Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eben gehört, dass die Kompetenz des Integrationsbeirates darin liegt, die Ministerin zu beraten. Die Ministerin ist aber gleichzeitig Vorsitzende dieses Gremiums; nur die Stellvertreterin oder der Stellvertreter wird gewählt. Ich frage also die Landesregierung: Will sich die Integrationsministerin zukünftig selbst beraten? - Das war die erste Frage.
Meine zweite Frage: Soll der Integrationsbeirat, den Sie schaffen wollen, öffentlich oder nicht öffentlich tagen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Adler, ich weiß nicht, ob Sie einmal in einem Beirat gearbeitet haben und wissen, wie die Beiratsarbeit funktioniert. Wie gesagt, ich habe sechs Jahre lang in einem Integrationsbeirat gearbeitet.
Ich habe vorhin gesagt: Ein Beirat arbeitet beratend, ein Beirat gibt Impulse, ein Beirat entwickelt auch neue Ansätze. Seine Arbeit besteht aus verschiedenen Facetten. Eine Diskussion zu führen und dabei zu einem Ergebnis zu kommen, gehört auch zur Beratung.
In einer Beiratsstruktur gibt es nun einmal einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Das liegt in der Natur der Sache, weil so ein Gremium ja auch geführt werden muss. Ferner gibt es eine Geschäftsstelle, die die Arbeit personell und finanziell unterstützt. Insofern sehe ich darin keinen Widerspruch. Warum sollte ich mich nicht selbst beraten können, indem ich in der Diskussion mit anderen zu einer Lösung komme?
- Ich weiß nicht, wie Sie arbeiten. Ich finde, man muss für andere Stimmen und andere Meinungen offen sein. Dass Sie vielleicht beratungsresistent sind, tut mir leid. Ich jedenfalls lasse mich gerne beraten.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist jetzt doch wirklich keine Argumentati- onsweise! Fällt Ihnen denn gar kein inhaltliches Argument mehr ein?)
Zu der zweiten Frage: Nein, die Sitzungen des Integrationsbeirats sind nicht öffentlich, weil gerade dort über Möglichkeiten diskutiert werden soll. Die Ergebnisse können gerne veröffentlicht werden. Aber der Beirat soll ein Gremium sein, in dem es möglich ist, intensiv zu arbeiten
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass zwei der ältesten und größten Dachverbände, nämlich der Niedersächsische Integrationsrat und die AMFN, erklärt haben, dass der Integrationsbeirat, den Sie vorgeschlagen haben, kein adäquater Ersatz für die Landesintegrationsbeauftragte ist und damit einen Rückschlag für die Integrationspolitik bedeutet, und vor dem Hintergrund der Argumentation der Integrationsministerin,
dass die Aufgaben, die die Integrationsbeauftragte des Landes wahrgenommen hat, überflüssig sind, möchte ich von der Landesregierung wissen: Senden Sie damit nicht das Signal an die Kommunen aus,
(Jens Nacke [CDU]: Ich habe den An- fang der Frage vergessen! Können Sie den wiederholen? - Gegenruf von der SPD: Wenn Sie ruhig sind, kön- nen Sie sich besser konzentrieren!)
dass kommunale Integrationsbeauftragte eben doch keine Brücke darstellen, sondern dass es ausreicht, Integrationsbeiräte und -ausschüsse zu haben, wie es sie in den Kommunen aber auch schon gibt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, ich habe die Frage vorhin schon beantwortet. Es wurde die Frage gestellt, ob die kommunalen Integrationsbeauftragten aus unserer Sicht überflüssig seien. - Nein, habe ich ganz deutlich gesagt, das ist kein Signal an die kommunalen Integrationsbeauftragten. Es ist kein Ersatz und keine Streichung, sondern eine Weiterentwicklung der Arbeit, die auf Landesebene eine andere ist als auf kommunaler Ebene. Auf Landesebene haben wir eine ganze andere Stufe erreicht.
- Auf der kommunalen Ebene spielen der Einzelfall und die Gegebenheiten vor Ort, die Integrationsarbeit, die vor Ort passgenau in der Kommune stattfindet, eine Rolle. Das kann in der einen Region anders sein als in einer anderen. Aber auf Landesebene muss es uns doch gelingen, aus den vielen Erfahrungen, die wir in den Kommunen gesammelt haben, zu einer strukturellen Diskussion darüber zu kommen, wie so etwas nachhaltig ausgestaltet werden kann. Das ist eine ganz andere Herausforderung und Anforderung. Das möchte ich auch nicht am grünen Tisch entscheiden. Wir haben die Weisheit nicht gepachtet.
Ich bin bereit, mit den Migrantenorganisationen zusammenzuarbeiten und zu sagen: Wir brauchen die Anknüpfung an die Migrantenselbstorganisationen, an die Erfahrungen und Praxismöglichkeiten der vielen Migrantenorganisationen, aber auch der vielen Wohlfahrtsverbände, die bis heue eine tolle Integrationsarbeit leisten. Wir möchten auf Augenhöhe mit denen vor Ort agieren. Dafür brauchen wir dieses Forum.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das können Sie doch auch! Dafür müssen Sie doch wirklich nicht die Integrati- onsbeauftragte abschaffen!)
Frau Kollegin Flauger, Sie haben noch die Möglichkeit, für Ihre Fraktion Fragen zu stellen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass das nicht vom Platz aus geschehen muss. - Die nächste Frage stellt der Kollege Schwarz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Beauftragten in Niedersachsen nicht nach den Launen der jeweiligen Ministerien abberufen und berufen werden, frage ich die Landesregierung: Wann hat das Kabinett die Abschaffung der Integrationsbeauftragtenstelle beschlossen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist eine organisatorische Frage des Ministeriums und keine Kabinettsentscheidung.
Die Einsetzung der Integrationsbeauftragten ist nicht durch Kabinettsbeschluss geschehen. Sie war gleichzeitig Referatsleiterin und stellvertreten
de Abteilungsleiterin. Das wird in einen Integrationsbeirat überführt. Die Aufgabe verschwindet ja nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat sich ja eben davor gedrückt, die dritte Frage der Dringlichen Anfrage der SPD-Fraktion zu beantworten. Ich finde sie allerdings sehr interessant. Deswegen frage ich die Landesregierung: Vor dem Hintergrund, dass wir z. B. eine Kinderkommission beantragt haben, die auf Wunsch und Antrag von CDU und FDP durch einen Kinderschutzbeauftragten ersetzt werden soll, und dass es im Ministerium - ich beziehe mich nur auf Ihr Ministerium - einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gibt, bitte ich um Beantwortung der dritten Frage, nämlich: In welchem Umfang gilt die Aussage von Frau Ministerin Özkan in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 23. August, dass sie gern vom Begriff der Beauftragten wegwolle? Zitat:
„Da schwingt mit, dass man es mit einer Gruppe zu tun hat, die irgendwie besonders ist und besonders bedient werden muss. Diese Vorstellung passt nicht in unsere Zeit.“
In welchem Umfang trifft das, was Sie hier für die Integrationsbeauftragte sagen, auch für diese beiden Beauftragten in Ihrem Ministerium zu? Das hätte ich gerne gewusst.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Aber Sie argumentieren in einer bestimmten Art und Weise! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Aber Sie müssen doch schlüssig bleiben! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Wenn ich davon spreche, dass es sich nicht um eine Gruppe handelt, die besondere Merkmale hat, dann meine ich das sehr wohl auf die Gruppe der Migrantinnen und Migranten bezogen. Wenn z. B. ein Mensch mit Migrationshintergrund eine Behinderung hat, dann ist er ein Mensch mit Behinderung.