Thomas Adasch

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Schönen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, wenn ich richtig informiert bin, plant die größte Oppositionsfraktion in diesem Hause den Ausbau der Einwohnerveredelung zugunsten der großen Städte. Welche Auswirkungen hätte dies auf den ländlichen Raum?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Birkner, Sie sprachen das Thema Geheimhaltungspflicht an. Ich frage die Landesregierung, wie es geschehen konnte, dass der Termin des Transports über die Medien in die Öffentlichkeit gelangt ist, bevor der Transport gestartet ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tonne, außer Polemik und Plattitüden habe ich von Ihnen heute nicht viel Neues gehört. Und was die Landtagswahl angeht, so kommt Hochmut bekanntlich vor dem Fall. Warten Sie die Landtagswahl erst einmal ganz gelassen ab.
Im Zuge der Beratungen im zuständigen Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen erhielten wir Auskünfte vom Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und vom Landeswahlleiter der Freien Hansestadt Bremen. Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Tonne: Bahnbrechende neue Erkenntnisse konnten jedoch nicht gewonnen werden. Die Durchführung einer Anhörung lehnten die Regierungsfraktionen daher ab, zumal wir das Thema Absenkung des Wahlalters in dieser Legislaturperiode bereits behandelt haben. Ein ähnlicher Antrag wurde im Juni 2008 durch die Fraktion der Grünen gestellt.
Es wundert mich nicht, dass das Thema Absenkung des Wahlalters nunmehr kurz vor der anstehenden Landtagswahl erneut auf die Tagesordnung kommt. Die Linke rechnet sich mit diesen parteitaktischen Überlegungen offenbar höhere Wahlchancen aus. Was Sie mit Ihren Experimenten jedoch in Kauf nehmen, ist die Entkoppelung des Wahlalters von der Volljährigkeit, einer Grenze, die als einzig objektives Kriterium der Festlegung gilt.
Mit Argumenten, die der vorliegenden Begründung gleichen, haben die Grünen im Jahr 2008 eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre gefordert. Den Jugendlichen wird aufgrund einer allgemein konstatierten schnelleren Persönlichkeitsentwick
lung eine höhere Urteilskraft als noch vor einigen Jahren zugesprochen. Da dies aber schlecht messbar ist, da solche Prozesse immer individuell verlaufen, kann kein Wahlalter objektiv festgelegt werden, das diesem Umstand Rechnung trägt. Die differierenden Vorstellungen von 14 oder 16 Jahren verdeutlichen dies sehr gut.
Nein.
Warum das Wahlalter nicht auf 15 oder gar 12 Jahre festlegen? - Die Rechte und Pflichten der Bürger stehen in einem Zusammenhang. Die eigenen Lebensverhältnisse werden erst ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit vollständig in eigener Verantwortung geregelt. Daher ist es unverständlich, warum die Rechte - in diesem Fall das Recht zur Wahl des Niedersächsischen Landtages - bereits früher wahrgenommen werden sollten. Mit der Teilnahme an Landtagswahlen ist eine hohe Verantwortung verbunden, die den Jugendlichen nicht einmal im privaten Bereich eigenständig zukommt.
Ich hatte vorhin eine Lehrerin und Schüler zu Besuch, die genau diese Positionen geteilt haben.
Die vollständige Strafmündigkeit ist erst ab 18 Jahren gegeben. Bei der Prüfung der Anwendung des Jugendstrafrechts wird bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren darüber hinaus oft von einer eingeschränkten Urteilskraft ausgegangen, da in etwa 70 % der Fälle das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Die CDU-Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf folglich ablehnen. Das einzig objektive Kriterium zur Festlegung des Wahlalters bleibt die Kopplung an die Volljährigkeit. Um die Jugendlichen mehr für Politik zu interessieren und sie mit den politischen Interessen vertraut zu machen, wird auch im kommenden Jahr im Vorfeld der Landtagswahl die Juniorwahl durchgeführt. In diesem Rahmen beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Landespolitik und können wertvolle Erfahrungen sammeln. Auf diese Weise lernen sie politische Zusammenhänge kennen und können durch den Abgleich der verschiedenen
Programmatiken mit den eigenen Vorstellungen erste Einordnungen vornehmen. Das ist unverzichtbar, bevor der erste Gang zur Wahlurne ansteht.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bachmann, hier geht es eben nicht um den A-11-Erlass.
Das haben wir auch im Innenausschuss besprochen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Beamten, der - so sehr wir ihm die Beförderung gönnen - im Rahmen des Bewährungsaufstieges ohne Lehrgang nach 15 Dienstjahren zum Polizeikommissar ernannt wurde. Normalerweise ist das erst nach 20 Jahren vorgesehen. Hier hat man also schon von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Insofern sehen wir hier keinen Handlungsbedarf und beantragen „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir teilen die Kritik der Kollegin Janssen-Kucz nicht. In der Tat ist es so: Das Innenministerium hat überzeugend dargelegt, dass wir Planungssicherheit bei der Polizei brauchen. Das ist anders nicht darzustellen. Hier geht es nicht darum, Beamte zu ärgern, wenn sie vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen.
- Wenn sie der Auffassung sind, dass das rechtlich nicht zulässig ist, können sie dagegen klagen.
Was Sie natürlich nicht erwähnt haben: Bereits jetzt bestehen flexible Arbeitszeitmodelle auch bei der Polizei. Wenn es beispielsweise Pflegebedürftige in der Familie gibt, bestehen durchaus Möglichkeiten, seinen Dienst so zu gestalten, um diesen privaten Verpflichtungen nachzukommen.
