Marco Brunotte
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor mehr als 18 Monaten hat die Niedersächsische Landesregierung angekündigt, eine überarbeitete Heimmindestbauverordnung, eine Heimpersonalverordnung und eine Heimmitwirkungsverordnung vorzulegen. Uns interessiert, wie
weit die Landesregierung bei diesen drei Verordnungen ist.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich hätte der Sozialausschuss die Beratungen abschließen können, nachdem der GBD seine erste Einschätzung zu dem Gesetzentwurf abgegeben hat.
Ich will dann all denen, die vielleicht irgendwann in 20, 30 Jahren nachlesen, warum der Landtag eigentlich ein solches Gesetz beschlossen hat, empfehlen, sich die erste Vorlage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes anzuschauen und die aufgeführten Argumentationen genau nachzulesen. Wenn ich mir die gestrige Diskussion zur Sicherungsverwahrung noch einmal vor Augen führen, finde ich es an der Stelle schon erschreckend, in welcher Qualität hier ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde und dass wir in der gleichen Form jetzt zum Therapieunterbringungsgesetz einen Gesetzentwurf unter einem so enormen Zeitdruck vorgelegt bekommen haben, dass er nach in keiner Form qualitativ vernünftigen Beratung verabschiedet werden muss.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist der politische Handlungsbedarf sehr deutlich geworden. Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene ist erforderlich geworden. Wir reden beim Therapieunterbringungsgesetz von einer Regelung für bundesweit fünf bis zehn Personen, die jetzt in landesgesetzliche Regelungen gefasst werden muss, und für Niedersachsen geht es um eine Person.
Die Novelle steht an. Das hat sowohl die CDU in den Beratungen akzeptiert als auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. In der Anhörung wurden sehr fundierte Hinweise gegeben, was im Gesetz anders sein müsste, aber es war überhaupt nicht die Zeit, diese Hinweise im Ausschuss angemessen zu würdigen. Im Kern geht es hier - das zieht sich wie ein roter Faden durch viele der schriftlichen Stellungnahmen - um eine Gefahr, die für die Errungenschaften der Psychiatrie gesehen wird. Wir sind dabei, mit diesem Gesetz Psychiatrie anders zu definieren.
Ich will hier nur - das ist auch schon angesprochen worden - auf den unbestimmten Begriff der psychischen Störung hinweisen, der hier eingeführt wird und der meines Erachtens einen deutlichen Interpretationsspielraum liefert. Es geht aber auch um das Gebot des Abstandes zwischen Maßregelvollzug und Therapieunterbringungsgesetz, der nicht definiert ist, und zum Schluss um die Frage: Lässt sich eigentlich der Resozialisierungsgedanke in diesem Gesetz nachverfolgen und nachvollziehen?
Für uns heißt das in der Konsequenz, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir lehnen ihn ab, weil der Ausschuss deutlich mehr Zeit für eine Beratung gebraucht hätte. Wir lehnen ihn ab, weil der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst deutli
che Hinweise auf die Qualität dieses Gesetzes gegeben hat und weil wir mehr Qualität im Gesetzgebungsverfahren für angemessen halten.
Wir reden hier über deutliche Grundrechtseinschränkungen, die wir mit diesem Gesetz vornehmen. Diesem Anspruch wird der Landtag mit diesem Gesetz, wenn er es denn beschließt, nicht gerecht.
Wir geben dem Landtag der 17. Wahlperiode heute die dringende Aufforderung in den Nikolausstiefel, dieses Gesetz schnell zu novellieren, dann aber auch ausreichende Zeit vorzusehen, um eine grundlegende Diskussion über Ziele, Ausrichtung und Ausstattung von Psychiatrie, Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und die Abgrenzung dieser Bereiche zu führen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der ersten Beratung hier im Parlament sehr deutlich gemacht, wie wir zu diesem Entschließungsantrag stehen.
Die Regierungsmehrheit hätte über anderthalb Jahre Zeit gehabt, dieses Problem mit ausreichend Zeit und Ernsthaftigkeit zu regeln. Das ist nicht gelungen.
Hier bleibt es jetzt bei einer Entschließung, die in keiner Form die Situation grundlegend verändert und verbessert. All die Probleme, die in der Psychiatrie in Niedersachsen bestehen, dokumentiert durch die Berichte des Psychiatrieausschusses, bleiben weiterhin bestehen und werden nicht gelöst.
Von daher sehen wir an dieser Stelle keine Verbesserung für die eigentlichen Probleme im Land. Das bleibt dann einer neuen Landesregierung ab dem 21. Januar vorbehalten. Von daher werden wir uns auch weiterhin enthalten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schwarz, in Ansätzen war das ja fast eine Regierungserklärung. Wir hätten uns von Frau Özkan gewünscht, dass sie dem Thema Psychiatrie in den letzten Jahren einmal diese Aufmerksamkeit zugemessen hätte.
- Wir halten Regierungserklärungen erst ab 2013. Das ist jetzt aus der Opposition heraus noch nicht möglich.
Sie beschreiben in Ihrem Antrag das niedersächsische Psychiatriegesetz aus dem Jahr 1997, das, glaube ich, für seine Zeit durchaus dokumentiert hat, dass sich Psychiatrie ändern muss und gesellschaftliche Veränderungen auch in der Psychiatrie wiederfinden müssen. Strukturen wurden aufgebrochen, Teilhabe wurde gelebt, und man hat ein Tabuthema in dieser Gesellschaft mit angefasst. Ich glaube, das war richtig.
Deswegen ist auch der Hinweis wichtig, dass 1997 ein Gesetz, das sehr weitreichend war, beschlossen wurde - vielleicht auch unter dem Eindruck, dass damals Gesetzgebungen noch Gesetzgebungen waren und man sich etwas mehr Zeit genommen hat, um in diesen Verfahren für Qualität zu sorgen. Das vermissen wir aktuell auch etwas.
- Schnelligkeit sagt nicht immer unbedingt nur etwas über die Qualität aus.
Wir erleben bei Ihnen in den letzten Jahren eine Schnelligkeit, bei der die Qualität deutlich auf der Strecke bleibt. Das haben wir zuletzt bei der Niedersächsischen Bauordnung gesehen, Frau Mundlos.
Aber ich will zu den drei Punkten Ihres Antrags kommen. Bei diesen drei Bereichen kann man nur sagen: Ja, genau, da besteht Handlungsbedarf.
Es besteht Handlungsbedarf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2011 und den zwei Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom Juli 2012, die Zwangsbehandlung neu zu regeln. Das sagen alle Fachleute zu Recht. Denn es muss eine Regelung gefunden werden, wie man psychisch Erkrankten - ich glaube, dass das in den Worten von Frau Reichwaldt noch einmal sehr deutlich geworden ist - eine Behandlung zukommen lassen kann. Übrigens reden wir von bundesweit 50 000 Betreuungsfällen, die an dieser Stelle zu regeln sind. Es sind also auch in Niedersachsen einige Tausend. Hier besteht in der Tat Handlungsbedarf.
