Ulrike Schröder

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Last Statements

Frau Ministerin, wie viele Konkurse oder Rückzüge der ambulanten Pflegedienste sind der Landesregierung bekannt?
Frau Ministerin, was hat die Landesregierung unternommen, um die häusliche Pflege gegenüber der stationären Pflege zu stärken?
Frau Ministerin, ich frage die Landesregierung, ob sie mit uns die Auffassung teilt, dass 800 000 Arbeitsplätze allein deshalb aus der Statistik herausfallen werden, weil durch die staatlichen Personal-Service-Agenturen diese Zahl verwackelt? Ich muss mich vorsichtig ausdrücken, sonst werden
wir gleich wieder so hingestellt, als sähen wir nur schwarz.
- Herr Plaue, das ist nicht neu.
Frau Ministerin, wann und wie sind die Sozialhilfeträger über den Umgang mit dem neuen Gesetz, das seit dem 1. Januar 2002 gültig ist, informiert worden?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Wir sind der Meinung, die sozialmedizinischen Dienste können und sollen bei ihrer Aufgabenerledigung besser - das heißt für uns auch: enger zusammenarbeiten. Bisher schlossen gesetzliche Einschränkungen eine optimale Regelung aus. Es kam oft zu einem Nebeneinander bei Entscheidungen von medizinischen und ärztlichen Diensten und der Arbeitsverwaltung. Dies, meine Damen und Herren, verursacht unnötige Kosten, Doppeluntersuchungen, mangelhafte Unabhängigkeiten und führt außerdem zu Mängeln in der Effizienz. Darin sind wir uns einig.
Von einer neuen Regelung der Zusammenarbeit der sozialmedizinischen Dienste versprechen wir uns ein besseres Ineinandergreifen bestimmter Aufgabengebiete und auch eine Kooperation und Koordination von Aufgaben. Ich gehe davon aus, dass alle Dienste nach objektiven medizinischen Kriterien begutachten sowie konstruktiv zum Wohle des Patienten arbeiten. Vorhandene Fachkompetenzen können wesentlich besser genutzt und lange Wartezeiten können vermieden werden. Gerade dieses oft Monate lange Warten der hilfsbedürftigen Menschen muss unter allen Umständen vermieden werden.
Dieses Warten ist einfach nicht hinzunehmen und auch nicht zumutbar.
Wir haben schon im Jahr 1999 im Bereich der Pflege einen Antrag auf Verkürzung der Wartezeiten bzw. der Wartelisten gestellt. Ich hoffe, dass diese neue Regelung bald positive Auswirkungen haben wird. Durch diesen Antrag erhoffen wir uns auch eine positive Auswirkung auf die Verwaltungsabläufe und auf die Rechtssicherheit. Das ist das, was die Angehörigen und die Kranken benötigen nach dem Motto: bürgernah, zeitnah und der Würde des Menschen entsprechend.
Im Bereich SGB IX mit seinen Service- und Beratungsstellen wird dies zum Teil schon ausgeführt. Meiner Meinung nach ist dies nun aber auch in anderen Bereichen des SGB notwendig. Die Landesregierung soll sich für eine Rechtsänderung im Bundesrat einsetzen. Die Modellversuche halten wir für sinnvoll, um zu testen, ob sich die geplanten Änderungen positiv auswirken, bevor sie flächendeckend eingerichtet werden. Aber: Modellversuche nicht nur in Ballungsgebieten, sondern und gerade auch in ländlichen Bereichen! Hier z. B. unter Einbeziehung und Einbindung der Gesundheitsämter. Wichtig sind während der Modellversuche eine bessere Nutzung der vorhandenen Fachkompetenzen und eine gesicherte Kostenübernahme.
Wir werden während dieser Zeit mit den sozialmedizinischen Diensten und den Sozialversicherungsträgern im Gespräch bleiben, um alle Auswirkungen genau zu beobachten. Wir erwarten auf jeden Fall, dass Wege und Wartezeiten kurz bleiben; denn wir treffen hier Entscheidungen zum Wohl von Menschen, die in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind. - Danke schön.
Herr Minister, ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob die Bürgschaftsbedingungen geändert werden müssen.