Protocol of the Session on September 16, 2004

(Walter Meinhold [SPD]: Also Leute entlassen werden können!)

Was den Verwaltungsrat angeht, werden wir sicherlich, Herr Meyer, im Ausschuss darüber diskutieren können, wie er zusammengesetzt werden soll und ob wir eine andere Zusammensetzung als im Entwurf dargestellt, wollen. Aber das können wir ja im Ausschuss intensiv beraten.

Für die Fraktion der FDP ist die Übertragung der staatlichen Forstflächen auf die neu zu bildende Anstalt öffentlichen Rechts das Herzstück, um unser Ziel, die Landesforsten wieder wirtschaftlich zu führen, zu erreichen.

(Beifall bei der FDP)

Alle anderen Aufgaben, die von der neuen Anstalt öffentlichen Rechts wahrgenommen werden sollen und nicht direkt zum Produktbereich 1, also der Holzproduktion, gehören, sollen weiterhin durch Finanzhilfen des Landes abgedeckt werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass auch zukünftig die wichtigen Funktionen des Waldes, die hier von allen Fraktionen angesprochen werden,

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Dann würde ich das mal festschreiben!)

im Bereich Erholung, Umweltbildung, Naturschutz etc. ohne Einschränkung wahrgenommen werden.

(Walter Meinhold [SPD]: Wo steht denn das?)

Neben der Einrichtung der Anstalt öffentlichen Rechts sind weitere Organisationsänderungen Teil des Gesetzentwurfes. Das Forstplanungsamt und das Forstliche Bildungszentrum werden Teil dieser neuen Anstalt - das bringt uns Synergien -, und die Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt wird mit den forstlichen Versuchsanstalten der Länder Hessen und Sachsen-Anhalt zusammengelegt. Ich meine, dass das ein vorbildliches Zusammenarbeiten über die Ländergrenzen hinweg darstellt. Auch das ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zur Kostensenkung für alle Beteiligten.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen, meine Herren, neben diesem zentralen Ansatz gibt es einige weitere Teile im Bereich Verwaltungsmodernisierung, die wir im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf beraten werden. Ich bin bereits jetzt sehr auf die Anhörung im Agrarausschuss gespannt. Ich möchte ankündigen, dass wir aus meiner Sicht noch einmal sehr kritisch überprüfen müssen, ob die geplanten Änderungen im § 37 des Niedersächsischen Jagdgesetzes so bleiben können, wie sie heute im Entwurf stehen. Aus meiner Sicht müssten wir hier zu einer einheitlichen Regelung kommen.

(Beifall bei der FDP)

Ich bedanke mich sehr herzlich. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir im Ausschuss - wie das im Agrarausschuss üblich ist - eine sehr konstruktive und sachliche Debatte haben werden. Ich freue mich darauf, dass wir gemeinsam im Bereich Forst einen wegweisenden Schritt Richtung mehr Wirtschaftlichkeit tun werden. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Kollege Oetjen. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es wird vorgeschlagen, mit dem Gesetzentwurf federführend den Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend den Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/1276

Zur Einbringung erteile ich dem Kollegen Althusmann von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Althusmann!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Niedersächsischen Spielbankengesetzes ist ein weiterer Beitrag von CDU und FDP zum Bürokratieabbau, zur Verwaltungsmodernisierung und zur konsequenten Privatisierung staatlicher Aufgaben in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, der Niedersächsische Landtag hat sich seit März 2003 mehrfach und intensivst mit dem Thema Spielbanken beschäftigt. Ich erinnere an den Antrag der FDP-Fraktion zur Aktuellen Stunde vom 14. Mai 2003. Ich erinnere an den Bericht des Landesrechnungshofes vom 21. Mai 2003 über das Ergebnis der Rechnungsprüfung 2001. Das fällt also noch in Ihre Regierungsverantwortung. Darin steht:

„Das Land hat in seiner Funktion als alleiniger mittelbarer Gesellschafter

der wirtschaftlich angeschlagenen Spielbanken Niedersachsen GmbH bereits erhebliche Teile dieses Landesvermögens verloren. Es sollte sich alsbald aus dem Unternehmen zurückziehen.“

