Protocol of the Session on September 18, 2003

Der andere Punkt ist: Die Landesregierung spart 40 Millionen Euro im Nahverkehr ein. Eigentlich wollte sie bei der Bezuschussung des Schülerverkehrs 40 Millionen Euro einsparen, musste dann aber feststellen, dass das rechtlich nicht möglich ist. Denn § 45 Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass 50 % der Ausfälle, die durch verbilligte Schülerkarten entstehen, vom Land ersetzt werden müssen. Was macht also der trickreiche Wirtschaftsminister in der Landesregierung? - Er guckt, wo er an anderer Stelle zweckbestimmte Mittel lockermachen kann, zweckentfremdet sie und finanziert damit den Schülerverkehr. So etwas nenne ich eine trickreiche Finanzmanipulation, die hier vorgenommen wird.

(Beifall bei der SPD - Brunhilde Rühl [CDU]: Das machen die anderen Län- der auch! - Jörg Bode [FDP]) : Das ist die Rettung des ÖPNV!)

- Ja, Sie sind der Retter. - Wir werden erstens überprüfen, ob das rechtlich zulässig ist, was hier geschieht. Bei den Regionalisierungsmitteln, die für den ÖPNV eingesetzt werden - insbesondere für Investitionen bei der Busbeschaffung - haben Sie den Ansatz von 28 Millionen auf null gesetzt. Wir werden überprüfen, ob das rechtlich zulässig ist. Zweitens kritisieren wir, dass Sie das machen, denn dies ist eine Entscheidung zulasten der Fläche.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Im Gegenteil!)

Sie behaupten immer, dass Sie in Ihrer Politik ein ausgewogenes Verhältnis von Metropolen, von Oberzentren und Flächen berücksichtigen. Hier zeigt sich, dass das nur ein Lippenbekenntnis ist; denn es sind die kleinen Verkehrsunternehmen, die kleinen Stadtwerke, die Verkehrsbetriebe in der Fläche, die ein Jahr lang auf 28 Millionen Zuschüsse verzichten müssen - z. B. bei der Busbeschaffung. Im Haushalt steht, dass Sie diese Zuschüsse für ein Jahr aussetzen wollen. Ich frage deshalb den Verkehrsminister, ob ab 2005 diese Zuschüsse wieder fließen und damit diese Finanzmanipulation rückgängig gemacht wird. Die weiteren Einzelheiten sind im Ausschuss zu diskutieren.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Hagenah, Sie haben noch eine Restredezeit von zwei Minuten und 17 Sekunden. Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Rühl, Zweckentfremdung ist nicht sparen. Deswegen gehen Ihre Angriffe gegen uns völlig ins Leere. Wir kritisieren nicht das Sparen. Wir sind bei jedem Sparhaushalt dabei. Wir haben in der Vergangenheit - da erinnere ich an die letzte Wahlperiode immer ausgeglichene Haushalte vorgelegt. Da haben wir uns als Oppositionsfraktion durchaus gegenüber der größeren Oppositionsfraktion ausgezeichnet. Ich darf daran einmal erinnern.

Zweckentfremdung ist in diesem Fall das, was ich ausgeführt habe, nämlich dass die Mittel zur Regionalisierung für einen ganz anderen Zweck, nämlich für Investitionen in die Infrastruktur, dem Land gegeben werden und sie hier für eine rechtliche Verpflichtung des Landes eingesetzt werden, nämlich die Schülerbeförderung. Das ist sicherlich nicht Investition in Infrastruktur.

(Hermann Dinkla [CDU]: Bundeslän- der, in denen Sie in der Regierung sit- zen, machen es genauso!)

Frau Rühl, Sie haben sich weiter darauf bezogen, was denn das mit der bisherigen Praxis 50 : 50 bei der Verwendung der GVFG-Mittel sein sollte. Da gab es von der alten Landesregierung das Versprechen, für die zwei Jahre, in denen 15 Millionen aus dem Bereich ÖPNV abgeknapst wurden, diese anschließend wieder zurückzuführen, also ab dem Jahre 2004 die normale 50 : 50-Regelung plus Rückführung der jetzt für zwei Jahre - das war meines Wissens 2002 und 2001 - entnommenen Mittel aus dem ÖPNV, die dort wieder hineinfließen sollten. Das war die bisherige Praxis der Landesregierung vor dieser Regierung.

