Schließlich wird im selben Artikel 4/1 unter Nr. 2 auch vorgeschlagen, die frühere Rechtslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wiederherzustellen und den Gemeinden die Erhebung dieser Abgabe freizustellen. Auch in diesem Punkt greift der Ausschuss Erkenntnisse aus der Anhörung auf.
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.
Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.
Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dies wurde ohne Gegenstimmen und Stimmenthaltungen beschlossen.
Artikel 4/1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.
Artikel 7. - Änderungsempfehlung des Ausschusses: Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.
Alle anderen Tagesordnungspunkte, deren Beratung vor der Mittagspause vorgesehen war, sind auf den Nachmittag oder Abend verschoben worden. Wir gehen jetzt in die Mittagspause.
Ich möchte Sie für mein Verhalten noch einmal um Entschuldigung bitten. Was Sie nicht wissen können, ist, dass meine hochschwangere Tochter eben aus der Klinik angerufen hat; sie erwartet jeden Moment ihr Kind.
Bevor ich vereinbarungsgemäß die Punkte 10 bis 15 zusammen aufrufe, erteile ich dem Kollegen Bachmann das Wort, der sich zu einer persönlichen Erklärung gemeldet hat. Sie haben das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Uwe Schünemann hat heute Morgen in der Aktuellen Stunde ausweislich des vorläufigen Protokolls an die Adresse der Rednerinnen und Redner der Oppositionsfraktionen, nämlich zu Frau Langhans und zu mir, pauschal gesagt:
Mich betreffend hat er in seiner Rede ausgeführt, dass Herr Dr. Weber, den ich zitiert habe, erklärt habe, der Bleiberechtskompromiss sei genau der richtige Schritt, und diese Vereinbarung werde in der Öffentlichkeit seitens der Kirche nicht verurteilt. Als Vorwurf an mich sagte er:
Meine Damen und Herren, ich zitiere aus der Stellungnahme von Landesbischof Dr. Weber, nachzulesen auf der Homepage der Evangelischlutherischen Landeskirche in Braunschweig, also aus der Stellungnahme, die nach Auffassung des Innenministers nie abgegeben wurde: „Landesbischof Dr. Weber hat die Einigung der Innenminister zum Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge“ kritisiert. Und weiter:
„Er sei enttäuscht, dass sich der Kompromiss der Großen Koalition nicht habe durchsetzen können... Die Regelung, dass Flüchtlinge erst einen festen Job nachweisen müssten, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, werde dem menschlichen Dilemma der Betroffenen nicht gerecht, kritisierte Weber. Nur wem vorher ein Bleiberecht zustehe, habe eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt.
Außerdem fördere die Entscheidung der Innenminister nicht in ausreichendem Maß die Integration in Deutschland. Die Sorge vieler Flüchtlinge vor Abschiebung bleibe weiter bestehen. Der Landesbischof gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass eine bundeseinheitliche Gesetzgebung die ursprünglichen Pläne der Großen Koalition umsetzen kann.“
Nichts anderes habe ich zitiert. Das hat der Bischof öffentlich erklärt. Der Innenminister bestreitet das.
Ich werde auch in Zukunft hier im Landtag weiterhin kritische Stimmen zitieren und mir das nicht vom Innenminister verbieten lassen.
Die gleiche Aussage hat Frau Oberkirchenrätin Böttger wenige Tage später bei einer Anhörung in unserer Fraktion getroffen. Das Katholische Büro und der Caritasverband haben die gleiche Position bezogen. Das war Bestandteil meiner Rede, und das steht so im Entschließungsantrag. Die Vorwürfe von Herrn Schünemann
weise ich als unzutreffend zurück. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe mich hier ordnungsgemäß verhalten und ordnungsgemäß zitiert. - Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007 - HG 2007 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3100 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/3340 bis 15/3355 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3362 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Der Haushalt des Landes muss „niedersachsengerechter“ werden Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3395
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3140 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3377
Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: Steuermehreinnahmen der Jahre 2006 und 2007 durch Nachtragshaushalt und Ergänzungsvorlage berücksichtigen - Budgetrecht des Parlaments nicht missachten Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3302 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/3378
Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Programm für ein familien- und kinderfreundliches Niedersachsen - Bildungsund Betreuungsangebote der Kindertagesstätten ausbauen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2920 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses Drs. 15/3330
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Sportstätten jetzt sanieren - Für ein 100Millionen-Euro-Sportstättensanierungsprogramm 2007 bis 2016 - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3262 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3379
Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Vorrang für Bildung, Verschuldung begrenzen und Klima verbessern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3363
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2007 - Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe den mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Beratungen über das Haushaltsgesetz 2007 und über das Haushaltsbegleitgesetz ab. Es ist üblich, dass dieser Bericht des Ausschussvorsitzenden den Versuch unternimmt, dreimonatige Beratungen in zehn Minuten zusammenzufassen. Das wird nicht gelingen. Deshalb sage ich gleich vorweg, dass ein großer Teil des Berichtes, der vorbereitet worden ist, zu Protokoll gegeben wird.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Beratungen im Jahre 2006 insbesondere dadurch geprägt waren, dass sich während der laufenden Beratungen einige Rahmendaten für den Haushaltsplan und für das Haushaltsbegleitgesetz massiv geändert haben. Insbesondere weise ich darauf hin, dass nach der Neubildung der Bundesregierung und mit der Anhebung der Mehrwertsteuer erhebliche Mehreinnahmen auf die öffentlichen Haushalte zukommen. Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen hat im Laufe des Beratungsverfahrens dazu geführt, dass wir zeitgleich einen Nachtragshaushalt beraten haben. Hinzugekommen ist die Steuerschätzung vom November, was zu alternativen Beurteilungen der Möglichkeiten im Umgang mit der Nettokreditaufnahme geführt hat. Letztlich müssen die steuerpolitischen Beschlüsse des Bundes bezüglich der Entwicklung der Haushalte von Land und Kommunen in Niedersachsen einbezogen werden.
von ausgehe, dass diese im Zentrum der folgenden Debatte stehen werden. Wichtig ist, dass sich der Ausschuss auch dieses Mal darauf verständigt hat, dass die gesamte Beratung und die Abstimmungen auf drei Listen basieren, die wir zur Grundlage der Diskussion im Haushaltsausschuss erklärt haben. Dabei handelt es sich zum einen um die sogenannte politische Liste, die von den Mehrheitsfraktionen vorgelegt worden ist. Hierbei geht es um Änderungsvorschläge in Bezug auf den Regierungsentwurf. Daneben haben wir eine sogenannte technische Liste umfänglich und in Bezug auf das Zahlenwerk kleinteilig beraten, in die aufgenommen wird, welche Veränderungen sich im Laufe des Halbjahres ergeben haben. Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen mit einem Stellenhebungsmodell einverstanden erklärt, das in vielen Bereichen der Landesverwaltung Beförderungsmöglichkeiten schafft.