Protocol of the Session on October 28, 2004

Zu Frage 1: Für die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft sind im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Privatisierung der Spielbanken Niedersachsen GmbH bisher Kosten in Höhe von insgesamt 360 427,52 Euro entstanden. Die für das Land diesbezüglich entstandenen Kosten für Personal und Sachmittel können nicht beziffert werden. Man kann schlecht die Stunden, die meine Mitarbeiter und ich darauf verwandt haben, in Lohnkosten umrechnen. Natürlich haben wir Telefonate geführt, Briefpapier benutzt usw. Die Kosten dafür konnten wir aber so schnell nicht ermitteln.

Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes jeder gerichtlichen Prüfung standhält. Selbstverständlich hat weder die Landesregierung selbst noch die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft den Kaufinteressenten Sicherheiten für den Fall angeboten, dass die vorgesehene Änderung des Spielbankengeset

zes einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Das ist das Risiko, das jeder Käufer trägt.

Zu Frage 3: Positiver.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Althusmann.

Herr Minister, ich habe zwei Fragen.

Erstens. Wie groß dürfte nach Ihrer Meinung der Erkenntnisfortschritt sein zwischen der Beantwortung der Großen Anfrage vom April dieses Jahres und der Beantwortung der heutigen Dringlichen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion?

Zweitens. Gab es hier im Parlament, in den Ausschüssen oder anderswo womöglich schon Abstimmungen über die Veräußerung der Spielbanken in Niedersachsen, an denen sich die Fraktionen dieses Landtages beteiligt haben? Wenn das so ist, dann sagen Sie doch bitte dazu, welche Fraktionen des Hauses das waren.

Herr Minister Möllring!

Zu Frage 1: Ich sehe keine neuen Erkenntnismöglichkeiten, aber selbstverständlich steht es der Landesregierung nicht zu, das Parlament oder Teile des Parlaments hier zu kritisieren, wenn sie Anfragen stellen, die bereits mehrfach beantwortet worden sind.

Zu Frage 2: Laut Drucksache 15/401 Nr. 46 „Der Staat als privatrechtlicher Betreiber von Spielbanken - Rien ne va plus“, Abschnitt V Nr. 34 der Drucksache 15/180, hat der Haushaltsausschuss auf Vorschlag des Landesrechnungshofes Folgendes beschlossen:

„Der Ausschuss bittet die Landesregierung, eine Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes dahingehend vorzubereiten, dass die niedersächsischen Spielbanken wieder von Privaten betrieben werden können. Er bittet, ihm über das Ver

anlasste bis zum 31. März 2004 zu berichten.“

Hierüber gab es im Landtag am 18. September 2003 eine kontroverse Abstimmung. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo wie folgt hat abstimmen lassen:

„Wir kommen nun zur Abstimmung über die strittigen Nummern. Strittig gestellt sind die Nummern.... und 46..."

Diese Nummer habe ich eben zitiert.

„Wer den genannten Nummern der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ist der Beschlussempfehlung gefolgt.“

Das heißt: SPD, FDP und CDU haben der Privatisierung der Spielbanken zugestimmt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Das ist ja unglaublich!)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Dr. Lennartz.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Einen Augenblick, bitte. - Meine Damen und Herren, das, was der Präsident gestern gesagt hat, gilt auch für den heutigen Tag: Es sollten keine Privatsprechstunden an der Ministerbank geführt werden. Das stört hier im Parlament wirklich. Ich bitte darum, bei den Fragen und Antworten zuzuhören. - Herr Lennartz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am 21. Oktober dieses Jahres, also vor gut einer Woche, eine Stellungnahme zum Entwurf des Spielbankengesetzes und zu einer Änderung, die CDU und FDP nachträglich hinzugefügt haben, abgegeben. In dieser Stellungnahme heißt es sinngemäß, man habe rechtliche Bedenken dagegen, wenn die Spielbankabgabeanteile für die

Standortgemeinden gestrichen oder nur noch nach Maßgabe des Haushaltes ausgezahlt würden. Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie diese Rechtsauffassung und die Sachauffassung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände? - Schönen Dank.

Herr Minister Möllring!

Erstens. Wir achten natürlich jegliche Rechtsauffassung der kommunalen Spitzenverbände.

Zweitens ist dazu zu sagen, dass es inzwischen einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP gibt, der gerade diesen Bereich betrifft. Wie der Landtag darüber entscheiden wird, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Da es sich um einen Antrag der Mehrheitsfraktionen handelt, nehme ich an, dass auch so beschlossen werden wird.

Wie wir wissen, soll der kommunale Anteil an der Spielbankabgabe ein Ersatz für den Verlust der Gewerbesteuer sein. Da die Spielbanken in den letzten Jahren Verluste gemacht haben, die Spielbankabgabe aber trotzdem gezahlt worden ist, haben die Kommunen durch den Anteil an der Spielbankabgabe mehr bekommen, als sie durch Gewerbesteuer eingenommen hätten. Sie hätten nämlich keine Gewerbesteuer eingenommen, weil die Spielbanken keine Gewinne erzielt haben.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Bartling.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie bereit ist, auf die Frage des Kollegen Lennartz noch einmal zu antworten und darzulegen, wie sie die aufgeworfene verfassungsrechtliche Problematik beurteilt.