Insofern beantragen wir „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SPD bei Enthaltung der Fraktionen der Grünen und der Linken, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.
Die SPD-Fraktion begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz dahin gehend, dass damit dem Willen der Kommune vor Ort entsprochen werde. Sie brachte aber zum Ausdruck, dass sie das Verfahren der Landesregierung, auf der Grundlage des Zukunftsvertrags jeweils im Einzelfall kommunale Neugliederungen vorzunehmen, nicht für richtig hält, sondern ein schlüssiges Gesamtkonzept mit einer neuen kommunalen Leitbildentwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse einer EnqueteKommission vorgezogen hätte. Demgegenüber verteidigte die CDU-Fraktion das vorliegende und auch bereits in anderen Fällen angewendete Verfahren als ein schlüssiges Konzept zur freiwilligen Entschuldung der beteiligten Kommunen.
Die vom Ausschuss zu § 5 empfohlenen Änderungen sollen der besseren Verständlichkeit der betroffenen Regelungen dienen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimme der Fraktion der Linken bei Enthaltung der Fraktion der Grünen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.
Die Vertreter der Fraktionen bezogen sich auf die zum Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund geführte grundsätzliche Debatte.
Die vom Ausschuss zu § 5 empfohlenen Änderungen sollen der besseren Verständlichkeit der betroffenen Regelungen dienen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will direkt auf den Wortbeitrag des Kollegen Haase eingehen.
Zunächst ist festzustellen, dass wir zusätzliches Geld zur Bekämpfung von Extremismus in den Haushalt eingestellt haben, das auf verschiedene Ministerien verteilt wurde. Wir haben verschiedene
Organisationen im Lande, die erfolgreich gegen den Extremismus arbeiten.
Zum anderen erwecken Sie hier den Eindruck, dass das Talkformat „Die Weiße Runde“ vor Ort jetzt nicht mehr bestehen kann. Das Gegenteil ist der Fall! Sie ist auf Sendung. Sie hat Förderungen von verschiedenen Einrichtungen erhalten. Dazu darf ich hier u. a. das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung, den Niedersächsischen Bildungsserver und den ebenfalls mit Landesmitteln geförderten Bund der Vertriebenen erwähnen. Die Finanzierung ist also sichergestellt. Die Arbeit ist nicht gefährdet.
Noch ein Schlusssatz, Herr Kollege Haase: Ich wundere mich schon. Wenn Sie auf diese Arbeit einen so großen Wert legen, dann vermisse ich Ihren Änderungsantrag bei den letzten Haushaltsberatungen. Aber Sie haben ja keinerlei Änderungsanträge gestellt. Sie haben die Haushaltsberatungen sozusagen verschlafen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag einen Verzicht auf die Verwendung der nicht individualisierten Funkzellenabfrage sowie auf das Versenden von Ortungsimpulsen, den so genannten stillen SMS.
Für die Ermittlungsbehörden - hören Sie genau zu, Frau Zimmermann! - in Niedersachsen haben diese Maßnahmen jedoch erhebliche Bedeutung für die Aufklärung von Straftaten in den Bereichen der schweren und organisierten Kriminalität. Zudem sind die genannten Maßnahmen an die Erfüllung strenger rechtlicher Voraussetzungen gebunden. So ist für die Durchführung beider Maßnahmen eine richterliche Anordnung zwingend erforderlich.
Den Ermittlungsbehörden wird im Rahmen der FZA die Möglichkeit gegeben, Auskünfte über gespeicherte Verkehrsdaten in einer Mobilfunkzelle zu erhalten.
Im Falle des Versendens von Ortungsimpulsen wird ein Mobiltelefon technisch veranlasst, mit dem Mobilfunknetz Kontakt aufzunehmen, ohne dass der Nutzer davon in Kenntnis gesetzt wird. Dies stellt keinen Kommunikationsvorgang dar, sodass der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes nicht berührt wird. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2006 fest. Von daher geht die Argumentation in der Antragsbegründung völlig fehl, Frau Zimmermann.
Ich möchte nochmals betonen, dass die beschriebenen Vorgänge der Funkzellenauswertung sowie des Versendens von Ortungsimpulsen ausschließlich auf richterlichen Beschluss oder, bei Gefahr im Verzug, aufgrund staatsanwaltschaftlicher Eilanordnungen, die binnen dreier Werktage richterlich bestätigt werden müssen, durchgeführt werden können.
Nein.
In der Antragsbegründung werden sowohl die FZA als auch die stille SMS als unverhältnismäßig dargestellt. Dazu führt die Fraktion der Linken die Argumente einer mangelnden Erfolgsquote sowie
eines massiven Anstiegs der stillen SMS an. Das Versenden stiller SMS ermöglicht letztlich die Ortung verdächtiger Personen wie beispielsweise flüchtiger Gewaltverbrecher, Vergewaltiger oder Drogenkrimineller.
Um den Aufenthaltsort einer Person ermitteln zu können, bedarf es selbstverständlich nicht nur eines Ortungsimpulses. Oft werden Impulse im Minutentakt versendet, um den Standort eines Verdächtigen zu verifizieren. Dadurch lässt sich die hohe Zahl der stillen SMS erklären. Zugleich ist dies ein Beweis dafür, dass die Ermittlungsmethode erfolgreich angewendet wird.
