Genau dazu habe ich Stellung genommen. Genau dazu habe ich gesagt, der Bundesverkehrswegeplan muss, wenn er jetzt entsprechend nachfinanziert wird, worum ich Sie als Fraktion gebeten habe, in allen Verkehrsträgerbereichen auch investiv tätig sein. Das sollten Sie dann auch richtig darstellen. So ist es gesagt worden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, so geht es nun wirklich nicht. Der Wirtschaftminister des Landes Niedersachsen hat eben deutlich gemacht, dass in diesem Zusammenhang ein geordnetes Verfahren läuft, in dem alle Betroffenen gehört werden und in dem versucht wird, eine für alle Beteiligten vernünftige Regelung zu finden. Er hat ferner deutlich gemacht, dass Sie hier nur aus parteipolitischen Gründen zur Unzeit eine Debatte führen, weil Sie
dort irgendjemanden bedienen wollen, weil Sie vor Ort irgendjemandem etwas versprochen haben und weil Sie sich hier als selbst ernannter Bürgerfreund aufspielen wollen. Das ist der Grund. Ihnen geht es nicht um die Sache. Das, lieber Herr Hagenah, haben Sie hier heute sehr deutlich gemacht. Ich kann mich darüber nur wundern. Es ist ja nicht so, dass sich der Landtag bzw. der Fachausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Sache nicht angenommen haben. Auf Einladung der Geschäftsführung des Flughafens haben wir im Flughafen eine auswärtige Sitzung durchgeführt, an der auch Vertreter des Betriebsrates teilgenommen haben. Sie haben sich mit einer Landtagseingabe klipp und klar auf die Seite der Geschäftsführung gestellt, weil es nämlich um Arbeitsplätze geht. Wenn wir darüber diskutieren, dürfen wir nicht außer Acht lassen, vor welcher gesamtwirtschaftlichen Lage wir dies tun. Ich sage Ihnen dazu: In der Situation, in der sich Niedersachsen und Deutschland insgesamt befinden, können wir uns an dieser Stelle und in dieser Zeit keine Gespensterdebatten mehr leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ihren parteipolitischen Klamauk in allen Ehren. Der wäre jetzt nicht so schlimm. Ich würde sagen: zurück. Es geht hier aber um Arbeitsplätze. Es geht auch darum, wie so etwas in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Es geht ferner darum, dass das, was der Minister hier zu Recht als geordnetes Verfahren dargestellt hat, an der Stelle behindert und desavouiert werden kann, wenn der Eindruck entsteht, dass der Landesgesetzgeber je nach Lage willkürlich anders entscheidet, als das in einem geordneten Verfahren festgeschrieben ist. Das können wir uns im Interesse der Bürger, aber auch im Interesse der betroffenen Unternehmen nicht leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich jetzt noch einen letzten Punkt ansprechen. Herr Kollege Lenz, in den Ausschussberatungen lagen wir eigentlich dicht beieinander. Der Minister hat ja auch deutlich gemacht, warum es richtig ist, zum jetzigen Zeitpunkt hier eine derartige Initiative abzulehnen. Mich wundert Ihr Abstimmungsverhalten. Ich möchte jetzt keinen ganz großen Fehler machen, aber ich meine, Sie hätten sich im Ausschuss in dieser Frage der Stimme enthalten. Jetzt wollen Sie Ihr Abstimmungsverhalten ändern und mit den Grünen gegen die Ausschussempfehlung stimmen. Das sollten Sie dem
Jetzt erteile ich auch Herrn Lenz von der SPDFraktion eine zusätzliche Redezeit von drei Minuten. Herr Lenz, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Eppers, wenn eine Erklärung nicht reicht, dann muss ich das eben ein zweites Mal erklären. Ich habe hier rüberzubringen versucht, dass man dann, wenn man es mit dem Thema Dialog ernst meint, auch Vorschläge aus diesem hohen Hause, die wir allerdings nicht in jedem Punkt teilen, mit in die Debatte einwirken lassen muss. Weil wir nicht jeden Vorschlag aus dem vorliegenden Antrag gutheißen können, aber durchaus einige Punkte für diskussionsfähig halten, wie ich hier vorhin deutlich gemacht habe, haben wir gesagt, dass wir den Antrag heute nicht ablehnen wollen. Ich hoffe, dass das jetzt deutlich geworden ist.
