Protocol of the Session on October 18, 2007

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Hartmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie kommen ja heute ganz schön ins Schwimmen, wenn es um die Gleichstellung von Frauen in Niedersachsen geht.

(Widerspruch bei der CDU - Zuruf von der FDP: Was? - Glocke des Präsi- denten)

Frau Ministerin, offensichtlich geht es für Sie bei der Frage der Gleichstellung von Männern und Frauen, die Verfassungsrang hat, um ein Programm zur Stärkung des Ehrenamtes und ein Programm zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, aber nicht darum, die von der Verfassung vorgeschriebene Aufgabe tatsächlich zu erledigen. Das haben wir heute gelernt. Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist sehr aufschlussreich gewesen.

Frau Ministerin, Sie waren ja einmal Dezernentin in einer kommunalen Verwaltung, und Sie sprechen hier immer die Einflussmöglichkeiten gerade auch der Kreistage und der Gemeinderäte an, wenn es um die Gleichstellung von Männern und Frauen geht. Offensichtlich haben Sie aber wenig davon verstanden, welche Einflussmöglichkeiten ehren

amtliche Ratsmitglieder in den Gemeinden eigentlich haben.

(Unruhe bei der CDU - Lothar Koch [CDU]: Frage!)

Ist Ihnen z. B. - erstens - bekannt, dass in der NGO ein Vorschlagsrecht der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten installiert ist, wobei die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder überhaupt keinen Einfluss darauf haben, dieses Vorschlagsrecht auszuhebeln, wenn es z. B. um die Besetzung von Wahlbeamten geht?

Wie viele Frauen in Führungspositionen gibt es seit der Gesetzesänderung in den kommunalen Verwaltungen, und wie hat sich das in den letzten Jahren entwickelt? Wie erfolgreich ist denn die Gesetzesänderung gewesen?

(Heinz Rolfes [CDU]: Das waren vier Fragen! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Gut aufgepasst, Herr Rolfes! Hell- wach!)

Frau Ministerin Ross-Luttmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Hartmann, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen hat Verfassungsrang, und dem ist nichts hinzuzufügen. Dass dieser Verfassungsrang von eminent wichtiger Bedeutung ist, darüber sind wir uns hier in diesem Haus sicherlich alle einig.

Sie sprechen die Ratsmitglieder an. Meine Damen und Herren, die Ratsmitglieder sind von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Ratsmitglieder entscheiden. Es gibt ganz klare Definitionen im Kommunalverfassungsrecht. Wir haben in den Kommunen Hauptverwaltungsbeamte, wir haben den Verwaltungsausschuss und in den Städten und Gemeinden den Rat; in den Kreisen haben wir den Kreisausschuss, den Kreistag und den Landrat. Allen ist nach der Kommunalverfassung eine entsprechende Aufgabenstellung zugewiesen.

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Groskurt.

Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie haben zu etlichen Fragen immer wieder auf die Berichtspflicht der Kommunen und darauf verwiesen, dass die Berichte ab April 2008 vorliegen sollen. Es ist zwar für mich unvorstellbar, dass Sie im April 2008 noch die Landesregierung stellen,

(Lachen bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Wieder stellen!)

aber trotzdem meine Frage.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Sie haben gesagt, auf der Grundlage dieser Berichte werde dann diskutiert. Wo ist denn da für Sie die Schmerzgrenze? Ab wann wären Sie bereit - das ist ja vielleicht für die Öffentlichkeit interessant -, Gleichstellungsbeauftragte wieder verpflichtend einzuführen? Liegt die Schmerzgrenze bei 55, wie sie jetzt besteht, oder wo liegt sie bei Ihnen? Es wäre interessant, das zu wissen.

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann! - Auf der Rednerliste stehen noch Frau Dr. Andretta und Frau Rübke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Groskurt, wir müssen zwei Dinge voneinander trennen. Das eine ist, dass wir in das Gesetz eine Berichtspflicht des Hauptverwaltungsbeamten eingeführt haben. Dieser Pflicht des Hauptverwaltungsbeamten zur Berichterstattung an den Rat ist zu folgen. Dann ist im Rat oder im Kreistag darüber zu debattieren. Genau dorthin gehört es auch. Wenn eine Gleichstellungsbeauftragte vom Rat bestellt worden ist, hat sich der Rat darum zu kümmern, welche Bilanz ihrer Arbeit die Gleichstellungsbeauftragte zu ziehen hat.

