Lothar Koch

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Frau Präsidentin! Ich frage den Minister: Ist Ihnen bekannt, dass IGSen und KGSen vermehrt über die Kreisgrenzen hinweg für die Vorzüglichkeit von Gesamtschulen werben? - Ich beziehe mich hierbei auf die Anfrage von Frau Dr. Andretta. Es geht nicht um die 6 oder 7 km von Nörten-Hardenberg nach Göttingen. Vielmehr geht es darum, dass im Kreisausschuss des Landkreises Northeim der Beschluss, bei der Neugründung einer IGS in Nörten - -
- Ich komme zu der Frage. Ich meine Sie, Herr Schwarz. Ganz nebenbei: Einstimmigkeit schützt nicht vor Dummheit!
Sie haben in Nörten einstimmig für die mögliche Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule geworben. Gegen das Schulgesetz! Dieses „Anwerbeverfahren“ haben wir Gott sei Dank stoppen können.
Ich frage die Landesregierung, inwieweit sie darüber informiert ist, dass ein Landkreis hier oder ein Landkreis dort - es ist egal, wer sich nicht auf der Grundlage des Schulgesetzes bewegt hat - gegen die Schulentwicklungsplanung vorgeht, und ob sie einschreiten kann. Greift die Schulentwicklungsplanung so weit, oder wird sie ad absurdum geführt?
Eine zweite, und zwar berechtigte Frage zur Schulentwicklungsplanung. Dies sage ich gerade in Anwesenheit von Herrn Jüttner. Herr Jüttner, Sie
sollten zuhören, damit Sie Ihrer Frau einmal etwas Neues erzählen können.
Herr Minister, tragen Sie die Qualifizierung der Schuleinzugsbereiche in der Form mit, dass zwischen den Einzugsbereichen von KGSen und IGSen ein Unterschied gemacht wird?
Herr Schwarz, ich will Ihnen nachher gerne noch Nachhilfeunterrichtung geben. - Danke.
Frau Präsidentin! Herr Minister, hier wird wiederholt angefragt, inwieweit der schulpsychologische Beratungsdienst auch in Zukunft noch ausreichend gewährleistet sei. Ist Ihnen bewusst, Herr Minister, dass der schulpsychologische Beratungsdienst unproportional - im Vergleich zu den sonstigen Schulaufsichtsbeamten fast nicht - verändert worden ist und dass eine schulpsychologische Beratung über Jahre, über zehn Jahre, hauptsächlich in die Ausbildung von Beratungslehrern eingebunden war, die nun dieses dichte Netz von Beratungslehrern bilden? Von daher sind sehr viele Aufgaben der Schulpsychologen von den Beratungslehrern übernommen worden, die die Schulpsychologen vorher jahrelang wahrgenommen haben. Von daher: Gibt es Überlegungen bezüglich der zukünftigen Schulverwaltungsstruktur, den schulpsychologischen Beratungsdienst neu zu positionieren? Das wäre von Ihnen zu begründen, wie Sie es auch vorhin schon gemacht haben.
Herr Präsident Biel! Meine Damen und Herren!
- Ja nun, damit Sie mal wissen, wie die Präsidenten alle heißen.
Meine Damen und Herren, der Waldfrieden, von Waldkindergärten verströmt, hat sich schnell verflüchtigt anlässlich des Vokabulars und der erinnerlichen Ausführungen, die wir eben genossen haben.
Man hatte mir im Vorfeld gesagt, wir wollten uns heute mit der ganzen Geschichte sensibel beschäftigen. Von daher haben wir Dinge, die uns die ganzen Jahre bewegt haben, in die Aktentasche
gelegt und uns unter frommsten Absichten mit der Überschrift auseinander gesetzt: Den Elternwillen berücksichtigen - da sind wir immer dabei. Dem Elternwillen entsprechen - auch da sind wir immer dabei. Gesamtschulen bedarfsgerecht und bedarfsorientiert ausbauen - -
Dieses Thema, lieber Herr Jüttner, ist wahrlich landtagsbegleitend und wird nunmehr von Frau Ina Korter angereichert durch das Wahlverhalten der Eltern nach der Abschaffung der Orientierungsstufe und vielleicht auch durch die zahlreichen pädagogischen Forschungsergebnisse, die wiederum - every year the same procedure - je nach Ideologie dann auch interpretiert werden.
