Protocol of the Session on December 10, 2008

Der Abgeordnete Herzog von der Fraktion DIE LINKE möchte zwei Zusatzfragen stellen. Ich erteile ihm das Wort.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie noch einmal, die Gesprächsintensität in allen Fraktionen deutlich zu reduzieren.

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass ich das eben nicht witzig fand, da jeder sein eigenes Recht auf Bewegung sowie darauf hat, wie er es ausübt, frage ich: Werden - wenn ja, in welchem Zeitraum - Daten von Personen, die im Zusammenhang mit Castortransporten observiert werden, in Gewahrsam genommen werden oder einen Platzverweis erhalten, gelöscht?

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Nach den gesetzlichen Vorschriften!)

Das war eine Frage.

Ich möchte erst die Antwort hören.

Gut. - Herr Minister Schünemann, bitte!

Die Polizei handelt nach den einschlägigen Vorschriften in der StPO und im Polizeigesetz. Darin gibt es klare Vorschriften, und danach handelt die Polizei.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege, möchten Sie jetzt die zweite Zusatzfrage stellen, die Sie angemeldet hatten?

Ich stelle natürlich gern Zusatzfragen, aber ich hätte auch gern Antworten und nicht so etwas wie eben. Ansonsten brauche ich sie nicht zu stellen.

(Zurufe von der CDU: Na, na, na! Un- verschämt!)

Herr Minister, welche Daten von den genannten Personen mit den gleichen Betroffenheiten werden an andere Behörden weitergeleitet?

Herr Minister Schünemann!

Es kommt natürlich auf den Einzelfall an. Es kann sein, dass der Staatsanwalt gefordert ist und die

Daten an diese Behörde weitergeleitet werden. Insofern muss man sich die Fälle genau ansehen; das kann man nicht pauschal sagen. Es hängt immer auch von der Schwere der Straftat ab, ob und an wen etwas weitergegeben wird.

Wenn Ihnen nicht ausgereicht hat, was ich Ihnen zu Ihrer ersten Frage gesagt habe, kann ich Ihnen die Paragrafen vorlesen, sofern es Ihnen hilft. Wird das gewünscht?

(Zurufe: Nein!)

- Es wird nicht gewünscht.

(Kurt Herzog [LINKE]: Die Arroganz wird Ihnen noch einmal im Halse ste- cken bleiben!)

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Flauger von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Schünemann eben ausgeführt hat, es seien einzelne Kennzeichen von Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern notiert worden, und vor dem Hintergrund des Zwischenrufs von Herrn Herzog „flächendeckend“ frage ich die Landesregierung: Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch? Für mich bedeutet das Wort „flächendeckend“ nicht „einzeln“.

Herr Minister Schünemann!

Sie haben richtig zitiert. „Flächendeckend“ hat Herr Herzog gesagt, nicht ich.

(Zuruf von Kreszentia Flauger [LINKE])

- Ich habe einfach nur darauf hingewiesen, was Herr Herzog gesagt hat, damit es hier gehört wird. Aber ich habe es nicht zu meiner Aussage gemacht. Insofern ist es völlig klar: Das war ein Zitat von Herrn Herzog, das ich mir nicht zu eigen mache. Insofern ist es auch nicht richtig.

(Widerspruch bei der LINKEN)

Eine weitere Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass jedem Häftling eine Stunde Freigang im Hof zusteht, frage ich die Landesregierung: Wie lange hat denn der Freigang von Frau Lecomte gedauert, und wie lange ist sie am Stück in Handschellen gefesselt gewesen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister Schünemann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass die Zeit richtig gestoppt worden ist. Beim ersten Freigang waren es 42 Minuten, beim zweiten nur 13 Minuten, weil sie auf eigenen Wunsch nicht mehr draußen sein wollte. In den lockeren Handfesseln war sie im Prinzip in der ganzen Zeit, wenn wir richtig informiert worden sind; das müssten wir noch einmal genau nachfragen. Im Rahmen der 13 Minuten gab es auch die Möglichkeit zum Klettern, wobei sie nicht gefesselt war. Insofern können wir es nicht auf die Minute genau sagen.

