Meine Frage ist: Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Versorgungskasse diese Lasten dennoch übernommen?
Herr Minister, es gibt in den Landesministerien ja eine Reihe von Abteilungsleitern, die nicht verbeamtet sind. Meine Frage: Warum haben Sie Herrn Heyne, der mit 56 Jahren erstmals in den Landesbeamtendienst kommt, nicht als Angestellten außertariflich nach BAT analog B 6 eingestellt, so wie jeder andere, der aus der freien Wirtschaft gekommen wäre, eingestellt worden wäre?
Der Landtag hat im Haushaltsgesetz die Abteilungsleiterstellen in den Ministerien als Beamtenstellen nach B 6 ausgewiesen.
(Thomas Oppermann [SPD]: Man kann die Stellen aber auch analog B 6 mit Angestellten besetzen! Das ist kein Problem!)
(Widerspruch bei der SPD - Thomas Oppermann [SPD]: Sie können jede Beamtenstelle mit einem Angestellten besetzen! Das ist doch Unsinn, was Sie sagen!)
Es war eine mit B 6 bewertete Beamtenstelle ausgeschrieben. Der Bewerber, der das Rennen gemacht hat, erfüllte alle Voraussetzungen, diese Planstelle einzunehmen. Deshalb haben wir ihn als Beamten eingestellt. Das ist völlig selbstverständlich. Er war vorher ja auch Beamter.
Die Landesregierung versucht, glauben zu machen, dass die Übernahme von 64 % der Versorgungslasten im Fall Heyne ein besonders gutes Geschäft sei.
Ich frage die Landesregierung, ob die Versorgungskasse der Kommunen angesichts der Lage in Cuxhaven nicht befürchten musste, dass sie die Versorgungslast im Fall Heyne schon nach anderthalb Jahren, wenn er nämlich nicht wiedergewählt würde, zu 100 % hätte übernehmen müssen, und sie deshalb ein sehr gutes Geschäft gemacht hat?
Darüber, welche Motivationslage bei unseren Vertragspartnern besteht, wenn diese mit uns einen vernünftigen Vertrag abschließen, machen wir uns keine Gedanken.
- Ich habe die doch nicht angewiesen. Ich kann doch nicht die Versorgungskasse der Kommunen anweisen. Das ist doch dummes Zeug, Herr Wenzel. Wir haben mit der Versorgungskasse verhandelt und diesen Vertrag geschlossen, damit möglichst geringe Versorgungslasten auf das Land zukommen. Sie sollten uns dafür eigentlich dankbar sein, uns aber nicht kritisieren.
Ich habe Sie nur zitiert, Herr Minister. - Ich habe noch eine Frage. Vorhin hatte ich gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Versorgungskasse diese Maßnahme beschlossen hat. Sie haben darauf geantwortet, die Versorgungskasse haben einen Vertrag unterschrieben. Meine Frage war aber: Was war die Rechtsgrundlage: welches Gesetz, welcher Paragraf?
Ich hatte vorhin in meinen grundsätzlichen Ausführungen gesagt, dass nach § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes die Teilung der Versorgungslasten für Beamte, nicht aber für Beamte auf Zeit geregelt ist. Wahlbeamte in den Kommunen sind nun einmal Beamte auf Zeit. Hier besteht eine Regelungslücke. Deshalb haben wir versucht, mit der Versorgungskasse einen Vertrag, einen Kompromiss zu erzielen. Das haben wir geschafft. Die Versorgungskasse übernimmt aufgrund der Tätigkeit, die Herr Heyne bei der Stadt Cuxhaven ausgeübt hat, ca. 36 % der Versorgungslasten, die wir zu zahlen haben. Hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung, aber es gibt nun die vertragliche Regelung. Wenn das gesetzlich geregelt wäre, hätten wir keinen Vertrag machen müssen.
Es wäre schön gewesen, wenn das in § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes für kommunale Wahlbeamte geregelt wäre. Auch früher schon sind solche Wahlbeamte in Staatssekretärsposten, in Abteilungsleiterposten, in Referatsleiterposten gekommen. Diese Gesetzeslücke müssen wir durch Vertrag füllen. Das haben wir getan. Ich habe Ihnen vorhin einen Fall genannt, in dem das versäumt worden ist und wir nun die Versorgungslasten zu 100 % tragen müssen.
Wir müssen genau aufpassen. Herr Minister Möllring hatte von 36 % der Versorgungslasten gesprochen, die bei der Stadt Cuxhaven aufgelaufen seien. Ich frage deshalb nach: Es geht doch wohl um 36 % der gesamten kommunalen Versorgungslasten. Herr Heyne war auch vorher schon Wahlbeamter, nämlich im Landkreis Harburg. Oder müssen wir jetzt hier Haarspalterei betreiben? Auf welchen Teil bezieht sich Ihre Prozentangabe?
Ich dachte, ich hätte das gesagt. Auch unter der letzten Landesregierung - aber auch unter dieser Landesregierung - hat es Kommunalbeamte gegeben, die Staatssekretär oder Ähnliches geworden sind. Man muss dann sehen, wie man damit umgeht.