Liebe Frau Korter, damit Sie mit diesem Erfolg heute Abend nach Hause gehen, dass wir das festgestellt haben und wir bei der Aufnahme einer Analyse nicht unbelehrbar sind: Es ist unbestritten, es haben sich mehr Eltern bei den IGSen und KGSen angemeldet, als wir an Plätzen anbieten können. Das ist unbestritten.
Unbestritten ist weiterhin der massive Zugang zu den Gymnasien. Genauso ist unbestritten, dass die Hauptschule von den Eltern nicht ganz so gewählt worden ist, wie es prognostiziert wurde. Aber insgesamt hat der größte Teil der Eltern, der Lehrer und aller an der Schule Beteiligten dem riesigen Vorhaben Schulstrukturreform insgesamt „bestanden“ attestiert. Bestanden!
Von vielen Kritikern ist ein Desaster erwartet worden; ich sage nicht: erhofft worden.
Zudem gilt es festzustellen - ich bin immer noch bei den objektiven Daten - , dass es, solange es das Land Niedersachsen gibt - und wir haben nun gerade erst Geburtstag gehabt -, noch nie so viele Lehrer an niedersächsischen Schulen gegeben hat wie in diesem Schuljahr mit über 68 500 festen Stellen.
Auch das heiße Eisen Lehrmittel und die Einführung des Ausleihverfahrens ist insgesamt - seien wir doch aufrichtig! - ziemlich unaufgeregt verlaufen.
Der Dank gilt nicht uns selber, der Dank gilt nicht den Abgeordneten, sondern der Dank gilt den ach so viel gescholtenen Lehrern. Diejenigen, denen sonst doch immer ein Organisationsunvermögen attestiert wird, haben das hervorragend organisiert.
Diese Schulstruktur - das ist nun mein Appell - ist langfristig angelegt, und sie wird es bleiben.
Diese Schulstruktur wird von Jahr zu Jahr an Erfolg gewinnen. Davon bin ich überzeugt. Welches ist die Messlatte hierbei? - Die Messlatte ist, die Anzahl der qualifizierten Abschlüsse zu erhöhen. Die Messlatte ist, dass die Zahl der Schulabbrecher radikal reduziert wird. Die Messlatte ist schließlich - das ist etwas, was fast in Vergessenheit geraten ist und wozu man sich mittlerweile schon gar nicht mehr bekennt - der Mut zur Erziehung und die Frage, welche Erziehungsziele eine Gesamtkonferenz angeht. - Das sind die Messlatten, die wir anlegen.
Ich bin überzeugt davon, dass ein ganz wesentlicher Bestandteil nicht nur der weitere Bestand der IGSen und KGSen, sondern - und das meine ich aufrichtig - auch ihre Weiterentwicklung ist, zu der der Minister ausdrücklich aufgefordert hat.
Ein Beispiel dafür ist die KGS Tarmstedt, wobei ich nicht weiß - Herr Kollege Klare, Sie nicken gerade -, ob ich die Einrichtung in Tarmstedt, die mit ihren Integrationsbemühungen sehr weit geht, noch als KGS oder schon als IGS bezeichnen darf. Die KGS Tarmstedt hat, beginnend mit dem 1. August, eine reformierte Oberstufe dazu bekommen. Warum denn auch nicht? - Es erstaunt mich ein wenig, warum die Möglichkeit des Ausbaus bis zur Achtzügigkeit nur so verschämt angegangen wird.
