und überlegt sehr genau, wie die Häuser aufgestellt werden müssen. Auch dort wird sehr großer Wert auf Qualitätsstandards und Absicherung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geachtet.
Genau dies sind die Punkte, über die wir uns auch hier unterhalten haben, die auch für uns einen sehr hohen Stellenwert haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vorhin von der Frau Ministerin gehört, dass der Sicherheitsbereich des Maßregelvollzugs beim Land verbleiben soll. Der Sicherheitsbereich macht ungefähr die Hälfte der Plätze aus. Die andere Hälfte soll privatisiert werden.
Nun stehen wir aber vor dem Problem, dass hier das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz gilt. Dies zumindest kann nicht halbiert werden.
Dieses Gesetz erlaubt, hoheitliche Handlungen zu vollziehen, also z. B. Insassen zu fixieren, sprich zu fesseln. Ich frage Sie: Wie stellen Sie sich vor, solche Aufgaben Privaten zu übertragen? Immerhin sind drei Viertel der Insassen im Maßregelvollzug Sexualstraftäter.
Ich halte den niedersächsischen Weg, nämlich die Verschränkung von Maßregelvollzug und Allgemeinpsychiatrie, für einen sehr guten Weg. In Niedersachsen gibt es noch sieben Landeskrankenhäuser, die sowohl die Allgemeinpsychiatrie als auch den Maßregelvollzug betreiben.
In diesen Häusern lassen sich Synergieeffekte erzielen, die auch zu Entlastungen für das Personal führen. Diese Synergieeffekte werden wir auch weiterhin durch die neuen Betreiber nutzen lassen.
Um auf die gestellte Frage zurückzukommen: Wir wollen gewährleisten, dass grundrechtseinschränkende Maßnahmen wie die, die Sie genannt haben, von Bediensteten des Landes angeordnet werden. Deshalb werden in den Häusern selbstverständlich Landesbedienstete verbleiben.
Frau Ministerin, Sie sprachen eben über das Maßregelvollzugsgesetz. Ich frage: In welchen Bundesländern ist die Aufgabe des Maßregelvollzugs schon auf beliehene Unternehmer übertragen worden?
Eine Privatisierung hat es in den Ländern Thüringen, Schleswig-Holstein und Brandenburg gegeben. In etwa vergleichbar ist die Situation in Hamburg. Dort hat eine Privatisierung stattgefunden, aber die Freie und Hansestadt Hamburg hält noch eigene Anteile.
Herr Präsident! Die Ministerin hat ausgeführt, dass Synergieeffekte dadurch entstanden sind, dass die Allgemeinpsychiatrie mit dem Maßregelvollzug gemeinsam gearbeitet hat, aber eben auch dadurch, dass der Maßregelvollzug auf insgesamt zehn Einheiten im Land verteilt werden konnte. Ich frage die Landesregierung: In welcher Form sollen die beim Land verbleibenden reinen Maßregelvollzugshäuser zukünftig geführt werden? Was passiert z. B. mit den Werkstätten oder mit den wirtschaftlichen Betrieben? In welcher Form wird das Maßregelvollzugskonzept im Lande Niedersachsen weitergeführt, wenn der restliche Maßregelvollzug von privaten Betreibern geführt wird und Patienten nicht mehr ausgetauscht werden können?
Ich hatte schon ausgeführt, dass wir hinsichtlich der beim Land verbleibenden Häuser gemeinsam mit ver.di, mit den Personalräten und mit den Krankenhausleitungen über Strukturveränderungen reden. Wir haben gesagt, dass wir die Häuser zukunftsorientiert aufstellen wollen. Der Landesrechnungshof hat Vorschläge dazu unterbreitet, über die wir nachdenken müssen.
Also, wir wollen gemeinsam mit den Bediensteten eine Konzeption erstellen. Dabei gehe ich davon aus, dass es nicht so bleiben wird, wie es ist; denn die Veränderungsbereitschaft gerade bei den Beschäftigten ist vorhanden.
Zweitens. Wir können in Niedersachsen mit dem Pfund wuchern, dass sich durch die Verschränkung von Allgemeinpsychiatrie und Forensik Synergieeffekte erzielen lassen. Gerade dies wird für die Bieter sehr interessant sein. Wir werden durch entsprechende Verträge sicherstellen, dass diese Synergieeffekte weiterhin bestehen werden, dass im Maßregelvollzug ein gewisser Austausch stattfinden wird, weil wir erkannt haben, wie sinnvoll es ist, in einzelnen Abteilungen auch einmal einen Patienten verlegen zu können.
Frau Ministerin, mit der Einleitung eines europaweiten Bieterverfahrens begeben Sie sich in ein Haifischbecken und in ein rechtlich sehr enges Korsett. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Angenommen, Sie bekommen ein Angebot von einem internationalen Krankenhauskonzern, der bereit ist, einen höheren Kaufpreis zu zahlen als ein regionales Kooperationsprojekt, das eine langfristige, solide und regional verankerte Lösung anbietet.
- Aber sie hat hier noch nicht ihre Entscheidungskriterien offen gelegt, sondern sich immer sehr vage ausgedrückt.
Ich möchte also wissen, Frau Ministerin, wie Ihre Entscheidungskriterien aussehen, wenn ein internationaler Krankenhauskonzern mit sehr kurzfristigen Renditeerwartungen einen hohen Kaufpreis bietet, ein regionales Projekt mit eher langfristigen Horizonten hingegen einen niedrigeren, dafür aber ein besseres Konzept hat.
Ich danke für die Gelegenheit, erneut darlegen zu können, dass wir ein faires Verfahren garantieren. Ich bin froh und halte es für richtig, dass wir nach VOL vorgehen. Dieses Verfahren ist, wie zu Recht gesagt wurde, in ein rechtliches Korsett geschnürt. Dies ist aber auch gut, weil es Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet und weil es dem Landtag erlaubt, im Nachhinein
Ich stelle noch einmal die Kriterien dar: Wichtig sind die Einbindung in regionale Strukturen und die Wahrung der Rechte der Beschäftigten. Ich gehe davon aus, dass in dem Konzept der Bieter ganz klar zum Ausdruck kommt, wie sie sich die Wahrung der Rechte der Beschäftigten vorstellen. Wichtig sind drittens die Finanzmittel. Zum Ausgleich des Haushalts - das soll man nicht verschweigen; ich verschweige es auch nicht - müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wichtig sind für das Konzept also die Wahrung der Rechte der Beschäftigten, die Qualität in den Häusern und die Finanzmittel.
Ich darf daran erinnern: Im Lande Niedersachsen gibt es einen Landkreis, in dem der CDUAbgeordnete freudig verkündet hat, es seien GVFG-Mittel und Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm zugesagt. Wenige Tage später unter
sagte der Innenminister aber die notwendige Kofinanzierung mit der Begründung, dass die Kredite gekürzt werden müssten.