Zur Frage 3: Es muss richtig gestellt werden, dass diese Feldstudie nicht mit Steuermitteln finanziert wird. Das Projekt wird gefördert mit einer zweckgebundenen Zuwendung aus den Jagdscheingebühren.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Prädationsverluste bei Wiesenvögeln durch Rabenkrähe und Elster Literaturangaben zufolge 10 % bis 70 % betragen. Niemand beabsichtigt im Übrigen, die Rabenvögel auszurotten. Das wäre nach dem Jagdrecht auch strafbar. Die Fluchtdistanz dieser Vögel ist aber so hoch, dass der Bestand in diesen Gebieten nicht entscheidend mit der Waffe reduziert werden kann. Bei einer weiteren Abnahme der Wiesenbrüter steht trotz Biotop verbessernder Maßnahmen und gezielter Bejagung des Raubwildes deren Existenz auf dem Spiel.
Ohne Vorliegen überzeugender, anders lautender wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem oben genannten Diskurs beabsichtigt die Landesregierung, dem Projekt nicht vorzeitig die finanzielle Förderung zu entziehen, zumal der wissenschaftliche Beirat der Tierärztlichen Hochschule auch nach intensiver Befassung keinerlei Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Untersuchung geäußert hat.
Vielen Dank, Herr Minister. - Mir liegen drei Zusatzfragen vor, die erste von Herrn Klein, die zweite von Frau Helmhold, die dritte von Frau Janssen-Kucz. Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Janßen. - Herr Klein, bitte!
Die verwendeten Fallentypen sind europaweit aus Tierschutzgründen verboten, in Deutschland meines Wissens seit 30 Jahren. Meine Frage ist: Warum ist das so? Oder anders ausgedrückt: Wie funktionieren diese Fallen, und auf welche Art und Weise werden die Krähen dann ins Jenseits geschickt?
Herr Kollege Klein, es ist sicherlich schwierig, in Worte zu kleiden, wie so ein Ding funktioniert. Für Laien: Es ist eigentlich eine große Voliere mit einem Eingang, durch den die Krähen hineinsteigen, aber nicht wieder hinausfinden. Ich weiß das nicht anders darzustellen. Es ist ein großer Drahtkasten, einfach gesagt.
Ich nehme nicht an, dass in den Volieren darauf gewartet wird, dass die Krähen verhungern. Insofern bitte ich darum, dass der zweite Teil der Frage meines Kollegen beantwortet wird: Wie werden die Krähen dort ins Jenseits befördert?
Frau Helmhold, die Tiere werden mit einem Stockschlag getötet, wobei die Schädeldecke zertrümmert wird.
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die Zahlen zurückkommen. Sie sprachen von 5 850 gefangenen Vögeln. Das haben Sie hier eben dargetan. Sie haben auch sehr detailliert dargestellt,
wie der Beifang aussieht. Ich möchte dazu aus einem Interview mit Herrn Grauer von der Tierärztlichen Hochschule in der Ostfriesen-Zeitung vom 9. April zitieren. Dort steht: „Dass bis jetzt keine genaueren Zahlen vorliegen, begründet Grauer mit dem langsamen Rücklauf der Meldebögen. Er will aber nicht ausschließen, dass es bis Ende März an die 10 000 Rabenkrähen und Elstern gewesen sind, die getötet wurden.“ Können Sie die Zahlen von Herrn Grauer bestätigen?
Frau Kollegin Janssen-Kucz, nach dem Programm gibt es zwei Abgabetermine für die Meldebögen. Der eine Termin ist Ende Oktober, der andere Ende März. Die von Ihnen eben genannten Zahlen, die natürlich noch nicht bestätigt sind, könnten richtig sein. Aber das sind jetzt Spekulationen, die ich nicht so genau nachvollziehen kann. Der offizielle Bericht, den wir vorliegen haben, endet mit der Meldung Oktober 2004. Der nächste Bericht für Ende März 2005 wird dann sicher die Zahlen umfassen.
Eine der zentralen Fragen des Projekts ist die Frage nach der tatsächlichen Wissenschaftlichkeit dieses Projekts. Sie sprachen gerade davon, dass bis zu 70 % der Prädationsverluste auf Rabenkrähen und Elstern zurückzuführen seien. Aus dem nicht ganz weit entfernten Landkreis Wesermarsch werden z. B. seit vielen Jahren Untersuchungen auch mit Thermologgern durchgeführt. Diese sind zum Ergebnis gekommen, dass die Gelegeverluste durch Rabenkrähen bei 7 % bis 10 % liegen.
Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob im Zusammenhang mit diesem Projekt untersucht wurde, wie das Prädationsverhalten bei den Wiesenbrütern im Landkreis Leer bzw. in den betroffenen Projektgebieten ist und welchen Anteil die landwirtschaftliche Nutzung an den Gelegeverlusten in den Bereichen hat.