Vielen Dank. - Weitere Zusatzfragen zu Punkt 12 a liegen mir nicht vor.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 12 b auf:

Verweigert die Landesregierung neuen Gesamtschulen den Status Ganztagsschule? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/735

Dazu erteile ich der Kollegin Seeler von der SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Lockerung des schulgesetzlichen Verbots, Integrierte und Kooperative Gesamtschulen zu errichten, haben zahlreiche Schulträger in Niedersachsen begonnen, ihre Schullandschaft mit dem Ziel neu zu ordnen, durch Errichtung einer Gesamtschule ein wohnortnahes vollständiges Schulangebot vorzuhalten. Mit ihren Planungen werden sie den von Initiativen der Bürgerinnen und Bürger

geäußerten Wünschen nach der Einrichtung einer solchen Schulform gerecht.

Insbesondere die guten Erfahrungen mit den pädagogischen Konzepten bestehender Integrierter Gesamtschulen zur intensiven Förderung haben Eltern sowie Schülerinnen und Schüler von den Vorzügen dieser Schulform überzeugt. Wesentlich für dieses Bildungskonzept ist die Führung der IGS als Ganztagsschule mit verpflichtenden Nachmittagsangeboten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Ganztagsschulen mit ganz oder teilweise verpflichtendem Ganztagsangebot hat die Landesregierung seit dem Schuljahr 2003/2004 (getrennt aufgelistet nach Schulformen) genehmigt?

2. Wie werden Anträge von Schulträgern beschieden, die ihre neue Gesamtschule als Ganztagsschule mit einem für Schülerinnen und Schüler verpflichtendem Angebot führen möchten?

3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass bei Befragungen alle Beteiligten - Kommunalverwaltungen, Lehrerschaft und Eltern - davon ausgegangen sind, dass eine neue IGS als Ganztagsschule mit einem ganztägigen Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot (§ 23 Abs. 1 NSchG) arbeitet?

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Stratmann, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte die Kollegin Heister-Neumann zu entschuldigen. Da sie erkrankt ist, fällt mir heute diese wichtige Aufgabe zu.

Meine Damen und Herren, Genehmigungen zur Errichtung von Ganztagsschulen wurden und werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes und der gültigen Erlasse zur Arbeit in öffentlichen Ganztagsschulen ausgesprochen. In Niedersachsen ist keine Schule mit der Genehmigung ihrer Errichtung auch gleichzeitig Ganztagsschule. Das Niedersächsische Schulgesetz enthält seit 1974 die Vorgabe, dass die besondere Organisation einer Schule als Ganztagsschule der Genehmigung der Schulbehörde bedarf. Die Genehmigung von Ganztagsschulen richtet sich für

alle allgemeinbildenden Schulformen einheitlich nach dem Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004. Er eröffnet einerseits verschiedene Organisationsmöglichkeiten. Es können Ganztagsschulen mit einem Angebot an vier Tagen oder mit einem Angebot an mindestens drei Tagen eingerichtet werden. Erhält eine Ganztagsschule einen vollständigen Personalzuschlag, kann der Ganztagsbetrieb in der offenen oder - unter definierten Voraussetzungen - auch in der teilweise gebundenen Form mit einem Angebot an vier Tagen eingerichtet werden. Eine Genehmigung einer Ganztagsschule ist aber auch möglich, wenn der Ganztagsbetrieb in ständiger Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern gestaltet wird.

Die Landesregierung hat auf der Basis dieses Erlasses die Zahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen seit 2003 um 510 neue Ganztagsschulen auf 665 Ganztagsschulen im Schuljahr 2008/2009 erhöht. Von diesen sind 361 vollständig mit Lehrerstunden ausgestattet. Die übrigen 304 Ganztagsschulen erhalten einen begrenzten Ganztagszuschlag. Es ist die Absicht der Landesregierung, auch diese Schulen entsprechend den Möglichkeiten des Landeshaushalts schrittweise mit dem vollständigen Ganztagszuschlag auszustatten. Dabei werden die Schulen, die bereits zu Beginn früherer Schuljahre als Ganztagsschulen genehmigt wurden, zunächst berücksichtigt werden.

Dies vorausgeschickt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierungen im Einzelnen wie folgt.