Natürlich haben wir nicht das Recht, die besonderen Verdienste der Gesamtschule zu negieren. Dazu zähle ich - ich sage das aus eigenem Erfahren im Rahmen der Begleitung von zwei Gesamtschulmodellen über einen Zeitraum von 15 Jahren, beginnend mit der Einrichtung - übrigens auch die Schule Ihrer Frau, Herr Jüttner. Zum einen sind die
Integrationsbemühungen und Integrationserfolge der Gesamtschulen insbesondere in diesem sozial sehr anspruchsvollen Umfeld unbestritten. Zum anderen möchte ich den Gesamtschulen attestieren - ich sage das sehr deutlich, weil mich das bei meinem letzten Besuch einer IGS sehr beeindruckt hat -, dass die Dichte der erfolgreichen lehrerseitigen Begleitung von Schulabgängern aus dem Praktikum in die berufliche Qualifikation sehr hoch ist. Ich empfehle den Gesamtschulen, durch ihre tägliche Arbeit den Grund dafür zu liefern, dass sie auch in Zukunft bei den Schulaspekten berücksichtigt werden.
Aber - und das möchte ich Ihnen auch sagen - die Gesamtschulen hatten auch besondere Konditionen,
Konditionen, die sonst keine Schule gehabt hat. Ich muss hier nicht mehr über den Verfügungstopf und anderes sprechen. Es gab einfach besondere Bedingungen. Ich denke z. B. an das Kleingruppenmodell, das in mancher integrierter Gesamtschule angeboten wurde. Das waren fantastische schulische Bedingungen: doppelt besetzt, kleine Gruppen von fünf bis sechs Kindern, in die die Eltern total mit eingebunden waren. Das war natürlich was!
Nur, wenn Sie dieses Modell auf das ganze Land übertragen wollten: Das können Sie nicht bezahlen, auch wenn Sie noch den letzten Polizisten von der Straße jagen. Insofern war das nicht haltbar.
Die IGS und die KGS waren natürlich auch deshalb so beliebt, weil sie die ersten Schulen waren, die Ganztagsangebote mit Mittagsangebot und einer Betreuungsinfrastruktur par excellence unterbreitet haben. Diesem Angebot haben viele Eltern, die im Beruf gestanden haben, nicht widerstehen können.
Meine Damen und Herren, die bürgerliche Mehrheit in diesem Hause, die bürgerliche Mehrheit im Land will das dreigliedrige Schulwesen.
Wir wollen das begabungsgerechte, das durchlässige dreigliedrige Schulwesen. Das Schulwesen soll nicht statisch sein, sonders es soll sich pädagogisch weiterentwickeln. Das ist unsere Absicht, und das ist ganz selbstverständlich. Ich bin über
zeugt davon, dass uns hier der Erfolg zuteil werden wird.
Lassen Sie mich abkürzen. Zu der Kritik in Sachen Schulaufsicht, die in den letzten Tagen erhoben worden ist, sage ich deutlich: Eine derart sensible Entscheidung bedarf - darin werden mir alle Kollegen des Kultusausschusses zustimmen - natürlich der Korrespondenz und des Austausches mit dem Fachausschuss; das ist doch selbstverständlich. Wenn zum Thema gemacht wird, wie die Schulaufsicht über die einzelnen Schulformen in Zukunft strukturiert werden soll, dann kann ich mir aufgrund meines demokratischen Selbstverständnisses nicht vorstellen, dass das ohne eine ausgiebige Analyse im Fachausschuss geschieht. Man wird sehen, worin die Vorteile und Nachteile liegen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass der Fachausschuss in elementare Veränderungen in Bezug auf die schulaufsichtliche Begleitung einbezogen sein wird, und mache meinen Leuten Mut, diese Veränderungen in diesem Sinne im Ausschuss zu begleiten.