Die Linken kritisieren am Ende der Antragsbegründung außerdem die mangelnde Informationspflicht der Behörden gegenüber den Personen, die einen Ortungsimpuls empfangen haben. Ich frage mich ernsthaft, ob das Ermittlungsinstrument richtig verstanden wurde. Was hat es für einen Sinn, eine verdächtige Person darüber zu informieren, dass die Ermittlungsbehörden versuchen, den Aufenthaltsort selbiger ausfindig zu machen? Mit einer umfassenden Informationspflicht der Behörden gegenüber den Betroffenen würde der Ermittlungserfolg gefährdet sowie der Sinn der Maßnahme ad absurdum geführt werden.
Frau Flauger, alle Fraktionen dieses Hauses mit Ausnahme der Linken stimmen in der Einschätzung überein, dass auf die genannten modernen Ermittlungsinstrumente nicht verzichtet werden kann.
Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird aufgrund der besonderen Schwere des Verbrechens in jedem Einzelfall sowie aus den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen Rechnung getragen.
Die Fraktion der CDU wird diesen Antrag folglich ablehnen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage knüpft an die des Kollegen Grascha an. Die SPD-Fraktion hat nun eigene Überlegungen zum Thema Schuldenbremse angestellt. Vorhin wurden die verfassungsrechtlichen Auswirkungen angeführt. Ich hätte gerne noch ein paar Worte dazu gehört, wie die Landesregierung finanzpolitisch die Vorschläge der SPD-Fraktion bewertet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Perli, ich will mich gleich einmal an Sie wenden. Sie müssen der breiten Öffentlichkeit bitte
erklären, wann es auf Kuba demokratische Wahlen gegeben hat. Das würde uns alle interessieren.
Frau Kollegin Staudte, es gibt auch ganz andere Auffassungen zu dieser Wahlrechtsfrage. Wenn Sie die heutige Tagespresse lesen, können Sie beispielsweise den Politikexperten Wichard Woyke vernehmen, der von einer Phantomdebatte spricht. Ich will hier nicht weiter zitieren, wie er sich in der heutigen Zeitung eingelassen hat. Es gibt dazu also auch ganz andere Auffassungen.
Der Antrag der Linken zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und damit zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung ist ja nichts Neues. Wir haben bereits im Juni 2008 einen ähnlichen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier im Landtag diskutiert.
Meine Damen und Herren, aus gutem Grund ist das Wahlrecht durch die erforderliche Zweidrittelmehrheit vor solchen parteitaktischen Manövern geschützt, welche vorzugsweise im Vorlauf von Wahlen auf die Tagesordnung gelangen. Das höchste Gut unserer Demokratie darf schließlich nicht zum Spielball von Experimenten werden. Das Wahlrecht ist an das Alter der Volljährigkeit gekoppelt.
Damit wird der Zusammenhang von Rechten und Pflichten des Bürgers verdeutlicht. So wird die volle Geschäftsfähigkeit sowie die volle Strafmündigkeit erst mit der Volljährigkeit verwirklicht. Erst mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres sollen die eigenen Lebensverhältnisse in eigener Verantwortung geregelt werden können.
Daher ist es unverständlich, warum Entscheidungen, die darüber hinausgehen und die gesamte Gesellschaft betreffen, ermöglicht werden sollen. Mit der Teilnahme an Landtagswahlen ist eine hohe Verantwortung verbunden, die den Jugendlichen nicht einmal im privaten Bereich eigenständig zukommt.
Am Beispiel des Strafrechts lässt sich verdeutlichen, dass selbst bei Heranwachsenden oft von einer eingeschränkten Urteilskraft ausgegangen wird, da in der Altersgruppe von 18 bis 21 Jahren in etwa 70 % der Fälle das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Hierzu wird eine individuelle Prüfung vorgenommen. Wie soll nun beim Wahl
recht verfahren werden? Eine individuelle Prüfung ist schließlich unmöglich.
Wer die Herabsetzung des Wahlalters fordert, muss auch eine Herabsetzung des Alters für die Strafmündigkeit in Betracht ziehen, Herr Adler. Es gibt kein anderes Kriterium für die Urteilskraft als die Volljährigkeit. Erst ab dem 18. Lebensjahr übernehmen die jungen Erwachsenen umfassende Verantwortung, auch über ihren privaten Lebensbereich hinaus.
Die Linken sprechen davon, dass die Persönlichkeitsbildung bei Jugendlichen immer früher abgeschlossen wird. Dieser Entwicklungsprozess verläuft jedoch individuell und ist nicht zu verallgemeinern.
Die Festlegung eines Wahlalters ohne eine Koppelung an die Richtschnur der Volljährigkeit wäre willkürlich, da kein objektives Kriterium gefunden werden kann.
Sie suggerieren, dass durch die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Jugendlichen ein größeres Interesse für Politik geweckt werde. Zahlreiche Studien belegen jedoch, dass damit der Politikverdrossenheit nicht entgegengewirkt wird. Im Jahr 2008 hat sich die Universität Hohenheim im Rahmen einer Studie mit dieser Frage beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es je nach Alter deutliche Unterschiede im Umgang mit politischen Fragen gibt. Das allgemeine Interesse sowie die Informiertheit fallen bei Minderjährigen deutlich geringer aus als bei jungen Erwachsenen. Auch die geringe Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe spricht für die Beibehaltung der bestehenden Regelung.
Dies zeigen im Übrigen, Herr Kollege Limburg, nicht zuletzt die Bundesländer Bremen und Brandenburg, in denen entsprechende Änderungen keine nennenswerten Auswirkungen hatten, wie heute in vielen Tageszeitungen nachzulesen ist. Daraus lässt sich schließen, dass mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 keine geringere Politikverdrossenheit zu erreichen ist.
