Ein weiterer Punkt: Mit diesem Antrag versuchen wir, auf die Kommunen einzuwirken, behindertenfreundlicher zu sein. Aber wir entledigen uns als Land auch eines Problems. Würde nämlich das Land ganz großzügig diese Genehmigungen erteilen, müsste es auch Ausgleichsforderungen vonseiten der Kommunen nachkommen. Das will das Land natürlich nicht. Daher schiebt es das in Richtung der Kommunen. Die Kommunen müssen letztendlich darüber entscheiden, ob sie die Mindereinnahmen verkraften können oder nicht. Ich glaube, die Kommunen können das. Sie werden sich offensiv und behindertenfreundlich der Thematik annehmen.
Ja, ich komme zum Schluss. - Aber ich glaube nicht, dass dieser Appell zu erheblichen Mobilitätsverbesserungen führen wird. Ich bin da skeptisch. Allerdings glaube ich, es ist einen Versuch wert. Wir sollten vonseiten des Parlaments in diesem und im nächsten Jahr gemeinsam noch einiges für unsere behinderten Mitmenschen auf den Weg bringen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, das klang eben fast so, als wären wir uns nicht einig. Wir sind uns aber alle darin einig, dass wir diesen Antrag gemeinsam verabschieden wollen. Das halte ich auch für richtig und für wichtig; denn es geht um Behindertenparkplätze, die zum Teil leer stehen oder falsch genutzt werden. Wir wollen, dass die Behindertenparkplätze, die es gibt, auch von den Leuten genutzt werden, die sie brauchen, um ihr Leben vernünftiger einrichten zu können bzw. die wichtigsten Dinge verrichten zu können. Das ist der entscheidende Punkt.
Frau Janssen-Kucz sagte eben, die Parkplätze würden oft von rücksichtslosen Leuten zugeparkt. Ich will es einmal anders darstellen: Ich kenne auch viele Behindertenparkplätze, die leer stehen, gerade weil die Hürde so hoch ist, die entsprechende Genehmigung zu bekommen, um sich darauf stellen zu dürfen. Wenn sie zugeparkt werden, dann geschieht dies vielleicht, weil manche Leute denken, dass es viel zu viele davon gibt, dass die Kommune bzw. das Land mit der Zurverfügungstellung der entsprechenden Parkplätze übertrieben hat. Tatsache ist, dass wir wirklich eine Aufklärungskampagne brauchen. Dazu ist dieser Antrag geeignet. Wir müssen klarmachen, dass es genug Menschen gibt, die diese Parkplätze wirklich brauchen, um die Dinge des täglichen Lebens vernünftig verrichten zu können, dass sie nur die Genehmigung nicht bekommen. Wenn es eine solche Aufklärung gibt, dann werden die Menschen sicherlich nicht rücksichtslos einen solchen Parkplatz wegnehmen, sondern sie werden eher bereit sein, auf einen anderen Parkplatz zu fahren.
Des Weiteren - das ist hier schon gesagt worden darf es nicht nur den Menschen, die längerfristig gehbehindert sind, ermöglicht werden, solche Parkplätze zu nutzen, sondern auch denen, die kurzfristig gehbehindert sind, die beispielsweise eine Operation über sich haben ergehen lassen müssen oder anderes mehr.
Wir wollen, dass die Menschen, die eine Behinderung haben und damit schon genug zu kämpfen haben, nicht noch daran gehindert werden, Behindertenparkplätze zu nutzen; vielmehr wollen wir, dass die Behindertenparkplätze von den Menschen, die sie brauchen, auch wirklich genutzt werden können. Das soll so unbürokratisch wie möglich geschehen. Die Kommunen sollen die Kriterien festlegen, die für eine solche Ausnahmegenehmigung gelten. Es muss möglich sein, aufgrund einer Orthopädie- oder Arztbescheinigung ohne Weiteres in den Genuss dieser Sondergenehmigung zu kommen, die man nach § 46 der Straßenverkehrsordnung erhalten kann. Dieser Antrag ist also wichtig, zum einen um eine Aufklärung zu bewirken, zum anderen um mehr Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, durch geeignete Parkplätze hren Alltag zu erleichtern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Rechtslage ist hier schon ausgeführt worden: Einerseits ist in § 6 des Straßenverkehrsgesetzes die Schaffung von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde mit Begleitung angesprochen; andererseits ist geregelt, dass in Fällen von nicht außergewöhnlicher Gehbehinderung von den unteren Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen festgelegt werden können; § 46 ist schon angeführt worden. Dazu gehören Ausnahmen von den Halte- und Parkverboten, vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten, Ausnahmen von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr zu halten, und schließlich Ausnahmen von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhalteverbotes nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken.
Es ist eben auch ausgeführt worden, in Niedersachsen - es sind sogar einige Kommunen genannt worden - entscheiden bereits heute die unteren Straßenbehörden vor Ort darüber, welche Ausnahmen erteilt werden können. Dabei sollte es nach Auffassung der Landesregierung auch bleiben; denn die Kommunen sollen über die Probleme der Menschen vor Ort entscheiden. Wir wollen keine zentrale Vorgabe machen, wie das geschehen soll. Das würde zu neuer Bürokratisierung führen.
Wenn es in der einen oder anderen Gemeinde nicht funktioniert, dann wäre das ein Anlass für die jeweiligen politischen Vertreter vor Ort, sich dafür einzusetzen, dass es anders geregelt wird, als es ist. Wir sollten der Versuchung widerstehen, dann, wenn wir irgendwo im Lande feststellen, dass in einer Kommune irgendetwas nicht klappt, das nach oben zu ziehen und gleich wieder auf Landesebene zu regeln. Die Landesregierung möchte die Kommunen nicht durch zentrale und konkrete Vorgaben des Ministeriums gängeln. Uns geht es um möglichst einfache und unbürokratische Lösungen.
Stückchen Problembewusstsein geweckt wird, dann ist das in Ordnung. Dann hätte das Ganze seinen Sinn und Zweck erfüllt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 15: Zweite Beratung: Tarifautonomie sichern betriebliches Lohndumping verhindern Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/383 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/538
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion unterstützt den Antrag der SPD, weil durch die von der Landesregierung betriebene Abschaffung des Flächentarifvertrages unkalkulierbare Risiken in die Arbeitswelt getragen würden.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber arbeiten im Rahmen der bisherigen Tarifautonomie erfolgreich zusammen. Äußeres Zeichen dafür, Herr McAllister, ist die geringe deutsche Streikrate. Das ist ein großer Standortvorteil. Selbst auf der Arbeitgeberseite ist die Initiative der CDU deshalb höchst umstritten.
Für die Arbeitgeber enthält das CDU-Modell mehrere Risiken. Sie müssen fürchten, dass sie die Betriebsräte als konstruktive Partner verlieren, weil
Es besteht auch die Gefahr, dass die wettbewerbsregulierende Funktion der Tarifverträge entfällt. Damit kündigen Sie einen Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Betriebe, die aufgrund optimaler Betriebsorganisation, bester Technik oder motivierter und qualifizierter Belegschaft Vorteile im Wettbewerb haben, würden gegen Niedriglohnkonkurrenz ins Hintertreffen geraten.
geht noch einen Schritt weiter. Er verweist darauf, dass er mit der IG Metall in den vergangenen Jahren 90 Sanierungstarifverträge umsetzen konnte, für die es in mindestens der Hälfte der Fälle keine Zwei-Drittel-Zustimmung in der Belegschaft gegeben hätte. Ausgerechnet mit der IG Metall, die Sie doch sonst immer als Reformblockierer diffamieren, war das möglich!
Was bei den Metallern geht, muss in anderen Bereichen doch auch möglich sein. In der Metallindustrie z. B. ist ganz ohne staatliche Vorgabe die Arbeitszeit zwischen 29 und 40 Stunden pro Woche flexibilisiert worden. Auch ist ein Lohnabschlag von 13 % bei der Einstellung von Arbeitslosen möglich. Da bleibt kein Spielraum mehr für noch mehr Abweichungen vom Tarifvertrag. Oder wie weit möchte die CDU mit ihrer Initiative gehen?
Tarifverträge sind heute schon viel flexibler, als die CDU mit ihrer Initiative unterstellt. Das wirkliche Interesse hinter der Gesetzesinitiative der Ministerpräsidenten Wulff und Koch muss also woanders liegen. Ihre Revision des Betriebsverfassungsgesetzes schwächt die Betriebsräte, die Belegschaften werden erpressbar, und der Flächentarifvertrag wird auf Dauer völlig ausgehöhlt.
Herr Wulff, Herr Hirche, ziehen Sie Ihre Bundesratsinitiative zurück! Ihre Vorschläge sind schädlich für den Standort Deutschland.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits bei der ersten Beratung unseres Antrags meine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich ausgerechnet die Niedersächsische Landesregierung mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes für mehr Wachstum und Beschäftigung an die Spitze der Gegner der Tarifautonomie gestellt hat.
Ministerpräsident Wulff hat in der Plenardebatte am 19. September hervorgehoben, wie flexibel die Tarifverträge gerade hier in Niedersachsen mittlerweile geworden sind. Deswegen frage ich, warum Sie, meine Herren von der Landesregierung - Herr Minister Hirche, ich will Ihnen Ihr Lob von heute Morgen zurückgeben; ich schätze Sie ja auch sehr -, sich jetzt sozusagen an die Seite von Leuten wie Herrn Rogowski stellen, der die Tarifverträge samt Betriebsverfassung am liebsten im Lagerfeuer verbrennen würde. Ich denke, das haben Sie nicht nötig, denn ich glaube, dass wir gerade hier in Niedersachsen beweisen, wie flexibel Tarifverträge sein können.
Tarifautonomie und Flächentarifverträge sichern Arbeitsplätze. Tarifautonomie stärkt die Position der Betriebsräte. Tarifverträge berücksichtigen die Probleme einzelner Betriebe und Branchen. Und vor allen Dingen: Tarifautonomie schützt insbesondere in Krisenzeiten. Deswegen ist Tarifautonomie ein wichtiger Grundpfeiler des Sozialstaates und unserer Demokratie.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, merken Sie denn nicht, dass Sie mit Ihrer Forderung mittlerweile ganz alleine dastehen; denn ob in Niedersachsen oder in der Republik: Immer mehr Arbeitgebervertreter verabschieden sich von Ihren betrieblichen Bündnissen. Ob Kröncke, Hundt oder Kannegiesser: Niemand will wirklich, dass Ihre Forderung umgesetzt wird. Auch bei den Betriebsräten ist das so. Eine bundesweite Blitzumfrage unter 2 953 Betriebsräten hat ergeben, dass 97 % diesen Vorschlag ablehnen.
den ja auch mit Betriebsräten. Wir wissen, dass gerade Betriebsräte auf die Schutzfunktion des Tarifvertrags angewiesen sind und gerade in diesen Zeiten diesen Schutz brauchen.
- Wir haben im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ja einen Vorschlag unterbreitet. Wir haben vorgeschlagen, Betriebsräte und Arbeitgebervertreter einzuladen, um mit ihnen über Sinn und Zweck von betrieblichen Bündnissen zu diskutieren. Sie haben das abgelehnt. Erzählen Sie nicht, dass Sie auch mit Betriebsräten diskutieren!