Sie gehen davon aus, dass ich aufhöre, und das mache ich hiermit. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Eckel, ich gebe Ihnen insofern Recht, als Schulen zu groß sein können. Akzeptiert!
Da sprechen wir von einer Neun- oder Zehnzügigkeit. Ansonsten möchte ich mich weitgehend auf Frau Korter beziehen, weil die Stellungnahme der SPD hinreichend bekannt ist. Vor allen Dingen muss ich Ihnen, Frau Korter, sagen: Sie fordern Zuhören ein. Wenn Sie Zuhören einfordern, dann frage ich mich, warum wir heute Morgen die Dringliche Anfrage zu genau diesem Thema hatten. Genau die Fragen, die Sie stellen, wurden beantwortet.
Wir müssen nur noch einige Schularbeiten nachholen, damit wir auf derselben Ebene sind, wenn wir argumentieren. Es gilt, etliches zu korrigieren.
Erst einmal muss ich feststellen: Wir beginnen mit der Umsetzung des Schulgesetzes.
Wir haben uns nicht entschlossen, sondern wir haben ein gültiges Schulgesetz, mit dem wir ein anderes, das mit seinen verheerenden Folgen, Gott sei Dank, nicht in Kraft getreten ist, abgelöst haben.
Nun fangen wir an. Und ihr seid schon am Ende der Beobachtung und Analyse, ehe wir angefangen haben.
Auch ich kann sofort wieder in die Vokabeln verfallen, Frau Korter. Sie sagen „selektiv“, wir sagen statt „selektiv“ „begabungsgerecht“, und so wiederholen wir alle unsere Vokabeln und sind nicht zu dem fähig, was Sie eingefordert haben, nämlich zum Zuzuhören. Sonst würden sich diese ewigen Wiederholungen ja verbieten.
Ich möchte einige Dinge vorweg sagen. Wir sollten uns auch nicht auf das Glatteis bewegen, PISA zu beanspruchen. Ich würde mir an Ihrer Stelle nach dem Schock, den mir PISA versetzt hat - ich habe mich damit ganz genau beschäftigt -, Folgendes verdeutlichen. Die PISA-Ergebnisse haben mich - ich habe Gesamtschulen und KGS, und zwar sogar mit Überzeugung, eingerichtet und IGS begleitet; daher kann ich vieles dazu sagen - im Nachhinein besonders davon überzeugt, dass wir
der Nichtentsprechung der Begabungsgerechtigkeit einen Gutteil unseres äußerst schlechten Abschneidens bei der PISA-Begutachtung zu verdanken haben.
Zunächst einmal zu heute Morgen. Wir müssen uns einmal in Bezug auf die Dringlichen Anfragen einigen und dazu ein bisschen Prozentrechnung üben. Sie hatten ja heute Morgen Prozentrechnung, Hochrechnung und Abrunden ein bisschen durcheinandergebracht. Dazu Folgendes:
- Nein, da war von Abrunden die Rede.
In Ihrem Antrag sind Sie von 1 970 Schülern ausgegangen, die bei der IGS keine Aufnahme fanden. Gleichzeitig haben Sie ausgerechnet, dies beziehe sich auf 33 % der Schüler. In Ihrer Dringlichen Anfrage sind Sie nur noch von 1 820 Schülern ausgegangen. Aber PISA-gerecht sind das dann nicht 33 %, sondern mehr, nämlich 39 %. Bei 1 970 Schülern kommen wir auf 33 %, bei 1 820 auf 39 %. Wenn Sie von der gleichen Sachlage ausgehen - in der Konsequenz sind wir ja gleich -, dann geht es um 31 % der betroffenen Schüler. Das ist allemal sehr viel.
Wir haben heute zu fragen, welchen Schluss wir hieraus ziehen müssen, dass wir dem zukünftig nicht entsprechen? Sie hatten schon gesagt, dass - das ist völlig richtig; wir müssen das auch ernsthaft abhandeln - es viele Elternwünsche gibt. Die sind regional unterschiedlich. In manchen Regionen gibt es Schwerpunkte, in anderen weniger - zweifelsohne.
Nein, jetzt nicht. - Wir könnten als erstes antworten, wie es auch gesagt worden ist, dass wir Kapazitäten ausweiten könnten, zumindest in etlichen Schulen. Wenn das Anliegen von IGS und KGS so ernsthaft ist - ich sage nicht „ideologisch“; dies ist im pädagogischen Umfeld ein schlechter Begriff -, wäre bei gutem Willen durchaus einiges möglich.
Im Gegenteil. Denn was steht dahinter? Ich sage Ihnen, dass die Privilegien in erster Linie bei der bisherigen Gestaltung der Gesamtschulen zu Hause sind, während Sie - das werden Sie nicht bestreiten - Privilegien auf das Thema katholische Schulen beziehen.
Wir haben in der Vergangenheit die Gesamtschulen zulasten der allgemein bildenden Schulen gepäppelt.
- Mit Sicherheit! Ich kann Ihnen von der Unterrichtsversorgung her sagen, dass die Gesamtschulen in all den Jahren, in denen Sie Verantwortung getragen haben, im Schnitt ca. 12 bis 15 % über der Versorgung der anderen Schulen gelegen haben. Die anderen allgemein bildenden Schulen haben die besondere Privilegierung, die besondere pädagogische Chance der IGS und der KGS bezahlt,
und zwar nicht nur durch eine Besserstellung in der Unterrichtsversorgung, sondern auch durch eine Besserstellung in Funktionsstellen usw. Einiges davon wurde jetzt eingeschränkt und nach einer fruchtbaren Diskussion hier und da wieder ausgeglichen. Die Vorteile einer IGS und einer KGS bestanden weitgehend in ihrem Privileg. Darin ist zu suchen, warum die Wahl der Eltern für diese Schulen in dem Maße ausgefallen ist. Ich möchte Ihnen sagen, was wir wirklich wollen, und dabei sollte es auch bleiben. Wir werden natürlich dabei bleiben, keine Gesamtschulen neu einzurichten. Wir werden dabei bleiben, und daran wird sich nichts ändern.
- Den kann ich Ihnen sagen: Weil wir in der Verantwortung für die Zukunft der Schüler jetzt die Chance einräumen - -
- Lassen Sie es mich doch begründen. Oder haben Sie Angst davor? - Wir wollen den Kindern die Chance geben, die unserer Meinung nach in den Gesamtschulen nicht in dem Maße gegeben ist,
begabungsgerecht das persönliche Profil eines jeden Schülers, die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, wie sie jeder Schüler mitbringt. Indem wir gleichmachen, machen wir die Chance der Kinder für die Zukunft kaputt. Es ist unsere Aufgabe, sie zu fördern. Von daher ist es eine mit Verstand, aus Überzeugung und Wertevermittlung getroffene Entscheidung, dass wir keine Erhöhung der Anzahl der Gesamtschulen wollen. Lassen Sie uns abwarten, was dabei herauskommt. Wir sind dankbar, dass wir jetzt den Grundstein haben legen können. Wir wollen, dass gut ausgebildete Jugendliche keine Angst mehr vor der Zukunft haben müssen und dass sie keine Angst mehr davor haben müssen, keine Lehrstelle zu bekommen. Wir wollen, dass die Eltern keine Angst haben, dass ihre Kinder keinen Ausbildungsplatz bekommen. Wir wollen, dass dem berechtigten Anliegen der Wirtschaft entsprochen wird und dass Kindern die Chance gegeben wird, begabungsgerecht ausgebildet zu werden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Beginn der Umsetzung unseres Schulgesetzes auf einem guten Weg sind. Die Gesamtschulen behalten ihren Stellenwert.
