Protocol of the Session on September 16, 2004

Wir werden im Rahmen des Beratungsverfahrens klären - das haben wir fraktionsintern bereits besprochen -, ob es eine Perspektive gibt, um die zusätzlichen Belastungen für die Spielbankengemeinden abzufedern. Sie wissen, dass die Spielbankenbetreiber nach § 7 von jeglichen Steuern, auch von Landessteuern, freigestellt werden. Insofern müssen wir überlegen, wie wir hier zu einer Kompensation - wenn Sie so wollen - kommen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Sehr gut!)

- Ja, wir sind gut! Vielen Dank, Kollege Böhlke.

Meine Damen und Herren, auch in dem parallel laufenden Ausschreibungsund Verhandlungsverfahren haben wir nichts, aber auch gar nichts zu verbergen. Sie wissen, dass intern ausgeschrieben wurde. Sie wissen, dass die Verkaufsverhandlungen mit dem externen Dienstleister sowie die Ausschreibungsverhandlungen stattgefunden haben, dass mit den Investoren gesprochen wird und bereits im April 2004 der Auftrag dazu erteilt wurde.

Ziel ist es, an einen geeigneten, erfahrenen, seriösen und zuverlässigen Investor bzw. eine entsprechende Investorengruppe zu verkaufen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Spielbanken in Niedersachsen in einem offenen, nachvollziehbaren Bieterverfahren veräußert werden. Ich weise an dieser Stelle so manch bösartige Unterstellung, die man gerade in den letzten Tagen auch von Ihrer Seite gehört hat, deutlich zurück. Wir setzen saubere Maßstäbe. Es geht nach Punktbewertungen. Es wird in dieser Frage keine Klientelwirtschaft geben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Fazit: Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für einen

großen Schritt, nämlich die Privatisierung der Spielbanken in Niedersachsen. Wir schaffen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Betrieb dieser Spielbankengesellschaft. Wir bieten dem neuen Investor bzw. der Investorengruppe verbindliche Planungssicherheit. Der Gesetzentwurf ist geprägt durch Flexibilität, unternehmerische Freiheit und Anknüpfung an die Leistungsfähigkeit des Erwerbers.

Meine Damen und Herren, wir brauchen dieses Signal. Wir müssen diesen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr beraten und ihn bis zum 1. Januar 2005 verabschieden. Das werden wir bis dahin mit Sicherheit schaffen. Das Land steht zu seinen Aussagen. Wir stehen zu unseren Aussagen. Ich bin zuversichtlich, dass es am Ende zu einem erfolgreichen Abschluss der Verkaufsverhandlungen kommen wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir einen erfahrenen, zuverlässigen und seriösen Investor gewinnen werden. Ich bin zuversichtlich, dass die Privatisierung der Spielbankengesellschaft in Niedersachsen einen entscheidenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dieses Landes leisten kann. Immerhin machen wir etwas für das, was Sie uns hinterlassen haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Professor Dr. Lennartz. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, Sie haben mir durch die Verwendung eines Wortes Anlass gegeben, noch einmal auf Ihre Rede zurückzukommen. Sie haben nämlich davon gesprochen, dass es zwischen 1995 und 2001 in Niedersachsen eine Spielbankenaffäre gegeben habe. Es mag so sein, dass Sie das so wahrgenommen haben, weil Sie im Getümmel der politischen Landtagsarbeit in der Oppositionsrolle unterwegs waren.

(Zustimmung bei der SPD)

Eine Spielbankenaffäre, die wirklich den Namen verdient, hat es 1988/89 gegeben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das war zuzeiten der Regierung unter Dr. Ernst Albrecht. Die Konsequenz, die die Nachfolgeregierung daraus gezogen hat, war, die Rechtsform und die Rahmenbedingungen zu verändern und die Spielbanken ab 1990 in öffentlicher Trägerschaft betreiben zu lassen, damit sich solche Dinge wie 1988/89 nicht wiederholen.

(Heiner Bartling [SPD]: Das hat sogar die Albrecht-Regierung noch ge- macht, Herr Lennartz!)

- Ach so! Das war mir nicht mehr geläufig. Schönen Dank!

