Dies vorausgeschickt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierungen im Einzelnen wie folgt.
Zu Frage 1: Zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 wurden folgende Ganztagsschulen oder Ganztagsschulzüge mit ganz oder teilweise verpflichtendem Angebot genehmigt: 6 Grundschulen, 20 Hauptschulen, 1 Grund- und Hauptschule, 15 Realschulen, 14 Haupt- und Realschulen, 11 Gymnasien, 3 Förderschulen und 4 Gesamtschulen.
Seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 sind keine Ganztagsschulen mit ganz oder teilweise verpflichtendem Angebot genehmigt worden.
Zu Frage 2: Legen Schulträger, Schulen oder Schulelternräte Anträge auf Genehmigung zur Errichtung einer Ganztagsschule mit ganz oder teilweise verpflichtendem Angebot vor, erfolgt eine Beratung darüber, dass ein solcher Antrag zurzeit nicht genehmigungsfähig ist. Die alternative Möglichkeit einer Antragsstellung für eine offene Ganztagsschule gemäß Nr. 8.2 des Erlasses wird beschrieben. Auf Wunsch der Antragsteller kann
auch eine Beratung über die Chancen eines solchen Organisationsmodells durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ angeboten werden. Bleibt es bei einer Antragsstellung auf eine Ganztagsschule mit ganz oder teilweise verpflichtendem Angebot, erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
Zu Frage 3: Der Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ beschreibt ausdrücklich die Stundentafel der Integrierten Gesamtschule für eine Halbtagsschule. Der Landesregierung sind die Annahmen und die Grundeinstellung der an der Antragsstellung beteiligten Personen und Institutionen nicht bekannt. Im Übrigen hat die IGS nach § 12 des Schulgesetzes den Auftrag, „Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung“ zu vermitteln und „ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen“ zu ermöglichen. Damit wird deutlich, dass sich die IGS im Grundsatz an alle Schülerinnen und Schüler wendet, und zwar unabhängig von deren Grundschulempfehlung zum Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule.
Meine Damen und Herren, das pädagogische Konzept der IGS zeichnet sich deshalb durch eine besondere Form des gemeinsamen und differenzierten Unterrichts aus. Diese besondere Form ist unabhängig von dem Ganztagskonzept einer Schule zu betrachten.
Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage wird von der Abgeordneten Korter von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Minister Stratmann gerade für die Landesregierung vorgetragen hat, dass neue Ganztagsschulen seit 2004 nicht mehr mit vollem Zuschlag genehmigt worden sind, wir aber sehr genau wissen, dass bis 2003 alle Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen als gebundene Ganztagsschulen auch mit der richtigen Ausstattung genehmigt worden sind, frage ich: Wie rechtfertigt die Landesregierung die Ungleichbehandlung der jetzt neu zu genehmigenden Gesamtschulen - insbesondere Integrierten Gesamtschu
len - gegenüber dem Status der vor 2003 genehmigten Gesamtschulen? Denn sie konnte zwischendurch keine Gesamtschulen mit Ganztagszuschlägen genehmigen, weil sie überhaupt keine Gesamtschulen zugelassen hatte.
Liebe Frau Korter, Ihre gerade behauptete Ungleichbehandlung wird mit der Gleichbehandlung mit allen anderen Schulen begründet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Landkreis Schaumburg - das müsste der Landesregierung gut bekannt sein - regelmäßig 80 % der Schülerinnen und Schüler, die sich für die bestehende Gesamtschule beworben haben, abgelehnt worden sind, frage ich: Kann die Landesregierung nachvollziehen, dass all die Eltern, die ihre Kinder jetzt für die drei neu beantragten Gesamtschulen angemeldet haben, selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass das Angebot an diesen drei neuen Schulen dem der Vorbildschule in Schaumburg entspricht, und kann die Landesregierung nachvollziehen, dass sich diese Eltern jetzt nicht des Eindrucks erwehren können, dass die Gesamtschulen hier auf kaltem Wege ein zweites Mal ausgebremst werden sollen?
Bevor ich Herrn Minister Stratmann das Wort erteile, stelle ich klar, dass das zwei Fragen waren, Frau Kollegin.
Liebe Frau Helmhold, ich kann nachvollziehen, dass sich Eltern in Niedersachsen, die sich dazu entscheiden, ihre Kinder auf Ganztagsschulen zu schicken, wünschen, dass das gebundene Ganztagsschulen sind. Das lässt die Haushaltsituation derzeit aber nicht zu.
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Das war nur eine Antwort! - Gegenruf von Ursula Helmhold [GRÜNE]: Vergesst es! - Zuruf von der LINKEN: Dann war das nur eine Frage! Da muss eine Frage gutgeschrieben werden!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wenn die Landesregierung schon nicht bereit ist, gebundene oder teilweise offene Ganztagsschulen zu genehmigen, ist sie dann wenigstens bereit, allen Kommunen, die Integrierte Gesamtschulen beantragt haben, eine Ganztagsschule nach Nr. 8.2 des Erlasses zu genehmigen?
Auch da gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schulen. Uns liegen über 200 Anträge vor. Nach Nr. 8.2 wird selbstverständlich versucht, allen Anträgen Rechnung zu tragen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung noch einmal vor dem Hintergrund, dass Sie nun den Gesamtschulen den Status als Ganztagsschule verwehren: Was sagen Sie den Eltern konkret, wenn eine Gesamtschule zum 1. August 2009 eingerichtet
Wir sagen, dass die betreffende Gesamtschule eine Ganztagsschule wird, aber dass zurzeit keine Möglichkeiten für gebundene Ganztagsschulen bestehen. Ich sage noch einmal: Da behandeln wir alle Schulen in Niedersachsen gleich.
Eine weitere und damit die letzte Frage für das Kontingent der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Wenzel.
Herr Präsident! Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei dem Konzept der Integrierten Gesamtschule um ein geschlossenes pädagogisches Konzept mit Ganztagsangebot handelt, frage ich Sie: Teilen Sie die Auffassung, dass es schlicht und einfach Wahlbetrug ist, wenn man vor der Wahl behauptet, man wolle die Neugründung von Gesamtschulen zulassen, aber nach der Wahl plötzlich solche kleine Ruinen genehmigen will,
die dem, was eine Integrierte Gesamtschule eigentlich ist, überhaupt nicht gerecht werden und von diesem pädagogischen Konzept weit entfernt sind?
Lieber Herr Wenzel, die Landesregierung teilt schon Ihre Grundannahme nicht, dass das IGSKonzept eine Ganztagsschulbetreuung voraussetzt.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Heiner Bartling [SPD]: Das ist Ahnungslosigkeit zu Protokoll gege- ben! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Der Minister aus dem Tal der Ahnungslo- sen!)
Vor dem Hintergrund, dass die IGS-Initiativen z. B. in Schaumburg sicher davon ausgegangen sind, dass die Gesamtschulen als gebundene Ganztagsschulen genehmigt werden, und ich eine Selbsteinschätzung für sehr wichtig halte, frage ich Sie: Wie beurteilt die Landesregierung die eigene Informationspolitik zu diesem Punkt?