Protocol of the Session on December 6, 2006

Ich komme zum letzten Satz. - Niemand kann erklären, was die Rundfunkgebühren in diesem Gesetz zu suchen haben. Vielleicht war es Ihnen ja

lieber, ohne Aufsehen zumindest in einem Punkt der Forderung nach Widerspruchsrecht nachzukommen, während Sie es in anderen Bereichen abschmettern. Das ist ein Beispiel für die zeitweise dubiose Verfahrensweise der Landesregierung, der Regierungsfraktionen bei Gesetzgebungsverfahren.

(Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Frau Steiner, das war eben Ihr letzter Satz!

Kurzum: Wir haben diesen Gesetzentwurf, bis auf Artikel 4, abgelehnt. Die Begründung habe ich gegeben. Von Bürokratieabbau und Transparenz - Etiketten, mit denen sich die Landesregierung immer gerne schmückt - kann bei diesem Gesetzentwurf nicht die Rede sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Behr und Herr Dürr haben auf ihre Wortmeldungen verzichtet. Ich möchte mich noch einmal entschuldigen. Es tut mir leid.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots, Gesamtschulen zu errichten - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drs. 15/3201 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/3359

(Unruhe - Zuruf von der CDU: Jetzt kommt TOP 7!)

- Das ist hier nicht notiert. Es tut mir furchtbar leid. Diese Informationen liegen mir nicht vor. Mir ist das so vorgelegt worden. Ich konnte das nicht wissen. Ich habe gerade gehört, dass die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 9 später beraten werden sollen.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3120 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3373

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Der federführende Ausschuss hatte für diesen Beratungsgegenstand eine schriftliche Berichterstattung vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen jedoch darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt und daher der Bericht mündlich erstattet werden soll. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass so verfahren wird.

Berichterstatterin ist Frau Jahns.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde Ihnen den mündlichen Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vortragen. Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt in der Drucksache 3373 einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie für Haushalt und Finanzen haben sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält zwei Schwerpunkte: Zum einen soll die bisherige Unterscheidung in die Gruppen der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter in Anlehnung an die Änderung im Tarifrecht aufgehoben werden. Zum anderen soll das Nichteinigungsverfahren in den Kommunen im Hinblick auf die besonderen kommunalen Bedürfnisse neu geregelt und dabei vor allem vereinfacht werden. Beides fand einhellige Zustimmung im Ausschuss.

Die vorgeschlagenen Änderungen dienen im Wesentlichen der Klarstellung des beabsichtigten Verfahrens. Die Einzelheiten können Sie dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht entnehmen.

Damit möchte ich meinen Bericht beenden und bitte darum, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses zu beschließen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Jahns. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.

Ich habe eben erfahren, dass Frau Helmhold zum Tagesordnungspunkt 4 das Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklären wollte. Ich erteile ihr das Wort.

(Bernd Althusmann [CDU]: Was ist denn hier los? - Hans-Christian Biallas [CDU]: Das ist ja eigentlich bei jedem Tagesordnungspunkt passiert!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich melde mich nach § 85 unserer Geschäftsordnung, Protokollierung und Begründung einer Stimmabgabe, zu Wort. Wir haben uns bei Tagesordnungspunkt 4 zu Artikel 4 als Fraktion der Stimme enthalten. Der Zusammenfassung der Präsidentin war nur zu entnehmen, dass sich die SPD-Fraktion enthalten habe. Deswegen bitte ich um Berichtigung im Protokoll: Zu diesem Punkt hat sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Helmhold. - Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/3000 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3376

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Der federführende Ausschuss hatte für diesen Beratungsgegenstand eine schriftliche Berichterstattung vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen jedoch einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt und daher der Bericht mündlich erstattet werden soll. - Ich stelle fest: Das Haus ist damit einverstanden, dass wir so verfahren.

Berichterstatterin ist Frau Leuschner von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich werde es aus Zeitgründen sehr kurz halten; insofern verweise ich auf den umfangreichen schriftlichen Bericht.

Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf mit einigen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPDFraktion gestimmt, während sich das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stimme enthalten hat. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat ebenso abgestimmt; im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich auch die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion der Stimme enthalten.

Im Namen des federführenden Ausschusses, des Innenausschusses, bitte ich um Ihre Zustimmung

zur Beschlussempfehlung. - Den Rest des mündlichen Berichtes gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 17. Oktober 2006 eine Verbandsanhörung durchgeführt. Die Beschlussempfehlung greift einige Anregungen aus der Anhörung auf.

Außerdem wurde am 22. November 2006 Professor Dr. Jörn Ipsen als juristischer Sachverständiger zu der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgeworfenen Frage angehört, ob die Regelungsdichte des Kommunalabgabenrechts auf Landesebene erheblich verringert werden kann. Die Sachverständigenanhörung hat ergeben, dass eine durchgreifende Verringerung der landesrechtlichen Vorgaben zum Kommunalabgabenrecht nicht empfohlen werden kann, weil aus Rechtsgründen für die kommunalen Abgabensatzungen landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen erforderlich sind, die zudem hinreichend bestimmt gefasst sein müssen. Vor diesem Hintergrund und auch bei einem Vergleich mit der Steuergesetzgebung des Bundes hält die Ausschussmehrheit das geltende niedersächsische Kommunalabgabenrecht mit seinen neun Paragrafen zu den einzelnen Abgabenarten und insgesamt - einschließlich des Verfahrensrechts - zwanzig Vorschriften nicht für überreguliert.

Auf die Änderungsempfehlungen des Ausschusses möchte ich hier nicht im Einzelnen eingehen; darüber gibt der Ihnen bereits vorliegende schriftliche Bericht Auskunft. Dabei geht es vielfach um redaktionelle Detailarbeiten, aber auch um eine inhaltliche Abstimmung verwandter Vorschriften aufeinander. So sollen beispielsweise die in zwei verschiedenen Gesetzen geregelten Kurbeitragsregelungen für die Gemeinden und für das Land sachlich stärker einander angeglichen werden.

Grundlegende Bedeutung für alle Abgaben hat der Vorschlag, künftig in § 2 des Kommunalabgabengesetzes eine Toleranzgrenze für die Abgabenkalkulation festzulegen, die in diesem Bereich für eine größere Rechtsbeständigkeit der kommunalen Satzungen sorgen soll. Die eingehende Erörterung der rechtlichen und rechtspolitischen Aspekte einer solchen Regelung - auch im mitberatenden Rechtsausschuss - hat zu einem Formulierungsvorschlag geführt, der den bisher in der Rechtsprechung erörterten Bedenken gegen eine solche

Heilungsmöglichkeit Rechnung trägt. Hervorzuheben ist, dass die Kommunen auf diese Weise kein höheres Abgabenaufkommen erzielen, denn durch Kalkulationsfehler entstandene Überzahlungen sollen - auch wenn sie nicht zur Aufhebung des Abgabenbescheids führen - weiterhin ausgeglichen werden.

Zwei wesentliche Änderungen betreffen die Samtgemeinden. Zum einen soll in § 9 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes die Ermächtigung für die Samtgemeinden zur Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen an die geänderte allgemeine Vorschrift des § 72 der Gemeindeordnung angepasst werden, indem die Übertragung der Aufgabe durch einzelne Mitgliedsgemeinden auch im Abgabenrecht berücksichtigt wird. Praktisch noch wichtiger ist in Artikel 4/1 Nr. 1 die Ergänzung der Gemeindeordnung um die Klarstellung, dass die Übertragung einer Aufgabe insoweit auch die Satzungsgewalt mit übergehen lässt. Damit soll einer Rechtsunsicherheit entgegengewirkt werden, die sich aus einer neueren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg ergeben hat.

Schließlich wird im selben Artikel 4/1 unter Nr. 2 auch vorgeschlagen, die frühere Rechtslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wiederherzustellen und den Gemeinden die Erhebung dieser Abgabe freizustellen. Auch in diesem Punkt greift der Ausschuss Erkenntnisse aus der Anhörung auf.