Protocol of the Session on March 15, 2011

Nach diesem Sachgrund haben wir bei den Beratungen im Rechtsausschuss - da waren Sie ja nicht dabei - gefragt. Es gab keine Antwort darauf, es gab keine Antwort. Wir haben beantragt, die Gesetzesberatung auszusetzen, bis es dafür eine sachliche Begründung gibt. Das ist von Ihrer Fraktion abgelehnt worden.

Insofern: Tun Sie nicht so, als sei das alles hier völlig sauber und ordentlich gelaufen! Sie haben für diese Ungleichbehandlung einfach keine sachliche Begründung, und darauf haben wir Sie mehrfach hingewiesen.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion möchte Herr Nacke antworten. Bitte schön!

(Unruhe)

- Kleinen Moment, Herr Nacke! - Wenn wir schon so intensiv diskutieren, dann hören Sie doch bitte zu, und seien Sie ein wenig aufmerksamer! - Herr Nacke, bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg und all die anderen, die das hier heute angesprochen haben, ich finde, Sie tun dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages unrecht, wenn sie ihn fortlaufend falsch zitieren.

(Helge Stefan Limburg [GRÜNE]: Ich habe ihn gar nicht zitiert!)

Sie wissen ganz genau, dass im Rechtsausschuss auch seitens des Gesetzgebungs- und Beratungs

dienstes ausdrücklich Richtung Opposition, also Richtung SPD, Grüne und auch Linke, gesagt wurde, es ist vollkommen unklar geblieben, warum jemand, der eine kleine IGS gründen möchte, mit einer Oberschule nicht genauso gut bedient ist. Diese Frage ist unbeantwortet geblieben. Deswegen ist eine verfassungsrechtliche Bedenklichkeit nicht gegeben. So ist es ausgeführt worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen!)

Die letzte Wortmeldung, die die zusätzliche Redezeit betrifft, kommt von Herrn Försterling von der FDP-Fraktion. Auch Sie erhalten zwei Minuten. Herr Försterling!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Redner, auch die der Oppositionsfraktionen, haben immer wieder betont, dass es um die Inhalte geht. Genau das ist das Spannende bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit und der Frage, was der GBD gesagt hat. Der GBD hat gesagt: Man kann Äpfel und Birnen unterschiedlich behandeln. Aber da die untergesetzlichen Regelungen noch nicht klar sind, könnte es auch so sein, dass Oberschule und Integrierte Gesamtschule Äpfel und Äpfel sind. Wenn das Äpfel und Äpfel sind, dann darf man sie nicht ungleich behandeln. Wenn es zu diesem Ergebnis tatsächlich einmal ein Urteil geben würde, dass das Äpfel und Äpfel sind, und alle sagen, es geht um Inhalte, na ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann könnten Sie sich am Ende auch nicht dagegen wehren, wenn wir den einen Apfel, nämlich die IGS, einfach aus dem Schulgesetz streichen - oder?

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Der Apfel ist faul! - Frauke Heiligen- stadt [SPD]: Da klatscht noch nicht einmal die eigene Fraktion!)

Zu dem Redebeitrag von Herrn Försterling hat sich Frau Korter mit einer Kurzintervention gemeldet. Frau Korter, Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt einmal versuchen, das klarzustellen, indem ich Ihnen die Tatsachen aus der GBD-Vorlage vortrage. Herr Försterling hat eben gesagt, man kann die Äpfel und Birnen nicht vergleichen, solange die untergesetzlichen Regelungen nicht vorliegen. Am 28. Februar lag der Verordnungsentwurf als Teil des Gesetzentwurfs mit vor, worin die Zügigkeit von Gesamtschule und Oberschule geregelt wird. Genau dazu schreibt der GBD:

„Dadurch, dass durch den Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen auch die vorgesehenen untergesetzlichen Rechtsänderungen in den Gesetzentwurf eingefügt werden, tritt eine weitere nicht unerhebliche Ungleichbehandlung von Gesamtschule und Oberschule zu der bei § 106“

- das war die Verfassungswidrigkeit -

„... erwähnten hinzu. Während die Oberschule auch bei Führung eines Gymnasialzweiges lediglich dreizügig geführt werden muss und nur eine Gesamtschülerzahl von 75 je Schuljahrgang voraussetzt …, setzt die Gründung von Gesamtschulen grundsätzlich voraus, dass eine Gesamtschülerzahl von 120 je Jahrgang … prognostiziert wird … Eine einleuchtende Begründung zur Rechtfertigung dieser Unterscheidung ist bisher nicht gegeben worden.“