Wenn wir zusätzlich auch noch den Hauptverwaltungsbeamten mit in die Pflicht nehmen und ihm aufgeben, ebenfalls zu berichten, dann bedeutet das, dass auch er sich in seiner Eigenschaft als Hauptverwaltungsbeamter darum zu kümmern hat.

Das ist die eine Schiene. Das ist der Weg, der im Moment in den Kommunen beschritten wird. Hier haben die Hauptverwaltungsbeamten angemessene Zeit.

Der zweite Weg ist, dass wir gesagt haben, wir wollen nach dem 30. April 2008 gucken, was sich denn in den einzelnen Kommunen getan hat. Das werden wir tun.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wie denn?)

Ich werde deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht spekulativ über das eine oder andere reden, weil es mir nämlich im Ergebnis darauf ankommt, wie die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gewesen ist. Mir geht es darum, welche Erfolge die Gleichstellungsbeauftragten zu verzeichnen haben. Das ist für mich das allein entscheidende Thema. Darum wird es mir nach dem 30. April auch gehen. Dann werden wir unsere Kommunen um entsprechende Stellungnahme bitten.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Dr. Andretta.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass der Verfassungsauftrag der Gleichstellung uns alle angeht und dass jeder auf seinem Platz dafür zu sorgen hat, dass er umgesetzt wird. Ich höre auch aus der CDU-Fraktion „sehr richtig“. Was haben Sie, Frau Ministerin, denn auf Ihrem Platz unternommen, als im Niedersächsischen Hochschulgesetz die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten beschnitten worden sind und die Landeskonferenz der Hochschulfrauenbeauftragten aus dem Gesetz geflogen ist?

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

(Jörg Bode [FDP]: Ist das nicht eine Ausweitung des Tagesordnungspunk- tes, Herr Präsident?)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dort gilt es, die Eigenverantwortung zu stärken, die Autonomie der Hochschulen zu erhalten und weiter voranzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass gemeinsam mit den dort handelnden Akteuren dem Verfassungsrang entsprechend Geltung verschafft wird.

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Rübke.

Frau Ministerin, Sie sind uns noch die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wie sich seit der Änderung des Gesetzes der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den Kommunalverwaltungen erhöht hat.

(Zustimmung bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Kennen Sie die Zeiten von Wahlbeamten? Wie viele sind in der letzten Zeit ausgetauscht worden?)

Frau Ministerin!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In vielen, in fast allen Kommunen gibt es Frauenpläne, in denen es darum geht, die Frauen zu fördern und dazu zu motivieren, sich auf Führungspositionen zu bewerben. Aber bei jeder Stelle, die ausgeschrieben worden ist, sind für mich Leistung, Eignung und Befähigung wichtig. Dementsprechend müssen für mich alle Stellen besetzt werden.

(Zustimmung von Heidemarie Mund- los [CDU] und Silke Weyberg [CDU])

Wie die Führungspositionen in den einzelnen Kommunen besetzt sind, werden Sie selbst sicherlich am besten wissen. Wenn Sie sich die Führungspositionen in meinem Ministerium anschauen, dann werden Sie unschwer feststellen können, dass neben der Ministerin, die weiblich ist, auch

die Staatssekretärin eine Frau ist. Zwei von unseren sechs Abteilungsleiterposten sind ebenfalls mit Frauen besetzt. Sie sehen, dass wir in unserem Ministerium, in dem wir entschieden für die Belange der Frauen eintreten, Frauenpolitik machen und dass wir sehr viele weibliche Führungskräfte haben.

(Beifall bei der CDU)

Ihre zweite Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Hemme.

Frau Ministerin, Sie haben eben davon gesprochen, dass die Hauptverwaltungsbeamten zum Ende des Jahres eine Berichtspflicht haben und dass zum 20. April des nächsten Jahres die Landesregierung, die dann an der Regierung ist, nämlich die SPD-Regierung, gegenüber dem Parlament eine Berichtspflicht haben wird.

(Heinz Rolfes [CDU]: Mein Gott! Was soll das?)

Sie haben in dem Zusammenhang davon gesprochen, dass Sie nachschauen werden, welche Erfolge in den einzelnen Gemeinden erzielt worden sind. Wie definieren Sie „Erfolg“? Denn wenn Sie Erfolge kontrollieren wollen, dann müssen Sie auch eine Vorstellung davon haben. Welche Messlatte setzen Sie an, und welche Kriterien werden dafür angerechnet?

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ross-Luttmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hemme, wer am 30. April die Regierung stellen wird, bleibt abzuwarten. Hier hat nämlich nicht der Landtag, sondern hier haben die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidung.