Protocol of the Session on February 18, 2004

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Möllring das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Wenzel, das sollten Sie dann doch noch von mir lernen: Wenn man etwas richtig weiß, darf man es nicht erneut falsch behaupten. Ich habe Ihnen deutlich gesagt - in der Pressekonferenz, aber auch anderswo -: Wir haben 6 Millionen Euro für Gutachten ausgegeben, über die die alte Landesregierung schon rechtsverbindliche Verträge geschlossen hatte.

(Zuruf von Heidrun Merk [SPD])

- Ach, Frau Merk, Sie können ja in die Akten gucken. Gehen Sie in den Haushaltsausschuss, und gucken Sie in die Akten!

Ich will Ihnen sagen, was für den Bereich LoHN verausgabt worden ist, der ja allein 3,5 Millionen Euro dieser 6 Millionen Euro ausmacht, die wir noch zu Ende bringen mussten. Kosten insgesamt, einschließlich interne Verwaltungskosten: 24,1 Millionen Euro. Ausgaben an Dritte: 13,84 Millionen Euro, davon allein im Jahr 2003 5,6 Millionen Euro. Letztere erscheinen allerdings in keiner Statistik. Warum nicht? - Weil wir unsere Anfrage im Oktober 2002 gestellt hatten und darin Kosten von 2003 in der Antwort natürlich nicht berücksichtigt werden konnten. Aber wir haben Ihnen dann bekannt gegeben, was wir selber in Auftrag gegeben haben. - Wenn Sie diese 5,6 Millionen Euro noch obendrauf rechnen, ist das schon mehr als das, was wir selbst in der Folge noch in Auftrag gegeben haben. Aber das ist bei einem Regierungswechsel nun einmal so.

Sie fordern hier nun, wir sollten alles das, was wir an Außenstehende ausgeben, vorher auflisten.

Dazu will ich Ihnen Folgendes sagen: Sie sitzen doch im Haushaltsausschuss, und Sie wissen, dass in der Gruppe 538 - Dienstleistungen Außenstehender - insgesamt 102 Millionen Euro veranschlagt sind. Das kann übrigens jeder in den Einzelplänen nachschauen. Aber wir können - da hat Herr Rösler völlig Recht - diese 102 Millionen Euro doch nicht so bewirtschaften, dass wir für jeden Cent, den wir ausgeben wollen, vorher riesige Listen dazu anlegen, wann und an wen wir das tun wollen. Dann bräuchten wir nämlich die doppelte Verwaltungskraft, und das wäre kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Landeshaushalt.

Wir werden Ihnen jede Frage beantworten. Sie wissen, dass das Finanzministerium in ganz intensivem Kontakt mit Ihnen steht, damit Sie auch wirklich alles das erfahren, was Sie wissen wollen. Wir werden nichts hinter dem Berg halten. Sie müssten doch auch anerkennen, dass wir Sie ständig gefragt haben, was Sie wissen wollen. Sie werden alles bekommen, und zwar am Freitag, wenn wir Ihre beiden Fragen beantworten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Aller?

Gerne. Aber er hat doch gar keine Zeit dafür.

Herr Aller!

Herr Minister, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass das Projekt LoHN aus der Vergangenheit in die jetzige Wahlperiode herüberragt. Rechnen Sie den 28 Millionen Euro, die der alten Landesregierung ja immer vorgehalten werden, die Anteile für die Verträge zu LoHN zu? Wenn ja, dann müssten Sie sie für die nachfolgende Zeit, also für letztes Jahr, konsequenterweise auch sich selbst zurechnen. Oder Sie rechnen sie sich in der nachfolgenden Zeit nicht selbst zu? Aber dann müssten sie von den 28 Millionen Euro abgezogen werden. Damit man nicht in den Geruch kommt, Zahlen zu frisieren.

Wenn man Ihrer Logik folgen würde, dann müssten wir uns 130 Milliarden Euro Personalkosten aus der SPD-Regierungszeit zurechnen lassen, weil wir ja das ganze Personal übernommen und niemanden entlassen haben. Also wirklich!

Wenn Sie Verträge über 13,8 Millionen Euro abschließen, von denen wir 5,6 Millionen Euro zu unserer Regierungszeit bezahlen müssen, dann können Sie doch nicht sagen, wir müssten uns auch noch die 8,2 Millionen Euro zurechnen lassen, die davor schon verausgabt sind. Wir können uns nur das zurechnen lassen, wofür wir selber einen Vertrag unterschrieben haben. Anderes werden wir uns auch nicht zurechnen lassen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, da keine weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen, erteile ich nun dem Abgeordneten Gabriel das Wort zu einer persönlichen Bemerkung.

Meine Damen und Herren, ich weise auf § 76 der Geschäftsordnung hin:

„Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zu Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen. Bei Verstößen gilt § 71 Abs. 3 entsprechend.“

Herr Gabriel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich entsprechend der Geschäftsordnung nicht zu dem Thema äußern, das Herr Rösler und andere angesprochen haben - dass sozusagen dann, wenn wir als Sozialdemokraten Sozialdemokraten beauftragen, das eine Seilschaft ist, aber wenn Sie FDP-Mitglieder beauftragen, das sachlich gerechtfertigt ist -, sondern ich will mich zu ei

nem strafrechtlichen Vorwurf äußern, den Herr Althusmann erhoben hat und den Herr Wenzel, zwar ohne Nennung meines Namens, aber jedenfalls auch zur Prüfung in den Raum gestellt hat.