Der gleiche Handlungsbedarf besteht in der Frage der Besuchskommissionen. Wir teilen die Einschätzung, die die Mehrheitsfraktionen in ihrem Antrag auch definieren.
Die Besuchskommissionen sind im Auftrag des Landtags unterwegs. So wie der Psychiatrieausschuss als beratendes Organ für den Sozialausschuss und somit auch für das Parlament unterwegs ist, gilt das auch für die Besuchskommissionen. Hier ist eine klare Rechtsgrundlage mit einem praktikablen Verfahren sowohl für die Besuchskommissionen als auch für die Einrichtungen erforderlich. Somit sind wir hier bei einer Neudefinition der Aufgaben natürlich mit dabei.
Der dritte Punkt betrifft die Prävention. Wir haben mehrfach hier im Landtag über das Thema Ge
sundheitsschutz gesprochen - darüber, wie sich Arbeitsbedingungen verändert haben und wie Burn-out-Situationen mittlerweile zur Volkskrankheit Nummer eins geworden sind. Wir erleben natürlich auch, wie dezentrale Präventionsketten - ich will hier nur das Bündnis gegen Depression in der Region Hannover nennen - eine wirksame Arbeit leisten. Nur, das Bundesverfassungsgericht hat im März 2011 geurteilt. Das war vor 18 Monaten! Da fragen wir uns natürlich schon zu Recht, was das niedersächsische Sozialministerium in diesen 18 Monaten gemacht hat. Warum ist nicht die Initiative ergriffen worden, frühzeitig mit einer gesetzgeberischen Initiative ins Parlament zu gehen? Denn das jetzt vorliegende Szenario ist klar: Es gibt einen Antrag, der die Regierung bittet, zu überprüfen, was man denn machen könnte. Das, was die Regierung dann vielleicht noch vorlegt, fällt der Diskontinuität zum Opfer. An dieser Stelle handelt es sich also um einen Schaufensterantrag ohne Wirkung.
Ich will noch einmal auf den Psychiatrieausschuss, den 27. Bericht und die vorangegangenen Berichte hinweisen. In diesen Berichten steht viel drin. In diesem Bericht, der auch im Sozialausschuss vorgestellt worden ist, ist auch noch einmal sehr deutlich formuliert, wo die Probleme liegen. Wenn man diesen Bericht zur Grundlage nimmt, im Ministerium liest und vor allen Dingen mit diesem Psychiatrieausschuss einen wertschätzenden Umgang pflegt, dann liegt es eigentlich auf der Hand, wo die Probleme liegen.
Die Probleme, Frau Schwarz - Entschuldigung, ich lese diesen Bericht deutlich anders -, sind: Wir haben massive Probleme bei der Versorgung. Wir haben Wartezeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Allgemeinpsychiatrie. Wir haben lange Wegstrecken. Wir haben Probleme in den Sozialpsychiatrischen Diensten in den Landkreisen. Wir haben in der Allgemeinpsychiatrie Belegungen von deutlich mehr als 100 %. Das sind Zustände, die nicht akzeptabel sind!
All das, was Sie geschildert haben, was in den letzten Jahren passiert ist, sehen wir, aber es ist bei Weitem zu wenig. Jedenfalls berichtet das der Psychiatrieausschuss in seinen jährlichen Berichten deutlich an den Landtag.
Schauen wir uns die Privatisierungen an! Wir müssen konstatieren, dass die Zahl der Ausbrüche und Entweichungen in diesem Jahr dramatisch zugenommen hat. Wir haben im Bericht des Psychiatrieausschusses einen deutlichen Hinweis auf man
gelnde und vernachlässigte bauliche Unterhaltung, auf schwierige personelle Situationen, auf eine Fachkraftquote in der Pflege, die zum Teil deutlich unter 90 % liegt, um hier Renditen zu entfalten. Ich glaube, dort sind ganz schön viele Baustellen vorhanden, die an der Stelle bei Weitem nicht abgedeckt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Antrag beschreibt die Probleme, gibt aber keine Lösungen vor, jedenfalls keine Lösung, die der Landtag in dieser Legislaturperiode treffen kann. Er löst somit kein einziges Problem.
Sie hatten zehn Jahre lang Zeit, die Probleme im Bereich der Psychiatrie mit zukunftsgerechten Antworten zu lösen. Das ist Ihnen nicht gelungen. Jetzt wird es eine andere Regierung machen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schwarz, das ist genau das Problem: Sie bringen hier einen Antrag zum niedersächsischen Psychiatriegesetz ein. Sie fangen an, indem Sie wortreich in bestimmte Bereiche einführen, auf die sich der Antrag gar nicht bezieht, und Ihre Kurzintervention beginnen Sie mit einem Hinweis zur Sicherungsverwahrung und zum Therapieunterbringungsgesetz. Das steht in der nächsten Woche im Sozialausschuss auf der Tagesordnung. Das werden wir dort auch diskutieren. Aber dort liegt, wenn ich das richtig gesehen habe, wenigstens ein Gesetzentwurf vor. Hier aber sagen Sie: Es gibt Handlungsbedarf, und dann schauen wir einmal, wie wir mit diesem Handlungsbedarf umgehen, liebe Landesregierung. - Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Dinge!
Das ist eine ganze Menge, die Sie sich da scheinbar noch vorgenommen haben. Ich kann schon verstehen, dass man da vielleicht mal den Überblick verliert. Wir haben den Überblick an dieser Stelle in keiner Weise verloren. Wir haben auch nicht den Überblick verloren, was in den letzten Jahren in Niedersachsen geschehen ist, Frau Schwarz. Da ist etwas geschehen! Das nehmen wir auch zur Kenntnis. Aber dann lesen Sie bitte auch einmal die Jahresberichte und legen Sie sie nebeneinander! Dort sind die Themenbereiche skizziert, in denen in den letzten Jahren viel zu
wenig passiert ist und wo Sie immer noch Zustände akzeptieren, die für uns nicht akzeptabel sind. Das ist dann vielleicht der kleine Unterschied.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Riese, wir sind uns in der grundsätzlichen Einschätzung des Handlungsbedarfs einig. Wenn ich davon ausgehe, dass eine Landesregierung regiert, frage ich mich aber: Was haben Sie in den letzten 18 Monaten gemacht?
In dieser Zeit hätte man doch etwas vorlegen können.
