Herr Kollege Bartling, ich bin schon sehr überrascht, dass Sie gerade noch einmal anführen, dass wir beim Kernbereichsschutz doch die Anforderungen aus der Strafprozessordnung übernehmen sollten. Ich kann Ihnen sagen, der § 100 c Abs. 4 der Strafprozessordnung ist nahezu identisch mit dem, was wir hier jetzt gerade beschließen wollen. Das Zollfahndungsdienstgesetz des Bundes enthält genau diese Regelungen in § 23 a Abs. 4 a; dies hat Gesetzeskraft. Also befinden wir uns hier auf rechtlich absolut sauberem Terrain. Das ist wichtig. Insofern sollten wir uns nicht beirren lassen.
Der Kollege Lennartz hat heute hier sehr konziliant geredet, aber in einer Presseerklärung gesagt, das, was heute beschlossen wird, sei ein „verfassungsrechtliches Monstrum“. Da kann ich Ihnen nur sagen: Gerade den Politikern und den Innenministern wird immer wieder vorgeworfen, mit der Bedrohungslage Ängste zu schüren. Das, was Sie hier getan haben, ist nichts anderes, als wirklich Ängste zu schüren.
Meine Damen und Herren, die Grundrechte sind zu schützen. Aber wir dürfen nicht so weit gehen, dass wir der Polizei nicht die Grundlagen geben, um die Bürgerinnen und Bürger wirklich vor solchen Anschlägen zu schützen.
Das wäre genau falsch. Das hat nämlich das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nämlich nicht, dass sich die Polizei blind und taub stellt. Es stellt fest, dass die Polizei einen staatlichen Schutzauftrag zu erfüllen hat und dass dabei unter Umständen auch erhebliche Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sein können. Entscheidend ist, dass der Gesetzentwurf dabei die Handlungsmöglichkeiten der Polizei bewahrt und sie den modernen Herausforderungen anpasst.
Es ist schon dargestellt worden, dass wir im Bereich der Videoüberwachung neue Möglichkeiten für die Terrorismusbekämpfung vorgesehen haben. Es ist auch ganz entscheidend, dass wir nicht nur da, wo Kriminalitätsschwerpunkte bekannt
geworden sind, sondern auch wenn wir Hinweise darauf haben, dass mutmaßliche Terroristen Anschlagsorte auskundschaften, die Möglichkeit haben, eine Videoüberwachung vorzunehmen. Ich freue mich, dass das jetzt in diesem Gesetz vorgesehen wird. Das ist ein notwendiger Schutz.
Herr Professor Lennartz, damit wird schon klar, dass dies eben nicht repressiv ist, dass dies nicht ausschließlich in der Strafprozessordnung zu regeln ist. Vielmehr ist das Gefahrenabwehr, also im Polizeigesetz zu regeln. Auch dies ist verfassungsrechtlich absolut einwandfrei.
Meine Damen und Herren, ich will nicht verhehlen, dass es angesichts der Bedrohungslage notwendig ist, auch für die Polizei Möglichkeiten der präventiven Telefonüberwachung bei Terrorismusverdacht und vor allen Dingen Onlinedurchsuchungen bei Terrorismusverdacht vorzusehen. Zu Recht hat die Föderalismusreform festgelegt, dass der Bund
- und damit das Bundeskriminalamt - ergänzende Zuständigkeiten bekommen soll. Da es sich um eine internationale Bedrohungslage handelt, ist es richtig, in diesem Bereich alles daranzusetzen, so schnell wie möglich diese Kompetenzen zu bekommen, sowohl für präventive Telefonüberwachung als auch für Onlinedurchsuchung. Nur dann macht es übrigens Sinn, das BKA-Gesetz als ergänzende Möglichkeit vorzusehen.
Aber es wird auch deutlich, dass es sich nur um eine ergänzende Kompetenz handelt und dass es notwendig sein wird, ähnliche - wenn es geht, sogar gleichlautende - Kompetenzen in die Polizeigesetze aller Länder zu übertragen. In diesem Zusammenhang ist es richtig, zunächst einmal die Formulierungen des Bundes abzuwarten und diese dann insgesamt in die Polizeigesetze zu übernehmen, um den Terror effektiv zu bekämpfen. Dies ist notwendig. Ich würde mich freuen, wenn die Große Koalition so schnell wie möglich hierzu Beschlüsse fasste. Denn die Bedrohungslage ist so, wie sie hier hinreichend geschildert worden ist.
anzuordnen. Denn die Polizisten sind oftmals Gefahren ausgesetzt, gerade auch wenn sie Drogenabhängige festnehmen müssen und hierbei vielleicht eine Infektion vor sich gehen kann. Dass wir nicht auf die Kooperation der Straftäter angewiesen sind, um durch eine ärztliche Untersuchung Klarheit zu schaffen, haben wir jetzt zum Schutz der Polizeibeamten in das Polizeigesetz aufgenommen. Das ist wichtig, damit die Polizeibeamten in ihrem Dienst geschützt sind und vor allen Dingen, wenn eine Erkrankung vorliegt, sofort behandelt werden können. Es ist gut, dass wir dies zum Schutze der Polizeibeamten regeln.
Ein Letztes will ich zum Direktionszuschnitt sagen. Erst einmal freue ich mich, dass es hier breite Zustimmung zu dieser Änderung gibt. Wer nun die erste Idee gehabt hat, ist, glaube ich, nicht entscheidend, sondern dass wir es regeln. Fest steht, dass es aus polizeifachlicher Sicht keine Notwendigkeit gibt. Die Polizeireform hat sich bewährt. Aber wie der Kollege Bode richtig gesagt hat, haben wir gerade im Bereich Oldenburg, aber auch im Bereich Ostfriesland die Möglichkeit, kooperative Leitstellen einzurichten.