Herr Hagenah, ich hatte gesagt: ca. 36 %, und zwar ca. 36 % der Kosten, die wir für den Fall, dass Herr Heyne in den Ruhestand geht, zahlen müssen. Das ist folgendermaßen geregelt: Das NLBV, also das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung, stellt für das gesamte Jahr fest, welcher Versorgungsbetrag an den Beamten gezahlt worden ist und stellt dies dann der Versorgungskasse in Rechnung, die sich wiederum aufgrund des Vertrages verpflichtet hat, zeitnah den Jahresbetrag zu überweisen. Abschläge sind nicht vorgesehen.
Ich hatte vorhin gesagt, wie sich das berechnet. Vielleicht war das ein wenig zu kompliziert. Deshalb wiederhole ich das. Ich kann nur sagen: ca. 36,1 %. Das ist die Angabe der Versorgungskasse. Wir müssen den tatsächlich zu zahlenden Monatsversorgungsbezug nachweisen und den fiktiv zustehenden Monatsversorgungsbezug nach dem früheren Amt sowie die Verteilungszeit und die Dienstzeit, die bei dem abgebenden Dienstherrn geleistet wurde. Der fiktiv zustehende Monatsversorgungsbezug nach dem früheren Amt wird mit der Dienstzeit bei dem abgebenden Dienstherrn multipliziert. Das wird durch das Produkt geteilt,
das sich ergibt, wenn man den tatsächlich zu zahlenden Monatsversorgungsbezug mit der Verteilungszeit multipliziert.
Ich habe es Ihnen nun genau erklärt, und Sie können das nachrechnen. Damit Sie das aber nicht nachrechnen müssen, hat das die Versorgungskasse bereits getan. Sie hat gesagt: Das sind ca. 36 %. Jetzt kann es aber sein, dass sich die Verteilungszeit und der tatsächlich zu zahlende Monatsversorgungsbezug ändern. Sie wissen ja, der Beamte wird zunächst nach B 2 bezahlt und dann für eine Zeit von fünf Jahren auf einen nach B 6 bewerteten Dienstposten bestellt. Wenn er dann nicht wiederbestellt wird, fällt er zurück nach B 2 und bekommt später nur eine Versorgung nach B 2. Deshalb kann ich Ihnen das nicht exakt sagen. Aber wir machen das alles transparent. Wenn Sie das wollen, dann gehen Sie bitte zum NLBV. Ich spreche gern mit dem Präsidenten. Das NLBV rechnet Ihnen das dann auf Heller und Pfennig auf. Jedenfalls machen wir ein gutes Geschäft dabei.
Nun liegen mir keine Zusatzfragen mehr zu diesem Beratungsgegenstand vor. Ich schließe die Besprechung.
Herr Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, Gelegenheit zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung zu bekommen. Herr Klein, ich lese Ihnen diese Bestimmung unserer Geschäftsordnung zum Teil vor:
„Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen. Bei Verstößen gilt § 71 Abs. 3 entsprechend.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mit meiner ersten Zusatzfrage zu dieser Dringlichen Anfrage die Landesregierung um eine Stellungnahme zu dem parteibuchwirtschaftlichen Geschmäckle ersucht, das diesem Fall zugerechnet wird, was öffentlich auch so diskutiert wird. Ich halte diese Frage für zulässig und sachlich nachvollziehbar.
Ich habe mich dabei als Hintergrund auf Äußerungen bezogen, die die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD und CDU im Cuxhavener Rat gemacht haben, also überhaupt keine eigene Bewertung der Person Heyne vorgenommen. Allenfalls kann man meine Äußerung in Bezug auf die klägliche Leistungsbilanz als eigene Äußerung werten. Dazu stehe ich auch. Ich bin gerne bereit, zwei Dutzend Zeugen beizubringen, die genau derselben Meinung sind.
Der Minister hat diese Frage nicht beantwortet, sondern er hat die Gelegenheit genutzt, mir zu empfehlen, mir das Zitat des Vorsitzenden der SPD-Fraktion - dabei ging es um Realitätsverlust und Aufsuchen eines Psychiaters - zu Herzen zu nehmen. Ich weise dies als eine unverschämte Beleidigung zurück.
Ich werde das nicht akzeptieren. Ich glaube, dass ich mir das als Mitglied dieses Landtages auch nicht von einem Minister gefallen lassen muss, der der Meinung ist, dass er hier aufgrund seiner bekanntermaßen schlechten Kinderstube Narrenfreiheit besitzt. - Herzlichen Dank.
Ich entschuldige mich in aller Form dafür. Ich habe nicht gedacht, dass man, wenn man zuerst einen Beamten derart beleidigt, dann selber so empfindlich ist.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das war doch keine Entschuldigung! Vizepräsidentin Silva Seeler: Wir kommen jetzt zu b) Deckt die Landesregierung eine rechtswidrige Verwaltungspraxis, um die negativen Folgen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zu verschleiern? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/1709