- Nein, das ist kein Rittberger, sondern das hat auch etwas mit Seriosität zu tun. Wenn Sie hier von einer Gespensterdebatte sprechen, dann möchte ich Sie einmal sehen, wie Sie das den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Städten und Gemeinden erklären.
Das ist keine Gespensterdebatte, sondern hier geht es darum, dass 40 000 Menschen im Einzugsbereich des Flughafens im Zweifelsfall ein Problem haben, wenn um 4 Uhr ein dicker Brummer über ihre Häuser fliegt. Sie sagen, das sei eine Gespensterdebatte. Für die Leute vor Ort aber sind das keine Gespenster, sondern es sind Geräusche und Lärm, die dazu führen, dass der eine oder andere gesundheitlichen Schaden nimmt.
Deshalb erwarten wir von Ihnen, dass Sie im Wahlkreis nicht so, hier aber so reden und sich im Endeffekt nicht mit einem dicken Hintern auf die
Wer der Nr. 1 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Antrag damit ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer der Nr. 2 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und den Einsender der in die Beratungen einbezogenen Eingabe über die Sach- und Rechtslage unterrichten will, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenhaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/707 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 15/1037
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute in zweiter Beratung zu diskutierende Antrag der CDU-Fraktion betreffend Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist in den Fraktionen nicht streitig gewesen. Von daher können wir uns in der heutigen zweiten Beratung kurz fassen. Es ist, wie es in der ersten Beratung war:
Die Veränderung der Zuständigkeit führt zu einer kostengünstigeren, effizienteren, schnelleren und damit bürgerfreundlicheren Erledigung. Gleichzeitig führt sie zu einer Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist tatsächlich eine optimale Veränderung in der Durchführung von Aufgaben bei den Gerichten. Von daher danke ich der Landesregierung dafür, dass sie diese Veränderung so wohl wollend aufgenommen hat und jetzt umsetzen wird.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Helberg hat in der ersten Beratung auf den bemerkenswerten Verlauf dieser Veränderung hingewiesen. Von daher lohnt es sich, diesen Verlauf jetzt noch einmal genauer zu betrachten. Die Initiative zum Gesetz zur Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ging seinerzeit u. a. von Niedersachsen aus. Das war noch zu Zeiten der alten Landesregierung. Die Beschlussfassung in Bundesrat und Bundestag erfolgte mit unterschiedlichen Mehrheiten. Die Fraktionen waren nicht - ähnlich wie wir das heute zu erwarten haben - unterschiedlicher Auffassung. Die Umsetzung in Niedersachsen erfolgt jetzt durch die neue Landesregierung. Im Grunde genommen ist das ein ganz normales Verfahren. Es lohnt sich aber, an dieser Stelle auch einmal den Zeitablauf zu betrachten.
Im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf am 11. Mai 2001 beraten. Dem ging ein Bericht voraus, der am 10. November 1999 auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgelegt wurde. Vor diesem Hintergrund drängt sich einem meiner Meinung nach folgende Frage auf: Wenn ein besserer Weg erkannt worden ist, warum muss es dann fünf Jahre dauern, bis dieser Weg beschritten werden kann? - Das - dies wird hier deutlich - ist ein strukturelles Problem. Wir diskutieren ja gerade über die föderale Struktur in Deutschland. Die Föderalismuskommission tagt. An dieser Stelle ist es eine Frage des Gesetzgebungsverfahrens. Da ist ein Bundesgesetz. Die Länder stellen fest: Da wäre vielleicht eine Änderung notwendig. Dann geht es seinen Weg. Der Vorschlag geht zunächst in den Bundesrat, dann vom Bundesrat in den Bundestag, danach der Beschluss des Bundestages, und all das dauert. Hier können wir sehen: die Benennung eines erkannten Problems fünf Jahre bevor die Länder die Möglichkeit haben, eine Änderung vorzunehmen. Ich meine, es würde sich lohnen, wenn darüber auch die Föderalismuskommission einmal nachdenken würde. Die Zuständigkeit der Länder für die Ausführung von Ge
setzen ist gegeben. Es ist aber so, dass der Bund den Gesetzen permanent Gebrauchsanweisungen beifügt. Eigentlich müsste er sagen: Ich möchte im Rahmen meiner Zuständigkeit etwas regeln. - Das ist richtig. Es muss auf Bundesebene geregelt werden, weil es bundesweit einheitlich geregelt werden soll. Alles kein Problem. Wenn er aber festlegt, was geregelt werden soll, dann müsste er es im Anschluss daran aber auch den Ländern, die ja für die Umsetzung der betreffenden Regelungen zuständig sind, überlassen, wie sie diese Frage regeln wollen. Es wäre sehr lohnenswert, darüber nachzudenken; denn auf diese Weise könnte man solche Schritte dort tun, wo die Länder erkannt haben, dass an dieser Stelle ein von ihnen nicht zu lösendes Problem besteht und dass das Ganze bis zur Änderung eines Bundesgesetzes getrieben werden muss, und man hätte auch eine Konkurrenzsituation. Man könnte in den Ländern nach der besten Lösung für die Umsetzung dieses Bundeswillens schauen und dann auch voneinander abgucken.
