Protocol of the Session on February 25, 2005

Meine Damen und Herren, es gibt natürlich trotzdem ein Problem; denn es stellt sich die Frage, ob die Zahl der Kontrollen bzw. die Kontrollpraxis auf den Autobahnen ausreicht. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass von 300 Brücken nur 15 gleichzeitig kontrolliert werden können. Man muss darauf achten, ob das nicht zu einer zu großen Zahl von Mautprellern führt. Bei den zurzeit durchgeführten Kontrollen kommt man auf weniger als 5 %, aber wir kennen nicht den Anteil von Mautprellern unter denen, die von den vorhandenen Kontrollen gar nicht erfasst werden. Wir versuchen, gemeinsam mit dem Bund die Schwachstellen bei der Mauterhebung im Blick zu behalten.

Aber natürlich besteht Handlungsbedarf. Das Problem wird durch die Ausweichverkehre zusätzlich in die Öffentlichkeit gebracht. Handlungsbedarf besteht gerade auch für die Bundesfernstraßen. Bundesweit fehlen zur Finanzierung allein von Straßenbauprojekten bis 2006 gegenüber den frü

heren Planungen auch dieser Bundesregierung 10 Milliarden Euro. Deswegen halte ich es für unumgänglich, den Bau und Betrieb einzelner Bundesautobahnen, die im weiteren Bedarf sind, auch mit neuen Modellen zu finanzieren.

Meine Damen und Herren, wenn sich in diesem Landtag drei Fraktionen darin einig sind, dass die A 22 für die Entwicklung im Elbe-Weser-Gebiet wichtig ist - ich nehme die Grünen in diesem Zusammenhang aus, da sie eine andere Position vertreten -, dann muss man angesichts des Bundeshaushalts auch über andere Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken, um die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Allein das ist Ziel unserer geplanten Bundesratsinitiative. Es ist aufschlussreich, dass die SPD etwas zurückweisen lassen will, dessen Inhalt sie im Einzelnen gar nicht kennt. Sie können nicht gleichzeitig kritisieren, es dauere zu lange, bis wir die Initiative einbringen - das muss ich annehmen -, aber gleichzeitig sagen, die Initiative sei falsch, obwohl Sie sie gar nicht kennen.

Sie wenden sich im Übrigen gegen eine allgemeine Maut für Pkw - damit greife ich etwas auf, was der Kollege Hermann gesagt hat -, obwohl gerade Rot-Grün in Berlin mit der ständigen Erhöhung der Mineralölsteuer längst auf eine besonders soziale und demokratische Art eine verdeckte generelle Maut eingeführt hat.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir halten die Belastung der Autofahrer schon heute für zu hoch und wollen keine weitere allgemeine Belastung. Aber genauso deutlich sage ich: Wenn wir gezwungen sind, im Interesse der Wirtschaftsentwicklung des Elbe-Weser-Raums die A 22 privat zu finanzieren und zu bauen, dann wird es für dieses Einzelprojekt auch eine spezielle Maut geben. Das ist aber etwas anderes als eine generelle Maut. Ich hoffe, dass wir uns so weit noch verständigen können. Ihr Antrag lenkt ein Stückchen von Ihrer Verantwortung für die unzureichende Dotierung des Verkehrshaushalts in Berlin ab. Wenn er so verstanden werden sollte, dass auch für die A 22 keine spezielle Maut erhoben werden darf, dann würden Sie damit der ElbeWeser-Region eine Verkehrsachse verweigern, die zwischen Stockholm und Amsterdam im Übrigen noch zusätzliche Aspekte bietet, die insbesondere aber Aspekte für die Wirtschaftsansiedlung im Elbe-Weser-Raum bietet. Vielleicht überdenken Sie

in den Ausschussberatungen noch einmal die Stoßrichtung Ihres Antrages.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird empfohlen, den Antrag federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zu leiten; mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig sein. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

noch:

Tagesordnungspunkt 3: 22. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1705 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1713 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1712

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1705, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 55. Sitzung am 23. Februar 2005 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 1705, zu denen die von mir eben genannten Änderungsanträge vorliegen.