Nun zur zweiten Frage: Ich bin schon etwas irritiert, dass der Vorsitzende des Sozialausschusses, dem der Psychiatrieausschuss angegliedert ist, seinen Psychiatrieausschuss, der als Besuchskommission unterwegs ist, als „Brötchenkommission“ verschreit. Wir haben eine andere Definition der wertvollen Aufgabe der Besuchskommission. Ich glaube kaum, dass es denen, die im Auftrag des Landes und somit auch des Sozialausschusses unterwegs sind, darum geht, den Heimbetreibern bei Brötchen und Kaffee auf die Nerven zu gehen. Ihnen geht es vielmehr darum, eine sinnvolle Arbeit im Auftrag einer vernünftigen psychiatrischen Krankenversorgung, die für die Rechte der Patientinnen und Patienten eintritt, zu machen. Deshalb sollten sie nicht als „Brötchenkommission“ abqualifiziert werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, inwieweit das Programm, das wir für das Jahr 2012 zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Niedersachsen unter den Vorbedingungen diskutiert haben, verstetigt und auch in den Jahren 2013 ff. fortgeführt werden soll.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind etwas verwirrt über Ihre Aussagen, Frau Ministerin. Sie wissen auf der einen Seite nicht, wie sich der Bedarf und die Märkte darstellen. Von NBank, GEWOS und Pestel, um nur drei zu nennen, gibt es aber auf der anderen
Seite fundierte Gutachten, die sehr detailliert prognostizieren, wie sich die Wohnungsmärkte in Niedersachsen in den nächsten Jahren entwickeln werden,
zumal an der Stelle auch ein politischer Gestaltungsanspruch vorhanden sein sollte.
Jetzt kommt die Frage. - Wenn wir die von Ihnen prognostizierten zusätzlichen 2 000 Wohnungen, die jährlich für Niedersachsen erforderlich sind, als Grundlage nehmen und Sie in diesem Jahr 200 Wohnungen fördern wollen, dann stellt sich uns die Frage, Frau Ministerin, wie Sie diese Lücke in Niedersachsen in den nächsten Jahren schließen wollen, wenn ersichtlich ist, dass die Kompensationsmittel des Bundes nicht reichen werden und wir somit die Lücke scheinbar nur über eigene zusätzliche Landesmittel schließen können, wie es u. a. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein machen werden.
Vielen Dank.
Aber klar. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben eben von 2 000 zusätzlichen Wohnungen gesprochen, die jährlich erforderlich sind. Jetzt liegt uns Ihre Pressemitteilung vom 10. September 2012 vor. Dort konstatieren Sie einen Neubaubedarf von 151 000 Wohnungen bis zum Jahr 2030. Das sind mal so locker 100 000 Wohnungen mehr. Woher kommt denn diese Differenz?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sommer hat ein Thema die Schlagzeilen bestimmt, das sonst nicht so in der Öffentlichkeit steht. Das hat uns sehr gefreut. Ihm zugrunde lag die Frage: Wie schaffen wir es eigentlich, bezahlbares Wohnen in Niedersachsen zu schaffen?
Innerhalb von zehn Jahren, von 2002 bis 2012, sind die sozialen Belegrechte in Niedersachsen um mehr als 30 000 Wohnungen gesunken. Der aktu
elle Stand liegt bei knapp 85 000 Wohnungen, Tendenz fallend.
Bezahlbares Wohnen ist für uns eine elementare Voraussetzung für Teilhabe in der Gesellschaft und ein Menschenrecht. Wir erleben aktuell auf den Wohnungsmärkten, die in Niedersachsen sehr different sind, massive Verdrängungsprozesse und auch massive Erhöhungsprozesse. Im Neubau bewegen wir uns bei den Quadratmeterpreisen locker bei Mieten von 10 Euro, während bezahlbar für viele Bevölkerungsgruppen eigentlich 5 Euro oder 5,40 Euro wären. Hier machen sich besonders eklatant auch noch die Nebenkosten, die zweite Miete, im Bereich Energie bemerkbar.
Die soziale Wohnraumförderung ist im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Niedersachsen erhält hierfür vom Bund jährlich 40 Millionen Euro, ohne diese Mittel bisher mit einem einzigen Cent zusätzlich ausgestattet zu haben und Verantwortung zu übernehmen, während gleichzeitig die NBank für Niedersachsen einen quantitativen Neubaubedarf bis 2030 von 150 000 Wohnungen beziffert.
Was macht die Landesregierung? - Ich darf aus dem Kommentar aus der HAZ vom 10. September zitieren:
„Nichts gegen steigende Mieten zu tun, das möchte sich niemand nachsagen lassen, schon gar nicht im aufziehenden Landtagswahlkampf.“
Aber was hat denn diese Landesregierung in den letzten Jahren gemacht?
Sie haben die Nileg verkauft. 28 500 Wohnungen - weg. Als Landesbetrieb wäre das wirklich ein Mittel der politischen Gestaltung gewesen.
Sie haben die Rückflüsse aus der Wohnraumförderung veräußert. Das hat 1,1 Milliarden Euro erbracht. 1,1 Milliarden Euro, die nicht zur Verfügung stehen, während andere Bundesländer ausreichend ausgestattete Förderfonds haben. Allein Nordrhein-Westfalen verfügt über 19 Milliarden Euro. Das Volumen des Wohnraumförderfonds in Niedersachsen beträgt 25 Millionen Euro.
- Aber sie sind nicht mehr in der Kontrolle des Landes, und somit kann das Land an der Stelle nicht mehr steuern, Herr Nacke!
Aber hier greift dann politische Ideologie: Der Markt regelt alles. Kommunale Daseinsvorsorge spielt keine Rolle, und bei der Sozialen Stadt hat vor allem die FDP gezeigt, wie Verantwortung für Wohnquartiere und für die Menschen, die in ihnen leben, darzustellen sind.
Nein.
Ich möchte ein weiteres Zitat aus der Zeitschrift Haus & Grund aus dem September 2012 anführen:
„Steigende Mieten sind das beste Mittel gegen steigende Mieten. Denn je mehr Profit ein Eigentümer mit seinen Mietwohnungen macht, desto größer ist die Bereitschaft, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.“
- Eindeutig.
Was macht das Land? - Das Land ist endlich aufgewacht. 10 Millionen Euro - sensationell - werden zur Verfügung gestellt. Der Wohnraumförderfonds hat pünktlich zum Wahlkampf Mittel bereitgestellt. Somit ist das kein eigenes Geld, sondern es sind die Rückflüsse, mithilfe derer wir endlich handeln können. Wir begrüßen das und sehen, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber dieser Schritt reicht bei Weitem nicht aus.
Mit 10 Millionen Euro lassen sich unter den Rahmenbedingungen, die definiert sind, 200 Wohnungen realisieren - 200 Wohnungen bei einem quantitativen Bedarf von 150 000 Wohnungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Augenwischerei im Wahlkampf,
aber an keiner Stelle eine Lösung der Probleme, die die Menschen vor Ort vorfinden.
Da hilft es auch nicht, dass endlich kommunale Wohnraumversorgungskonzepte gefordert werden. Auch sie begrüßen wir sehr, weil hier natürlich Städtebauförderung und Wohnraumförderung zusammenfließen müssen. Der Weg stimmt, aber es ist unglaubwürdig - unglaubwürdig auch deshalb, weil Schwarz-Gelb es in zehn Jahren versäumt hat, hier zu zeigen, dass bezahlbarer Wohnraum ein Thema in Niedersachsen ist. Der letzte sozial geförderte Wohnungsbau in Niedersachsen fand im Jahr 2004 statt.