Jetzt höre ich die Ansage, dass Sie jetzt ein Verhältnis von 60 : 40 beabsichtigen, 60 % Straße, 40 % ÖPNV, und dass die FDP dieses sogar nur als Zwischenschritt sieht, um zu 70 % und 30 % oder wer weiß wohin zu kommen.

An dieser Stelle, Frau Rühl, muss ich Sie allerdings fragen: Sie fordern Freiheit ein. Sie möchten vom Bund mehr Freiheit beim Einsatz der Mittel. Wo würde nach diesen Ansagen diese Freiheit dann landen, wenn sie nicht mehr die Vorgaben des GVFG, nicht mehr die Vorgaben des Regionalisierungsgesetzes haben? Packen Sie dann gleich 90 % in die Straße? Wir müssen uns doch zum Verteidiger des ÖPNV machen, zum Verteidiger der bisherigen Finanzierung des ÖPNV. Wenn Sie auf diese Art und Weise schon mit bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen, wie mag das dann erst sein, wenn man Ihnen den rechtlichen Rahmen freigibt! - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Brunhil- de Rühl [CDU]: Ich habe 60 % ge- sagt, und dabei bleibt es!)

Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Hirche zu Wort gemeldet. Herr Minister!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man höhnisch kichern. Da ist eine SPD, die diese Landesfinanzen so in den Sand gesetzt hat, dass sie sich eigentlich schämen müsste.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Da ist eine grüne Fraktion, deren Vorgängerin zwischen 1990 und 1994 die Grundlage für den Ruin der Landesfinanzen mit gelegt hat.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Beide stellen sich hier hin, wenn konkrete Sparvorschläge gemacht werden, und sagen: An der Stelle geht es nicht, an der geht es nicht, und an der geht es nicht. Am Ende bleibt gar nichts übrig, meine Damen und Herren. Es geht um ein Stückchen mehr intellektuelle Redlichkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielleicht könnten sich die Fachsprecher aus den Fraktionen ein bisschen mehr an die Linie halten, die der Kollege Möhrmann ernsthaft in der allgemeinen Haushaltsdebatte vorgegeben hat, nämlich dass es die Notwendigkeit gibt zu sparen. Man muss dann selbstverständlich über die einzelnen Dinge reden. Das will ich hier auch tun. Aber es geht nicht mehr nach der Methode „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Abenteuerlich ist die Situation der Landesfinanzen. Das muss ich an dieser Stelle sagen. Deswegen muss auch der Bereich öffentlicher Personennahverkehr seinen Teil dazu beitragen, meine Damen und Herren.

Die Landesregierung macht hier einen Vorschlag mit dem Haushalt 2004, der dem entspricht, was andere Landesregierungen längst machen. Das will ich jetzt mal zu der Frage „rechtlich zulässig und sachdienlich“ sagen. Herr Oppermann, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein stellen Sie den Ministerpräsidenten. All diese Länder verfahren seit langem so. In Schleswig-Holstein, Herr Hagenah, sitzen die Grünen mit in der Landesregierung.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Es ist schon ein Ding aus dem Tollhaus, dass Sie hier anfangen, Maßnahmen, die in anderen Bundesländern, rechtlich geprüft, mit voller Zustimmung Ihrer jeweiligen Parteifreunde gemacht werden, uns hier vorzuhalten, als seien sie rechtlich nicht in Ordnung. Die werden das wohl mit der von Ihnen getragenen Bundesregierung abgestimmt haben. Ich halte auch das wieder für ein Stück aus dem Tollhaus, den Eindruck erwecken zu wollen, als sei das sachlich und rechtlich nicht in Ordnung.