Vielmehr müssen andere Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen werden. Oftmals wird der Wunsch nach projektbezogener Arbeit laut. Dies bezieht sich auf Bereiche, die die Jugendlichen direkt betreffen und unmittelbare Wirkung auf sie entfalten. Besonders möchte ich auf die bereits vielfach vorhandenen Jugendparlamente hinweisen, in denen die Jugendlichen ihre Interesse artikulieren. Diese werden aber auch hier im Niedersächsischen Landtag vertreten. Die LINKE tut in ihrem Antrag so, als würden die Belange der jungen Generation nicht interessieren. Anstatt sich in Symboldebatten zu verlieren, sorgt sich die christlichliberale Koalition tatsächlich um die Interessen der Kinder und Jugendlichen.
Dies ist bereits an unserer Finanzpolitik zu erkennen. Wir wollen die Schuldenbremse in der Verfassung etablieren und somit der von Ihnen angestrebten Politik auf Pump - „Freibier für alle!“ - einen Riegel vorschieben. Diese, liebe Kolleginnen und Kollegen, ginge allein auf Kosten der jungen Generation.
Mit Symboldebatten wie der Änderung des Wahlrechts ist niemandem geholfen. Wir machen Politik für die Menschen gleich welchen Alters.
Insgesamt gibt es weder plausible Gründe für die Abkoppelung der Wahlberechtigung von der Volljährigkeit noch Hinweise darauf, dass die Herabsetzung des Wahlalters zu einer Abmilderung der Politikverdrossenheit führen werde. Daher können Sie nicht mit der Zustimmung der CDU-Fraktion zu Ihrem Gesetzesvorhaben rechnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte gleich auf Herrn Perli eingehen. Wenn ich vorhin von Berlin gesprochen habe, bitte ich, das zu korrigieren. Ich meinte Bremen und Brandenburg. Möglicherweise habe ich da etwas Falsches gesagt.
Auf jeden Fall hinkt Ihr Vergleich mit der Kommunalwahl. Eine Kommunalwahl ist etwas anderes als
eine Landtags-, Bundestags- oder Europawahl. Das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Es handelt sich hier um ein gesetzgebendes Organ, und das ist schon ein bisschen etwas anderes. Bei Kommunalwahlen geht es um Belange direkt vor Ort.
Frau Staudte und Herr Perli, ich sage das in Ihrer beider Richtung: Man kann nicht Experten oder Fachleute, die zu bestimmten Themen nicht Ihrer Meinung sind, einfach infrage stellen oder diskreditieren. Sie müssen schon irgendwo akzeptieren, dass es auch unterschiedliche Auffassungen gibt. Sie dürfen sich nicht immer nur die herauspicken, die Ihrer Meinung sind, und sagen, dass alle anderen unrecht haben. So funktioniert das in der Demokratie nicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion sieht keinen Handlungsbedarf für eine umfassende Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Der Bund hat die Maßnahmen, die im Antiterrorgesetz festgeschrieben sind, eingehend geprüft und den überwiegenden Teil um weitere vier Jahre verlängert. Dies ist durch die weiterhin bestehende Bedrohungslage begründet. Die Beobachtung verdächtiger Personen ist weiterhin dringend geboten und befindet sich im Rahmen der allgemeinen Verhältnismäßigkeit. Niemand kann Vorkommnisse wie beispielsweise die geplante Anschlagsserie der sogenannten Sauerlandgruppe für die Zukunft ausschließen.
Der Verfassungsschutz leistet eine hervorragende Arbeit. Die Aufgabe der Politik ist es, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Antrag der Grünen erweckt jedoch den Eindruck,
dass die Arbeit des Verfassungsschutzes so weit wie möglich behindert werden soll.
Die Linkspartei hat in der Vergangenheit oftmals sogar betont, den Verfassungsschutz abschaffen zu wollen.
Dies ist für eine wehrhafte Demokratie eine Ungeheuerlichkeit und zeigt Ihr gestörtes Verhältnis zu wichtigen Prinzipien unseres Grundgesetzes.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, bitte überdenken Sie daher Ihre Positionen und stimmen Sie nicht in die Empörungsarien der Linkspartei ein! Viele Ihrer Vorschläge ändern entweder nichts an der bestehenden Situation oder erschweren die Aufgabenerfüllung, die dem Verfassungsschutz nach dem Gesetz zukommt, in einem unverhältnismäßig hohen Maße.
So soll die technische Überwachung in privaten Wohnräumen ersatzlos gestrichen werden. Gerade mit diesem Instrument wird es dem Verfassungsschutz ermöglicht, sich andeutenden Gefährdungslagen nachzugehen. Somit wird ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes geleistet.
Zudem wollen Sie die Bestimmungen verändern, die den Datenaustausch mit ausländischen Behörden sowie die Auskunftspflicht von Anbietern von Post-, Flug- und Telemediendiensten betreffen.
Auch die Beobachtung Minderjähriger wollen Sie, wie eben vorgetragen, beenden. Dies ist in Anbetracht der leider vorhandenen Problemlagen jedoch abzulehnen. Gerade Jugendliche werden oftmals instrumentalisiert und sind für extremistisches und fundamentalistisches Gedankengut empfänglich. Es wäre geradezu fahrlässig, die Augen vor dieser Realität zu verschließen.
Eine Absenkung der Schwelle für die Anrufung des Datenschutzbeauftragten erachtet die CDU-Fraktion für nicht zielführend. Bereits heute besteht die Möglichkeit, mit den Stimmen eines Viertels der Mitglieder des Verfassungsschutzausschusses eine Überprüfung einzelner Maßnahmen durch den Landesdatenschutzbeauftragten zu beantragen. Zudem ist die geforderte Einbindung des Staatsgerichthofes abwegig und wird von uns nicht unterstützt.
In dem Antrag der Grünen heißt es, dass die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes verbessert werde, wenn die Ausschussmitglieder aus der Mitte des Landtages gewählt würden. Dieser Argumentation kann ich nicht folgen, da sich im Vergleich zur aktuellen Situation faktisch nichts ändern würde. Einzig dem Punkt der angestrebten Stellvertreterregelung könnte die CDU-Fraktion zustimmen, um einen reibungslosen Arbeitsablauf bei Verhinderung eines Ausschussmitgliedes zu gewährleisten.
Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeiter sollen weiter nicht an den Sitzungen des Verfassungsschutzausschusses teilnehmen. Neben dem Arbeitsablauf müssen schließlich noch die besonderen Geheimhaltungspflichten berücksichtigt werden.
Gleiches gilt für externe Sachverständige bezüglich der Unterstützung bei Kontrollaufgaben. Durch die Heranziehung eines derartig erweiterten Personenkreises wird das grundlegende Prinzip der Geheimhaltung unnötig gefährdet.
Zudem wird hier Ihre in unverhältnismäßigem Maße kritische Einstellung zum Verfassungsschutz erneut deutlich. Es bedarf keiner externen Sachverständigen, damit der Verfassungsschutz die vorgesehenen Aufgaben erfüllen kann.
Alles Weitere, wie beispielsweise die Modifizierung des jährlichen Verfassungsschutzberichts zugunsten einer Unterscheidung von Verdachtsfällen und erwiesenen Fällen von Verfassungswidrigkeit, welche zudem noch nach ihrem Grad der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unterteilt werden sollen, lehnen wir ab. Der Verfassungsschutz kommt seiner Berichtspflicht bereits jetzt vollumfänglich nach und sorgt damit für Transparenz.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass die CDUFraktion die Skepsis, die dem Verfassungsschutz entgegengebracht wird, nicht teilt und somit die Forderungen der Grünen ablehnt.
Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass dem Verfassungsschutz das für dessen Arbeit nötige Instrumentarium zur Verfügung gestellt wird. Eine verschärfte parlamentarische Kontrolle sehen wir ebenso wenig als notwendig an.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz hat den gese
bungen zu beobachten, he demokratische Grund
Bestand oder die Sicherheit unseres Landes gerichtet sind. Dieser Aufgabe wird er auch durch die Beobachtung der Linkspartei gerecht.
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nsfraktionen infrage, dass es sich dabe verhältnismäßigen Eingriff handelt. Als B ung - dies h
freie Betätigung von Parteien und Abgeordneten
men und Herren von der Opposition, ist unverständlich, da seit Langem artei durch den Verfas
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angeführt.
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bekannt ist, dass die Linksp sungsschutz beobachtet wird.
Dieses Vorgehen ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zudem als verfassungskonform herausgestellt worden.
rgumente, die für eine weitere Beobac nkspartei sprechen, sind st
verschiedene Gruppierungen in der Linkspartei, deren Ziele offenkundig der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen. Beispielhaft genannt seien hier die Kommunistis welche sich die Bewahrung und Weiterentwicklung kommunistischen Gedankenguts zum Ziel gesetzt hat,
das Marxistische Forum und die Arbeitsgemeinschaft beim Parteivorstand Cuba Sí. Viele Mitglieder des Parteivorstandes gehören oder gehörten diesen extremistischen Gruppen an. In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es:
„Anhaltspunkte für Bestrebungen einer Partei, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind nicht nur dann gegeben, wenn die Partei in ihrer Gesamtheit solche Bestrebungen entfaltet; die Voraussetzungen... sind auch dann erfüllt, wenn solche Bestrebungen nur von einzelnen Gruppierungen innerhalb der Partei ausgehen.“
Die Beob
chts, dass die Partei verfassungsfein verfolgt, und schließt expliz
pierungen mit ein.
Bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit widerspricht eine Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz daher nicht dem Selbstbestimmungsrecht der Partei ter. Als Richtgröße dient, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgend, die Einhaltung der im
Grundgesetz verankerten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass namhafte Teile der Partei eine politische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, nämlich durch eine sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats im klassischen marxistischleninistischen Sinne eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung anstreben. Es kann überha die Bestimmungen des Grundgesetzes verstößt.
Im Folgenden, Frau Flauger, stelle ich weitere Anhaltspunkte vor, die für eine weitere Beobachtung der Linkspartei sprechen und auf programmatischen Äußerungen beruhen. In einer Stellungnahme des Jugendverbands der Linkspartei, Linksjugend, in Berlin-Kreuzberg heißt es:
„Wir als antikapitalistisch gruppe lehnen den Parlamentarismus ab, weil er lediglich als Kasperletheater zur Legitimation kap Verhältnisse dient. Linke Politik wird unserer Meinung nach vor allem auf der Straße gemacht.“
Selbst die Parteivorsitzende Gesine L
ch auf der Suche nach neuen Wegen z unismus.
Luxemburg-Konferenz 2011 fügte sie hinzu:
„Wir dürfen nicht die Illusion vermitteln, als ob wir Lösungen für die gravierenden Menschenrechtsprobleme im Rahmen dieser Gesellschaft hätten.“
Dies ist ein bemerkenswerter und zugleich erschreckender Vorgang.