Erst vor wenigen Tagen habe ich in der Wilhelmshavener Zeitung gelesen, dass Sie, Herr Bartling, gesagt haben, das Modell sei gescheitert. Ich kann nur sagen, dass es zwei Jahre nach den Diskussionen schon jetzt so hervorragende Verträge gibt und dass wir die kooperativen Leitstellen dort in naher Zukunft einrichten werden, ist ein hervorragender Erfolg. Ich freue mich, dass es diese Kooperation zwischen den Landräten, zwischen der kommunalen Ebene und der Landesregierung in diesem Punkt gegeben hat und auch weiter geben wird.
Da macht es natürlich Sinn, dass ich bei der Bearbeitung eine Einräumigkeit vorsehe, dass ich hier keine unterschiedlichen Zuständigkeiten habe.
Deshalb nehmen wir hier diese Veränderung vor, ohne dass das negative Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit hat. Das haben alle Fachleute festgestellt. Das haben auch Sie nicht anders gesehen; sonst hätten Sie den Antrag nicht gestellt.
Ich gehe davon aus, dass gerade auch in Ostfriesland die Landräte das, was sie bisher gesagt haben, umsetzen und dass wir zu der kooperativen Leitstelle kommen. Nur dann macht es Sinn, die
Veränderungen vorzunehmen. Ich habe keinen Zweifel, dass das umgesetzt wird. Insofern haben wir mit dem neuen Polizeigesetz eine gute Grundlage für die Polizei geschaffen, aber auch übergreifend für den Bereich des Rettungswesens, des Katastrophenschutzes und des Feuerwehrwesens. Das ist meiner Ansicht nach eine hervorragende Leistung.
Ich darf mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir diesen Gesetzentwurf heute auf den Weg bringen und ihn der Polizei als Grundlage für ihre Arbeit zur Verfügung stellen. Herzlichen Dank.
Die SPD-Fraktion hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich erteile Ihnen, Herr Bartling, drei Minuten.
Die werde ich nicht brauchen. - Meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Bode einen kurzen Hinweis geben. Sie behaupten, wir hätten am Ende durch die Hintertür etwas für die Wesermarsch regeln wollen. Für die Wesermarsch wird überhaupt nichts gesetzlich verändert. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
erläutern. Es gibt Elemente, die wir mittragen. Herr Schünemann hat eines genannt: die Blutuntersuchungen. Das zweite Element ist die regionale Zuordnung, die wir selbst beantragt haben, ein weiteres die Videoüberwachung, wozu wir in der Tat das zurückgezogen haben, was wir ursprünglich eingebracht haben, und das jetzt mittragen. Da aber alles in einem Artikel abgestimmt werden soll, die Gesetzesvorlage insgesamt aber von uns abgelehnt wird, müssen wir auch diesen einen Artikel mit den Gesamtregelungen ablehnen.
Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Biallas zu Wort gemeldet. Herr Biallas, auch Sie haben drei Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte etwas zu dem sagen, was Herr Bartling hier vorgetragen hat.
Erstens. Herr Bartling, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir heute zum ersten Mal überhaupt von der Haltung der SPD zu diesem Gesetzentwurf Kenntnis erhalten haben. Ich darf ja nie sagen, was im Innenausschuss vor sich geht. Aber eines kann ich sagen: Mit Herrn Prof. Lennartz kann man sich, wenn auch konträr, in vernünftiger Weise sachlich auseinandersetzen. Aber was Sie und Ihre Seite angeht, habe ich manchmal den Eindruck, ich könnte mich auch mit einer Litfaßsäule unterhalten.
Zweitens. Herr Bartling, Sie haben hier vorgetragen, der Ministerpräsident habe auf einer Versammlung der GdP - Sie haben sich allerdings gleich in der Weise geschützt, dass Sie gesagt haben, dies habe Ihnen jemand berichtet - in etwa wörtlich vorgetragen, sachliche Gründe interessierten ihn nicht, es gehe ihm darum, die Wahlen zu gewinnen. Dies weise ich mit Entschiedenheit als Unwahrheit zurück. Die Wahlen gewinnt er auch ohne das.
Er gewinnt sie vor allem wegen seiner hervorragenden Leistungsbilanz, aber auch deswegen, weil es solche Menschen wie Sie gibt.
Drittens. Jetzt will ich einmal etwas zu CuxhavenWesermarsch sagen. Herr Bartling, wenn es um Cuxhaven geht - -
(Oh! bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Da versteht er keinen Spaß! - Zuruf von Heiner Bartling [SPD])
- Herr Bartling, jetzt sehen Sie einmal, wie Sie hier stehen. Deswegen mache ich das ja heute einmal.
Sie haben einen Besuch in Cuxhaven gemacht. Ich schlage die Zeitung auf, da steht: Bartling war da. - Da denke ich: Na ja, mal sehen, was da los war. - Ich denke, das kann doch nicht wahr sein: Bartling hat sich ordentlich unterhalten, sachlichfachlich ausgetauscht und am Ende gesagt: Wenn wir denn an die Regierung kommen sollten - dazu habe ich auch gesagt: sehr bescheiden -,
dann werden wir an dem Gebietszuschnitt, an der Einteilung nichts ändern. - Ich habe gedacht, darauf brauchst du nicht zu antworten, lassen wir so. Ich komme wieder - -