Die konnte auch im Ausschuss auf unsere Frage von den CDU- und FDP-Politikern nicht gegeben werden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Deshalb hat der GBD gesagt, dass er ein beträchtliches Prozessrisiko sieht. Das war der letzte Stand. Trotzdem haben CDU und FDP dieses Gesetz im Ausschuss locker mal eben beschlossen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der LINKEN)

Herr Kollege Försterling möchte antworten. Dazu haben Sie anderthalb Minuten lang Gelegenheit.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hat ja wunderbar funktioniert, Frau Korter hier aus der Reserve zu locken. Was hat sie gerade getan? - Sie hat wieder lediglich über Strukturfragen geredet und keinen einzigen Beitrag zum Inhalt geleistet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist das Ergebnis, das man aus der gesamten Diskussion ziehen kann.

(Johanne Modder [SPD]: Das ist falsch, Herr Försterling!)

Ihnen geht es um das Türschild „IGS“ und nicht um die Bildungsqualität in Niedersachsen. Sie wollen unseren Weg der Qualitätsverbesserung nicht beschreiten. Sie kämpfen um Türschilder und nicht um die Zukunft der Schülerinnen und Schüler. Damit sind Sie allein in Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.

Aber der Kollege Meyer von der SPD-Fraktion hat sich noch zu einer persönlichen Bemerkung gemeldet. Dazu haben Sie jetzt die Gelegenheit, Herr Kollege Meyer. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie nach § 76 nur die Dinge berichtigten dürfen, die in der Aussprache gegen Sie verwandt worden sind.

(Jens Nacke [CDU]: Wir haben nichts gegen Sie, sondern etwas für Sie! - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Rolf, jetzt stehe dazu, was du gesagt hast: Oberschule ist gut!)

Da Sie selbst keinen Wortbeitrag geleistet haben, entfällt die zweite Alternative in § 76 Satz 2. Bitte schön, Herr Kollege Meyer!

Herr Präsident, vielen Dank. - Ich verwahre mich gegen die Unterstellung durch Minister Althusmann und Herrn Klare, die SPD/FDP-Gruppe im Rat der Samtgemeinde Flotwedel habe sich sozusagen als Kronzeuge für die Politik der Landesregierung zur Verfügung gestellt, und ich schon gar nicht.

Ich habe den Antrag vor dem Hintergrund eingebracht, dass es im gesamten Landkreis Celle weder eine KGS noch eine IGS, noch überhaupt eine Form gibt, in der man irgendwie integrativ lernen

kann. Dazu habe ich festgestellt, dass aufgrund Ihrer famosen Bildungspolitik

(Zustimmung von Jens Nacke [CDU])

künftig keine Hauptschule und keine Realschule an diesem Standort mehr allein existieren kann - die haben Sie nämlich von ein paar Jahren zerschlagen -, sodass es vor diesem Hintergrund für praktisch alle Gemeinden kaum eine andere Lösung gibt, als etwas zusammenzulegen - der Not gehorchend.

Das ist genau das, was Sie offenkundig als Argument haben: Der Not gehorchend wollen Sie etwas zusammenlegen - nicht der Überzeugung gehorchend.

Wo ist eigentlich Ihre dritte Begabung geblieben, von der Sie früher immer gesprochen haben? - Neuerdings gibt es bei Ihnen offenbar nur noch zwei Begabungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind jetzt in der Tat am Ende der Beratung.

Ich halte das Haus angesichts der vorangegangenen Erläuterungen von Herrn Präsidenten Dinkla für damit einverstanden, dass wir zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs über die einzelnen Paragrafen abstimmen, wobei ich jeweils zunächst die vorliegenden Änderungsanträge und dann die Empfehlung des Ausschusses aufrufen werde.

Beim Aufruf der beiden Paragrafen aus dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, die nicht zugleich Gegenstand der Beschlussempfehlung des Ausschusses sind, werde ich jeweils den Hinweis „neu“ voranstellen.

Zu Artikel 3/1 des Gesetzentwurfs stimmen wir dann über die vorliegenden Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung insgesamt, d. h. nicht nach den einzelnen Unterpunkten, ab.

Dieses Verfahren erfordert natürlich zahlreiche Einzelabstimmungen. Ich möchte Sie dringend bitten, hierbei aufmerksam zu sein, damit wir das gemeinsam bewältigen können.

Damit kommen wir zur Einzelberatung der Beschlussempfehlung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes.

Neu § 2. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/3447 vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

§ 5. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/3447 vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Hierzu liegt auch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3455 vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.