Frau Ministerin, ich stelle fest, dass Sie ungefähr dieselbe Politik wie die Sozialministerin machen. Bisher hatten wir eigentlich eine bessere Meinung von Ihnen. Wir dachten, dass Sie durch Ihre Verkehrspolitik, also durch das, wofür Sie verantwortlich sind, Schaden vom Lande Niedersachsen abwenden. Sie haben sich hier zu rechtfertigen. Kommen Sie ans Rednerpult, und erklären Sie sich gegenüber dem Parlament! Darauf hat es einen Anspruch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mit der Mär, die Herr Schirmbeck eben vorgetragen hat, aufräumen. Bis vor kurzem war es so, dass die Bahn AG mit ihren Planungen für eine Strecke erst anfangen konnte, wenn das Geld dafür zur Verfügung gestellt worden ist. Herr Kollege Schirmbeck, so ist das von
Diese Landesregierung hat gemeinsam mit der Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Planungen vorher aufgenommen werden können, damit unmittelbar nach Bereitstellung des Geldes mit dem Bau angefangen werden kann. Herr Kollege Schirmbeck, das ist der Knackpunkt, weshalb so viele Mittel nicht verbaut werden konnten. Im letzten Jahr ist in Berlin allerdings eine Änderung herbeigeführt worden. Ich gehe davon aus, dass nicht nur Projekte wie etwa die Strecke von Stelle nach Lüneburg mit dem dritten Gleis nach Hamburg, das jetzt ja geplant ist, realisiert werden, sondern auch noch andere Projekte hinzukommen. Aufgrund des von der alten Bundesregierung praktizierten Verfahrens sind bei der Bahn AG aber Planungskapazitäten abgebaut worden. Die jetzt fehlenden Leute sind nun aber nicht von heute auf morgen zu kriegen, sodass man von heute auf morgen auch nicht alles planen und das Geld auch nicht verbauen kann. Das ist die Ursache, mein Kollege Schirmbeck.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr in Drucksache 3109 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 2856 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist damit gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: Zusammenarbeit von sozialmedizinischen Diensten verbessern, bundesgesetzliche Regelungen schaffen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2951 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/3120
Dieser Antrag wurde am 10. Dezember 2001 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. - Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Schröder. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Wir sind der Meinung, die sozialmedizinischen Dienste können und sollen bei ihrer Aufgabenerledigung besser - das heißt für uns auch: enger zusammenarbeiten. Bisher schlossen gesetzliche Einschränkungen eine optimale Regelung aus. Es kam oft zu einem Nebeneinander bei Entscheidungen von medizinischen und ärztlichen Diensten und der Arbeitsverwaltung. Dies, meine Damen und Herren, verursacht unnötige Kosten, Doppeluntersuchungen, mangelhafte Unabhängigkeiten und führt außerdem zu Mängeln in der Effizienz. Darin sind wir uns einig.
Von einer neuen Regelung der Zusammenarbeit der sozialmedizinischen Dienste versprechen wir uns ein besseres Ineinandergreifen bestimmter Aufgabengebiete und auch eine Kooperation und Koordination von Aufgaben. Ich gehe davon aus, dass alle Dienste nach objektiven medizinischen Kriterien begutachten sowie konstruktiv zum Wohle des Patienten arbeiten. Vorhandene Fachkompetenzen können wesentlich besser genutzt und lange Wartezeiten können vermieden werden. Gerade dieses oft Monate lange Warten der hilfsbedürftigen Menschen muss unter allen Umständen vermieden werden.
Wir haben schon im Jahr 1999 im Bereich der Pflege einen Antrag auf Verkürzung der Wartezeiten bzw. der Wartelisten gestellt. Ich hoffe, dass diese neue Regelung bald positive Auswirkungen haben wird. Durch diesen Antrag erhoffen wir uns auch eine positive Auswirkung auf die Verwaltungsabläufe und auf die Rechtssicherheit. Das ist das, was die Angehörigen und die Kranken benötigen nach dem Motto: bürgernah, zeitnah und der Würde des Menschen entsprechend.
Im Bereich SGB IX mit seinen Service- und Beratungsstellen wird dies zum Teil schon ausgeführt. Meiner Meinung nach ist dies nun aber auch in anderen Bereichen des SGB notwendig. Die Landesregierung soll sich für eine Rechtsänderung im Bundesrat einsetzen. Die Modellversuche halten wir für sinnvoll, um zu testen, ob sich die geplanten Änderungen positiv auswirken, bevor sie flächendeckend eingerichtet werden. Aber: Modellversuche nicht nur in Ballungsgebieten, sondern und gerade auch in ländlichen Bereichen! Hier z. B. unter Einbeziehung und Einbindung der Gesundheitsämter. Wichtig sind während der Modellversuche eine bessere Nutzung der vorhandenen Fachkompetenzen und eine gesicherte Kostenübernahme.