Das zeigt, wie diese Landesregierung dieses Thema in den letzten Jahren aufgegriffen und behandelt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sind nicht die Lösung, sondern Sie sind das Problem. Somit werden Sie nicht die Chance haben, zu zeigen, dass Sie die Wohnraumförderung für Niedersachsen im Jahre 2013 weiterführen und hier für sozialen Wohnraum sorgen. Das machen dann andere.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss haben wir nicht so hitzig debattiert, aber wir haben lange debattiert. Der Gesetzentwurf ist am 21. Dezember 2010 eingebracht worden. Wir haben 15 Monate gebraucht.
An dieser Stelle will ich mich für die SPD-Fraktion ganz herzlich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanken, der mit unzähligen Vorlagen im Sozialausschuss den Gesetzentwurf, der aus dem Hause Özkan mit diversen juristischen Mängeln kam, aufgearbeitet hat. Da war viel Nacharbeit erforderlich. Vielen Dank an den GBD an dieser Stelle!
Es hätte deutlich schneller gehen können.
Aber so ist das wohl manchmal im Leben. Zum Schluss ging es dann richtig rasant. Schau’n wir mal, was dabei herausgekommen ist!
Die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung orientiert sich in Teilen an der Musterbauordnung und macht somit den Spagat, einerseits ein Gesetz in Teilen etwas schlanker zu machen und andererseits gleichzeitig einen politischen Steuerungsan
spruch - den haben wir vor allem im Bereich Bauen - weiterhin umzusetzen, oder, wie es der Kollege Adler gesagt hat, den Freiheitsgedanken mit umzusetzen.
Die Beratungen im Sozialausschuss waren von hoher Sachlichkeit geprägt. Im Verfahren hat es sich auch gezeigt, dass nach einer sehr umfangreichen Anhörung Änderungen möglich waren. Das will ich hier mit hervorheben. In § 62 sind Änderungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände eingearbeitet worden. In § 60 haben wir Änderungsvorschläge der Schausteller aufgenommen und somit an einigen Stellen dokumentiert, dass ein Gesetzentwurf nicht in Beton gegossen ist und dass das Strucksche Gesetz an der Stelle gilt.
Wir haben aber auch einige Sachen nicht ganz zu unserer Zufriedenheit geschafft; auch das will ich hier ehrlich sagen. Wir haben das Themenfeld Inklusion gerade erst unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt am Beispiel der Bildung sehr ausführlich diskutiert.
Inklusion betrifft aber nicht nur die Bildung, sondern auch den Bereich Wohnen und Bauen. Somit war es folgerichtig, dass § 49 Abs. 1 - jede achte Wohnung rollstuhlfahrergerecht - im Gesetz geblieben ist; das ist ganz deutlich. Freiwilligkeit, wie sie aus dem Bereich der Wohnwirtschaft gefordert wurde, zieht nicht immer, sondern das, was im vdw und seinen Mitgliedsunternehmen vielleicht funktioniert, funktioniert nicht überall. Deswegen ist es richtig, dass sich hier der gesetzgeberische Anspruch weiterhin dokumentiert und zukünftig jede achte Wohnung rollstuhlfahrergerecht sein muss.
Wir hätten in Teilen durchaus weitergehende Forderungen gehabt, aber diese ließen sich nicht immer umsetzen.
Ein modernes Gesetz, das im Jahr 2012 beschlossen wird, muss geändert werden. Ich finde es unvorstellbar, dass uns ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, der immer nur die männliche Schreibweise enthalten hat.
An dieser Stelle ein Dankeschön an Ulla Groskurt, die im Sozialausschuss lange dafür gekämpft und
es dann geschafft hat, dass sich die Mehrheit an dieser Stelle bewegt hat!
- Ja, aber dann ging es doch, und das ist etwas Positives.
Im Bereich der Spielplätze hat es ein bisschen Bewegung gegeben, im Bereich der Baukultur leider nicht. Im Fall der Tierhaltungsanlagen hoffen wir, dass es eine gute Durchführungsverordnung geben wird, die sich an dem orientiert, was der Niedersächsische Landkreistag den Fraktionen mitgegeben hat, sodass man über die Bauordnung eine deutliche Regulierung der Stallanlagen betreiben kann.
Das waren die Sachen, über die wir diskutiert haben. Bei der Bauordnung bleibt noch eines, und das ist das Thema der Rauchwarnmelder. An dieser Stelle kann man festhalten: Vielleicht sind auch hier aller guten Dinge drei.
Ich habe ein bisschen im Internet gewühlt und habe mir in der Datenbank des Landtages angeschaut, was in der letzten Legislaturperiode hier im Haus diskutiert worden ist. Das waren spannende Reden! Am 22. Juni 2005 wurde das erste Mal über einen verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in diesem Hause diskutiert, in zweiter Lesung. Ich darf zitieren:
„In erster Linie ist jeder selbst für sein Leben und für das seiner Familie verantwortlich. Bauvorschriften, Bürokratismus, der überprüft werden muss, Schornsteinfeger, die durch mein Schlafzimmer gehen müssen, um nachzusehen, ob die Batterien noch funktionieren - all das will ich nicht.“
„Dafür bin ich selber verantwortlich.“
Das hat die Kollegin Ursula Peters von der FDP in diesem Hohen Hause gesagt. Somit wurde der Entschließungsantrag der SPD abgelehnt.
Es gibt ein zweites Datum, das ist der 18. Oktober 2007. Die SPD hat nicht aufgegeben und hat noch einen Antrag gestellt. Auch dazu gab es eine spannende Aussage:
„Meine Damen und Herren, hier mit Gesetzen agieren zu wollen, würde
einen unglaublich großen und schwer zu rechtfertigenden Kosten- und Bürokratieaufwand erfordern.“
Das hat der Kollege Rainer Beckmann hier im Landtag gesagt. Es folgte wieder eine Ablehnung.
Aber Sozialdemokraten sind positiv gestimmt. Somit haben wir am 22. Mai 2008 wieder einen Antrag eingebracht. Wir haben in der neuen Legislaturperiode nicht lockergelassen und über eine Änderung der Bauordnung den verpflichtenden Einbau der Rauchwarnmelder gefordert.
Zur Berechtigung dieser Forderung - ich glaube, dass ich da vor allem dem Kollegen Klaus-Peter Bachmann aus dem Herzen spreche - muss man sich die Zahlen anschauen. Jeden Monat gibt es in Deutschland 40 Tote durch Brände. Davon finden die meisten in den eigenen vier Wänden statt. 95 % dieser Opfer sterben durch eine Rauchvergiftung, zwei Drittel von ihnen nachts im Schlaf.
Somit ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Feuerwehren seit Jahren einen verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern fordern und dass sich die SPD dieser Forderung angeschlossen hat.
- Ja.
Darauf folgten eine gewöhnungsbedürftige Anhörung im Sozialausschuss zu diesem Bereich zur Novelle der NBauO mit etwas gewöhnungsbedürftigen Aussagen von Haus & Grund zu diesem Thema und etwas viel Zeit.
