Protocol of the Session on January 15, 2009

Ich bin in meiner Antwort schon ausführlich darauf eingegangen, dass es völlig klar ist, dass wir dann, wenn die Konjunktur wegbrechen sollte - es werden ja Maßnahmen ergriffen, um dies möglichst zu verhindern; ganz wird es wahrscheinlich nicht gelingen -, im kommunalen Finanzausgleich, aber auch bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer damit rechnen müssen, dass es zu Mindereinnahmen kommen wird.

Das ist ja das Problem bei der Gewerbesteuer: Wenn Sie die Kommunen fragen, werden sie in wirtschaftlich hervorragenden Zeiten sagen, die Gewerbesteuer sei fantastisch, weil sie dann natürlich sprudelt. Anschließend haben die Kommunen aber ein riesiges Problem. Deshalb wurde im Rahmen der Steuerreform darüber nachgedacht, wie wir eine Verstetigung der Einnahmen erreichen können. Es gab unterschiedliche Vorschläge bis hin zu Hebesätzen auf die Einkommensteuer. Fest steht, dass dies bei der Steuerreform bisher nicht erreicht worden ist. Bis zum Ende dieser Wahlperiode werden wir es auf Bundesebene auch nicht mehr erreichen. Aber ich glaube, dass es absolut notwendig ist, diese Diskussion nach der Bundestagswahl neu zu beginnen, um gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Verstetigung zu erreichen. Das Auf und Ab, das wir in den vergangen Jahrzehnten hatten, ist nicht hilfreich. Insofern müssen wir darauf reagieren.

Es wird nicht möglich sein, die Ausfälle, die im kommunalen Finanzausgleich zu erwarten sind, durch höhere Zuschüsse des Landes auszuglei

chen. Der Staatsgerichtshof hat eindeutig gesagt, es müsse eine gerechte Verteilung zwischen Land und Kommunen geben, sodass diese Ausfälle sicherlich auf beiden Seiten zu Maßnahmen führen müssen. Klar ist aber, dass wir dies auf Landesebene nicht allein regeln können. Wir müssen vielmehr auf Bundesebene zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden noch mehr darüber nachdenken, eine Verstetigung der Einnahmen für die Zukunft zu erreichen.

(Zustimmung bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Herzog von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Minister, was hat die Landesregierung getan, um die rechtlichen Probleme beim Vergaberecht und bei der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften auszuräumen?

Herr Minister Schünemann!

Hier geht es um europäische Vorgaben. Wir haben gerade zu einem großen Teil Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erzielt, sodass in vielen Bereichen die Unsicherheiten beseitigt worden sind, die auf der kommunalen Ebene geherrscht haben. Ansonsten können wir dies nicht direkt regeln. All das, was wir im Hinblick auf bürokratische Hemmnisse oder gesetzliche Probleme auf Landesebene selber regeln können, ist von uns längst auf den Weg gebracht worden. Aber einige Unsicherheiten, die auf europäischen Vorgaben basieren, sind noch nicht ganz ausgeräumt. Hier werden wir weiterhin darauf drängen, dass dies erreicht wird. Aber bei Zusammenlegungen etwa von Bauhöfen oder bei der Mehrwertsteuerpflicht - darauf zielen Sie wahrscheinlich ab - ist eine einvernehmliche Regelung mit dem Bundesfinanzministerium erreicht worden.

Herr Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie für das Jahr 2009 einen Nachtragshaushalt plant, um die notwendigen Investitionen bereitzustellen, die vor allem in den Kommunen erforderlich sind und ja auch konjunkturpolitisch sinnvoll wären.

Nun nimmt Herr Minister Möllring für die Landesregierung Stellung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Morgen wird im Bundeskanzleramt eine Besprechung darüber stattfinden, wie das Konjunkturprogramm abgewickelt werden soll. Davon ist es abhängig, wie wir im Land darauf reagieren werden. Es sind verschiedene Modelle vorstellbar: ein einheitlicher Fonds für die 25 Milliarden Euro, an dem die Länder in Zins und Tilgung beteiligt würden - in diesem Falle bräuchten wir zunächst keinen Nachtragshaushaltsplan - oder eine Vorfinanzierung durch den Bund und eine Nachfinanzierung durch die Länder, was die Haushalte 2011 und 2012 beträfe.