Ich eröffne die Beratung. Zur Eingabe 1777 hat sich von der SPD-Fraktion Frau Groskurt zu Wort gemeldet. Frau Groskurt, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Eingabe bitten die Petenten um die Weiterfinanzierung der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung. In der Berichterstattung im Ausschuss konnte die bisherige Finanzierung nicht nachvollziehbar belegt werden. Es wurde vorgetragen, die Finanzierung sei aus mehreren Töpfen zusammengesetzt. Auch auf mehrfache Nachfragen an die Vertreter des Minis

teriums konnten keine konkreten zufriedenstellenden Antworten gegeben werden.

Die SPD-Fraktion hat daraufhin die Vertreter des Ministeriums gebeten, einen Finanzierungsplan nachzureichen, wozu diese auch sofort bereit waren. Anhand des Finanzierungsplans sollte dann in der nächsten Ausschusssitzung darüber beraten werden, ob und wie die Weiterfinanzierung der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung möglich sein könnte. Das haben CDU und FDP abgelehnt.

Meine Damen und Herren, es ist erschreckend, dass inzwischen schon Bitten um Information abgelehnt werden. Sie haben offensichtlich kein Interesse daran, verantwortungsvoll zu arbeiten und zu entscheiden. Unser Anliegen ist, detaillierte Arbeitsunterlagen zu bekommen, um auf dieser Grundlage entscheiden zu können. Das wurde von Ihnen verweigert. So kann man nicht mit Kolleginnen und Kollegen und schon gar nicht mit Petenten umgehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die SPD-Fraktion beantragt, die Petition in den Ausschuss zurückzuüberweisen und die Beratungen wieder aufzunehmen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zur selben Petition spricht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Polat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche auch zu dieser Petition, die vom Arbeitskreis Humane Architektur e. V., vom Landesverband Haus & Grund, vom Landesseniorenrat Niedersachsen und vom Deutschen Mieterbund eingereicht wurde. Die Fachstelle für Wohnberatung wurde noch unter der alten Landesregierung als Modellprojekt ins Leben gerufen. Hauptziel der Fachstelle ist die Förderung des selbständigen Wohnens älterer Menschen in Niedersachsen. Kernaufgabe dieser Fachstelle ist es, ein regionales und lokales Netzwerk für die Wohnberatung aufzubauen. Diesbezüglich hat die Fachstelle viele lokale Akteure angesprochen. Partner sind die Städte und Gemeinden, die Wohnungswirt

schaft, private Hauseigentümer, soziale Einrichtungen und viele mehr. Die Fachstelle zeichnet sich dadurch aus, dass sie querschnittsorientiert und interdisziplinär arbeitet. Das entspricht insbesondere den Anforderungen der Beratungspraxis. Die Kernaufgabe der Fachstelle wird durch die Kürzungen bzw. die Mittelstreichung komplett wegfallen.

Im Ausschuss wurde fraktionsübergreifend anerkannt, dass die Arbeit der Fachstelle erfolgreich ist - Frau Ministerin, das haben auch Sie festgestellt -, weil sie dazu beiträgt, älteren Menschen zu helfen, ihre Wohnsituation so zu gestalten, dass sie den veränderten Bedürfnissen und Fähigkeiten im Alter angepasst wird.

Die Meinung, das beschworene Paradigma „Heimunterbringung“ nach Möglichkeit zu vermeiden - das wird auch in den Sozialgesetzen deutlich -, wurde von allen Fraktionen geteilt.

(Bernd Althusmann [CDU]: Was?)