Wir werden während dieser Zeit mit den sozialmedizinischen Diensten und den Sozialversicherungsträgern im Gespräch bleiben, um alle Auswirkungen genau zu beobachten. Wir erwarten auf jeden Fall, dass Wege und Wartezeiten kurz bleiben; denn wir treffen hier Entscheidungen zum Wohl von Menschen, die in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag eingebracht, nachdem immer deutlicher geworden ist: Wir haben sozialmedizinische Dienste bei den Krankenkassen, bei der Arbeitslosenverwaltung, bei den Berufsgenossenschaften und bei den Rentenversicherungsträgern sowie bei der Pflegeversicherung. Eine Kooperati
on zwischen diesen medizinischen Diensten ist aber nicht feststellbar. Das hat zur Konsequenz, dass Doppeluntersuchungen durchgeführt werden. Außerdem führt das bisherige System zu Effizienzmängeln und zu unnötig hohen Verwaltungskosten. Wir sind uns nicht sicher, ob die Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes - angegliedert an den jeweiligen Sozialversicherungsträger - in jedem Fall noch in dem Umfang gewährleistet ist, wie wir es uns wünschen und es erwarten. Das Paradebeispiel ist hier die Bewilligung von Rehabilitationsmaßnahmen, die gegen Ende eines jeden Jahres - November/Dezember - immer deutlich zurückgehen, sodass sich der Eindruck aufdrängt, dass Grund dafür mehr eine Budgetsteuerung als eine medizinische Notwendigkeit ist, die dabei geprüft wird. Insofern halten wir es für dringend notwendig, dass hier eine stärkere Verzahnung vorgenommen und vermehrt miteinander kooperiert wird.
In Niedersachsen wird versucht, etwas Derartiges auf freiwilliger Basis zu erreichen, obwohl die gesetzliche Grundlage in § 86 SGB X durchaus gegeben ist. Nach dieser Vorschrift können nämlich die Sozialversicherungsträger bei ihrer Aufgabenerfüllung enger zusammenarbeiten. Dies kann auch im Wege der Beauftragung eines anderen Trägers erfolgen. Davon wird bislang aber nur wenig Gebrauch gemacht. Wir wünschen uns, dass dies in Zukunft stärker erfolgt.
Wir wünschen uns außerdem, dass das, was im SGB IX, also im Rehabilitationsrecht, inzwischen Vorschrift geworden ist, dass sich Träger nach dem SGB IX bei der Bestellung medizinischer Gutachter der anderen Träger nicht nur bedienen können, sondern dies im Regelfall auch tun sollen, nun auch bundesgesetzliche Voraussetzung auch für die anderen Sozialversicherungszweige wird. Deshalb unsere Forderung, sich im Bundesrat für eine entsprechende Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung einzusetzen.
Als Drittes möchten wir die Möglichkeit schaffen, dort, wo es Kapazitätsprobleme mit dem amtsärztlichen Dienst gibt, die vorhandenen medizinischen Dienste der Sozialversicherungsträger stärker mit einzubeziehen. Wir sind mit dieser Forderung nicht allein. Der Marburger Bund hat im November vergangenen Jahres einen einmütigen Beschluss gefasst, nach dem zur Sicherung der Unabhängigkeit und zur Effizienzsteigerung die sozialmedizini
schen Dienste stärker zusammengefasst werden sollen. Auch er bezieht sich auf den unabhängigen Gutachterdienst nach SGB IX. Insofern hoffen wir, dass mit dem Antrag, der hier wohl einmütig verabschiedet werden wird, ein Weg eingeschlagen wird, auf dem dieses Ziel erreicht werden kann und auf dem in Niedersachsen Modelle realisiert werden können.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 3120 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen. Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 23: Einzige (abschließende) Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Einzelplan 14 - für das Haushaltsjahr 1999 - Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Drs. 14/3044 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3123
Der Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Drucksache 3044 - wurde am 23. Januar 2002 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über diesen Punkt ohne Aussprache abgestimmt wird. Dabei ist es, wie ich sehe, auch geblieben.
schusses für Haushalt und Finanzen - Drucksache 3123 - zustimmen will und damit dem Niedersächsischen Landesrechnungshof für die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben bei Einzelplan 14, Kapitel 14 01, für das Haushaltsjahr 1999 Entlastung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Die Entlastung ist einstimmig erteilt worden.
Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Angemessene Genehmigungsgrundlagen für Auslaufhaltung schaffen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3088
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte auch kurzfristig erwogen, diesen Antrag mit „Lasst die Sau raus!“ zu überschreiben.
Der Anlass für diesen Antrag ist allerdings gar nicht erfreulich und auch nicht witzig. Anlass für diesen Antrag, den wir heute einbringen, ist der Fall eines jungen Landwirtes im Dorf Quickborn im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dieser Bauer, der inzwischen auch landesweit bekannt geworden ist, weil sich - Gott sei Dank, wie ich meine - die Presse für seinen Fall interessiert hat, hat einen relativ kleinen elterlichen Betrieb übernommen und hat es geschafft, sich aufgrund einer Umstellung der Schweinehaltung und Rinderhaltung auf die Kriterien von Neuland eine gute Existenzgrundlage zu schaffen.
In einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Uelzen an den Landkreis Lüchow-Dannenberg wird der Betrieb meiner Meinung nach sehr gut beschrieben. Die Landwirtschaftskammer Uelzen hat im Herbst letzten Jahres mitgeteilt, dass der Betrieb, der der Anlass für unseren grundsätzlichen Antrag ist, sehr viele Aspekte vereinigt, die in der veränderten Agrarpolitik gefördert werden sollen, nämlich Schweinefreilandhaltung in überschaubarer Einheit mit sehr hohem Qualitätsanspruch und