Dementsprechend konsequent hat sich der Haushaltsausschuss dann am 18. September 2003 auch dafür ausgesprochen, das Niedersächsische Spielbankengesetz hinsichtlich einer Privatisierung zu ändern. Die Landesregierung hat am 30. September 2003 beschlossen, einen entsprechenden Verkaufserlös durch die Privatisierung zu erzielen. Dankenswerterweise hat uns die Opposition mit ihrer Großen Anfrage vom 11. Februar 2004 auch noch einmal ein wenig geholfen, das gesamte Thema Spielbanken aufzubereiten. Vielen Dank dafür. - Die Antworten dazu werden Sie mit Interesse lesen.

Ich sage an dieser Stelle eines unmissverständlich und deutlich: Kein Störfeuer, kein wie auch immer geartetes Dagegensein oder möglicherweise warnendes Fingerheben in dieser Frage wird die beiden Koalitionsfraktionen davon abhalten, gerade bei den Spielbanken in Niedersachsen den konsequenten Kurs der Privatisierung fortzusetzen. Diesen Kurs werden wir nicht verlassen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu den wesentlichen Ursachen der Privatisierung kommen:

Erstens. Manch einer hier im Landtag mag sich noch an die Spielbankenaffäre in den Jahren 1995 bis 2001 erinnern. Das ist im Übrigen eine Erblast der alten Landesregierung. Lieber Kollege Jüttner, Sie wissen, dass diese Spielbankenaffäre in diesen Jahren durch schwerwiegendste Mängel in der Rechts- und Fachaufsicht der damaligen Niedersächsischen Landesregierung verursacht war. Ich kann mich noch erinnern, dass wir selbst eine Spielbank in Hittfeld besucht haben.

(Zuruf von Walter Meinhold [SPD])

Lieber Kollege Meinhold, da ging es nicht um Sie, da ging es um Neger-Kalle und Himbeer-Toni. Dabei ging es um die Frage, ob es zum Teil auch eine hohe kriminelle Energie in diesen Spielbanken geben könnte bzw. ob die Klientel aus Hamburg dort tatsächlich tagein, tagaus ihre Geschäfte macht.

Zweitens. Von 1998 an waren ständig Verluste von jährlich rund 1,5 Millionen Euro zu verzeichnen, davon rund 5 Millionen Euro alleine in den letzten drei Jahren vor dem Regierungswechsel.

Drittens. Wir haben die höchsten Personalausgaben zu verzeichnen, die insbesondere durch den Tarifvertrag verursacht wurden, den ver.di und die Spielbankengesellschaft Mitte 2002 mit erheblichsten Tarifsteigerungen und unter dem Gesichtspunkt des Verzichtes auf betriebsbedingte Kündigungen abgeschlossen haben. Das hat bei einigen Spielbanken das Ergebnis wesentlich beeinträchtigt.

Viertens. Ein weiterer Grund ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Juli 2000 zum Spielbankengesetz in Baden-Württemberg, wonach die Beschränkung der Spielbankbetreiber auf reine Landesgesellschaften nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

Meine Damen und Herren, ein kleiner Rückblick in dieser Frage sei gestattet.

(Walter Meinhold [SPD]: In welche Jahre?)

- Schon wieder Herr Meinhold.

Ich zitiere Herrn Bartling aus dem Jahre 2001, damals war er ja noch Innenminister:

„Die Spielbankgesellschaft Niedersachsen wird sich in Zukunft neuen Anforderungen stellen müssen. Hier wird die Gesellschaft neue Wege gehen müssen.“

Richtig, Herr Bartling. Sie haben damals das Wesentliche schon erkannt.