Ich schließe eine weitere Frage an: Ist die Landesregierung bereit, noch einmal ihre Aussage zu überprüfen, in der mittelfristigen Finanzplanung der alten Landesregierung seien Einnahmen für den Verkauf von Spielbanken eingestellt? Handelt es sich hier nicht tatsächlich um Einnahmen, die aus der Veräußerung anderer Vermögensgegenstände resultieren?

Für die Landesregierung Herr Minister Möllring!

Zu Frage 2: Selbstverständlich waren - das habe ich bereits gesagt in jedem Jahr 120 Millionen Euro aus Verkäufen von Beteiligungserlösen dargestellt. Die Spielbanken kann man nur einmal verkaufen. Dass Sie den Verkauf geplant hatten, steht auf Seite 24 Ihrer damaligen Mipla, die ich damals schon inhaltlich kräftig kritisiert habe. Weil ich das getan habe, hat sich Herr Meinhold über mich beschwert. Sie müssen Ihre frühere Mipla einfach nachlesen. Das, was Herr Berger Ihnen aufgeschrieben hatte, haben Sie damals als Kabinett beschlossen. Ich kann das nicht ändern. Ich kann heute als Landesregierung nichts anderes vortragen als das, was in den Mipla schwarz auf weiß dargestellt ist. Ich kann ja nicht sagen, das sei von der früheren Landesregierung nicht so gemeint gewesen. Dann würden Sie doch zu Recht wieder fragen: Wie kommt der Möllring dazu, uns zu unterstellen, wir hätten das, was wir aufgeschrieben haben, was wir im Kabinett einstimmig beschlossen haben und was Gabriel und Aller unterschrieben haben, gar nicht gewollt?

(Bernd Althusmann [CDU]: Das wäre ja ungeheuerlich!)

Das wäre ja ein ungeheuerlicher Vorwurf. Wir sind doch in der Rechtsfolge.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu Frage 1: Herr Bartling, die Spielbankgemeinden haben sich damals mächtig darüber aufgeregt, dass Sie die Spielbankabgabe in den kommunalen Finanzausgleich eingestellt haben, weil sie dadurch am kommunalen Finanzausgleich teilnahm. Die Spielbankgemeinden bekamen nicht mehr 100 % der Spielbankabgabe, sondern sie wurde auf sämtliche Gemeinden verteilt. Das hat damals die Spielbankgemeinden mächtig aufgeregt.

Verfassungsrechtlich kann ich das nicht beurteilen. Aber eines ist sicherlich richtig: Keine Gemeinde hat Anspruch darauf, Sitz einer Spielbank zu sein, denn wir haben nur zehn Spielbanken. Selbstverständlich ist es verfassungsrechtlich zulässig, wie es ja auch während Ihrer Regierungszeit geschehen ist, eine Spielbank von einer Gemeinde in eine andere zu verlegen, und natürlich hat die bisherige Spielbankgemeinde nach Wegfall der Rechts

grundlage keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die weitere Zahlung der Abgabe.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hilbers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Wechselbeziehungen bestehen zwischen den Tronc-Einnahmen und den Personalkosten der Spielbanken GmbH, und wie haben sich diese in den letzten Jahren entwickelt?

Herr Minister Möllring!

Ursprünglich war der Tronc dafür gedacht, die Gehaltszahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spielbank zu finanzieren. Das ist schon lange nicht mehr gelungen. Daher hat die ehemalige Landesregierung im Jahre 2000 die TroncAbgabe aufgehoben, sie ist also erlassen worden, damit überhaupt noch ein Teil der Gehälter aus dem Tronc gezahlt werden konnte. Wenn ich das richtig sehe, hat sich der Tronc inzwischen von 18 Millionen auf 11 Millionen Euro reduziert. Die genaue Zahl habe ich allerdings nicht im Kopf, ich müsste sie gegebenenfalls nachliefern.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Aller.

Herr Minister, Sie haben eben behauptet, der damalige Ministerpräsident Gabriel und ich in meiner Funktion als Finanzminister hätten in der Mipla - wörtlich von Ihnen so gesagt - dargestellt und unterschrieben, dass die Spielbanken verkauft werden sollten. Wären Sie in der Lage, diesen Text dem hohen Hause zur Verfügung zu stellen und den Nachweis einzubringen, dass in der Mipla wörtlich und ausdrücklich der Verkauf dargestellt worden ist? Oder würden Sie mir zustimmen, dass in der Mipla dargestellt worden ist, dass im Zuge der Überprüfung der Vermögensbestände des Landes auch die Spielbanken geprüft werden sol

len und erst im Anschluss daran entschieden werden soll?

Herr Minister Möllring für die Landesregierung!

Dies ist die Mipla,

(Minister Möllring hält ein Exemplar der Mittelfristigen Planung 2002 - 2006 hoch)

die Sie vorgelegt haben, Herr Gabriel und Herr Aller. Ich wusste nicht, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, Ihnen - Sie sind hier abgebildet

(Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)