wenn ich hier höre, in welchem Stadium der Diskussion über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wir uns befinden. Ich habe das Gefühl, dass dieses Thema noch gar nicht Gegenstand der Verfassung ist. So argumentieren Sie
hier. Auf eine entsprechende Frage meiner Kollegin Hemme musste die Ministerin hier ablesen, was unter Gleichberechtigung außer Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verstehen ist. Ablesen musste die zuständige Ministerin das! Es ist wirklich eine Zumutung, in welcher Art und Weise Sie hier über Gleichberechtigung reden.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Wir haben hier heute mehrfach gehört - deshalb meine Frage -, dass dieses Grundrecht, das nicht erst Akzeptanz finden, sondern umgehend eingelöst werden muss, mit dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden sowie dem Haushaltsrecht der Gemeinden und des Landes gleichgestellt und außerdem unter den Haushaltsvorbehalt gestellt wird. Deshalb meine Frage: Welche Grundrechte wollen Sie eigentlich noch der Ehrenamtlichkeit preisgeben?
- Meine Damen und Herren, wenn jetzt nicht gleich Ruhe einkehrt, unterbreche ich die Sitzung für eine halbe Stunde. - Das Wort hat Frau Ministerin RossLuttmann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Heiligenstadt, nach Ihrem Wortbeitrag habe ich ein bisschen das Gefühl, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es geht.
Sie haben mir hier vorgeworfen, dass ich einen Text abgelesen habe. Dazu will ich Ihnen Folgendes sagen: Ich habe einen Gesetzestext vorgelesen. Ich möchte mir von Ihnen im Nachhinein nämlich nicht vorhalten lassen, dass ich ein Wort unterschlagen habe.
Wie gut man der Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern herzustellen, nachkommt, hängt nicht davon ab, ob man einen Gesetzestext auswendig zitieren kann oder nicht, sondern einzig und allein davon, dass man versteht, was der Verfassungsauftrag tatsächlich bedeutet.
Unser Gesetzestext geht über die im Katalog genannten Aufgaben sogar noch deutlich hinaus. Wir geben nämlich jedem Rat die Möglichkeit, den Gleichstellungsbeauftragten über die im Gesetzestext formulierten Aufgaben hinaus auch zusätzliche Aufgaben zu übertragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Auftrag des Artikels 3 der Niedersächsischen Verfassung richtet sich mitnichten allein an unsere Gleichstellungsbeauftragten. Unsere Gleichstellungsbeauftragten sind aber unser Sprachrohr. Sie sind Sprachrohr, um die Gleichberechtigung nach vorn zu bringen. Nichtsdestoweniger richtet sich dieser Gleichstellungsauftrag letzten Endes aber an uns alle. An uns alle!
Er ist an uns alle gerichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzubringen. Ich würde Ihnen recht geben, wenn Sie sagen würden: Wir haben die Gleichberechtigung noch nicht in allen Punkten erreicht. - Nein, das haben wir nicht. Wir müssen weiter daran arbeiten. Wir alle! Jeder auf seinem Platz und nicht nur unsere Gleichstellungsbeauftragen. Auch wir im Landtag sollten uns einmal mit der Gleichstellungspolitik des Landes auseinandersetzen, auch um zu sehen, was wir in diesem Bereich schon alles getan haben.
len, und zwar - das ist meine feste Überzeugung - auch unter dem Gesichtspunkt Haushalt. In unserer Verfassung stehen völlig zu Recht viele Dinge. Ich nenne z. B. die Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 des Grundgesetzes. Wenn wir Gesetze erarbeiten, müssen wir den Handlungsspielraum für unsere Kommunen so weit wie möglich fassen. Wenn wir aber die Gefahr sehen, dass das eine oder andere nicht richtig laufen wird, müssen wir aber auch Einschränkungen vorsehen. Deshalb steht in der NGO, in der NLO und im Regionsgesetz, dass eine Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen ist.
Meine Damen und Herren, wir müssten mindestens 55 hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte haben. Wir haben aber noch viel mehr. Das zeigt doch, dass unsere Kommunen sie einsetzen. Frau Heiligenstadt, auch wenn Sie es nicht hören wollen, so muss ich Ihnen dies trotzdem noch einmal sagen, damit Sie, wenn Sie nach draußen gehen und Frauenpolitik betreiben - - -
(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Nein, Sie haben es nicht verstanden! - Weitere Zurufe - Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, ich möchte an eines erinnern: Bei Dringlichen Anfragen wird eine Frage gestellt, kurz und bündig, und die wird von der Landesregierung beantwortet. Es gibt aber keine Debatte.
Frau Ministerin, ich bitte, dass Sie die Frage, die gestellt worden ist, beantworten und dass wir hier keine Debatte führen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle festhalten - um Ihre Frage zu beantworten -: Unsere Gleichstellungsbeauftragten leisten hervorragende Arbeit.
- Meine Damen und Herren, ich greife jetzt wirklich durch. Wenn diese Missfallensbekundungen, wenn jemandem das Wort erteilt wird, nicht aufhören, gibt es einen Ordnungsruf! - Herr Klein, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Erklärung der Delegiertenversammlung des Frauenrats, dem Vertreterinnen aller Parteien angehören, in Bad Bederkesa im Landkreis Cuxhaven vom 17. April 2007 wird massiv Klage über die unzureichende Ausstattung, über die Überforderung, ja - so möchte ich fast formulieren - über die Ausbeutung der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis geführt. Da heißt es u. a.: Gegen diese jetzigen Gegebenheiten bringen wir unseren Protest zum Ausdruck und fordern die gewählten Vertreterinnen in den entsprechenden Gremien auf, darauf hinzuwirken, dass finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die wichtigen Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten entsprechend zu entlohnen. - In Bezug auf die unzureichende Ausstattung im Landkreis heißt es: Gegen diese jetzigen Gegebenheiten bringen wir unseren Protest zum Ausdruck und fordern die gewählten Vertreterinnen im Kreistag auf, die Stelle aufzustocken. Ziel ist eine volle Stelle, die verwaltungsmäßig entsprechend unterstützt wird.
(Astrid Vockert [CDU]: Das ist Kom- munalpolitik, Herr Klein! Wo sind wir denn hier? - Gegenruf von Hans- Jürgen Klein [GRÜNE]: Wir reden über die Auswirkungen der Landes- gesetzgebung auf die Kommunen!)
- Meine Damen und Herren, dieses Thema kann man nur ganz ruhig und besonnen behandeln. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Erklärung war mir bis eben nicht bekannt. Aber nach dem Verlesen ist sehr deutlich geworden, dass es eine kommunale Aufgabe ist, und der Frauenrat fordert ja ausdrücklich den Kreistag auf, tätig zu werden.
- Nein. - Deshalb ist die Angelegenheit beim Kreistag genau richtig angesiedelt, und man wird sich dort sicherlich damit auseinandersetzen.