Es kommt aber noch besser: Sie haben dann im Jahr 2002 in Ihre Mittelfristige Planung und Ihre Haushaltsplanung auch noch entsprechende Verkäufe von Landesvermögen und Landesbeteiligungen eingestellt. Sie haben damals zwar gesagt, es müsse erst einmal geprüft werden, ob man die Spielbanken tatsächlich verkaufen bzw. privatisieren könne. Ihr Kollege Aller hat aber schon einmal mit einer Summe von ca. 80 bis 140 Millionen Euro für seinen Haushalt gerechnet. Er ist davon ausgegangen, dass das in etwa die Summe sein wird, die das Land Niedersachsen aus der Veräußerung der Spielbanken einnehmen wird. Tun Sie also bitte heute nicht so - ich weiß in etwa, was gleich kommen wird -, als hätten Sie damals einen ande

ren Weg beschreiten wollen, als wir ihn heute richtigerweise gehen. Die Erkenntnis hatten Sie schon zum damaligen Zeitpunkt. Nur: Sie haben sehr viel darüber geredet, aber nicht gehandelt, und das unterscheidet uns von Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben innerhalb kürzester Zeit einen Gesetzentwurf völlig überarbeitet, und wir haben inzwischen den Entwurf des wohl bundesweit modernsten Spielbankengesetzes vorliegen. Ich meine, darauf können wir auch ein wenig stolz sein.

(Beifall bei der CDU)

Eckpunkte des Gesetzentwurfes: Es wird eine Öffnung für einen privaten Träger geben. Die Konzessionsinhaber können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Es wird auf zehn Spielbankstandorte beschränkt. Wir haben umfangreiche Zulassungs- und Ausschreibungsvoraussetzungen formuliert, um einen verlässlichen, seriösen und erfahrenen Investor zu gewinnen. Sie wissen auch, dass das Ausschreibungsverfahren parallel durch ein externes Dienstleistungsunternehmen begleitet wurde.

Die Konzessionserteilung erfolgt auf zehn Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere zehn Jahre. Wir haben - das ist letztlich Kern- und Angelpunkt dieses Gesetzentwurfes - eine sehr innovative Abgabenkonzeption entworfen unter der Senkung der Belastung auf 50 % mit einer 20prozentigen Zusatzabgabe.

Meine Damen und Herren, diese Senkung der Belastung ist nicht zwangsläufig mit Mindereinnahmen verbunden. Entscheidend ist die ergebnisorientierte Zusatzabgabe, die an die Leistungsfähigkeit des Unternehmers geknüpft ist. Bereits bei einer 10-prozentigen Erhöhung der Bruttospielerträge (BSE) kommt es zu einer Kompensation der erwarteten Verluste, die wir bereits in die Folgekostenabschätzung entsprechend eingerechnet haben. Darüber hinaus werden wir voraussichtlich am Ende zu Mehreinnahmen kommen. Ich denke, wir sind damit auf dem richtigen Weg.

Lassen Sie mich kurz zu einer Frage Stellung nehmen, auf die der Kollege Bartling kürzlich in einer Pressemitteilung eingegangen ist. Wir spielen hier mit offenen Karten und halten im Rahmen dieses Verfahrens alles sehr transparent.

Sie wissen, dass der Gemeindeanteil an der Spielbankenabgabe wegfallen soll. Er ist recht unterschiedlich gestaltet. Er beläuft sich auf bis zu 5 % oder in einzelnen Spielbankengemeinden auf etwa 13 bis 14 Euro je Einwohner. Das ist eine zusätzliche Abgabe, von der an den Spielbankstandorten ein bestimmter Anteil in die Kassen der Gemeinden fließt; das ist richtig. Diesen Vorteil haben andere nicht. Dafür haben die Spielbankengemeinden den Nachteil, dass sie als Standort eine entsprechende Infrastruktur vorhalten müssen. Dem wäre entgegenzuhalten, dass von einem verstärkten Tourismus bzw. von höheren Umsätzen in Hotels und Gaststätten auszugehen ist.

Wir werden im Rahmen des Beratungsverfahrens klären - das haben wir fraktionsintern bereits besprochen -, ob es eine Perspektive gibt, um die zusätzlichen Belastungen für die Spielbankengemeinden abzufedern. Sie wissen, dass die Spielbankenbetreiber nach § 7 von jeglichen Steuern, auch von Landessteuern, freigestellt werden. Insofern müssen wir überlegen, wie wir hier zu einer Kompensation - wenn Sie so wollen - kommen.