Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe ja Verständnis dafür, dass die SPD-Fraktion krampfhaft nach Petitionen sucht, die ihre falsche These, dass die niedersächsischen Gerichte Not leiden, rechtfertigen sollen.
Dass die niedersächsischen Gerichte Not leiden, ist mitnichten der Fall. Auch diese Petition ist kein Beweis dafür, dass dem so ist. Die Stelle beim Arbeitsgericht Hannover wird wiederbesetzt. Es ist die natürliche Aufgabe des Präsidiums eines Gerichts, in Fällen einer vorübergehenden Richtervakanz Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Das ist auch geschehen. Also: Die Stelle wird wieder besetzt, die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen sind erfolgt.
Im Übrigen hat die Petentin bezüglich ihrer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einen Termin bekommen. In dem Termin ist ein Vergleich geschlossen worden. Auch auf eine zweite Klage hin hat sie innerhalb von drei Wochen einen Termin bekommen. Dort ist immerhin ein Teilvergleich geschlossen worden. Die Petentin ist also durchaus zeitnah zu ihrem Recht gekommen.
Betrachten wir einmal die Situation in Niedersachsen insgesamt, Frau Bockmann. Wir haben erfreulicherweise gerade die Tabelle über den Geschäftsanfall bei den Arbeitsgerichten bekommen: minus 0,3 % bei den Klageeingängen, plus 1,4 % bei den Erledigungszahlen, eine Reduzierung der Bearbeitungsdauer um null, einen Monat. Sie können also wirklich nicht sagen, dass die Justiz aufgrund unserer Maßnahmen Not leiden würde.
Zuwanderungsgesetz auf eine Neuordnung der Finanzierung der Integrationsarbeit für Zuwanderinnen und Zuwanderer verständigt. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Erstintegration, und die Länder sind für die Folgeintegrationsmaßnahmen verantwortlich.
Sozusagen als Ouvertüre zu der Übernahme dieser Verantwortung hat die Niedersächsische Landesregierung allerdings vorgesehen, bei den Integrationsmitteln des Netzwerkes, das in den vergangenen Jahren in Niedersachsen aufgebaut wurde, 1 Million Euro zu streichen.
Dagegen wendet sich diese Petition. Sie macht deutlich, welch qualifiziertes Fachpersonal, das seit Jahren Erfahrungen darin hat, den sozialen Frieden in diesem Lande durch Integrationsarbeit zugunsten der Mehrheits- und Zuwanderungsgesellschaft zu sichern, damit verloren geht und welche Gefahren dadurch drohen.
Wir haben darum gebeten, die Petition in die Haushaltsberatungen einzubeziehen; denn dort gehört sie hin. Das aber haben Sie unverantwortlicherweise abgelehnt. Sie haben darauf bestanden, dass über sie sofort entschieden wird.
Weil Sie das heute durchsetzen wollen, beantragen wir „Berücksichtigung“. Das bedeutet konkret: Die 1 Million Euro dürfen nicht gestrichen werden. Ich haben Ihnen gestern den Vorschlag gemacht, wie man das aus den Mitteln, die wir bei den zentralen Anlaufstellen für Überkapazitäten einsetzen, gut gegenfinanzieren könnte. Das wäre vernünftig im Sinne der Wahrung des sozialen Friedens in diesem Land.
Frau Präsidentin! Lieber Herr Bachmann, bei dieser Petition kommt schon wieder die Frage auf, wie man vom Verfahren her damit umgeht bzw. ob diese Petition in der Form überhaupt angemessen ist.
In dieser „Petition“ hat die AWO gesagt, die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages sollen sich in der Haushaltsberatung intensiv mit der Frage der Kürzung der Integrationsmittel auseinander
setzen. Meine Damen und Herren, dazu sage ich ganz ehrlich: Das ist für unsere Fraktion - ich nehme an, auch für die CDU-Fraktion - eine Selbstverständlichkeit, dazu muss man uns nicht auffordern. Aber vielleicht war das in der Vergangenheit bei der alten Landesregierung noch anders.
Unsere Fraktion wird sich in den Haushaltsberatungen alles genau anschauen, also auch die vorgesehene Neustrukturierung der Integrationsarbeit. In Zeiten knapper Kassen geht es darum, die Mittel so einzusetzen, dass sie bei denen, die sie brauchen, intensiv ankommen, während dort, wo sie nicht gebraucht werden, etwas weniger gemacht wird.
Ich habe Ihnen im Ausschuss versprochen, dass ich mir jede einzelne Stelle anschauen werde, die von der Landesregierung gestrichen worden ist, aber auch jede einzelne, die nicht gestrichen worden ist. Ich werde das Gesamtkonzept prüfen. Und dann wird meine Fraktion Änderungen vorschlagen oder auch nicht.
Aber das werden wir nach der Haushaltsberatung sehen. Die Petition jedenfalls führt hier leider nicht weiter. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petent hat einen kleinen Betrieb gegründet, indem er eine Tankstelle gekauft hat. Beim Kauf ist ihm gesagt worden, dass das Grundstück belastet ist: Vor ein paar Jahren sind dort 250 Liter Benzin ausgelaufen. Aber der Verkäufer hat dem Petenten zugesichert, dass er diesen Schaden begleicht, weil er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hatte.
