Herr Möhrmann, Sie wissen doch ganz genau, dass wir im Kabinett noch in dem Stadium der Meinungsbildung sind und dass Sie dazu von mir jetzt noch keine Antwort im Detail bekommen werden. Sie werden das nach Vorlage des Haushaltsplanentwurfes 2004 bekommen.
- Nein, im Meinungsbildungsprozess des Kabinetts sind wir dem Parlament nicht auskunftspflichtig. Nein, das sind wir nicht. Ich habe mich sehr wohl rechtlich informiert. Der Landtag hat selbstverständlich das Recht, informiert zu werden, wenn der Meinungsbildungsprozess im Kabinett abgeschlossen ist und das Kabinett einen Entschluss gefasst hat. Dann legen wir Ihnen das vor, und anschließend können wir das gemeinsam diskutieren.
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Frage der Jugendhilfe zurückkommen. Ich habe mich offenbar nicht deutlich genug ausgedrückt. Mir ging es nicht darum, dass die Antragstellungen vereinfacht werden sollen oder dass für die Behandlung der Anträge bzw. für die Inanspruchnahme der Hilfen ein Entgelt entrichtet werden soll. Mir ging es um Folgendes: Wir stellen doch fest, dass offenbar die Zahl der Jugendlichen, die Jugendhilfe in Anspruch nehmen müssen, steigt.
- Die kommt gleich. - Dadurch entstehen die Kosten. Meine Frage ist: Mit welchem Konzept wollen Sie verhindern, dass die Zahl der Jugendlichen, die Jugendhilfe in Anspruch nehmen müssen, ständig weiter wächst?
Der erste Punkt ist effiziente Prävention. Aber der zweite und wichtigere Punkt ist eine richtige Wirtschaftspolitik in Berlin.
Frau Ministerin, der Kollege Möhrmann hat zu Ihren Gunsten unterstellt, dass Sie uns Ihr Konzept noch nicht verraten wollen. Kann man Ihre Aussage nicht auch so verstehen, dass Sie, wenn Sie sich hinter der bevorstehenden Klausursitzung der Landesregierung verstecken, abwarten, was Ihnen Ministerpräsident und Finanzminister diktieren werden? Vielleicht erklären Sie einmal, ob Sie nun tatsächlich ein Konzept haben.
Sie haben – das ist meine zweite Frage – gesagt, Sie hätten sich rechtlich beraten lassen mit dem Ergebnis, dass Sie uns während dieses Meinungsbildungsprozesses nichts sagen müssten. Ich frage mich, warum Sie das Parlament derart missachten, dass Sie vor der Presse mehr sagen als hier.
Herr Bachmann, auf der Tribüne sitzen die Pressevertreter, die auch an der PK teilgenommen haben. Sie werden ganz genau überprüfen können, dass ich heute genau das Gleiche sage, was ich während der PK gesagt habe. Ich habe damals geantwortet „Keine konkreten Zahlen zu den Details“, obwohl die Pressevertreter mindestens genauso viel gefragt haben wie Sie.
Es muss das Recht eines Kabinetts bleiben, im Gesamtzusammenhang zu entscheiden. Ich kann Ihnen ganz zuversichtlich sagen: Ich weiß sehr wohl, wo ich meine Pflöcke einschlage.
Sie haben gelernt, dass man maximal mit 50 Millionen in Ihren Haushalt eingreifen könnte. Da Sie Ressortministerin sind und Ressortverantwortung tragen,
bitte ich Sie, einmal fünf oder sechs konkrete Punkte zu nennen, die nicht unter das Diktat des Rotstiftes fallen, wenn Sie die Einsparsumme von 50 Millionen auf 150 Millionen erhöhen müssen. Das ist Ihre Ressortverpflichtung, die Sie auch gegenüber dem Landtag wahrnehmen müssen. Die Antwort auf diese konkreten Fragen kurz zu skizzieren, müsste Ihnen möglich sein.
(Beifall bei der SPD – Ursula Körtner [CDU]: Man vergisst leicht, dass er früher Finanzminister war!)
In einem Punkt können Sie aber sicher sein: Die Krankenhausinvestitionen werden wir so umsetzen, wie wir sie angekündigt haben. Das ist etwas, was wir im Vorfeld angekündigt haben und nun auch konsequent umsetzen.
Frau Ministerin, ich hoffe, die Antwort auf meine Frage gehört mit in den Meinungsbildungsprozess des Kabinetts. Dies vorweggeschickt, stelle ich Ihnen folgende Frage: Im Jahre 1980 hat die Niedersächsische Landesregierung ein Projekt ins Leben gerufen, das sich „Uelzener Modell“ nennt. Es ist verständlich, dass ich dazu eine Frage habe. Sie wollen – das entnehme ich jedenfalls Zeitungsmeldungen – in diesem Bereich 300 000 Euro einsparen. Es geht hierbei um den Bereich der
ambulanten sozialpädagogischen Betreuung jugendlicher Straftäter. Ein Tag Haft für jugendliche Straftäter kostet etwa 100 Euro, während sich die Kosten bei einem Tag „Uelzener Modell“, eingeführt von einer CDU-geführten Landesregierung, auf etwa 4 Euro belaufen. Etwa 40 Einrichtungen im Lande droht das Aus. Darauf hätte ich gern von Ihnen eine Antwort.
Wir stellen diese Maßnahmen auf den Prüfstand. Ich bin der Überzeugung, dass wir sie sinnvoll weiterführen und auch weiterführen müssen. Mit meiner Kollegin Heister-Neumann befinde ich mich in sehr konstruktiven Gesprächen. Was das Thema 1980, das hier öfter durch den Raum geistert, angeht, bin ich doch etwas erstaunt. Damals ist eine Landesregierung richtig und gut am Werke gewesen. Aber das war die Generation der Großeltern meiner Kinder. Wir sind jetzt in der Gegenwart und bei der Zukunftsplanung angekommen. Es geht nicht mehr um die Bewältigung der Vergangenheit von vor 13, 15 oder 25 Jahren.
(Beifall bei der CDU – Wolfgang Wulf [SPD]: Das ist so schlecht! – Zuruf von der CDU: Die Zeit ist wei- tergegangen! Das haben die noch nicht erkannt!)
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu der von Ihnen bereits sehr häufig kritisierten angeblich blind mitfinanzierten Sozialbürokratie. In welchen Verbänden und in welchen Verwaltungen ist nach Ihrer Meinung in der Vergangenheit Sozialbürokratie blind finanziert worden und daher jetzt überflüssig?
Ein klassisches Beispiel für Sozialbürokratie war das alte Landespflegegesetz, das wir jetzt entbürokratisieren. Dass man verschiedene bürokratische Linien eingezogen hat, sodass die Antragsteller vier verschiedene Stellen anschreiben mussten, um
ihre Anträge durchzubekommen, war Sozialbürokratie, die behindert, die Zeit wegnimmt und unendlich viel Verwaltungskraft bindet. Wir haben gesagt: entbürokratisieren, eine Verwaltungsebene raus! Zusammen mit den Kommunen tragen wir dem Grundsatz Rechnung: Das Geld folgt der Aufgabe. Dies ist ein typisches Beispiel für Sozialbürokratie, die abgebaut werden kann.
Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass es bestimmte Personenkreise gibt, von denen man verlangen könne, dass sie im sozialen Bereich selbst Anteile mittragen. Können Sie uns sagen, in welchen Politikbereichen – z. B. in der Schulpolitik – Sie eine Grenze ziehen würde, was die Möglichkeit des Erhebens von Beiträgen von Besserverdienenden angeht?
Die Frage ist schon mehrfach beantwortet worden. Das ist abhängig von Einkommen und Vermögen. Wer Einkommen und Vermögen hat, kann seinen Beitrag leisten. Das machen Sie aber in der Fragestunde mal mit Herrn Busemann aus.
Frau Ministerin, nach der Pressekonferenz, die, was die Einsparmaßnahmen angeht, die Sie planen, in Niedersachsen sehr viel Nachhall hatte, geht es vielleicht nicht in erster Linie darum, die Fragen der Abgeordneten zu beantworten. Aber auf die Besorgnis, die im Lande besteht, sollten Sie schon eingehen. Ich möchte deshalb eine Frage aufgrei
fen, die schon von einem Kollegen der CDUFraktion angesprochen worden ist. Es hat sehr viele Nachfragen zu dem Bereich Betreuung von Behinderten gegeben. Insbesondere ist immer wieder die Frage aufgetaucht, wie es in Zukunft mit der Finanzierung der Integrationshilfen, der Hilfen zur Eingliederung weitergehen wird. Da sollten Sie möglichst schnell Klarheit schaffen.
Ich bin Ihnen für den Vorspann dankbar, weil mir das noch einmal Gelegenheit gibt, zu erklären, warum ich diese Pressekonferenz gehalten habe. Im Vorfeld sind astronomische Zahlen dazu durch die Presse gegeistert,