Es ist aber auch denkbar, dass der Bund seinen Anteil in einem Fonds verwaltet und die Länder ihre jeweiligen Anteile selbst verwalten müssen. In diesem Falle gibt es wiederum zwei Möglichkeiten, die mir bisher bekannt sind - vielleicht gibt es auch noch eine dritte und vierte Möglichkeit: Entweder richtet das Land einen Fonds in der Größenordnung des Landesanteils ein - dazu bräuchten wir eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung -, oder wir stellen es über den Landeshaushalt dar. In diesem Falle wäre selbstverständlich ein Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Das heißt, wir würden Ihnen einen Entwurf vorlegen, und der Landtag stünde vor der Frage, ob er ihn beschließen will. Dies ist bei einem Konjunkturprogramm natürlich nur sinnvoll, wenn man das sehr schnell macht, damit die Ausgabeermächtigungen sehr schnell umgesetzt werden können. Daher denken wir im Moment darüber nach, ob wir es schaffen, falls die letzte von mir dargestellte Möglichkeit als die richtige angesehen werden sollte, Ihnen für den Februar einen Nachtragshaushaltsplanentwurf vorzulegen, der lediglich die Folgen des Konjunkturprogramms abbildet.

Wir haben leider oder aus Sicht des Parlaments Gott sei Dank in unserem Haushaltsgesetz nicht

das vorgesehen, was in den neuen Bundesländern vorgesehen ist, in deren Haushaltsgesetzen steht: Wenn zusätzliche Mittel für Investitionen oder Ähnliches vom Bund zur Verfügung gestellt werden, ist der Finanzminister ermächtigt, entsprechende Gegenfinanzierungsmaßnahmen vorzunehmen, ohne den Haushaltsgesetzgeber erneut zu befragen. Das heißt, er kann in dieser Höhe auch neue Schulden machen. Da so etwas bei uns nicht vorgesehen ist, ist sichergestellt, dass der Landtag auf alle Fälle - auf die eine oder andere Weise - beteiligt wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Möhrmann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, halten Sie es nicht auch für enttäuschend, dass Sie heute erneut eine Antwort gegeben haben, die eine dritte oder vierte Variation der Cuxland-Antwort darstellt, ohne den Kommunen heute klar zu sagen, wie es mit Haushaltsgenehmigungen aussieht, wenn sie z. B. Bedarfszuweisungsempfänger sind? Könnten Sie dazu noch etwas sagen, damit die Dringliche Anfrage wenigstens irgendeinen Effekt hat?

(Beifall bei der SPD - David McAllister [CDU]: Was ist das denn?)

Herr Minister Schünemann!

Nein, ich halte es nicht für enttäuschend. Aber für die Fragen bin ich nicht verantwortlich, Herr Möhrmann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun haben Sie danach gefragt, und natürlich bekommen Sie auch eine Antwort darauf. Bisher ist, wie gesagt, diese Frage nicht gestellt worden.

Das Konjunkturprogramm soll gerade denjenigen helfen, die strukturschwach sind. Es wäre völlig aberwitzig, wenn wir denen die Hilfe jetzt versagen würden. Wichtig ist, dass Maßnahmen ergriffen werden, die keine Folgekosten mit sich bringen. Ich habe in meiner Antwort dargestellt, dass richtig angelegte Investitionen sogar dazu führen kön

nen - ich denke hier an energetische Sanierungen -, dass es in Zukunft Einsparungen geben wird. Es ist doch völlig klar, dass sich eine Kommunalaufsicht dagegen in keiner Weise sperren wird. Im Übrigen müssten Sie einmal nachweisen, dass wir wichtige Investitionen z. B. im Bereich der Bildung deshalb verweigert hätten, weil Bedarfszuweisungen im Spiel waren. Wenn die Investitionen sinnvoll gewesen sind und der Strukturverbesserung gedient haben, haben wir sie in der Vergangenheit genehmigt. Wir werden sie auch in Zukunft genehmigen, vor allem im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm, über das wir gerade diskutieren.

Bei den Verwaltungskosten werden wir allerdings auch für die Zukunft strenge Maßstäbe anlegen. Es kann nicht sein, dass jetzt sogar darüber nachgedacht wird, Personal für die Umsetzung der Konjunkturprogramme einzustellen, und mir dann gesagt wird, wenn ich dieses Personal nicht genehmigen würde, könnte man die Konjunkturprogramme nicht umsetzen. Hier werden wir genauer hinschauen, und hier gibt es keinen Freibrief. Aber notwendige Investitionen werden auf jeden Fall ermöglicht.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Kollegin Modder von der SPD-Fraktion.

Herr Minister, in Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Möhrmann haben Sie gerade ausgeführt, dass Sie sehr darauf achten würden, dass keine zusätzlichen Kosten für die Kommunen durch diese Maßnahmen entstehen könnten. Schließen Sie damit auch Investitionen im Bereich der Krippenplätze aus, weil diese logischerweise die Einstellung von weiterem Personal bedingen?