Im Übrigen wundere ich mich, dass Sie vom Saulus zum Paulus werden. Ich kann mich gar nicht daran erinnern, dass in den 13, 14 Jahren, in denen Sie Verantwortung hatten, so vielen Anträge auf Einrichtung von IGS entsprochen worden ist. Sie hätten es doch tun können. Sie hätten es doch nach dem Schulgesetz machen können, aber Sie haben es nachher nicht mehr gewagt. Ich kenne das Beispiel Aurich. Dort wurde auf Betreiben der Eltern eine zweite IGS eingerichtet. Ansonsten ist es dabei geblieben. Wenn diese große Leistung gelingt, bei den Realschulen/Gymnasien 13 000 Lehrer umzusetzen und 260 000 Schüler neu einzugliedern, und das alles zum 15. August, dann ist das eine Chance für uns alle.
- Warten Sie es ab und wiederholen Sie Ihre Diskussion dann, wenn Sie die Erfahrung gemacht haben, wie weit wir mit unserem auch in vielen anderen Ländern bewährten begabungsgerechten Schulsystem kommen. Dann wiederholen wir die Diskussion. - Danke.
Herr Minister Busemann, ich frage, ob Sie tatsächlich den Optimismus teilen, dass Sie in Ihrer Personalpolitik in den kommenden Jahren überhaupt etwas ändern könnten, was Ihrer CDU-Fraktion gefallen könnte. Ich zitiere namhafte SPD-Leute, nach deren Meinung in den kommenden Jahren nicht so viel passieren könne, da alle wichtigen Posten im pädagogischen Umfeld sauber und auch zukunftsorientiert besetzt worden seien.
Von daher traue ich Ihnen gar nicht so viel Optimismus zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 260 schlägt der Kultusausschuss vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit Änderungen anzunehmen und die dazu vorliegenden Eingaben - wie üblich - für erledigt zu erklären. Diese Empfehlung wird getragen von den Ausschussmitgliedern der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen haben dagegen gestimmt. Die drei mitberatenden Ausschüsse haben sich der Empfehlung des federführenden Kultusausschusses mit jeweils demselben Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Der Gesetzentwurf ist am 7. März dieses Jahres den Ausschüssen überwiesen worden. Am 8. und 9. Mai dieses Jahres wurde eine Anhörung der betroffenen Interessenverbände durchgeführt. Diese Anhörung ist eingehend ausgewertet worden und hat in einer Reihe von Punkten zu einzelnen Änderungen des Gesetzentwurfs beigetragen.
Die wichtigsten Regelungsgegenstände des Gesetzentwurfs sind nicht nur Ihnen, sondern auch der niedersächsischen Öffentlichkeit hinreichend bekannt. Dies gilt auch für die entgegengesetzten politischen Auffassungen der Fraktionen. Ich kann daher an dieser Stelle darauf verzichten, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfes und über die eingehenden Ausführungen der Fraktionen im Kultusausschuss hierzu zu geben, und beschränke mich auf einen Überblick über die bedeutsamsten Änderungen aus der Beschlussempfehlung. Wegen der Einzelheiten kann ich auf den schriftlichen Bericht verweisen, der Ihnen bereits vorliegt.
An erster Stelle ist die Überarbeitung der Bildungsaufträge für die einzelnen Schulformen zu nennen. Der Gesetzentwurf zielt insoweit auf eine stärkere Differenzierung der bisherigen Bildungsaufträge. In den Ausschussberatungen sind diese Bestimmungen mit dem Ziel überarbeitet worden, sie einerseits in einigen Punkten noch konkreter zu fassen und sie andererseits besser aufeinander abzustimmen.