Ich sage nicht, dass es in den Jahren 1995 folgende keine Unregelmäßigkeiten gegeben hätte, dass es nicht kriminelles Handeln gegeben hat, das entsprechend geahndet worden ist. Aber es ist einfach ein Fehlgriff, diese Vorkommnisse als Spielbankenaffäre zu bezeichnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt zur Sache selbst. Der Gesetzentwurf setzt - wie Herr Althusmann dargelegt hat - die politische Entscheidung der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen um, die Spielbanken zu privatisieren. Wir haben uns in dieser Wahlperiode bereits zweimal mit dem Thema beschäftigt. Ich will das noch einmal kurz rekapitulieren.

Ich habe beide Male zum Ausdruck gebracht, dass man Spielbanken privatisieren kann; denn es gehört nicht zum Kerngeschäft einer öffentlichen Daseinsvorsorge, Spielbanken zu betreiben. Deswegen sind wir nicht rigoros gegen Privatisierungsmöglichkeiten. Wir haben in dem Kontext aber auch ausgeführt, dass wir als Grüne den Erhalt der Spielbanken in öffentlicher Trägerschaft, also in der jetzigen Rechtsform, favorisieren.

Sie wollen die Spielbanken privatisieren - das ist Ihre Vorstellung - und sagen: Dann soll der Investor bzw. der Betreiber gucken, dass er entsprechend Gewinne macht. Wir haben dann einen Ertrag aus dem Verkauf, der zur Haushaltskonsolidierung dient.

Wir wollen die Spielbanken in der derzeitigen Rechtsform erhalten, allerdings verbunden mit einer Restrukturierung der Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die keine Gewinne macht, ergibt unabhängig davon, ob sie in privater oder öffentlicher Trägerschaft betrieben wird, finanz- oder betriebswirtschaftlich keinen Sinn. Das heißt, auch das

Land hat die Verpflichtung, diese Gesellschaft zu restrukturieren, um sie tatsächlich wieder in die Gewinnzone zu bringen.

Ich möchte nur einige wenige Punkte ansprechen, weil wir in der ersten Beratung sind. Interessant ist doch, dass die Spielbankenabgabe im Rahmen der Privatisierung auf 50 % der derzeitigen Höhe abgesenkt werden soll.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Die Braut muss hübsch gemacht werden!)

Dies wäre auch für eine Spielbankengesellschaft in öffentlicher Trägerschaft sinnvoll. Aber das Land hat dies nicht getan. Für einen privaten Betreiber allerdings reduziert man die Abgabe. Das ist doch merkwürdig.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Wir sind dagegen, dass der Anteil der Standortgemeinden an der Spielbankabgabe gestrichen wird. Eine solche Streichung haben Sie vor. Sie wissen, dass dieser Anteil der Standortgemeinden ein Ersatz dafür ist, dass Spielbanken keine Gewerbesteuer zu zahlen haben. Die Gemeinden profitieren sicherlich von dem Standort einer Spielbank, haben dadurch aber gleichzeitig Nachteile, weil sie zusätzliche Infrastrukturleistungen erbringen müssen. Eine Streichung werden wir also nicht mittragen.

Nächster Punkt - darauf werden wir im Rahmen der Ausschussberatungen vertieft eingehen -: Wir möchten erreichen, dass der Gesetzentwurf im Sinne der in Baden-Württemberg geltenden Regelung ergänzt wird. In dem dortigen Spielbankengesetz wird nämlich definiert, wie die Erträge, die das Land erzielt, verwendet werden, d. h. in welche konkreten Projekte sie fließen. Das muss in Niedersachsen nicht genau nach dem Muster wie in Baden-Württemberg laufen. Aber ich halte es für sinnvoll, eine zweckgebundene Verwendung der Erträge vorzusehen.

Letzter Punkt. Wir möchten gern eine Regelung zur Suchtprävention, das heißt zum Spielerschutz, in den Gesetzentwurf aufnehmen. Leider fehlt mir die Zeit, das weiter zu erläutern. Ich werde versuchen, das im Ausschuss zu tun. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Rickert das Wort. Bitte schön, Herr Rickert!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt das von den Fraktionen der CDU und der FDP geplante Vorhaben, die Spielbanken zu privatisieren. Einen Großteil der Gründe dafür hat Herr Althusmann hier ausgeführt. Wir sind der Meinung, dass der Spielbankbetrieb nicht zur staatlichen Daseinsvorsorge gehört.