Ich fange mit der Antwort auf die zweite Frage an. Es ist eigentlicher Sinn dieser wissenschaftlichen Studie festzustellen, welche Prädatoren die größten Anteile haben. Dazu gehört neben diesem Fang natürlich auch die Feststellung auf anderen Wegen. Von der Landesjägerschaft werden die Wildtiere erfasst, in der auch Wiesenbrüter mit aufgeführt worden sind.
Zu Ihrer ersten Frage. Das gibt uns natürlich zu denken. Das ist auch Anlass dafür, dass diese Forschungen weitergeführt werden müssen. Das weite Spektrum von 10 % bis 70 % zeigt uns, dass man sehr wenig über die Geschehnisse in der Natur weiß, was Rabenvögel und Wiesenbrüter anbelangt. Aus diesem Grunde sind letztendlich diese wissenschaftlichen Forschungen angeschoben worden, um mehr Klarheit zu bekommen.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Ich stelle meine Frage vor dem Hintergrund einer Aussage des früheren Ministers für Landwirtschaft, Bartels, vom 14. März 2001. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Rabenkrähen und Elstern in den Katalog der in Niedersachsen jagdbaren Vogelarten hat er die Jäger in seiner Rede verpflichtet, zum Schutz der bedrohten Tierarten, insbesondere bedrohter Vogelarten, die Bestände der Rabenkrähen zu regulieren. Ich frage hier in Erinnerung an unsere ehemalige Kollegin Hedwig Pruin - das will ich an dieser Stelle betonen
die Landesregierung und insbesondere, wenn erlaubt, den Umweltminister, ob die Landesregierung die Position teilt, die der damalige Minister geäußert hat, und ob es seit 2001 weitere Erkenntnisse in der Frage der Notwendigkeit der Regulierung
Danke schön. - Diese Frage beantwortet der Umweltminister Herr Sander. Herr Sander, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann bestätigen, dass die damalige Landesregierung - bis auf die Grünen wird das hier im Hause ja auch einheitlich vertreten - eine gute und kluge Entscheidung damit getroffen hat, die Rabenkrähen wieder bejagen zu lassen.
Meine Damen und Herren, damit hat die Landesregierung im Grunde genommen eine Entscheidung korrigiert. Sie hat jetzt ein Vorsorgeprinzip eingeführt. Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie sind sonst doch immer so für Vorsorge. Die Entscheidung von damals, als man glaubte, durch ein Feuchtgrünlandprogramm die Population der Wiesenvögel verbessern zu können, hat man zurücknehmen müssen. Sie war einfach falsch. Man hat sehr schnell herausgefunden, dass nicht nur Säugetiere, also z. B. der Fuchs, erheblich dazu beitragen, dass die Population der Wiesenvögel zurückging, sondern insbesondere auch die Beutegreifer. Daher hat man, obwohl man viel Geld in das Feuchtgrünlandprogramm gesteckt hat, diesen Versuch mit unterstützt. Ich meine, wir müssen ihn auch zu Ende führen, um gerade diese bedrohten Wiesenvogelarten, die auf der Roten Liste stehen, in ganz Niedersachsen wieder zu stärken. Es betrifft ja nicht nur die Feuchtgrünlandgebiete an der Küste, sondern im ganzen Land.
Vielen Dank, Herr Minister Sander. - Die nächste Frage stellt Herr Kollege Meihsies. Herr Meihsies, Sie haben das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass der Naturschutzbund Niedersachsen im Februar eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim MWK eingereicht hat, frage ich die Landesregierung, wie dort der
Herr Kollege Meihsies, wir haben ein Schreiben eines Mitglieds des NABU erhalten, in dem steht, dass wir diese Forschung unbedingt fortsetzen sollten. Außerdem ist im Landkreis Coesfeld im Nachbarland Nordrhein-Westfalen dieser „Norwegische Krähenfang“ für ähnliche Erhebungen unter der Führung der Grünen-Ministerin Höhn selbst eingesetzt worden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landkreis Leer hat zur Auflage gemacht, dass die dort aufgestellten Fallen zweimal am Tag kontrolliert werden, und zwar mittags und abends vor Einbruch der Dunkelheit. Bei mehr als 200 aufgestellten Fallen ist das ein enormer Aufwand für die Jagdpächter. Ich frage die Landesregierung: Wie wurden diese Auflagen kontrolliert?
Frau Kollegin Korter, die Fangbögen werden mit Uhrzeiten versehen. Sie müssen beim Landkreis Leer gemeldet werden.
Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie rechtfertigen das Projekt in Leer zum Erhalt der Wiesenbrüter damit, dass dort staatliche Mittel nicht sinnvoll eingesetzt sind, wenn nicht parallel dazu Prädatorenmanagement durchgeführt wird. Ich frage die Landesregierung bzw. speziell Sie, Herr Minister: Mit welchen Mitteln sind welche Projekte im Landkreis Leer zum Erhalt der Wiesenbrüter durchgeführt worden?
Wir haben seit 2002 allein für ein Programm für Wiesenbrüter im Landkreis Leer 325 000 Euro aufgewendet.