Frau Özkan, Sie kommen aus Hamburg. Hamburg hatte seine Bauordnung so geändert, dass die Übergangsfrist am 31. Dezember 2010 geendet hat. Das weitere Nachbarland Schleswig-Holstein sah die Einführung ebenfalls bis zum 31. Dezember 2010 vor. Niedersachsen hätte hier also deutlich weiter sein können. Aber Sie lieben es, hinten zu sein. Von daher ist das so.
Wir hätten uns an dieser Stelle eine deutlich kürzere Übergangsfrist gewünscht. Aber, Herr Kollege Adler, wir wollen an dieser Stelle positiv würdigen, dass man sich bewegt hat. Es ist in der Politik ja nicht unwichtig, dass man anerkennt, dass man einem historischen Irrtum aufgesessen ist.
Schauen wir uns die Realität in der Wohnwirtschaft in der Region Hannover an: Die Kreissiedlungsgesellschaft, der Spar- und Bauverein und viele Private sind da deutlich weiter als wir mit unserem Gesetz, haben diese Regelung vollständig - zu 100 % - umgesetzt und machen damit sehr gute Erfahrungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können an dieser Stelle konstatieren: Die Rauchwarnmelderpflicht für Niedersachsen kommt. Aus unserer Sicht hätte das deutlich früher der Fall sein können. Wir hätten sie jetzt schon haben können. Der Weg war steinig, aber wir haben es geschafft. Schau’n wir mal, wie dann die Umsetzung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es zu Anfang gesagt: Wir haben einen sozialdemokratischen Positivismus, der sich darin zeigt, dass wir Bewegung honorieren wollen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden uns bei der Abstimmung über die Anträge der Grünen und Linken enthalten, kündigen aber an, dass mit gegebenenfalls neuen Mehrheiten die Niedersächsische Bauordnung in diesem Hause sicherlich noch einmal auf den Tisch kommt und sich an der einen oder anderen Stelle eine Änderung ergeben wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Mundlos, natürlich habe ich mir die Anfrage der Kollegen Pawelski und Beckmann in Bezug darauf, wie man mit diesen Rauchwarnmeldern umgeht, angeschaut, die damals, glaube ich, der jetzige Kollege Bartling beantwortet hat. Nun ist eine solche Bauordnung natürlich auch immer ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklungen.
Da hat sich in der Zwischenzeit - wir reden von dem Zeitraum 2001 bis 2012 - eine ganze Menge getan. Sie können das gleich feststellen. Ich bin mir sicher, dass auch Herr Bartling den Rauchmeldern jetzt zustimmen wird. Die Anfrage wurde damals beantwortet.
In den Jahren 2005 und 2007 wurde es hier im Landtag abgelehnt, und jetzt ist etwas passiert.
- Das ist doch auch okay.
Nun zu der langen Beratungszeit: Ja, zu Beginn hat es ein bisschen lange gedauert, bis die Bauordnung auf die Tagesordnung kam, weil im Sozialausschuss eine ganze Menge los war. Dann konnte es nicht schnell genug gehen. Die Vorlagen überholten sich dann, und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ist, glaube ich, teilweise ganz schön ins Schleudern geraten hinterherzukommen.
Herr Riese, zur Beredsamkeit: Wenn man weiß, dass die Rauchmelderpflicht nicht der Wunsch der FDP war und Sie wahrscheinlich von Ihrem Koalitionspartner ein bisschen zum Jagen getragen wurden, kann man Ihre Aussage verstehen. Aber das Ergebnis zählt.
Zu den Übergangsfristen: Ja, das habe ich auch gesagt. Aus unserer Sicht hätte es schneller sein können. Wir stimmen trotzdem zu, weil es in der Sache richtig ist und weil wir wissen, dass es bei vielen Akteuren auf den Wohnungsmärkten auch zu einer deutlich schnelleren Umsetzung kommen wird.
Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Riese, das Maß der Bedarfsgerecht
erung zur Verfügung gestellten Mittel zeigt arin, dass 900 Millionen Euro zur Verfüg lt werden, obgleich 5 Milli
derlich wären. Das Gleiche gilt für alles, was im Bereich der Städtebauförderung stattfindet.
Ich glaube, es war ein Kollege der FDP aus Hannover, der das Unkenntlichkeit
as braucht keiner.
ring!)
- Genau, Herr Döring.
An der Stelle zeigt sich immer wi darfsgerechtigkeit weder bei rung noch bei der Wohnraumförderung für CDU und FDP aktuell ein Thema ist, sondern dass es an der Stelle immer nur darum geht, eine Umverteilung aus den Sozialhaushalten in andere Haushalte hinein zu organisieren bzw. um an dieser Stelle Kürzungen darstellen zu können. Deshalb habe ich bei Ihnen immer große Befürchtungen, wenn Sie von „bedarfgerecht“ reden. An der Stelle braucht man nach meiner Meinung verlässliche Struktu die wir ab 2013 mit verlässlichen Mehrheiten darstellen werden.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Doppelhaushalt für die Jahre 2012/2013 ist, wenn es nach uns und nach den Wählerinnen und Wählern in Niedersachsen geht, der letzte Haushalt, den diese Landesregierung vorlegen wird.
Wir möchten uns ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium bedanken. Ganz besonders danken wir auch den Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug, beim AJSD und bei den Anlaufstellen sowie den vielen, die mit dazu beitragen, dass Niedersachsen eine nachhaltige Politik betreiben kann, die Resozialisierung möglich macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Kolleginnen und Kollegen leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Man kann ihnen nicht oft genug dafür danken, dass sie sich mit viel Engagement für Inhaftierte einsetzen - und das, obwohl die durch diese Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen mehr als fragwürdig sind und die Fürsorgepflicht in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Ähnliches an vielen Stellen nicht dem entspricht, was wir als gute Arbeit definieren.
Es ist schon eindrucksvoll, wie es ein Justizminister, der sich immer wieder mit Worten für den Vollzug engagiert, nicht schafft, das, was versprochen ist - nämlich die fünfte Stufe des Hebungsmodells für die Kolleginnen und Kollegen -, in seinem Haushaltsentwurf zu verankern. Das haben erst die Regierungsfraktionen - ich will hier ganz besonders den Kollegen Heinz Rolfes erwähnen - möglich gemacht. An dieser Stelle dankt auch die SPD-Fraktion dafür, dass Sie diese fünfte Stufe möglich gemacht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachhaltige Haushaltspolitik sieht anders aus. Wir würden uns wünschen, dass die Anlaufstellen gestärkt würden. Das Projekt „Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe“ dokumentiert mit der Bilanz für das erste Halbjahr 2011 eindrucksvoll, dass 10 062 Hafttage eingespart werden konnten, dass die Zahlung von Geldstrafen in Höhe von 160 000 Euro möglich gemacht wurde. Das zeigt, dass an dieser Stelle Haftvermeidungsstrategien sinnvoll sind.
Sie sind deutlich sinnvoller als ein Überangebot an Vollzugsplätzen.
