade CDU-feindlichen Arbeitgeberverbandes am Bildungsgipfel.
- Ich komme zum Ende. Es geht um Schulen, die allen Kindern faire Chancen bieten. Nicht das Sortieren nach Unterschieden in Leistung, Herkunft und Geschlecht darf im Mittelpunkt stehen. Vielmehr muss es um das Leistungsvermögen jedes einzelnen Kindes und um seine optimale Entwicklung gehen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit höheren Abschlüssen muss steigen, und die Zahl von Jugendlichen ohne Abschluss muss sinken. In diesem Zusammenhang dürfen und können wir uns den Verzicht auf die Begabungen und Kompetenzen von Kindern mit Migrationshintergrund, weil für diese die sprachlichen Barrieren in unserem Bildungssystem zu hoch sind, nicht leisten.
Ich will noch einmal auf den neuen Präsidenten der USA zurückkommen. Bildung sei das Wichtigste überhaupt. Wie sonst hätte ihr Enkel jemals so weit kommen können? Das hat eine 86-jährige Frau gesagt. Die alte Dame hieß Sarah Obama und war die Großmutter von Barack Obama.
Wir von der SPD werden den Antrag der Grünen in weiten Teilen unterstützen. An einigen Stellen gibt es für uns allerdings noch Diskussionsbedarf. Wir würden uns wünschen, dass wir uns mit dem Ausschuss einmal die praktische Sprachförderung in
den Einrichtungen angucken und uns mit den Fachleuten vor Ort unterhalten, statt nur theoretische Debatten zu führen.