- Natürlich. Man will ja Heimunterbringung vermeiden. - Wohnberatung liegt nicht nur im Interesse insbesondere der älteren Menschen, sondern Wohnberatung hat auch einen hohen ökonomischen Nutzen. Wir alle wissen, dass durch die Wohnberatung erhebliche Einsparungen bei den Ausgaben für ambulante und stationäre Hilfe und Pflege erzielt werden können.

Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Aufrechterhaltung der Fachstelle notwendiger denn je. Es wäre absurd, wenn die Arbeit der Fachstelle zum Erliegen kommt.

Wir meinen, dass die Bemühungen um eine zukünftige gemeinsame Finanzierung, die ja auch in den Ausschüssen und in Gesprächen mit Verbänden, Kranken- und Pflegekassen stattgefunden haben, entschieden vorwärts getrieben werden müssen. Dennoch reichen Absichtserklärungen seitens des Ministeriums nicht. Insbesondere wäre es grundverkehrt, die Finanzierung der Fachstelle auf null zu schrauben. Die Infrastruktur und das lokale Netzwerk, das aufgebaut werden sollte, würden so komplett kaputtgemacht. Drei Jahre mühseliger Arbeit wären somit zunichte gemacht. Deshalb ist es umso wichtiger, dass das Land die Fachstelle weiterhin finanziert, zumindest so lange, wie keine andere Finanzierung steht. Deshalb beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Berücksichtigung“.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Zu der gleichen Petition spricht Frau Kollegin Jahns von der CDU-Fraktion. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eben schon gesagt worden: Wir sind uns alle einig, dass die Arbeit der Fachstelle für Wohnberatung in den vergangenen drei Jahren hervorragend gelaufen ist. Aber es war auch von Anfang an klar, dass die Vorgängerregierung die Förderung für diese Fachstelle auf drei Jahre begrenzt hat. Das heißt, die Fachstelle für Wohnberatung hat in den vergangenen drei Jahren einen Betrag in Höhe von 267 000 Euro als Unterstützung erhalten und konnte sich darauf einstellen, dass ab 2005 keine Förderung mehr erfolgt.

Wir haben diese Petition ausführlich beraten. Es ist sehr deutlich geworden, dass alle vier Petenten in der vergangenen Zeit, in den letzten Monaten die Möglichkeit gehabt hätten, sich intern über eine weitere Finanzierung zu verständigen. Sie konnten sich also darauf einstellen, dass die Förderung ausläuft. Wir meinen, dass die Gespräche, die jetzt zwar anberaumt und vom Ministerium unterstützt werden, nebenbei laufen und mit den betroffenen Petenten geführt werden müssen. Aber die Landesregierung ist nicht verpflichtet, weiter zu fördern. Die Fraktionen der CDU und der FDP sind der Meinung, dass die Petition abgeschlossen ist. Wir sprechen uns dagegen aus, sie in den Ausschuss zurückzuholen.

Mittlerweile wird auch die Arbeit - die Koordinierung dieser Aufgabe - von vielen Kommunen durch eigene Beratung fortgeführt. Viele Wohnungsbauunternehmen haben sich auch mit dem Thema „Wohnen im Alter“ beschäftigt, sodass auch dort viele gute Ansätze vorhanden sind. Es ist auch ein gutes Netz vorhanden. Insofern bitten wir darum, bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu bleiben. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Zu der gleichen Petition spricht Frau Kollegin Meißner von der FDP-Fraktion. Frau Meißner, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte das auch für meine Fraktion klarstellen. Wir alle wissen, dass bei der Fachstelle für Wohnberatung sehr gute Arbeit geleistet wird. Es stellt sich nur die Frage, ob es eine Aufgabe des Landes ist, diese weiterhin zu finanzieren. Ich habe das Gefühl, dass die Petenten auch in der Lage wären, sich an der Finanzierung zu beteiligen, weil sie auch etwas davon haben. Das werden sie aber wohl nicht tun, solange sie denken, dass vom Land noch etwas kommen könnte. Das würde ich vielleicht genauso machen. Deshalb muss eine eindeutige Entscheidung getroffen werden. Dann müssen wir mit allen Beteiligten verhandeln. Das ist völlig klar.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Zu dieser Eingabe liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Zur Eingabe 1277 hat sich Herr Kollege Böhlke von der CDU-Fraktion gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dieser Eingabe liegen Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Sie möchten gerne, dass dem Anliegen der Petentin, nämlich der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, entsprochen wird, die mit ihrer Petition erreichen möchte, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einsetzt.

