noch verstärkt geäußert. Sie haben verfassungsrechtliche Bedenken. Aber das ist Ihnen offensichtlich überhaupt nicht bewusst.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Sie haben das nicht verstanden! - Björn Thümler [CDU]: Falsch! - Gegenruf von Ina Korter [GRÜNE]: Dann erklären Sie das doch mal!)
Vielen Dank, Frau Korter. - Ebenfalls um zusätzliche Redezeit hat Frau Reichwaldt für die Fraktion DIE LINKE gebeten. Auch Sie bekommen zwei Minuten, Frau Reichwaldt. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Althusmann, es hat Ihnen ja offensichtlich wirklich Spaß gemacht,
zu versuchen, die Kollegen von der SPD in den Kommunen vorzuführen. Aber es ist Ihnen nicht gelungen. Denn es ist kein Spaß für die kommunalen Schulträger, wenn sie bei ihrem Schulangebot nicht die Flexibilität haben, die sie brauchen.
Und die Aussagen der kommunalen Schulträger bezüglich dieses Schulgesetzentwurfs sind wahrhaftig eindeutig gewesen. Die Eltern in Niedersachsen wollen Integrierte Gesamtschulen. Und wenn Sie sagen, sie hätten 33 Integrierte Gesamtschulen fünfzügig genehmigt, dann beweist das doch nicht, dass die Hürden nicht zu hoch sind, sondern es beweist nur, dass der Bedarf so hoch ist.
Was sollen denn die kommunalen Schulträger machen, wenn ihnen als einzige Möglichkeit, eine Schule zu gründen, nur die Oberschule bleibt? - Das wird Ihnen um die Ohren fliegen, spätestens zur Landtagswahl 2013 oder schon vorher vor den Gerichten, da bin ich mir sicher.
Aus diesem Gesetzentwurf spricht schlicht und einfach pure Angst vor der Integrierten Gesamtschule als wirkliche Alternative für chancengleiches Lernen. Und Sie wissen, worin die Gefahr
liegt; denn nur so ist Ihre anfängliche Kompromissbereitschaft zu verstehen: Sie haben Angst davor, dass Sie 2013 die Rechnung dafür bekommen.
Frau Helmhold hat sich auf den Beitrag von Frau Reichwaldt zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Ich möchte den Beitrag von Frau Reichwaldt sehr unterstützen. Sie hat nämlich sinngemäß gesagt: Die kommunalen Schulträger können doch überhaupt nicht anders, als sich so zu verhalten. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: In Schaumburg besteht unter Berücksichtigung des Elternwillens Bedarf für mindestens zwei vierzügige Gesamtschulen. Aber sie werden aufgrund der bestehenden Vorgaben nicht genehmigt. Wenn sich die kommunalen Schulträger dann für Oberschulen aussprechen, kann man das doch nur unter dem Begriff subsumieren: In der Not frisst der Teufel Fliegen. Denn er kriegt überhaupt nichts anderes.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN - Björn Thümler [CDU]: Sie können doch die Probleme vor Ort nicht lösen!)
Aufgrund des Beitrags von Herrn Minister Althusmann hat Herr Klare um zusätzliche Redezeit für die CDU-Fraktion gebeten. Herr Klare, auch Sie bekommen drei Minuten. Bitte schön!
Die Frage, Frau Korter, ob es sich um ein verfassungsgemäßes Gesetz handelt oder nicht, ist ja von Ihnen und von anderen immer wieder - auch anhand von Presseerklärungen - in die Debatte eingebracht worden. Sie haben dabei immer irgendwie im Hinterkopf, was der Gesetzgebungs-
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen hier sehr klar: Der in der Presse veröffentlichte Hinweis darauf, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst die geplante neue Oberschule für verfassungswidrig halte, entbehrt jeder Grundlage. - Das ist der erste Punkt.
Das Zweite, was ich Ihnen klar sagen muss: Der Minister ist ein politischer Mensch, ein Mensch, der in der Politik steht.
Wir haben uns über das, was er hier gesagt hat, sehr gefreut. Das war eine großartige Rede. Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat aber nicht gefallen, dass er Ihnen die Zitate Ihrer eigenen vor Ort tätigen Kollegen vorgehalten hat. Die haben komischerweise ein etwas anderes Gespür dafür. Genau das ist es, was Sie ärgert. Sie machen hier in Hannover eine abgehobene Politik, die sich allein an der Ideologie orientiert, während die Leute direkt vor Ort, die nahe an den Eltern, an den Schülern und an den Schulträgern sind, eine sehr pragmatische Aussage machen. Das ist der zweite Punkt. Von Rundumschlag und Attacken kann also überhaupt keine Rede sein. Man wird hier im Niedersächsischen Landtag doch wohl noch Ihre eigenen Leute zitieren dürfen!
Der dritte Punkt: Nachdem ich weiß, wer sich aus der SPD-Landtagsfraktion vor Ort positiv zu den Oberschulen eingelassen hat - das waren z. B. Herr Meyer, Herr Lies und andere -
muss ich eine Aussage von vorhin zumindest in Teilen revidieren. Ich habe gesagt, vielleicht sollte sich die SPD in Niedersachsen, die ja eine große schulpolitische Tradition hat, in Niedersachsen
breiter aufstellen. Sie haben so viele gute Leute außerhalb der Landtagsfraktion; einige haben Sie auch innerhalb der Landtagsfraktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte - ich denke, in unser aller Sinne - nur auf Folgendes aufmerksam machen: Wir haben noch einen Abstimmungsmarathon vor uns. Wir haben jetzt wieder ein Fass mit verschiedenen Kurzinterventionen aufgemacht. Zu dem Beitrag von Herrn Klare kommt zunächst Frau Reichwaldt mit einer Kurzintervention, anschließend Herr Limburg.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Klare, Sie haben eben gesagt, der GBD habe in der Ausschussberatung eindeutig die Oberschule für nicht verfassungswidrig erklärt.
Aber er hat die Ungleichbehandlung der Integrierten Gesamtschulen für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten, und das ist genau der Punkt.
Sehen Sie: Da ist unser Kompromissangebot in dieser Sache. Machen Sie meinetwegen dieses seltsame Konstrukt Oberschule, aber dann bitte bei Gleichbehandlung der Integrierten Gesamtschulen!
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Limburg ebenfalls für anderthalb Minuten das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Klare, ich habe mich nur deshalb zu Wort gemeldet, weil Sie das in dieser Debatte immer und immer wieder falsch zitieren. Die Kollegin Heiligenstadt hat versucht, es Ihnen zu erklären. Die Kollegin Korter hat es ebenso versucht wie die Kollegin Reichwaldt gerade noch einmal und vorhin Herr Adler.
Sie können natürlich eine Oberschule als weitere Schulform einrichten; das ist überhaupt kein Problem. Aber wenn Sie eine weitere Schulform einführen, dann dürfen Sie diese Schulform nicht ohne einen Sachgrund im Verhältnis zu den bestehenden Schulformen ungleich behandeln.
Nach diesem Sachgrund haben wir bei den Beratungen im Rechtsausschuss - da waren Sie ja nicht dabei - gefragt. Es gab keine Antwort darauf, es gab keine Antwort. Wir haben beantragt, die Gesetzesberatung auszusetzen, bis es dafür eine sachliche Begründung gibt. Das ist von Ihrer Fraktion abgelehnt worden.