Dieser Gesetzentwurf liefert der Landesregierung zugleich die Grundlagen, entsprechende Schritte für diese Privatisierung einzuleiten, und bietet den Investoren Rahmenbedingungen für die Erarbeitung ihrer Konzepte, Angebote und Vorschläge für die Übernahme der Landesanteile an den Spielbanken.

Die Details dieses Gesetzentwurfs werden sicherlich noch im Ausschuss beraten - ich nehme an, nicht immer einvernehmlich, ich hoffe aber, sachlich und konstruktiv. In diesem Zusammenhang appelliere ich insbesondere an Sie, Herr Bartling, die polemischen Unterstellungen bezüglich Klientelpolitik aufzugeben. Diese Behauptungen sind nicht zielführend. Sie schaden damit nur der Qualität Ihrer eigenen Argumente, soweit Sie sich um Sachlichkeit bemühen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Heiner Bartling [SPD]: Gut, dann las- se ich das heute weg!)

Der Gesetzentwurf befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Punkten:

Zunächst einmal geht es um die Spielbankenzulassung. Es soll sichergestellt werden, dass die künftigen Betreiber den Anforderungen an persönliche Integrität und Qualifikation entsprechen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren Auflagen, etwa im Hinblick auf Spielbankenpersonal, auf Pflichten gegenüber den Behörden und auf die technische Beschaffenheit der Spielgeräte.

Zweitens ist das Zulassungsverfahren zu nennen. Hier wird die Form und Art der öffentlichen Ausschreibung geregelt, nach der der Interessent einen Nachweis - ich betone: einen Nachweis - sei

ner Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie ein Betreiberkonzept - man nennt das auch Businessplan - langfristiger Art vorzulegen hat.

Dann die Spielbankabgabe. Hier wird mehr oder weniger auf dem Konstrukt des Bruttospielertrages aufgebaut. Es gibt dort sehr interessante Komponenten, um Neugründungen zu erleichtern. Außerdem wird eine weitere Abgabe erhoben, bei der die Bemessungsgrundlage der nach dem Handelsgesetzbuch zu ermittelnde Jahresüberschuss darstellt. Es werden einige nicht betriebsbedingte Komponenten ausgespart. Für die Fachleute könnte man vereinfachend sagen, dass es sich hierbei um das Betriebsergebnis handelt.

Weiterhin wird die Aufsicht geregelt, die vom MF übernommen wird. Es gibt eine Spielordnung, mit der der Spielbetrieb geordnet wird.

Ich habe hier nur einige Punkte aufführen können, um insbesondere denjenigen, die sich mit diesem Gesetzentwurf nicht so ausführlich beschäftigen, klarzumachen, dass es sich hierbei nicht nur um ein Gesetz zur Privatisierung handelt, sondern dass hierin sehr wohl auch die staatliche Aufsicht und das staatliche Interesse geregelt werden.

Selbstverständlich wird es noch den einen oder anderen Punkt zu erläutern geben. Das betrifft auch die Anteile der Spielbankgemeinden an der Abgabe.

Also, wir bereiten hier etwas vor - Herr Althusmann hat darauf auch bereits hingewiesen -, was schon im Bericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2001 geschrieben steht. Ich füge dem Zitat von Herrn Althusmann noch etwas hinzu. Der Rechnungshof empfiehlt wörtlich:

„Deshalb regt der Landesrechnungshof unter Hinweis auf die vorgenannten Gründe dringend an, dass die Landesregierung alsbald die Initiative zur entsprechenden Novellierung von § 1 Abs. 2 Niedersächsisches Spielbankengesetz ergreift“

(David McAllister [CDU]: Aha!)

„und dass das Land sodann seine mittelbar gehaltenen Geschäftsanteile an der SNG an Private veräußert.“

Meine Damen und Herren, nichts anderes tun FDP und CDU. - Vielen Dank.