Die Befähigung ergibt sich aus der Ausbildung und dem dabei erreichten Abschluss sowie aus Fortbildungen.
Verbotene Auswahlkriterien: Verboten ist eine Auswahl nach Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Beziehungen, Rasse, Glauben, religiösen Anschauungen, Bekenntnis, politischen Anschauungen oder gewerkschaftlicher Betätigung.
Damit Sie wissen, wie das normalerweise geht, sage ich Ihnen noch: Rechtsschutz: Gegen alle Maßnahmen des Dienstherrn aus dem Beamtenverhältnis ist Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten möglich. So haben z. B. bei Auswahlentscheidungen nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, Widerspruch bzw. Klage gegen die gefallene Entscheidung gemäß § 192 NBG einzulegen. Wenn es gewünscht wird, könnte ich den Paragrafen noch vorlesen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es ist absolut bekannt, wie man das bei der Landesregierung macht.
Wir gehen genau nach diesen Dingen vor. Wenn die Betroffenen in Einzelfällen tatsächlich meinen, dass es nicht so gelaufen ist, dann haben sie noch den Rechtsweg. Den habe ich gerade genannt.
Es gibt aber keine anhängigen Verfahren. Insofern können Sie davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit Herr Althusmann, Frau Zachow und die CDU-Fraktion nicht unter Entzugserscheinungen leiden, erlaube ich auch mir, eine Frage zu stellen.
- Das kommt vielleicht auch noch. - Ist der Landesregierung bekannt, dass bei den Beratungen zur Einführung der Führungspositionen auf Zeit eine große Rolle gespielt hat, was auch entschieden worden ist, dass, wenn man nach fünf Jahren die erste Amtszeit beendet hat, kein Automatismus in Bezug auf einen Wechsel eintritt, sondern dass für den Wechsel eine sachliche fundierte Begründung vorhanden sein muss, die sich auch mit der Position dessen auseinander setzt, der ausgewechselt werden soll?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heidrun Merk [SPD] meldet sich zu einer Zusatzfrage- Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP - Glocke der Präsidentin)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an den Innenminister. Er hat eben gesagt, dass genau so verfahren wird, wie er es vorgetragen hat, nämlich dass die fachliche Fähigkeit, die Eignung und die Leistung nach fünf Jahren abgeprüft werden. Ich frage Sie, warum das bei Herrn Wendenburg nicht passiert ist; denn die Begründung haben wir vorhin auf unsere Anfrage, wie bei Herrn Wendenburg vorgegangen worden ist, bekommen.
Frau Ministerin a. D. Merk, ich kann das noch einmal sagen: Es gibt einen klaren Paragrafen, nämlich dass hier auf persönliche Einzelfälle nicht eingegangen werden kann. Ich finde es bedauerlich - Sie waren ja einmal Justizministerin -, dass Sie diesen Paragrafen hier im Parlament nicht einhalten.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Tagesordnungspunkt 3: 5. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 15/490 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/506
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 507 wurde von der Fraktion zurückgezogen.
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 490, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 15. Sitzung am 29. Oktober entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 490, zu denen der genannte Änderungsantrag vorliegt, sowie über die Eingabe, die aufgrund des zurückgezogenen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Abstimmung ausgenommen war.
Zu der nunmehr nicht mehr strittig gestellten Eingabe 294, betr. Aussetzung der Abschiebung zugunsten einer Familie aus dem Kongo, steht nur noch die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung. Sie lautet „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“.
Ich habe keine Wortmeldungen vorliegen. - Wir kommen damit zur Abstimmung über diese Eingabe. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls er abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
- Ich habe die überarbeitete Vorlage vorliegen. Demnach stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
- Ist der das? - Das bezieht sich auf Eingabe 306. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“. - Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gegenstimmen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Demnach ist so beschlossen.
Zur Eingabe 401, betr. Belastung durch Fluglärm in Garbsen-Osterwald: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, falls abgelehnt, Beschlussempfehlung des Ausschusses „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer ist für den Änderungsantrag? - Wer ist dagegen? - Das Zweite war die Mehrheit.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Sie lautet „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Demnach wird so entschieden.
Wir kommen jetzt zur Eingabe 294, betr. Aussetzung der Abschiebung zugunsten einer Familie aus dem Kongo, Beschlussempfehlung des Ausschusses „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“.
Wir stimmen nicht über den Änderungsantrag ab, sondern über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet „Unterrichtung des Einsenders über die Sach- und Rechtslage“. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer will dies nicht tun? - Einstimmig; damit ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt.