Da lese ich in einem Antrag, der Zuschnitt von Cuxhaven-Wesermarsch habe sich nicht bewährt und der Innenminister werde aufgefordert, schleunigst die Wesermarsch herauszulösen und bei Wilhelmshaven anzudocken. Ich wünsche Ihnen damit viel Vergnügen!
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Wir kommen zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2730 ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Gesetzentwurf der Landesregierung
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Somit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich wünsche allen einen guten Appetit. Wie vorgesehen, werden wir um 15 Uhr mit unserer Sitzung fortfahren.
Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/1695 - b) Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von
c) Vorlage eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/141 d) Behindertengleichstellungsgesetz jetzt! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3014 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Drs. 15/4192 Schriftlicher Bericht
Drs. 15/4219 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4216 (zu- rückgezogen) - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4217 Änderungsantrag der Fraktion der SPD
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in der Drucksache 4192 vor. Sie lautet zu a) auf Ablehnung, zu b) auf Annahme mit Änderungen und zu c) und d), die Anträge für erledigt zu erklären.
Zu der Beschlussempfehlung ist auf eine erforderliche Korrektur hinzuweisen: In Artikel 1 § 13/1, der die Leistungen des Landes für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften betrifft, muss es richtig „des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes“ heißen und nicht „des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes“.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 4216 wurde mit der Drucksache 4221 vom heutigen Tage zurückgezogen.
Ich eröffne die Beratung. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Ross-Luttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung ist die Verbesserung der Selbstständigkeit der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel. Mit dem Gesetz stärken wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die gestärkten Rechte sind ein weiterer Schritt für ein soziales Niedersachsen. Die selbstbestimmte Lebensführung steht dabei im Mittelpunkt, um eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Vorhandene Barrieren und rechtliche Hürden müssen so weit wie möglich abgebaut werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein langer Weg bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Aber was unter der alten Landesregierung trotz entsprechender Bemühungen nicht möglich war, hat diese Landesregierung umgesetzt.
Eines ist mir dabei besonders wichtig: In den Entwurf sind zahlreiche Vorschläge der Verbände und Organisationen, die sich in dem Bündnis für ein Behindertengleichstellungsgesetz organisiert ha
Mein besonderer Dank gilt deshalb auch den Verbänden, die sich in dem Bündnis für ein Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht haben. Mein besonderer Dank gilt dem Landesbehindertenbeauftragten. Die konstruktiven Gespräche mit ihnen waren wesentliche Voraussetzungen für die jetzt gefundenen Regelungen. Herausgekommen ist ein Gesetz, das auch dem Vergleich mit Behindertengleichstellungsgesetzen in anderen Bundesländern standhält.