Niedersachsen hat 1 000 Haftplätze, die wir nicht benötigen. Trotzdem baut diese Landesregierung aus ideologischer Verbrämtheit oder Marktradika
lismus ein ÖPP-Projekt in Bremervörde, das seinesgleichen sucht. Herr Busemann, ich denke, Sie haben die Worte von Anton Bachl, dem Bundesvorsitzenden des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, noch in den Ohren, der in Celle eindringlich davor gewarnt hat, den Vollzug dem Markt zu öffnen. Dem können wir uns vollumfänglich anschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hätten uns deutliche Akzentuierungen im Haushalt gewünscht.
Das ist nicht der Fall. Uns fehlen eine Fortschreibung der Vollzugslandkarte und Ähnliches. Aber ich glaube, wir müssen festhalten, dass dieser Haushalt der moralische Schlussakt dieser Landesregierung ist.
Wir brauchen einen Politikwechsel. Den werden wir im Jahre 2013 gemeinsam mit den Menschen herbeiführen und dann auch eine andere Vollzugspolitik machen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn heute Nikolaustag ist, rechtfertigt das nicht alle Mehrheiten, die hier zustande kommen. Es gibt durchaus Unterschiede in der Ablehnung des Antrages der Linken. Deswegen möchte ich das hier für uns noch einmal ganz deutlich darstellen.
Mit dem Grundrecht auf Mobilität und soziokulturelle Teilhabe können wir uns durchaus anfreunden, weil wir es für ganz elementar halten. Für uns beinhaltet gesellschaftliche Teilhabe sowohl die soziale als auch die politische Partizipation am gesellschaftlichen Zusammenleben. Für uns Sozialdemokraten geht der Rechtsanspruch somit deutlich weiter als das, was der Wohlfahrtsstaat in Teilen definiert.
Herr Riese, Sie haben gerade davon gesprochen, dass Teile von den Kommunen dargestellt werden sollten. Für uns Sozialdemokraten ist klar: Ein starker und handlungsfähiger Staat hat für die Menschen zu sorgen. Auf unserem Bundesparteitag - deswegen ist der Kollege Watermann noch nicht da - wurde eine Steuerausstattung beschlossen, die die elementare Basis dafür ist, das, was die Linken beantragen, darstellen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage ist, welche Ebene das, was hier beschrieben
wurde, darstellen soll. Für uns ist klar: Auch wenn wir den grundsätzlichen Anspruch teilen, dass allen der Zugang zu einem gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr offenstehen muss, ist das im Kern durch die Hartz-IV-Regelsätze darzustellen. Deswegen geht unsere Kritik nicht an Kommunen, die dies darstellen, oder an das Land. Hier ist vielmehr der Bundesgesetzgeber gefordert, für einen auskömmlichen Hartz-IV-Regelsatz zu sorgen und den Mobilitätsanteil, der aktuell bei 22,78 Euro liegt, so hoch zu schrauben, dass eine normale Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs damit darstellbar ist.
Von daher sind wir im Ziel einig, in den Maßnahmen nicht. Deswegen lehnen wir den Antrag der Linken ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahrscheinlich werden wir uns, wenn es um das Ziel dieses Gesetzentwurfs geht, schnell einig. Wir wollen, dass in Niedersachsen für die Menschen ausreichender, angemessener und vor allem auch bezahlbarer Wohnraum an der richtigen Stelle zur Verfügung steht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gilt jetzt für den Bereich der Spekulation: Wir - das kann ich für uns Sozialdemokraten erklären - verwahren uns gegen die Heuschrecken, die auf dem Markt mit aktiv sind und für spekulative Elemente sorgen, indem sie ihre Bestände nicht ausreichend baulich unterhalten, verkommen lassen und hinsichtlich ihres Eigentums nicht der sich aus dem Grundgesetz ergebenden Verpflichtung nachkommen.
Diese Art der Spekulation führt zu prekären Wohn- und Mietverhältnissen, die wir ablehnen. Aber - das muss man den Linken an dieser Stelle auch sagen -: Die NBank hat für Niedersachsen eine sehr fundierte Wohnungsmarktbeobachtung durchgeführt und wie schon in den Jahren zuvor auch in der Anhörung wieder sehr deutlich dargestellt, dass das Problem nicht im Entzug von Wohnraum durch Spekulation liegt, sondern darin, dass wir den Wohnraum zum Teil an der falschen Stelle haben. Dazu aber gleich noch mehr.
Wenn wir uns den Bereich Wohnen anschauen, stellen wir ein großes politisches Handlungsfeld fest, das viele Themen umfasst, die es sich politisch anzugehen lohnt. Das sind an erster Stelle die regionalen Disparitäten, die vor allem aufgrund des demografischen Wandels sehr deutlich werden. Es gibt eine Studie von GEWOS für den niedersächsischen Wohnungsmarkt, die deutlich macht, dass wir im Jahr 2015 einen Wohnraum
überhang von fast 130 000 Einheiten haben werden, während sich der Neubaubedarf gleichzeitig auf 200 000 Einheiten belaufen wird; aber an unterschiedlichen Stellen. Während auf der einen Seite der demografische Wandel im Harz, im Wendland und in Südniedersachsen zuschlägt, haben wir an der Ems-Achse Bedarf für zusätzlichen Wohnraum und genau die von Ihnen beschriebene Entwicklung, die zu einer Verknappung auf dem Markt und zu Fehlentwicklungen führt.
Die Frage ist: Wie reagiert Politik an der Stelle auf diese Analyse? - Wenn wir die Bezahlbarkeit von Wohnraum und die ausreichende Versorgung mit Wohnraum als Grundlage sehen, dann kann das hier nur heißen, dass wir für Niedersachsen eine ausreichende und angemessene Wohnraumförderung realisieren müssen, die sich auf der einen Seite vordringlich um den Bestand bemüht, die die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sowie energetische Maßnahmen einschließt, die auch auf Belegrechte und Bezahlbarkeit achtet - an der Stelle will ich auch den Wohnraum für Studenten ansprechen -, die gleichzeitig auf der anderen Seite aber auch dort, wo es erforderlich ist, Neubaumaßnahmen durch eine entsprechende Förderkulisse ermöglicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dürr, ich würde mich sehr freuen - wir haben darüber schon in der Aktuellen Stunde diskutiert -, wenn die Bundesregierung diesen Notwendigkeiten nicht dadurch nachkommen würde, dass Herr Ramsauer 1 Milliarde Euro in Straße, Schiene und andere Verkehrsträger investiert, sondern dadurch, dass sie auch für den Bereich des Städtebaus ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um den Problemlagen auf den Märkten gerecht zu werden.
Hier erleben wir ein komplettes Versagen von Schwarz-Gelb, das sich in Niedersachsen dann auch bei den Wohnungsmärkten widerspiegelt.