Bereits diese Zitate zeigen, dass die Linkspartei auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss. Hinzu kommt die mangelnde Distanzierung von Gewalttaten linksautonomer Gruppierungen.
So steht in einem Beschluss der Sozialistisch
ass die Parlamentarier parlamentarischer Kämpfe w
Die Linke zeigt ein völlig ungeklärtes Verhältnis zur Gewalt.
Da verwundert es nicht, dass sich die Zahl linksextremistischer Gewalttaten in der Vergangenheit deutlich erhöht hat.
Zudem wird der DDR-Unrechtsstaat verklärt. Aus dem Gründungsprogramm der Sozialistischen Linken geht hervor, dass die DDR weiterhin als legitimer Versuch zu werten sei, eine Alternative zum K e Sozialism nden verteid unft willen. Dies
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, ein wichtiger Baustein beim Umbau der Energieversorgung ist das Thema Geothermie. Herr Minister, mich würde interessieren, wie sich die Landesregierung dazu positioniert, zumal wir in meinem Wahlkreis im Bereich Celle ein entsprechendes Netzwerk haben - Geo Energy -, in dem, wie ich glaube, gewaltige Potenziale stecken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, mich interessiert, wie viele Einsatzkräfte bei einem Fußballeinsatz an einem Sonnabend bei Hannover 96 durchschnittlich gebunden sind. Das betrifft ja Bereitschaftspolizei, Einzeldienst, Reiter usw. Vielleicht können Sie ein paar Zahlen dazu nennen.
Sie haben auch das Thema der Stadionverbote angesprochen. Kann man sagen, wie sich das in
Hannover verhält, wie viele Verbote bislang ausgesprochen wurden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Grünen über die Zusammensetzung und Organisation des Landesrechnungshofes. Mit den darin vorgeschlagenen Änderungen - ich werde nicht auf alle Punkte eingehen - wollen die Grünen zum einen, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder im Landesrechnungshof zukünftig Frauen sind; darauf hat Frau Twesten abgehoben. Zum anderen sollen das Präsidentenamt und das Vizepräsidentenamt nicht mehr notwendigerweise mit Volljuristen besetzt sein.
Meine Damen und Herren, ich greife jetzt etwas auf, was Herr Politze gesagt hat, bewerte das aber möglicherweise etwas anders. Wie wichtig das Thema Frauenquote den Grünen eigentlich ist, wird sehr deutlich, wenn wir uns einmal die Beratungsabfolge im Rechtsausschuss vor Augen führen.
Der Gesetzentwurf der Grünen stammt vom April 2008; er ist dreieinhalb Jahre alt. Nach der ersten Beratung im Rechtsausschuss geschieht zwei Jahre lang überhaupt nichts. Erst im Mai 2010 hat der Rechtsausschuss in einer weiteren Sitzung erneut über den Gesetzentwurf beraten. Anstatt aber die Beratungen dann zügig zu beenden, lassen die Grünen ihren Gesetzentwurf wieder anderthalb Jahre im Schrank verstauben. Das ist die Wahrheit.
Nachdem der Rechtsausschuss nach dreieinhalb Jahren einen Beschluss gefasst hat, schneit uns vor zwei Tagen ein Änderungsantrag der Grünen ins Haus. Was ist das für ein Verständnis von Gesetzgebung? - Seriöse Politik und Gesetzgebung sehen anders aus.
Die Menschen in Niedersachsen, lieber Herr Limburg, sind froh darüber, dass wir die Gesetze beschließen und dies auch weiterhin tun werden.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist eine tatsächliche Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern. Diese Chancengerechtigkeit muss auf allen Ebenen in Behörden und Unternehmen bestehen, ob in Führungsetagen oder im Mittelbau. Unsere Aufgabe ist es daher, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf z. B. durch den Ausbau von Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern weiter zu erhöhen.
Vernünftige Politik handelt und quotiert nicht einfach. Sicherlich ist dies der schwierigere Weg, aber es ist der richtige. Kommt jedoch die Opposition inhaltlich nicht weiter, fordert sie eine Quote. Beim Staatsgerichtshof oder beim Landesrechnungshof denkt die Opposition - und besonders die Grünen - wieder einmal zu kurz.
Meine Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt auf Qualität, auf Chancengerechtigkeit und auf Leistung. Dass wir dies ernst nehmen, zeigt Folgendes: Wir haben eine Bundesparteivorsitzende. Das Bundesarbeitsministerium wird von einer niedersächsischen Frau geführt, und selbst dem Landesrechnungshof - auch das gehört zur Wahrheit - stand bis 2008 eine Präsidentin vor.
Wie die Grünen mit Frauen in Führungspositionen umgehen, zeigt ihr Umgang mit der ehemaligen Frauenministerin Waltraud Schoppe im Kabinett Schröder. In einem Spiegel-Artikel vom 14. Februar 1994
äußerte sich Schoppe zum Verhalten ihrer Parteimitglieder so - Herr Limburg, da gibt es nichts zu lachen -: Die wollen mich hier weghaben. - Schaut man sich heute den Umgang der Grünen in Berlin mit Renate Künast an, so weiß man: Die Grünen haben im Umgang mit Frauen nichts dazugelernt.