(Reinhold Coenen [CDU]: Das haben Sie missverstanden! - Heinz Rolfes [CDU]: Wollt ihr keine?)

Herr Minister Schünemann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Modder, in meiner gerade gegebenen Antwort habe ich sogar dargestellt, dass ich mich sehr

darüber freue, dass die Kommunen im Bereich der Krippen in der Vergangenheit Investitionen getätigt haben und dass man überhaupt nicht davon reden kann, dass die kommunale Selbstverwaltung erledigt ist, so wie das in der Frage suggeriert worden ist. Insofern sind Investitionen in Krippen Zukunftsinvestitionen. Diese werden wir immer zulassen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 12 b auf:

Welche Auswirkungen hat der Rücktritt vom Bredero-Vertrag für die Pläne eines hannoverschen Fachgerichtszentrums? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/829

Dazu erteile ich dem Kollegen Tonne von der SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 17. Dezember 2008 hat der Justizminister verkündet, dass er von den Plänen der langfristigen Anmietung von Büroräumen im hannoverschen Bredero-Hochhaus zurücktrete. Bereits in der Vorbemerkung zu unserer Anfrage vom 2. April 2008 hatten wir darauf hingewiesen, dass die Pläne der vormaligen Justizministerin, die hannoverschen Fachgerichte im sogenannten Bredero-Hochhaus unterzubringen, in Justizkreisen der Landeshauptstadt zu erheblicher Verstimmung geführt haben, und die Vermutung geäußert, dass es in dieser in hohem Maße sensiblen Frage „mit der Auswechslung der Hausspitze … quasi in letzter Minute doch noch eine überraschende Wende geben könnte“.

Bereits mit Entschließungsantrag vom 4. September 2007 hatte die SPD-Fraktion die Landesregierung auf das Fehlen einer Marktanalyse hingewiesen und eine ernsthafte Prüfung anderer Standorte angemahnt. Doch nicht nur von der SPD-Landtagsfraktion ist die Landesregierung von Anfang an vor einer einseitigen Festlegung auf das BrederoGebäude als Standort für ein hannoversches Fachgerichtszentrum gewarnt worden. Die Festlegung des Justizministeriums auf eine langfristige Anmietung des Bredero-Hochhauses war auch in Immobilienkreisen aufgrund der als „undurchsich

tig“ bezeichneten Investorenlage als „merkwürdiger Vorgang“ bezeichnet worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Kosten sind durch die nunmehr gescheiterten Bredero-Pläne bislang verursacht worden?

2. Warum gab es keine Alternativplanungen für ein hannoversches Fachgerichtszentrum?

3. Welche realistischen Perspektiven bestehen für ein Fachgerichtszentrum in Hannover, welcher Zeitdruck besteht aufgrund auslaufender bzw. gekündigter Mietverträge, und welchen Zeitplan hat die Landesregierung konkret im Auge?

(Beifall bei der SPD)

Die Landesregierung nimmt Stellung. Herr Minister Busemann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gründung eines Fachgerichtszentrums in Bahnhofsnähe war und bleibt ein in vielerlei Hinsicht sinnvolles und erstrebenswertes Vorhaben. Bei dem Gebäude Lister Tor war dies ganz wesentlich auf die Lage direkt hinter dem Hauptbahnhof zurückzuführen. Ein Gerichtszentrum am Raschplatz wäre mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens zu erreichen. Zudem wäre die Nähe zum Amts- und Landgericht sowie zur Staatsanwaltschaft von Vorteil. Durch das angegliederte Parkhaus würden auch die Beschäftigten und Besucher, die mit dem Pkw anreisen möchten, optimale Bedingungen vorfinden.

Ein weiterer entscheidender Pluspunkt war die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Das hat auch der Landesrechnungshof bestätigt. Zurückzuführen ist dies nicht nur auf das konkrete Gebäude am Lister Tor. Vielmehr ist die Bildung eines Gerichtszentrums an sich mit Synergieeffekten verbunden. Diese Erfahrung haben andere Bundesländer mit Fachgerichtszentren wie Bremen oder SachsenAnhalt bereits gemacht. Ansatzweise können wir aber auch im eigenen Land auf die Erfahrungen mit kleineren Einheiten zurückgreifen, bei denen wie in Braunschweig oder Stade Sozial- und Verwaltungsgerichte in einer Liegenschaft gemeinsam untergebracht wurden. Einsparpotenziale ergeben sich dabei durch die Zusammenlegung personalintensiver Bereiche wie der Bibliothek, der Postein- und -ausgangsstelle, der Telefonzentrale und des

Servicepoints mit den Eingangs- und Personenkontrollen.