Eines ist ganz deutlich: Wohnen ist eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Von daher gibt es hier einen Steuerungsanspruch der Politik, der sich in der Kommunalpolitik dokumentiert, der aber auch durch entsprechende Förderprogramme von Bund und Land widergespiegelt werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Fazit kann ich sagen: Wir lehnen den Gesetzentwurf der Linken ab, weil er aus unserer Sicht nicht die Prob
leme behebt. Wir glauben, dass der Ball im Spielfeld von Schwarz-Gelb liegt, hier für eine vernünftige und auskömmliche Förderkulisse zu sorgen. Ansonsten werden wir das ab 2013 realisieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnen ist zu Recht ein Menschenrecht. Das gilt im Bereich der Unverletzlichkeit der Wohnung genauso, wenn wir uns die Maslowsche Bedürfnispyramide ansehen, die Wohnen als körperliches Existenzbedürfnis beschreibt.
Das heißt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch, dass sich dieses grundsätzliche Ziel in einer angemessen Versorgung der Niedersachsen mit Wohnraum dokumentieren muss, nichtsdestotrotz auch, weil die soziale Wohnraumförderung mit der Föderalismusreform I auf die Länder übergegangen ist. In diesem Zusammenhang muss ich dann auch die soziale Frage mit stellen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zielt im Kern auf den Erlass eines Landeswohnungsschutzgesetzes - ein sperriger Begriff -: ein gesetzlicher Rahmen, der den grundsätzlichen staatlichen Gestaltungsanspruch dokumentiert. Herr Kollege Adler hat gerade darauf hingewiesen, dass das kein Gesetz ist, das neu geschrieben wurde, sondern das in der Form bereits in Hamburg existiert und das aus Hamburg in Teilen mit übernommen wurde, was auch nichts Schlimmes ist. In Hamburg wird genauso wie in Bremen oder in Hannover, also in norddeutschen Großstädten, eine ordentliche Politik gemacht.
Im grundsätzlichen Ziel sind wir uns einig. Doch die Frage stellt sich für uns, ob wir auch im Weg einig sind.
Wir sind nicht ganz davon überzeugt, ob dieses Gesetz ein wirkungsvolles Instrument ist. Ich möchte Ihnen das anhand von vier Punkten darle
gen, die unsere Überlegungen zum Gesetzentwurf fassen sollen.
Punkt 1: Spekulation oder falsche Lage. - Zweckentfremdungsverordnungen gab es in der BRD bis in die 80er-Jahre hinein in vielen Städten. Es war hier aber immer der Nachweis der Kommune erforderlich, dass der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Wirksam war das Instrument in den seltensten Fällen, weil immer wieder Gerichte den Kommunen dieses Instrument aus der Hand geschlagen haben und vor allem in innerstädtischen Bereichen die Umwandlung von Wohnraum in Räume für Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte oder andere Dienstleistungsgewerbe zugelassen haben.
Experten sind sich auch deshalb einig, dass das Instrument für die sehr unterschiedliche Situation in den heutigen Städten kaum erfolgreich anzuwenden ist - und wenn, dann ist es sicherlich ein Thema für Ballungsräume wie Berlin, Hamburg oder München. Die Frage stellt sich, ob es auch in der norddeutschen Tiefebene anzuwenden ist.
Bis zum Jahr 2025 gibt es in Niedersachsen einen rechnerischen Angebotsüberhang von gut 3 % des Bestandes, d. h. knapp 130 000 Wohneinheiten sind in Teilen Niedersachsens über. Dieser Überhang wird angeführt von Osterode - 25 % des Wohnraums bis 2025 werden dort nicht mehr benötigt -, gefolgt von Salzgitter, Northeim und Helmstedt. Das sind dramatische Auswirkungen des demografischen Wandels. Hier hat Leerstand in keiner Form etwas mit Spekulation zu tun. Es fehlen schlichtweg Bevölkerung und die Nachfrage nach Wohnraum.
- Genau.
Auf der anderen Seite beträgt der qualitative Neubaubedarf in Niedersachsen knapp 60 000 Wohneinheiten und der zusätzliche rechnerische Neubaubedarf ungefähr 200 000 Wohneinheiten - und hier dann vor allem in den Ballungsbereichen Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg insgesamt bis zum Jahr 2025 270 000 Wohnungen.
Wir haben den Wohnraum somit oftmals an den falschen Stellen. Während die Bevölkerungszahl in einigen Teilen Niedersachsens schrumpft, wächst sie in anderen Bereichen. Regionale Disparitäten verstärken sich in den nächsten Jahren. Woh
nungsnot geht aber hier in den wenigstens Bereichen mit Leerstand zur Spekulation oder der Umwandlung zu gewerblichen Zwecken einher. Es fehlt Wohnraum aufgrund von Bevölkerungswachstum, während Prognosen zufolge die Bevölkerung Niedersachsens gleichzeitig bis zum Jahr 2025 um 424 000 Einwohner schrumpfen wird. Trotzdem steigen Anzahl der Haushalte und die Nachfrage nach Wohnraum. Für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt müssten jährlich knapp 16 000 neue Wohnungen gebaut werden. Und das braucht eine dementsprechende Förderkulisse.
Punkt 2: bezahlbarer Wohnraum für alle. - Wir müssen feststellen, dass der Sozialwohnungsbestand in den Städten drastisch abnimmt. Bindungen fallen weg, und es fehlt vor allem Wohnraum für mittlere und niedrigere Einkommen genauso wie ausreichend barrierefreier Wohnraum.
Prekäre Wohnverhältnisse ergeben sich in den nächsten Jahren vor allem aus fehlenden Bestandsmodernisierungen. Wohnarmut wird sich in Zukunft noch stärker am energetischen Sanierungsstand einer Wohnung messen lassen. Eine Vernachlässigung der Bestände zur Profitmaximierung ist dabei kein Einzelfall. Wir haben unzählige Beispiele der großen Heuschrecken auf dem Wohnungsmarkt, die ihre Bestände verkommen lassen und nicht mehr investieren. Wir meinen, das ist ein Grund mehr, Wohnen als ein Stück kommunaler Daseinsvorsorge zu definieren. Doch dieser Bereich wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht grundlegend geregelt.
Punkt 3: lebendige Städte und Dörfer. - Herr Kollege Adler hat darauf hingewiesen. Das Grundgesetz sagt in Artikel 14 Abs. 2:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Das heißt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, attraktive und lebendige Städte und Dörfer sind ein wichtiges Ziel. Der Künstler Heinrich Zille hat es einmal dargestellt: Man kann mit einer Wohnung einen Menschen genauso töten wie mit einer Axt. Das Gleiche gilt auch für Städte und Dörfer, die falsch konzipiert sind.
Das Land Niedersachsen hat sehr erfolgreich in den letzten Jahren die Quartiersinitiative Niedersachsen aufgelegt. Mit jährlich 1 Million Euro konnte das Programm QiN zur Steigerung der Attraktivität von Quartieren beitragen - ein sehr wirkungsvolles Instrument, das die Landesregierung in die
sem Jahr leider eingestellt hat, Frau Ministerin Özkan.