An zweiter Stelle steht die Durchführung der Schulstrukturreform, die in einer raschen Abschaffung der Orientierungsstufe zugunsten einer Erweiterung des gegliederten Schulwesens besteht. Die hierzu notwendigen gesetzgeberischen Entscheidungen finden Sie nun in § 184. Danach wird in die bestehenden Orientierungsstufen letztmals
im Sommer dieses Jahres ein 5. Schuljahrgang aufgenommen. Dieser Schuljahrgang soll im Regelfall nach Ablauf des Schuljahres auf die weiterführenden Schulen wechseln. Nur in sehr eng umschriebenen Härtefällen kann zugelassen werden, dass der neue 5. Schuljahrgang auch im 6. Schuljahrgang noch an der Orientierungsstufe verbleibt.
Ein dritter Kernpunkt des Gesetzentwurfs besteht darin, die Errichtung von weiteren Gesamtschulen auszuschließen. Die Ausschussmehrheit hat sich allerdings dafür entschieden, diesen Eingriff in die bestehende Schulstruktur dadurch einzuschränken, dass es für die bestehenden Gesamtschulen beim geltenden Recht bleiben soll. Dementsprechend werden die §§ 5 a und 182 a des Gesetzentwurfes in der Beschlussempfehlung mit den bisher geltenden Bestimmungen des § 12 des Schulgesetzes zusammengefasst. Auf die Streichung der übrigen für Gesamtschulen geltenden Vorschriften soll weitgehend verzichtet werden.
Das vierte Hauptanliegen des Gesetzentwurfes liegt in den Änderungen zur gymnasialen Oberstufe, geregelt in § 11 Abs. 2 bis 5. Es geht dabei um die Verkürzung der Gymnasialzeit um ein Jahr, um die Einführung einer landesweit einheitlichen schriftlichen Abiturprüfung und um die Profilierung der gymnasialen Oberstufe. Da sich diese Maßnahmen nicht ohne zeitlichen Vorlauf verwirklichen lassen, werden insoweit in § 185 die notwendigen Übergangsvorschriften vorgeschlagen. Die Übergangszeit für die Verkürzung der Gymnasialzeit wird demnach acht Jahre betragen, das Zentralabitur wird erstmals im Jahr 2006 durchgeführt. Die übrigen Vorschriften für die gymnasiale Oberstufe sollen erstmals für die im Jahr 2005 in die Oberstufe eintretenden Schuljahrgänge gelten.
Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus einige Grundsatzbestimmungen zum Prinzip der Durchlässigkeit - § 59 - sowie zur Hochbegabtenförderung, zum Recht auf Bildung und zur gesicherten Unterrichtsversorgung - § 54. Diese Vorschriften hat der Kultusausschuss jeweils redaktionell bearbeitet, um ihren Regelungsgehalt zu verdeutlichen.
Der Ausschuss schlägt darüber hinaus vor, einige zusätzliche Punkte aufzugreifen, die sich teilweise aus der Anhörung ergeben haben. Dazu gehören die Zulassung des Fachs Philosophie als Ersatzfach für das Fach Werte und Normen - § 128 -, die Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen zu Abendgymnasium und Kolleg entsprechend § 13
und die Regelung der Finanzhilfe für Integrationsklassen an freien Schulen - § 150 Abs. 10.
Hinsichtlich der Einrichtung von Schulbezirken entsprechend § 63 und der Maßnahmen im Falle von Kapazitätsüberschreitungen an einzelnen Schulen - § 59 a - war der Ausschuss bestrebt, die Handlungsmöglichkeiten des kommunalen Schulträgers zu gewährleisten.
Hinweisen möchte ich außerdem auf die datenschutzrechtliche Vorschrift des § 54, die die Information der zuvor Erziehungsberechtigten über volljährige Schülerinnen und Schüler regelt. Diese Regelung wurde von den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen als Folgerung aus der Vorgeschichte des Amoklaufs von Erfurt angesehen.
Mit der datenschutzrechtlichen Problematik dieser Regelung hat sich auch der mitberatende Rechtsausschuss befasst. Um den auch dort deutlich gewordenen datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, die Vorfälle, über die unterrichtet werden soll, genauer zu umschreiben und die Schülerinnen und Schüler über ihr Recht zum Widerspruch gegen solche Mitteilungen zu informieren.