Ernsthafte und seriöse Politik für und mit Frauen sieht anders aus. Wir reden nicht über Frauen - wir reden mit ihnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Adler, Sie waren auf das Verfahren eingegangen. Sie können doch nicht die Ausschussvorsitzende für die Beratungsdauer verantwortlich machen. Die einbringende Fraktion muss doch darauf achten, was aus ihrem Gesetzentwurf wird. In diesem Fall hat der Gesetzentwurf schlicht und ergreifend lange gelegen. Er ist von der einbringenden Fraktion nicht verfolgt worden. Drei Jahre war dieser Gesetzentwurf im Fluss.
Sie sagten hier, er sei nicht ausreichend beraten worden. Es hätte ausreichend Gelegenheit gegeben, um auf diese Details einzugehen. Diese Kritik kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Abwehr terroristischer Angriffe haben auch weiterhin ihre volle Berechtigung. Eine Bedrohung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch Niedersachsens durch den internationalen Terrorismus ist nach wie vor gegeben. Wer allen Ernstes glaubt, dass die Bedrohungslage abgenommen hat, verkennt die Realitäten. Wir leben eben nicht in einer Oase der Glückseligen. Seit dem tödlichen Anschlag auf ElKaida-Führer Osama bin Laden könnte sich die Gefahr terroristischer Angriffe von Einzeltätern eher noch erhöhen.
Meine Damen und Herren, der Niedersächsische Verfassungsschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der Menschen in diesem Land. Er ist rechtlich, personell und materiell gut und angemessen ausgestattet. Hieran will und wird die CDU nichts ändern. Die von Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes würden die rechtlichen Möglichkeiten einer erfolgreichen Arbeit des Verfassungsschutzes erheblich einschränken. Hierzu zählen gerade die Befugnis zur technischen Überwachung von privaten Wohnräumen, die Verpflichtung von Dienstleistern zur Auskunft und die Übermittlung von Daten und Dateien an ausländische Behörden.
Die Notwendigkeit einer verbesserten parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes sieht die CDU nicht. Eine mögliche Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfas
sungsschutzes aus der Mitte des Landtages würde de facto an der jetzigen Situation nichts ändern. Die Begründung einer erhöhten Legitimation der Ausschussmitglieder wäre rein kosmetischer Natur und stellte die gute Arbeit des Ausschusses infrage. Das Für und Wider einer Benennung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern und einer Teilnahme von Fraktionsmitarbeitern an den Sitzungen des Ausschusses sollte im Ausschuss beraten werden. Es gibt Gründe dafür und dagegen.
Die Geheimhaltung von Verschlusssachen ergibt sich im Übrigen von selbst und bedarf keiner zusätzlichen gesetzlichen Regelung. Genauso wenig sieht die CDU das Erfordernis einer gesetzlich festgelegten Einbindung von externen Sachverständigen. Der Verfassungsschutz verfügt über hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns fachlich in die Lage versetzen, unseren Kontrollaufgaben umfassend nachzukommen.
Die beantragte Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragten zur Überprüfung einzelner Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Ausschussmitglieder können wir nicht nachvollziehen. Bereits heute kann ein Viertel der Ausschussmitglieder eine Überprüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten herbeiführen.
Für eine Absenkung dieser Schwelle sehen wir nun wirklich keine Notwendigkeit.
Die von Bündnis 90/Die Grünen suggerierten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und der Landesregierung über Rechte und Pflichten nach dem geltenden Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz sehen wir nicht. Insofern geht auch die Forderung zur Einbindung des Staatsgerichtshofes weit über die Realität hinaus.
Was die Transparenz der Arbeit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde und des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes betrifft, ist diese in vollem Umfange gewährleistet. Die Verfassungsschutzbehörde hat gerade in jüngster Zeit erhebliche Anstrengungen unternommen, ihre Öffentlichkeitsarbeit durch Vortragsveranstaltungen, Ausstellungen und Broschüren weiter zu steigern.
Die Intention des heute hier eingebrachten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Erstens. Der Niedersächsische
Verfassungsschutz verfügt über zu weit reichende rechtliche Befugnisse.
Zweitens. Der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes kommt seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nach.
Drittens. Die Verfassungsschutzbehörde muss stärker kontrolliert und reglementiert werden.
- Diese Einschätzung, lieber Kollege Limburg, teilt die CDU-Fraktion nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir diesem Antrag auch nach sicherlich interessanten Beratungen im Ausschuss werden zustimmen können.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir diesen Antrag in unserem Gremium berieten, haben wir uns eines nicht vorstellen können, nämlich dass wir in Deutschland so rasant Opfer eines islamistisch verblendeten Einzeltäters werden.
Das Attentat des 21-jährigen Islamisten am 3. März dieses Jahres auf dem Frankfurter Flughafen bestätigt uns jedoch in unserem Antrag und seinen Forderungen. Der 21-jährige Mann aus
dem Kosovo erschoss am 3. März auf deutschem Boden zwei amerikanische Soldaten. Er lebte zuvor jahrelang völlig unauffällig unter uns. Nicht einmal seine nächsten Angehörigen konnten sich die Tat erklären noch sie im Geringsten erahnen. Seine Familie war den Amerikanern vielmehr wohl gesonnen. Denn die Amerikaner haben im Jugoslawienkrieg den Kosovo beschützt. Die Familie des Attentäters war den Amerikanern dankbar.
Allein dem glücklichen Umstand, dass die Waffe des Attentäters eine Ladehemmung hatte, ist es zu verdanken, dass nicht ein noch größeres Blutbad angerichtet wurde. Radikalisiert wurde der Attentäter anscheinend über das Internet. Auf seiner Facebook-Seite kommunizierte er mit verschiedenen Führern islamistischer Organisationen. Das Who’s who der islamistischen Szene in Deutschland befand sich unter seinen Facebook-Freunden. Auch hier muss man zukünftig ansetzen und islamitische Tendenzen frühzeitig erkennen. Meines Erachtens ist dies ein zentrales Argument für eine Vorratsdatenspeicherung.
Erschreckend ist, dass dieses schreckliche Attentat in den Medien nicht die Präsenz fand, die es hätte erhalten müssen.
Wie wäre die Resonanz gewesen, wenn es sich nicht um zwei amerikanische Soldaten, sondern um Touristen auf dem Berliner Hauptbahnhof gehandelt hätte?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich können wir auch künftig nicht jeden geplanten Anschlag eines Einzeltäters verhindern. Aber wir sollten auch nichts unversucht lassen, um die Bevölkerung umfassend zu schützen. Umso wichtiger ist unser heutiger Antrag, mit dem wir uns auf die Prävention konzentrieren. Der Dialog mit muslimischen Organisationen und Moscheen ist hierbei von zentraler Bedeutung. Denn allein mit der Androhung von Repressalien in Form von Gefängnisstrafen kommt man bei religiös motivierten Attentätern nicht weit. Um es auf den Punkt zu bringen: Wer tatsächlich daran glaubt, ihn erwarteten bei einem Attentat nicht der Teufel, sondern 72 Jungfrauen im Himmel, der wird sich von einer Gefängnisstrafe nicht beeindrucken lassen -
erst recht nicht, wenn er sich bei seinem Anschlag selbst tötet. Prävention ist daher der richtige Weg.
Die Zusammenarbeit mit muslimischen Organisationen muss aber auch mit einer Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendämtern, Ausländerbehörden, Ordnungsämtern, Justizbehörden usw. einhergehen.
Schleichende Radikalisierungen müssen frühzeitig erkannt werden. Wir müssen junge Männer von ihrem verhängnisvollen Weg abhalten und sie viel mehr in unsere Gesellschaft integrieren und ihnen Perspektiven aufzeigen. Dazu gehört auch, dass wir Gettobildung in Großstädten entgegenwirken. Menschen mit Migrationshintergrund sollen in der Mitte unserer Gesellschaft leben und nicht an deren Rand.
Parallelgesellschaften darf es nicht geben. Um solche Parallelgesellschaften und Radikalisierungen frühzeitig zu erkennen, benötigen wir den benannten Dialog. Hätte man diesen Weg des Dialogs in Großbritannien verfolgt, hätte beispielsweise der Anschlag in Stockholm im Dezember letzten Jahres wahrscheinlich verhindert werden können.
Der Stockholmer Attentäter studierte in Großbritannien Sport und arbeitete nebenbei in einem Teppichladen - alles völlig unauffällig. Aber er war wegen seiner zunehmenden radikalen Ansichten ungern in seiner Moschee gesehen.
Hätten die Behörden in Großbritannien mit den muslimischen Organisationen und der Moschee in Kontakt gestanden und zusammengearbeitet, wären dieser Attentäter und seine Radikalisierung vorher aufgefallen. Zum Glück ist in Stockholm nichts Schlimmeres geschehen.
Unser Antrag hat nicht ein Ausspionieren oder einen Generalverdacht mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Bevölkerung zum Ziel.
Dies ist nicht unser Anliegen. Wir suchen den Dialog, auch zugunsten aller muslimischen Organisationen, die sich zu unserem Grundgesetz bekennen. Wir wollen nicht, dass muslimische Organisationen und Moscheen pauschal als Herd terroristischer Aktivitäten abgestempelt werden. Wir wollen keine Volksentscheide wie in der Schweiz. Diese betrachten wir vielmehr mit Besorgnis.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bachmann, man kann ja zu allen Themen unterschiedlicher politischer Auffassung sein. Sie mahnten zum Schluss an, wir sollten uns sachlich mit diesen Dingen auseinandersetzen.
Insofern bin ich wirklich entsetzt, welche unnötige Schärfe Sie hier hereingebracht haben. Den Begriff „Blockwartmentalität“, den Sie verwendet haben, Herr Kollege Bachmann, ist meiner Ansicht nach eine Unverschämtheit. Das wird diesem bedeutenden Thema in keiner Weise gerecht und ist deutlich unter Ihrem Niveau.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die SPD hier im Hause offenbar Stimmung gegen die Ansiedlung dieses Betriebes und die Schaffung von Arbeitsplätzen macht, frage ich die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass sich der Vorsitzende der SPDFraktion im Kreistag des Landkreises Celle im Rahmen der Haushaltsberatung im Dezember ganz klar für die Ansiedlung dieser Firma in Wietze ausgesprochen hat. Sofern das der Landesregierung bekannt ist: Wie erklärt sie sich hier die unterschiedlichen Stimmen der SPD?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bachmann, Lautstärke ersetzt längst noch keine Argumente. Ich möchte nur auf zwei Dinge eingehen, die Sie hier angesprochen haben.
Wenn Sie von einer Schwächung der Strukturen bei der niedersächsischen Polizei sprechen, dann darf ich Sie wirklich daran erinnern - ich bin ja erst seit zwei Jahren nicht mehr bei der Polizei, und auch diejenigen, die länger hier im Hause sind, werden das unterstützen und wissen das -, dass Sie in den Jahren zwischen 1993 und 2003 die Polizei hier im Lande Niedersachsen massiv ge