Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Koch, Ihre Frage zielt vielleicht generell darauf ab, wie weit Personalbewegungsspielräume und all diese Dinge sind. Das kann sich von der Zahl her allenthalben im bescheidenen Rahmen abspielen. Ansonsten muss ich Ihnen sagen: Ich habe mit dem Kultusministerium ein hervorragendes Haus mit hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf allen Posten angetroffen.
Herr Schünemann, ich würde Ihre Einschätzung ja teilen, dass man hier keine Namen nennt, aber Frau Westermann-Krieg hat sich selbst in der Öffentlichkeit geäußert.
Deswegen frage ich die Landesregierung, ob sie das Folgende für richtig hält: Frau WestermannKrieg hat Folgendes in der Zeitung gesagt: Ich kenne den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Walter Hirche gut.
Meine Damen und Herren! Es bleibt bei meiner Einlassung. Wir werden zu Einzelfällen - auch personenbezogen - hier keine Auskunft geben. Es ist ganz klar, dass das aus dem Paragrafen hervorgeht. Wir werden uns rechtmäßig verhalten. Wir haben uns an Paragrafen zu halten. Deshalb dürfen wir darauf nicht antworten.
(Ursula Körtner [CDU]: Hat Frau Seeler nicht noch eine dritte Frage? - David McAllister [CDU]: Das Niveau muss noch etwas weiter sinken!)
Hält die Landesregierung es für rechtmäßig, dass jetzt nicht mehr nach Qualifikationen entschieden wird, sondern nach parteipolitischen Mitgliedschaften,
wie man das hier sehen kann? Frau WestermannKrieg ist FDP-Mitglied und hat durch ihren Kontakt zu Herrn Hirche diesen Posten bekommen.
Meine Damen und Herren! Es bleibt dabei: Die Landesregierung entscheidet ausschließlich nach Leistung und Qualifikation.
Herr Minister, hat es in dem Fall, den wir gerade besprechen, ein reguläres Auswahlverfahren gegeben, oder stimmen die Angaben von Frau Westermann-Krieg, die wir in der NWZ lesen konnten, dass dies bei sehr guten Gesprächen bei Ihnen, sozusagen eher privat, stattgefunden hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Fragestellerin, die Stelle, um die es hier geht, ist korrekt ausgeschrieben und korrekt besetzt worden. Sie werden von mir in Kürze eine Mitteilung erhalten. Dann können Sie Alternativvorschläge für die Aufgabe machen, die ich da vorgesehen habe. Das ist eine Topbesetzung. Das können Sie gar nicht mehr überbieten.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie wissen, dass das falsch ist, Herr Busemann! )
Herr Minister Hirche, ich glaube Ihnen gerne, dass Sie der Auffassung sind, dass nach Leistung und Qualifikation ausgewählt worden ist. Dann komme ich allerdings auf meine zunächst gestellte Frage zurück. Damit erklären Sie ja, dass der hier angesprochene Beamte
- Richtig, an die Landesregierung. - Wie hat die Personalabteilung den Vorgang geprüft, und wie schätzt sie das Klagerisiko für die Landesregierung ein, sofern der Beamte gegen ihre Entscheidung geklagt hätte?
Ich bleibe dabei, dass ich hier zu Einzelfällen überhaupt keine Antwort geben kann. Ich kann nur sagen, dass gerade das Innenministerium darauf achtet, dass genau nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung ausgewählt wird. Ich lese Ihnen einmal vor, nach welchen Kriterien das tatsächlich geht. Vielleicht ist das für Sie ja von Interesse.
Eignung: Eignung ist die Übereinstimmung der persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und ihrer erwarteten Umsetzung - -
Eignung ist die Übereinstimmung der persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und ihrer erwarteten Umsetzung mit den Anforderungen, die den Dienstposten kennzeichnen. Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch Werturteile auszufüllen ist. Der Dienstherr wägt ab, ob jemand nach den über ihn vorhandenen Kenntnissen voraussichtlich den Anforderungen entspricht. Das
Weitere Gesichtspunkte sind die charakterliche Eignung, Führungszeugnis, Gesetzestreue, Unparteilichkeit, die gesundheitliche Eignung - Amtsarzt - und die fachliche Eignung; hier geht es um Zeugnisse.
Fachliche Leistung: Grundlage für eine Bewertung bilden die dienstlichen Anforderungen, an denen die Arbeitsergebnisse nach Qualität und Quantität gemessen werden. Dazu dienen z. B. die dienstliche Beurteilung und der Abschluss von Zielvereinbarungen.