In der Anhörung spielte die Frage eine Rolle, ob Schulkinder, die entgegen einer Schullaufbahnempfehlung eine weiterführende Schule besuchen, bereits nach Ende des 5. Schuljahrgangs an eine andere Schulform überwiesen werden sollen. Die Ausschussmehrheit hat sich dafür entschieden, den insoweit von einigen Verbänden erhobenen Bedenken dadurch Rechnung zu tragen, dass die entsprechende Ermächtigung des § 59 Abs. 4 Satz 4 erst am Ende des 6. Schuljahrgangs ansetzt.
Neben der schon vorhandenen Bestimmung über die Querverweisung nach wiederholter Nichtversetzung wird dann für die neue Regelung allerdings nur ein recht kleiner Anwendungsbereich verbleiben.
Der Ausschuss ist sich bewusst, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht kostenneutral zu vollziehen ist. Vertreter des Kultusministeriums haben insofern eingehend zu den Kostenwirkungen der wichtigsten Änderungsbestimmungen Stellung genommen. Diese Ausführungen hat der Landesrechnungshof auch für nachvollziehbar gehalten. Den Vertretern der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen gingen diese Darlegungen allerdings
nicht weit genug, insbesondere bezüglich der Kostenauswirkungen auf die kommunalen Körperschaften. Hierzu wiesen die Vertreter des Kultusministeriums darauf hin, dass die Kommunen selbst erklärt hätten, hierzu keine genauen Angaben vortragen zu können. Die Vorschläge des Landesrechnungshofes, diese Kostenauswirkungen zu begrenzen, etwa durch Verzicht auf die Fortführung der Vollen Halbtagsschulen oder - bezüglich der Ablösung der Orientierungsstufe - durch Änderung untergesetzlicher Ausstattungsstandards für die Schuljahrgänge 5 und 6 der weiterführenden Schulen, sind in den Ausschussberatungen nicht aufgegriffen worden.
Ich verzichte auch an dieser Stelle darauf, die jeweiligen politischen Bewertungen zu diesen Änderungsempfehlungen mitzuteilen. Im Allgemeinen sind die Regelungsgegenstände trotz der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen politisch umstritten geblieben. Dies gilt auch für die Empfehlungen zu den Gesamtschulen, wenngleich die Vertreter der Oppositionsfraktionen die Entscheidung, bezüglich der bestehenden Gesamtschulen am bisherigen Rechtszustand festzuhalten, begrüßt haben.
Zu den weiteren Artikeln des Gesetzentwurfs ist lediglich zu berichten, dass damit weitgehend diejenigen Änderungen rückgängig gemacht werden, die im Jahr 2002 in den dienstrechtlichen Bestimmungen ergänzend zum Schulrecht vorgenommen wurden. Allerdings wird zu Artikel 2, betreffend das Niedersächsische Besoldungsgesetz, durch Streichung einer Fußnote eine Vereinfachung vorgeschlagen.
Zur geplanten Übereinkunft mit der Katholischen Kirche über die Einbeziehung der Konkordatsschulen ist es bisher nicht gekommen, sodass die damit zusammenhängenden Teile des Gesetzentwurfs gestrichen und einem späteren Gesetzesvorhaben vorbehalten bleiben müssen.
Hinweisen möchte ich schließlich noch auf Artikel 7/1, mit dem eine Lücke im Regionsgesetz geschlossen werden soll, die bereits den Niedersächsischen Staatsgerichtshof beschäftigt hat. Es geht dabei um die Erstattung von Beträgen für Schülerinnen und Schüler, die in der Region Hannover Schulen eines anderen Schulträgers besuchen.
Damit bin ich am Ende meines Berichtes. Namens des Kultusausschusses bitte ich möglichst um eine geschlossene Zustimmung. - Danke.