Ich glaube, Frau Ministerin, es würde sich lohnen, im Rahmen der Föderalismuskommission auch einmal über die Frage nachzudenken, wie detailliert bei Bundesgesetzen eigentlich die Umsetzung auf Landesebene festgeschrieben werden muss.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass es jetzt in großem Einvernehmen zu dieser Veränderung kommen wird und dass alle Fraktionen diesem Antrag zustimmen werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die herkömmliche Aufgabenorganisation in der Justiz ist durch zahlreiche laufbahnbezogene Vorbehalte gekennzeichnet. Nicht nur zwischen richterlichem und nichtrichterlichem Dienst, sondern auch innerhalb des nichtrichterlichen Dienstes gibt es solche Vorbehalte. Diese führen häufig zwischen dem Rechtspflegerdienst und den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu einer personalintensiven Bearbeitung.
Aufgabendelegation von oben nach unten als unverzichtbarer Beitrag für einen möglichst ökonomischen Einsatz der personellen Ressourcen immer wichtiger. Dies gilt umso mehr, als CDU und FDP für massive Stellenstreichungen im Bereich der Justiz verantwortlich sind, die sowohl den richterlichen, leider aber auch den nichtrichterlichen Dienst in Zeiten steigender Fallzahlen empfindlich geschwächt haben. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und von der FDP, lieber Kollege Nacke, obwohl Sie vor der Wahl gerade auch der Justiz das Blaue vom Himmel versprochen haben.
Mit ihrem Antrag „Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“ fordern die Fraktionen von CDU und FDP die Landesregierung auf, von der in § 36 b Rechtspflegergesetz geschaffenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, d. h. die dort genannten gegenwärtig vom Rechtspfleger wahrzunehmenden Geschäfte auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu übertragen.
Diese Initiative der Regierungsfraktionen wurde durch das im Juni 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ermöglicht, das damals - das haben Sie richtigerweise gesagt - von der alten Landesregierung auf den Weg gebracht wurde. Insofern auch ein Dank an die alte Landesregierung, an den damaligen Minister Pfeiffer.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist gut und richtig; denn er ist ja von uns abgeschrieben. Wir werden ihn daher selbstverständlich unterstützen, obwohl er streng genommen eigentlich erledigt ist. Das Justizministerium hat anscheinend bereits eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der einige, wenngleich nicht alle der in Ihrem Antrag aufgezählten Aufgaben vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen werden sollen.
Das Kabinett hat bereits zugestimmt, folgende Aufgaben vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten zu übertragen: erstens die Annahme letztwilliger Verfügungen, zweitens das Mahnverfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit und drittens die Ertei
lung vollstreckbarer Ausfertigungen. Wir erkennen sehr wohl an, dass Sie damit auch die Bedenken, die mein Fraktionskollege Friedhelm Helberg in der ersten Lesung vorgetragen hat, berücksichtigen. So sollen zunächst Aufgaben mit besonderem Schwierigkeitsgrad in der Zuständigkeit des Rechtspflegers belassen bleiben.
Wie gesagt, meine Damen und Herren Abgeordnete der CDU und der FDP: Der Antrag ist gut, wenn auch von der Realität überholt. Wir werden uns - da bin ich mir sicher - bereits in Kürze über weiterführende Reformen in der Binnenstruktur der Justiz unterhalten müssen. Wenn Frau Ministerin Heister-Neumann in der Zeit schreibt, die Justiz leide unter ihrer Opulenz, so ist damit hoffentlich nicht die Anzahl der Mitarbeiter gemeint.
Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz in Niedersachsen hat die Schmerzgrenze bereits erheblich überschritten, meine Damen und Herren.