Meine Damen und Herren, welche Konsequenz der Bund aus dem in diesen Ländern angeleierten Verhalten am Ende zieht, das wissen wir nicht. Das muss ich auch offen lassen. Aber ich sage Ihnen eines: Es müssen alle Teile ihren Beitrag erbringen. Die Straße macht das, die Schiene macht das, die Wirtschaftsförderung in anderen Bereichen, genauso die ESF-Mittel im Arbeitsbereich. Es geht nicht anders, als dass wir überall kürzen müssen.

Ich bin es leid zu hören „Hier geht es nicht, und da geht es nicht.“ Mir fallen auch nochmal ein paar Moral triefende Begründungen für jeden einzelnen Haushaltsposten ein. Meine Damen und Herren, so kommen wir an dieser Stelle nicht weiter. Das sage ich auch ganz klar zum ÖPNV.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir haben auch mit den Busunternehmern besprochen, dass sie sich im Jahr 2004 darauf einstellen können. Im Übrigen darf ich Ihnen sagen: Wir haben denen sogar dadurch, dass wir 2003 noch Haushaltsreste aus dem Vorjahr mobilisiert haben, die Möglichkeit eröffnet, dass sie im Hinblick auf das, was sie 2004 weniger zur Verfügung haben, in diesem Jahr einige Vorgriffe machen können. Meine Damen und Herren, auch das haben wir gemacht.

Aber ich will, Herr Oppermann, ganz klar auf Ihre Frage antworten. Diese Position wird in der mittelfristigen Finanzplanung auch nicht tabu sein. Wir werden selbstverständlich - ich mache das nicht gerne, aber es ist notwendig auch in der Ehrlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit - überall dort, wo Zuwendungen, Zuschüsse sind, auch in Zukunft kürzen müssen. Es geht nirgendwo mehr nach dem Motto „Das haben wir mal bekommen, darauf haben wir einen Anspruch, das wird so weiter laufen.“ Nein, meine Damen und Herren, dieses Land muss sich darauf einstellen, dass die Schulden

bezahlt werden, die u. a. Rot-Grün durch eine Verdoppelung der Schuldenlast zwischen 1990 und 2003 in diesem Lande aufgehäuft hat. Schulden fressen Arbeitsplätze! Das müssen Sie wissen, das müssen Sie sich zulasten rechnen und nicht uns.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich darf abschließend an dieser Stelle Folgendes sagen. Wir reden ja nicht nur über Kürzungen, sondern auch über Änderungen von Strukturen in diesem Lande. Das hat damit zu tun, dass wir in Gesprächen mit dem Bund dazu kommen wollen, das Personenbeförderungsgesetz zu ändern, um am Ende auch eine Möglichkeit zu haben, den Landkreisen diesen Bereich in einer Art und Weise zu überantworten, dass sie ihn gestalten können, dass sie nicht nur einseitig Lasten bekommen, sondern dass sie wirklich die Möglichkeit erhalten, nach regionaler Differenzierung die Dinge zu betreiben.

Meine Damen und Herren, Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir haben eine zunehmend differenzierte Wirtschaftsstruktur. Das können Sie nicht allein im Bereich ÖPNV machen. Das ist so differenziert, dass sich bestimmte Dinge in Linien und Schiene nicht rechnen. Um zur Arbeit zu kommen, muss der Einzelne seinen Pkw nutzen. Deswegen wird sich der Anteil auch bei den GVFG-Mitteln in Richtung Straße weiter verschieben.

Wir werden in keinem Fall sklavisch an einer Aufteilung von 50 : 50 festhalten, sondern im Gegenteil die Dinge nach dem Bedarf im Lande Niedersachsen weiter entwickeln, wie die Menschen es brauchen und nicht wie Sie sich als Opposition das selber einmal ausgerechnet haben.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 28, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Es wird empfohlen, federführend den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und mitberatend den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit diesem Antrag zu befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides

ist nicht der Fall. Dann haben Sie entsprechend der Empfehlung beschlossen.