Herr Althusmann, Sie haben behauptet, die Landesregierung hätte unter meiner Führung einen Vertrag in Auftrag gegeben - es geht um das Thema Mittelinstanzen -, ohne eine Leistung zu vereinbaren, Sie haben darüber eine Pressemitteilung veröffentlicht, und Sie haben diesen Vorwurf heute wiederholt.

Herr Althusmann, in diesem Zusammenhang haben Sie und andere Mitglieder Ihrer Fraktion immer wieder den Begriff „Seilschaft“ verwendet. Tatsächlich wäre das, wenn ich so etwas getan hätte, nicht nur eine Seilschaft, sondern ein strafrechtlich relevanter Vorgang.

Inzwischen wissen Sie, dass es ein Ergebnis gegeben hat, dass also von Berger über 500 Seiten Ergebnisse zu diesem Thema vorgelegt worden sind.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das sind keine Ergebnisse, das ist eine Lose- blattsammlung!)

Sie haben Ihre Behauptung bisher nicht zurückgezogen. Sie haben sich nicht, wie ich finde, angemessen dafür entschuldigt.

(Lachen bei der CDU)

Wenn Sie jemandem einen solchen Vorwurf machen - als Regierungschef einen Vertrag in Auftrag gegeben zu haben, ohne dafür eine Leistung bekommen zu wollen -, dann ist das strafrechtlich relevant.

(Bernd Althusmann [CDU]: Sie müs- sen einmal genau hineinsehen, was wir gemacht haben!)

Wenn sich herausstellt, dass Sie sich geirrt haben, dann, finde ich, ist es angemessen, diesen Vorwurf in der Öffentlichkeit zurückzunehmen. Alles andere ist ehrenrührig.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage ausdrücklich, dass ich diesen Vorwurf auch im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei zurückweise. Ihr Ministerpräsident weiß inzwischen, dass die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so etwas niemals

mitmachen würden. Wenigstens würden Sie, wenn man versuchen würde, so etwas durchzudrücken, in den Akten die entsprechend Vermerke der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden. Auch in deren Namen weise ich einen solchen Vorwurf ausdrücklich zurück.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, man kann über die Sinnhaftigkeit von Gutachten in der Art und Weise diskutieren, wie Herr Rösler das in seinen ersten Eingangsbemerkungen gemacht hat. Dazu bin ich - das will ich ausdrücklich sagen - auch sehr gerne bereit, und zwar ausdrücklich, Herr Wenzel, auch mit Blick auf die Vergangenheit. Sie haben gesagt, Sie wollten über meine Vergangenheit nicht sprechen, aber ich habe ein großes Interesse, darüber zu reden.

Ich finde nämlich: Man kann politische Vorwürfe erheben. Wenn man sie erhoben hat, kann man das eingestehen. Wenn man sie nicht gemacht hat, kann man sie ausräumen. Aber es ist etwas anderes, dabei ehrenrührig zu behaupten, man hätte Seilschaften organisiert, und strafrechtliche Vorwürfe entgegennehmen zu müssen. Dafür gibt es in diesem Haus ein Instrumentarium; das ist ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Wenn Sie also diese Auffassung haben, dann bin ich dafür, dass Sie einen solchen Ausschuss beantragen und auch den betroffenen Unternehmen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung und den betroffenen Politikern die Möglichkeit geben, diese Vorwürfe in der Öffentlichkeit zurückzuweisen.

Herr Möllring, Sie haben mir durch Ihre Bemerkung eben eine hohe Fürsorge zuteil werden lassen. Ich weiß nicht, welcher Medienberater Ihnen das alte Oppositionsimage empfohlen hat. Aber auch was diese Vorwürfe angeht, Herr Möllring, will ich Ihnen sagen: Ihr jetziger Ministerpräsident hat einmal, weil er ein Langweilerimage hatte - -

Herr Gabriel, bitte beachten Sie die Geschäftsordnung.

- ja, mache ich -, eine Komödiantin beauftragt, auch aus Steuergeldern bezahlt.

(Widerspruch bei der CDU)

Das hatte ich, Gott sei Dank, nicht nötig, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Persönliche Be- merkung!)

Ich erteile dem Abgeordneten Althusmann das Wort zu einer persönlichen Bemerkung gemäß § 76 der Geschäftsordnung. Es gilt das Gleiche, was ich vorhin verlesen habe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gabriel, ich rate Ihnen zur Bescheidenheit in der Beurteilung der Frage des Gutachtens oder der Beratungsdienstleistungen zur Mittelinstanz.

(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Wie ist das denn mit der eigenen Bescheiden- heit?)

Ich will hier feststellen, dass der Haushaltsausschuss auf Nachfrage der CDU-Fraktion darüber beraten hat,

(Sigmar Gabriel [SPD]: Wo weisen Sie denn jetzt etwas zurück?)

ob es ein mittelinstanzliches Gutachten oder eine verwertbare Beratungsdienstleistung gibt oder gab,