Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz in Niedersachsen hat die Schmerzgrenze bereits erheblich überschritten, meine Damen und Herren.
Frau Ministerin Heister-Neumann, auch wenn wir heute zustimmen, werden wir sehr wohl genau beobachten, wie Sie mit dieser Entlastung der Rechtspfleger in Zukunft verfahren werden. Ein weiteres Ausbluten der nachgeordneten Dienste in der Justiz durch weitere Stellenstreichungen halten wir für absolut unverantwortlich. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis zum Beginn der Debatte über diesen Antrag gab es eine seltene Einmütigkeit und Zustimmung, die sich hoffentlich auch im Abstimmungsergebnis niederschlagen wird. Ich finde es schon ein bisschen schade, wenn ein Antrag, dem alle zustimmen und von dem alle finden, er sei vernünftig und bringe insbesondere auch die Justiz weiter - das ist ja das, was uns allen besonders am Herzen liegt -, nun durch Nachtreten und durch Rummäkeln, durch Aussagen wie „in der Vergan
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - David McAllister [CDU]: Das musste mal gesagt werden! - Widerspruch bei der SPD)
- Herr Bachmann, wenn es das Verständnis der Parlamentarier ist, Sachen einfach schlecht zu reden und trotz Einmütigkeit dem anderen noch einmal Knüppel zwischen die Beine zu werfen, dann vermittelt das in der Außendarstellung einen schlechten Eindruck.
Nichtsdestotrotz werden wir hoffentlich alle diesem Antrag zustimmen. Das hat sich in der Ausschussberatung ja schon abgezeichnet. Das Justizministerium und das Kabinett sind aufgrund unseres Antrags schon tätig geworden und haben eine entsprechende Vorlage bereits beraten und besprochen.
Auch wenn wir zwei Bereiche, nämlich die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens und die Vollstreckung der Geldstrafen, so lange aufschieben, bis wir die entsprechenden Serviceeinheiten haben, wollen wir jetzt schon etwas Gutes für die Justiz tun. Herr Kollege Albers hat eben richtigerweise gesagt, wir müssen die Justiz entlasten, denn die Justizbediensteten haben sehr viel zu tun und sind unheimlich stark beansprucht.
Es ist eine gute Sache, dass wir mit dieser Entlastung jetzt ein Zeichen setzen. Deshalb werden wir alle zustimmen, dafür danke ich Ihnen schon jetzt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da die Grünen in der Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle weder das Funktionieren der Justiz im Besonderen noch den Rechtsstaat im Allgemeinen gefährdet sehen, können wir diesem Antrag gern und gut unseren Segen geben. - Vielen Dank.
(Dieter Möhrmann [SPD]: Nicht zerreden! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Nicht die schöne Zusammenfassung zerreden!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jüttner weist schon darauf hin, dass ich es nicht zerreden soll. Ich will auch nichts zerreden, sondern bedanke mich für Ihre Zustimmung.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen: Die einen reden davon, die anderen machen es, und wir schaffen es. - Danke schön!
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Keine Schwächung der strafrechtlichen Sanktionen durch die Reform des Sanktionsrechts - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/791 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1038
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des Sanktionsrechts befindet sich seit langem in der politischen Diskussion. Man sagt zwar, was lange währt, wird endlich gut, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein Beweis dafür ist die von der Bundesregierung vorgelegte Reform des Sanktionsrechts, die wahrlich nicht gut ist. Um das deutlich zu machen, nenne ich jetzt einige Punkte.
Kernstück der Reform ist die gemeinnützige Arbeit. Strafe soll durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden können. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. In vielen Bundesländern, so auch in Niedersachsen, läuft bereits das Programm „Schwitzen statt Sitzen“.
Kein Bundesland hat Probleme bezüglich der gegenwärtigen Praxis angemeldet. Aber nichtsdestotrotz möchte die Bundesjustizministerin auf diesem Gebiet gerne tätig werden. Ihre Begründung lautet, sie möchte einen gewissen Zwang auf die Länder ausüben.
Ich denke, wir brauchen keinen Zwang aus Berlin. Wir wissen selbst sehr gut, was wir zu tun haben und was wir nicht zu tun haben. Auf diese Ratschläge aus Berlin können wir gerne verzichten.
„Schwitzen statt Sitzen“ läuft mit Erfolg. Es hat sich bewährt, und zwar genau in der Form, in der es hier in Niedersachsen praktiziert wird. Wer nicht zahlen kann, kann die Strafe auch heute schon abarbeiten. Das ist nichts Neues. Wir sehen deshalb auch keinen Grund, die bestehende Praxis zu verändern, vor allem keinen Grund, sie nachteilig zu verändern.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun aber vor, dass die gemeinnützige Arbeit als primäre Ersatzstrafe bei der Uneinbringlichkeit von Geldstrafen verpflichtend vorgeschrieben wird. Wir befürchten, dass die Anzahl derjenigen, die heute noch ihre Geldstrafe zahlen, wegen dieser recht täterfreundlichen Ausgestaltung erheblich abnehmen wird.
Die Androhung einer Freiheitsstrafe bewegt momentan viele zur Zahlung. Dieses Druckmittel fiele dann natürlich weg. Das ist eine falsche Entwicklung. Wir meinen, wer zahlen kann, der soll zahlen, und das soll auch zukünftig gelten.
Es ist aus unserer Sicht weiterhin nicht zu verantworten, dass es Straftätern erlaubt wird, eine kurze Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten abzuarbeiten. In vielen Fällen ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe unumgänglich. Das gilt besonders für Täter, die eine kurze Freiheitsstrafe absitzen. In der Regel handelt es sich dabei um Wiederholungstäter.
Wir verkennen nicht die präventive Wirkung, die gemeinnützige Arbeit haben kann. Aber bei den Wiederholungstätern, um die es in dem konkreten Fall ja geht, sind wir der Meinung, dass die Wirkung der Prävention verfehlt wird. Strafe hat das Ziel, die Rechtsordnung zu wahren, das Unrechtsbewusstsein des Täters zu schärfen und angemessen auf die Schuld des Täters zu reagieren. Dies wird durch gemeinnützige Arbeit in unseren Augen in diesen Fällen verwässert.
Es wird auch verwässert, weil der geplante Umrechnungsmaßstab unangemessen ist. Ein Tag Freiheitsstrafe soll sechs Stunden gemeinnütziger Arbeit nach sich ziehen, und einem Tagessatz stehen drei Stunden gemeinnütziger Arbeit gegenüber. Bisher galt: Ein Tagessatz nicht gezahlter Geldstrafe entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Geplant ist nun, dass zwei nicht gezahlte Tagessätze zu einem Tag Freiheitsstrafe werden. - Das
Das Jagen nach Rabatten gilt ja durchaus als Volkssport. Ein großer Elektronikfachmarkt wirbt auch damit: „Geiz macht geil!“
Aber wir sind der Meinung Wenn es um strafrechtliche Sanktionen geht, ist dieses Prinzip nicht unbedingt angemessen.