Da wir Tagesordnungspunkt 30 schon erledigt haben, rufe ich als unseren heutigen letzten Tagesordnungspunkt auf den

Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Länderparlamente stärken - Mitglieder legitimieren - Zivilgesellschaft einbinden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/376

Zur Einbringung hat sich erteile ich Herrn Prof. Dr. Lennartz das Wort.

Professor Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE) :

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema ist Föderalismusreform, und zwar sind es nicht bereits Vorschläge dafür, wie der Föderalismus in Deutschland zu reformieren ist, sondern es sind erst einmal zwei Verfahrensfragen, die aber auch nicht unwichtig sind. In diesem Landtag - ich nehme an, auch in allen anderen Landtagen - wird von uns, also den Abgeordneten, über die Jahre hinweg immer wieder beklagt, dass der Stellenwert von Landespolitik in den Bundesländern zunehmend geringer wird. Das hat sicherlich zum einen mit der Fortentwicklung der Integration auf europäischer Ebene zu tun, das hat mit dem System der Richtlinien der Europäischen Kommission zu tun, die in nationales Recht zu überführen sind, und das hat zum anderen auch etwas mit dem Einfluss der bundesrechtlichen Regelungen, also des Bundesgesetzgebungsprozesses, zu tun.

Es gibt seit relativ kurzer Zeit parteiübergreifend eine Verständigung darüber, dass man dieses Problem konkret angehen muss. Dementsprechend ist zwischen allen Bundestagsfraktionen verabredet, dass im Oktober, konkret am 17. Oktober, in einer parallelen Debatte einerseits im Bundestag, andererseits im Bundesrat, zu diesen Problemen gesprochen wird und dass zugleich eine Kommission eingesetzt werden soll, die innerhalb eines guten Jahres parteiübergreifend Vorschläge unterbreitet dafür, wie man zu einer Reform des Föderalismus in Deutschland kommen kann, die dazu führt, dass durch eine Entzerrung der Zuständigkeiten im Bereich der konkurrierenden Gesetzge

bung, d. h. beispielsweise des Zusammenspiels zwischen Bundestag und Bundesrat, und eine Entzerrung der Finanzierungsregelungen - Abbau von Mischfinanzierung - eine handlungsfähigere, eine schlagkräftigere Politik in den Ländern und damit auch in den Landtagen möglich ist und dass zugleich auch das System, das für die Öffentlichkeit inzwischen als undurchschaubar gilt, nämlich das System der Beteiligung des Bundesrates in vielen Gesetzgebungsverfahren, klarer sortiert wird.

Weil das ein Thema ist, das meines Erachtens diesen Landtag und uns als Abgeordnete genuin, aus unserem Status heraus, interessieren muss, möchten wir zu den auf der Ebene des Bundestages und mit dem Bundesrat vorabgesprochenen Überlegungen zur Zusammensetzung der Kommission zwei konkrete Vorschläge an die Landesregierung adressieren mit dem Wunsch, dass sie in dieser noch kurzen verbleibenden Zeit tätig wird und konkret für folgende Dinge eintritt.

Vorweg sage ich noch, was in punkto Zusammensetzung der Kommission vorgesehen ist. Die Kommission soll aus 16 stimmberechtigten Vertretern des Bundestages, über die verschiedenen Fraktionen proportional hinweg, und den 16 Mitgliedern des Bundesrates bestehen. Als ständige Gäste sollen vier Vertreter der Bundesregierung, sechs Vertreter der Landtage und drei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände teilnehmen, die über Beratungs- und Antragsrecht verfügen, aber nicht über Stimmrecht. Das ist für unsere Begriffe ein Problem; das reicht uns nicht aus, und ich hoffe, Ihnen auch nicht. Wir schlagen deswegen vor, dass die Landesregierung darauf hinwirken möge, dass jeder Landtag, also jedes Landesparlament, einen stimmberechtigten Vertreter in diese Kommission entsenden kann.

(David McAllister [CDU]: Das ist un- realistisch!)

- Es mag ja sein, dass das unrealistisch ist. Aber erst einmal muss man sich darauf verständigen, was wir wollen. Die zweite Frage ist dann, ob wir das durchsetzen können bzw. ob wir es noch durchsetzen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)