Zu diesem Thema wurde vor einigen Monaten ein entsprechender Entschließungsantrag der SPDLandtagsfraktion im Parlament beraten und in den Ausschüssen diskutiert. Letztlich wurde darüber am 17. November 2004 entschieden. Die Mehrheit des Parlaments ist dem Antrag nicht gefolgt. Vor diesem Hintergrund und der sich erneut abzeichnenden diesbezüglichen Diskussion kommen wir in dieser Angelegenheit zur Bewertung „Sach- und Rechtslage“ und möchten Entsprechendes beantragen.

Ich möchte gerne auch zu der zweiten Eingabe, die in diesem Zusammenhang vorliegt, etwas sagen. Es ist die Eingabe 1503. Darin setzt sich ein

Petent für das Aufenthaltsrecht einer Familie aus dem ex-jugoslawischen Bereich ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Familie erwerbstätig sei, Sozialhilfe derzeit nicht bezogen werde und dass der Familienvater für seine Arbeitgeberin unverzichtbar sei. Beide Kinder der Familie seien in der Bundesrepublik geboren. Die Familie sei integriert.

Dazu ist aus unserer Sicht nach ausführlicher Bewertung zu sagen: Der Familienvater reiste am 13. September 1992 in die Bundesrepublik ein und stellte einen Asylantrag, der in vollem Umfange abgelehnt wurde. Die Entscheidung des Bundesamtes wurde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes im November 1998 rechtskräftig. Es wurden also alle Instanzen durchgegangen. Ein Asylfolgeantrag blieb ebenfalls erfolglos. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen wurde im Jahr 2002 rechtskräftig.

Die Frau reiste im Januar 1998 in das Bundesgebiet ein. Die Ablehnung ihres Asylantrages wurde ebenfalls bestätigt und ist seit 1999 rechtskräftig. Der Sohn wurde 1998 geboren. Ein für ihn gestellter Asylantrag wurde 1999 rechtskräftig abgelehnt. Die Tochter wurde im Jahre 2000 geboren. Auch hier besteht Rechtskraft für eine verfügte Ausreiseaufforderung. Eine freiwillige Ausreise, wie von der Familie angekündigt, erfolgte nicht. Ein einstweiliger Rechtsschutz vor Abschiebung, wie von der Familie beantragt, wurde nicht gewährt, meine Damen und Herren. Es sollte dann im August 2004 zu einer Abschiebung kommen. Die Familie öffnete die Tür nicht. Es wurde ein erneuter Abschiebungstermin für den 16. September angekündigt. Ein Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes blieb erfolglos. Die Familie ist dann am 15. September letzten Jahres in das Kirchenasyl geflüchtet. In Göttingen ist der Schutz der Kirchengemeinde erbeten und gewährt worden. Die Abschiebung wurde storniert. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wurde natürlich erneut abgelehnt. Vor diesem Hintergrund ist die Familie verpflichtet auszureisen.

Wir können nicht erkennen, dass es Gründe geben könnte, die hier einen Härtefall rechtfertigen können. Dies sagen wir insbesondere vor dem Hintergrund, dass es auch Altfallregelungen gibt, die entsprechende Berücksichtigungen der Umstände vorsehen. Alle diese Umstände, die eine Altfallregelung beinhaltet, sind allerdings für diese Familie nicht gegeben, da sie größtenteils, über einen langen Zeitraum hinweg, insbesondere während der

Stichzeiten, von der Sozialhilfe lebte und von ihr finanziell abhängig war.