Der Kongress zur Evaluierung Anfang Mai brachte die einhellige Forderung aller Beteiligten, der wir uns nur anschließen können: QiN muss fortgeführt werden. - Wir Sozialdemokraten können uns durchaus die Ergänzung in Form von Rechtsetzung vorstellen. Das Instrument Business Improvement Districts sei an dieser Stelle genannt.
Eine kommunale Steuer auf einen Leerstand von Wohnraum und gewerblichen Immobilien allein wirkt nur steuernd repressiv. Der Vorteil von QiN und BID sind zusammenführende Elemente, die wir in der Städtebauförderung brauchen. Mit staatlicher Unterstützung werden Eigentümer zu Akteuren und zum Handeln verpflichtet. Das schließt eine finanzielle Beteiligung ein.
Punkt 4: die Förderkulisse. - Im Jahr 2013 läuft die Bundesförderung aus. Schon jetzt ist klar, dass der vorhandene Wohnraumförderfonds des Landes nicht ausreichen wird, um den Wegfall der Mittel zu kompensieren. Niedersachsen setzt an dieser Stelle bislang keinen einzigen Cent aus eigenen Mitteln ein.
Die Landesregierung ist gefordert, ob mit einer Anpassung des Wohnraumfördergesetzes, zusätzlichen finanziellen Mittel für Städtebau- und Wohnraumförderung oder einer Kompensation der gekürzten Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“. Nur eine ausreichend starke Förderkulisse garantiert eine ausreichende Versorgung der Niedersachsen mit angemessenem menschenwürdigem Wohnraum auf einem hohen energetischen Stand und verhindert somit Wohnarmut und Wohnungsnot.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wohnungsmärkte in Niedersachsen müssen in Zukunft stärker nach regionalen Aspekten betrachtet werden. Nur dann ist eine ausgewogene Entwicklung möglich. Dazu gehört dann auch eine zukunftsorientierte Versorgung mit Wohnraum, die vor allem Haushaltsmittel im Bereich der Wohnraumförderung braucht.
Ob der vorgelegte Gesetzentwurf eine Antwort auf die Problemlagen ist, werden die Beratungen im Sozialausschuss zeigen. Wir sind an dieser Stelle verhalten optimistisch.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der ersten Beratung des Antrags der Linken haben wir unsere grundsätzliche Ablehnung der geschlossenen intensivtherapeutischen Einrichtung in Lohne dargelegt. Daran hat sich nichts geändert.
Innerhalb kürzester Zeit hat der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags den Antrag der Linken beraten und mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt. Wenn wir ehrlich sind, ist eigentlich schon in der ersten Beratung alles gesagt worden. Die Mehrheit dieses Hauses befürwortet diese Einrichtung als wirkungsvolles Instrument. Sie hat dafür - das will ich einmal unterstellen - sicherlich auch hehre Ziele. Wir lehnen diese Einrichtung ab. Gemeinsam mit den beiden anderen Oppositionsfraktionen sind wir uns darin einig, dass Lohne keine geeignete Antwort auf die Herausforderungen an eine effektive Kinder- und Jugendpolitik in Niedersachsen ist.
Ich will das an einigen Punkten begründen. An erster Stelle steht für uns Transparenz. Wir müssen feststellen, dass Lohne ein entscheidender Einschnitt in die bisherige Kinder- und Jugendpolitik Niedersachsens ist. Es ist ein Soloprojekt der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Diskutiert wurde diese Einrichtung im Vorfeld nicht, weder im Parlament noch im Fachausschuss. Kein
Austausch über die Ziele, Wege oder Maßnahmen. Der Landtag wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Erst durch Anfragen, beantragte Unterrichtungen und anderes mehr wurde ein Informationsfluss gewährleistet. Immer nur dann, wenn wir gefragt haben, gab es Antworten. Wir haben im Ausschuss auch mit den Betreibern intensiv diskutiert und uns informiert. Die SPD-Fraktion war mit dem zuständigen Facharbeitskreis vor Ort und hat sich diese Einrichtung angeschaut. Der Ausschuss selbst war nicht dort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fragen uns an dieser Stelle schon, warum ein scheinbar so zentrales Projekt von CDU und FDP dermaßen in den Hintergrund gestellt wird. Das bleibt uns ein Rätsel. Vielleicht haben sie dafür aber auch gute Gründe.
Punkt 2 betrifft die Pädagogik. Hamburg hat vor einigen Monaten die geschlossene Einrichtung Feuerbergstraße nach Skandalen, Fehlentwicklungen und einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss dicht gemacht. Die Feuerbergstraße war wahrlich kein Glanzlicht in Bezug auf den Umgang mit schwierigen Kindern.
Für uns stellt sich die Frage: Was ist das Ziel dieser Einrichtung in Lohne? - Für uns gilt: Der erzieherische Aspekt in der Bekämpfung von Jugendgewalt und Delinquenz muss Vorrang vor einer Bestrafungsstrategie haben. Wegschließen ist keine Lösung, und die Sanktionierung von Straftatbeständen kann und darf nicht Aufgabe der Jugendhilfe sein, sondern sie ist und muss Aufgabe eines effektiven Jugendstrafrechts bleiben.
Ich will dies an dieser Stelle mit einer Ausnahme sagen; denn in der Diskussion hat sich durchaus gezeigt, dass es im Bereich der Krisenintervention sicherlich Ausnahmefälle gibt, bei denen eine solche Einrichtung kurzfristig Sinn machen kann,
aber nicht für die Zeiträume, die hier vorgesehen sind, und nicht mit diesem Hintergrund.
Wir zweifeln an dieser Stelle auch nicht an der Kompetenz und dem guten Willen der dortigen Mitarbeiter. Die Personalausstattung, die in Lohne vorgehalten wird, ist vorbildlich und bedeutet, dass sehr effektiv mit Jugendlichen gearbeitet werden kann. Das würden wir uns dann aber auch für an
dere Einrichtungen der Jugendhilfe wünschen, und zwar auch ohne Mauern.
Die Realität in Lohne sieht aber anders aus: Polizeieinsätze, besondere Vorkommnisse, Mitarbeiter kündigen und gehen, Jugendliche entweichen. Übergangsmanagement und Wiedereingliederung sind ungeklärt. Außerdem gab und gibt es vielleicht noch immer - dazu könnte Frau Özkan ja noch etwas sagen - einen durch das Sozialministerium verhängten Belegungsstopp für die Einrichtung in Lohne. Das spricht eine andere Sprache.
Wir haben an der Stelle nur wenig über Ursachen gesprochen. Wir müssen aber festhalten, dass sich Ursachen für delinquente Karrieren vorrangig in prekären Lebenssituationen und Sozialverhältnissen widerspiegeln. Armut, mangelnde Teilhabe und fehlende Ausbildung führen zu Perspektivlosigkeit.
All das muss berücksichtigt werden. Wir müssen die Ursachen und nicht die Symptome bekämpfen. Doch diese Landesregierung nimmt den Kommunen die Luft, eine vernünftige Kinder- und Jugendpolitik zu betreiben. Sie nimmt Bildungschancen und Perspektiven.