Der Schaden ist dem Landkreis seit 1997 bekannt gewesen. In der Zwischenzeit hat der Landkreis auch einige Maßnahmen eingeleitet, jedoch nicht mit der Zügigkeit, wie sie bei einer solchen Bodenbzw. Grundwasserverunreinigung eigentlich erforderlich gewesen wäre. Nachdem der Petent den
Vertrag unterschrieben und dort bereits gearbeitet hat, hat der Landkreis endlich angefangen zu reinigen.
Die Kosten für die Beseitigung des Schadens sind auch tatsächlich von der Versicherung des Verkäufers bezahlt worden, allerdings nicht vollständig. Und zwar muss das Grundwasser für mehrere Jahre und eben nicht nur für ein Jahr gereinigt werden. Daraus wiederum entstehen Kosten in Höhe von ca. 17 000 Euro pro Jahr.
Der Landkreis ist der Meinung, dass der Petent, dieser kleine Existenzgründer, diese 17 000 Euro durchaus aufbringen kann. Auch in der Stellungnahme der Landesregierung heißt es, das ist zumutbar.
Meine Damen und Herren, wir plädieren hingegen für „Berücksichtigung“, und zwar aus folgenden Gründen. Erstens. Der Landkreis hätte erheblich früher handeln müssen. Zweitens. Es ist unzumutbar, Existenzgründer in der jetzigen Zeit mit einer solchen Belastung zu konfrontieren.
Hier muss klar sein: Wir wollen solche Existenzgründungen, aber nicht mit solchen Belastungen. Deshalb erwarten wir, dass die Kosten aufgrund der fehlenden Verantwortlichkeit dem Petenten nicht aufgebürdet werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Meinhold, wir haben die Eingabe von Herrn Stavermann im Ausschuss sehr ausführlich behandelt. Leider haben Sie den Sachverhalt gerade sehr einseitig dargestellt.
Die Schuld ist nicht allein beim Landkreis Grafschaft Bentheim zu suchen. Auch der Petent hat in der Vergangenheit entsprechende Versäumnisse begangen. So hat er nicht versucht, in dieser Sache mit dem Landkreis zu verhandeln. Der Landkreis wäre nämlich durchaus wohlwollend gewesen, da er überhaupt kein Interesse daran hat, dass der Petent in die Insolvenz geht.
Verunreinigungen wusste. Er hat den Kaufvertrag am 31. August 2001 notariell geschlossen und sich erst am 7. September - also mehr als eine Woche später - beim Landkreis nach den Verunreinigungen erkundigt. Im Übrigen konnte der Landkreis nicht wissen, dass der Petent beabsichtigt, dieses Grundstück zu kaufen.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Der Petent haftet für die Altlastensanierung. Das Land kann den Landkreis nicht anweisen, die Kosten für die Grundwasserreinigung in Höhe von 17 000 Euro per anno zu tragen.
Im Übrigen hat es bereits eine Sanierungsmaßnahme in der Größenordnung von über 150 000 Euro gegeben, die die Versicherung des Vorbesitzers auch bezahlt hat. Mithin ist auch der Wert des Grundstücks gravierend gestiegen. Von daher ist es meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig, wenn für die, wie es heißt, nächsten drei Jahre diese 17 000 Euro per anno anfallen; das liegt sicherlich im Bereich des Machbaren.
Herr Kollege Meinhold, wir sollten, gerade was die Haftung für Altlasten angeht, keine falschen Präzedenzfälle schaffen. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Möglichkeit, „Berücksichtigung“ zu beschließen, sondern werden weiterhin auf „Sachund Rechtslage“ plädieren. - Danke schön.
Danke schön. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen zwei weitere Wortmeldungen, eine von der SPD und eine von der CDU. Beide Fraktionen haben ihre Redezeit aber knapp überschritten. Daher lasse ich keine weiteren Redebeiträge mehr zu, und wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe die Eingaben einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf, wobei ich zunächst über den jeweiligen Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, über die Ausschussempfehlung abstimmen lasse.
Ich rufe die Eingabe 1116, betrifft Aufnahme an der IGS Helmstedt, auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nämlich „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Damit rufe ich die Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen, auf. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.
Ich rufe die Eingaben 1326 (01 bis 03), betrifft Beschäftigung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Grundschule, auf. Dazu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, nämlich „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt worden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses auf, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.
Ich rufe die Eingabe 1474, betrifft Zusammenschluss der Statistischen Landesämter Bremen und Hannover, auf. Dazu liegen ebenfalls gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD, nämlich „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt worden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen, auf. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Ausschussempfehlung gefolgt worden.
Ich rufe die Eingabe 4740 und 1620 auf. Dabei geht es um ausländerrechtliche Entscheidungen. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nämlich „Berücksichtigung“ zu beschließen, vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen, auf. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltun