sagte der Innenminister aber die notwendige Kofinanzierung mit der Begründung, dass die Kredite gekürzt werden müssten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob vorher mit dem Innenministerium gesprochen wird, ob die kommunalen Bieter überhaupt zur Gegenfinanzierung in der Lage sind.
Im Rahmen des Interessebekundungsverfahrens haben wir ganz genau formuliert, dass es wichtig ist, dass die künftigen Träger auch über Finanzmittel verfügen.
Im Grundsatz haben wir sehr wohl die Frage abgestimmt, ob die Kommunen in der Lage und bereit sein werden, die Krankenhäuser zu übernehmen. Welche Kommune letzten Endes aber mitbieten wird, müssen wir zunächst einmal abwarten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit Interesse vernommen, dass die Ministerin die Grünen in Schleswig-Holstein als Vorbild oder zumindest als Legitimation für das Handeln dieser
Landesregierung angeführt hat. Im Zusammenhang mit Schleswig-Holstein erinnere ich aber daran, dass dort vor dem Verkauf für die Beschäftigten eine Dienstvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen worden ist. Dies ist auch dringend erforderlich, um die Wahrung der Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LKHs zu ermöglichen. Wir alle wissen, dass von der Gewerkschaft ver.di ein Brief mit genau diesem Ansinnen an den Finanzminister gerichtet worden ist, der sich uns immer schon als souveräner Tarifverhandler präsentiert.
Vor diesem Hintergrund möchte ich jetzt nicht nur von der Sozialministerin eine Antwort haben, sondern auch die Position des Finanzministeriums zu folgender Frage hören:
Wird es vor dem Verkauf einen Überleitungsvertrag oder eine Dienstvereinbarung geben, wodurch die Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesichert werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wolfgang Denia, der Landesvorsitzende von ver.di, hat mich vor dem 1. Mai angerufen und angekündigt, dass er mir in der ersten Maiwoche einen Brief schreiben wird - was er auch getan hat -, in dem er uns auffordert, Tarifverhandlungen mit ihm aufzunehmen. - Das werden wir selbstverständlich tun.
Ein Hinweis, Frau Steiner: Tarifabschlüsse über Personal können wir nur so lange treffen, solange dieses noch bei uns beschäftigt ist. Nach einem Verkauf ginge das nicht mehr. Insoweit müsste es ohnehin vorher sein.
Frau Ministerin, Sie hatten vorhin gesagt, dass Sie nicht um jeden Preis und nicht zu jedem Preis verkaufen wollen.
Wenn man das als Grundlage Ihrer künftigen Strategie nimmt, sind Fragen, wie sie eben gestellt worden sind, natürlich wichtig. Bei einem Bieterverfahren muss für die Bieter eine Vergleichbarkeit der Anforderungen dargestellt sein. Dazu gehört natürlich auch die Beschäftigungssituation, die Tarifsituation sowie eine vom Land definierte Psychiatriestrategie. Wenn Sie das nicht als Input in das Bieterverfahren geben können, bekommen Sie dort Wildwuchs und eben keine Vergleichbarkeit. Wie wollen Sie dies angesichts des knappen Zeitrahmens, den Sie sich selbst gesetzt haben, sicherstellen?
Zweitens wiederhole ich die Frage, die Herr Möhrmann gerade gestellt hat: Wie wollen sie ein faires Bieterverfahren sicherstellen, wenn Sie den Kommunen nicht vorher signalisieren können, dass sie unabhängig davon, wie ihre Haushaltslage im Übrigen ist, eine Finanzierung auch über Kreditmarktmittel vornehmen können?
Ich kann mich nur wiederholen: Es ist ein faires Verfahren nach der VOL. Herr Aller, die Punkte, die Sie angesprochen haben, werden in dem Datenraum stehen.
In diesem Datenraum werden alle Informationen, alle Daten stehen, die ein Interessent braucht, um ein Angebot abgeben zu können. Weil sich in diesem Datenraum sehr sensible Daten befinden, wollen wir ihn nicht für alle öffnen, aber natürlich sehr wohl für jeden Interessenten, der ein Angebot abgeben will. Jeder Interessent kann sich die Daten, die er für sein Angebot braucht, aus dem Datenraum ziehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die Finanzen sind ja der Hauptgrund für den Verkauf der Landeskrankenhäuser. Ich frage Sie: Wie sieht es nach dem Verkauf der Maßregelvollzugsbetten aus? Ist das Land auch nach dem Verkauf noch für die Bezahlung der Pflegesätze zuständig bzw. den Bedingungen, die für die Maßregelvollzugsbetten gelten, unterworfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Bereich Allgemeinpsychiatrie werden für die Bezahlung der Pflegesätze nach wie vor die Krankenkassen zuständig sein. Die Investitionen laufen über das KHG. Im Bereich Maßregelvollzug wird das Land auch nach dem Verkauf die Pflegesätze aushandeln und bezahlen. Im Bereich Investitionen wird das Land - anders als im Bereich Allgemeinpsychiatrie - nach wie vor in der Pflicht sein. Aber dadurch, dass das Land für drei Einrichtungen Träger bleibt und den gesamten Hochsicherheitsbereich hat, hat es die Möglichkeit, eigenverantwortlich Standards zu setzen und die Höhe die Pflegesätze zu prüfen. Dann können wir, weil wir von einer Pluralität der Anbieter ausgehen,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, Sie haben mein Mitleid. Sie müssen nämlich die Suppe auslöffeln, die Ihnen Ihre Vorgängerin eingebrockt hat.
(Norbert Böhlke [CDU]: Meinen Sie Frau Trauernicht? - Bernd Althus- mann [CDU]: Haben Sie mit uns auch Mitleid? Wir müssen ja Ihre Suppe auch auslöffeln!)
Es ist ein offenes Geheimnis, meine Damen und Herren, dass die Fachabteilung des Sozialministeriums im Vorfeld der Haushaltsklausur der Landesregierung am 5. Juli nicht an der Ausarbeitung der Unterlagen beteiligt war.
Sie erwecken hier den Eindruck, als ginge es um ein Konzept. - Ja, das stimmt, aber um ein Konzept des Finanzministers! In der Presseerklärung vom 5. Juli wird deutlich: Die Landesregierung verkauft, um zur Schließung der Deckungslücke Haushaltsentlastungen zu generieren. - Darum geht es! Deshalb steht dort der Betrag von 125 Millionen Euro. Es ist aber klar, dass sich die 125 Millionen Euro ergeben aus dem Verkauf der Landeskrankenhäuser und aus Kleinkram.