Auf diesem bäuerlichen Familienbetrieb war die Weihnachtsstimmung im letzten Jahr dann aber schwer getrübt, weil als Weihnachtsüberraschung vom Landkreis Lüchow-Dannenberg die Stilllegungsverfügung für die Schweinehaltung ins Haus kam. Die Grundlage für die Stilllegung wegen angeblich unzulässiger Geruchsbelastung für Nachbarn des Betriebs war die Art und Weise, wie in Niedersachsen die Immissionen solcher Art von landwirtschaftlichen Betrieben berechnet werden. Wie ich gelernt habe, gibt es eine so genannte Geruchsimmissionsrichtlinie, die GIRL, die dort zur Anwendung gekommen ist. Diese Richtlinie bewertet unserer Meinung nach Geruchsbelastungen, wie sie durch die Tierhaltung auf Mist und in Offenställen, also bei artgerechter Tierhaltung, entstehen, nicht angemessen. Anders ist es meiner Meinung nach auch nicht zu erklären, dass in demselben Dorf - der Herr Kollege Wojahn kennt es sehr gut, weil er da selber Landwirt ist; jetzt ist er, glaube ich, leider nicht im Saal - Tausenderschweinemastställe mit Spalten und Gülle - so werden die Tiere dort gehalten - nach GIRL genehmigungsfähig sind. Das ist kein Vorwurf an den Kollegen Wojahn, zeigt aber die Absurdität dieser Genehmigungsgrundlagen.
Aus einer Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Uelzen an den Landkreis geht hervor, dass die Unangemessenheit der Berechnungsmethoden seit längerer Zeit bekannt ist und dass das, was in Quickborn passiert, keine Überraschung sein kann. Ich zitiere aus dieser Stellungnahme: „Allgemein anerkannte Berechnungsmethoden für den Nahbereich unter den hier gegebenen Tierhaltungsbedingungen sind unseres Wissens bisher nicht verfügbar.“
Meine Damen und Herren, im Einzelfall Martin Schulz bedrohen falsche Immissionsberechnungen die Existenz dieses Familienbetriebs. Ich finde das sehr bedauerlich. Ich meine, die Petition, die Martin Schulz an den Landtag gerichtet hat, müsste eigentlich umgehend dazu führen, dass die Stilllegung rückgängig gemacht wird.
Über diesen Einzelfall hinaus muss es meiner Meinung nach dringend darum gehen, die bestehenden Richtlinien, die in Niedersachsen und auch in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommen - in
anderen Bundesländern nicht -, überprüft werden. Wenn die artgerechte Tierhaltung tatsächlich eine Chance bekommen und konsequent gefördert werden soll, dann muss dies überprüft werden und müssen neue, angemessene Berechnungsgrundlagen geschaffen werden. Mir sind allein aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg vier Fälle von Landwirten bekannt, die ihre bisherige konventionelle Tierhaltung auf die von der EU neu formulierten Kriterien für ökologische Tierhaltung umstellen wollen. Diese Initiativen ruhen derzeit. Wenn es nicht mehr die Möglichkeit gibt, Ställe in den Dörfern umzunutzen, um artgerechte Tierhaltung zu betreiben, dann gibt es für diese Landwirte keine Perspektive. Wir haben es also anlässlich eines, wie ich finde, ziemlich bedauerlichen Einzelfalls mit einem sehr grundsätzlichen Problem zu tun.
Eines hat mich erschüttert: Bei der Durchsicht von Protokollen aller möglichen Fachausschüsse ist mir deutlich geworden, dass dieses Problem tatsächlich seit längerer Zeit bekannt ist, dass es aber nicht zu einer Bearbeitung und auch nicht zu einer Lösung gekommen ist, die der Linie der Landwirtschaftspolitik, die auch in Niedersachsen vertreten wird, entspricht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Harms, nachdem ich Ihren Entschließungsantrag zwei Mal durchgelesen hatte, habe ich mich gefragt, wo das Problem liegt und welche Zielrichtung Sie mit diesem Antrag verfolgen. Nachdem Sie es nun im Einzelnen erläutert haben, wird uns klar, worum es geht: ein Stückchen Anklage gegen das bestehende Bundes-Immissionsschutzgesetz und die daraus resultierenden, zum Teil überzogenen Verordnungen, Richtlinien und Schwellenwerte.
Frau Harms, in der Zeit, in der Sie auch hier in Niedersachsen Regierungsverantwortung getragen haben, haben Sie daran in erheblichem Umfang mitgewirkt. Damit haben Sie die konventionell wirtschaftende Landwirtschaft erheblich getroffen. Und nun reiben Sie sich verwundert die Augen,
dass diese Richtlinien wie ein Bumerang auch auf die Betriebe zurückschlagen, die sich entschieden haben, anders zu wirtschaften. Sie klagen also das an, woran Sie mitgewirkt haben.
Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie kommen in Ihrem Antrag zu der Feststellung, dass es erhebliche Benachteiligungen für die Landwirte gebe, die sich entschieden haben, so zu wirtschaften, wie Sie es eben dargestellt haben, also mit der Haltungsform Stroheinstreu und Auslauf ins Freie. Wenn es tatsächlich so ist, dass es Benachteiligungen für auf diese Art wirtschaftende Betriebe gibt, müssen wir recherchieren, woran das liegt, und versuchen, diese Benachteiligungen abzubauen.
Aus diesen Feststellungen leiten Sie insgesamt drei Forderungen ab. Unter dem ersten Spiegelstrich kommen Sie zu der Erkenntnis, dass diese Betriebe gegenüber konventionellen Betrieben bei baurechtlichen Genehmigungsverfahren arg benachteiligt seien. Diese Behinderungen sollen abgebaut werden. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass wir den Betrieben, die sich entschieden haben, ökologisch, biologisch und alternativ zu wirtschaften, nicht zusätzliche Hindernisse im Vergleich zu den Betrieben, die konventionell wirtschaften, aufbauen sollten.
Unter dem zweiten Spiegelstrich fordern Sie die Landesregierung auf, in einem vorläufigen ersten Schritt die Genehmigungsbehörden anzuweisen, die für die tiergerechten Haltungsformen günstigen Berechnungsmethoden für Immissionsumfang und Immissionsausbreitung anzuwenden. Frau Harms, Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. In Niedersachsen haben wir dafür die Geruchsimmissionsrichtlinie erarbeitet, kurz genannt GIRL. Ziel dieser Geruchsimmissionsrichtlinie und der Verordnungen ist es, die Immissionen insgesamt zu minimieren, d. h. die Geruchsimmissionen und die Nährstoffimmissionen. Insgesamt ist darunter der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu verstehen. Bei den Genehmigungsschritten wird ein umfangreiches, sehr kompliziertes Verfahren angewandt, um die räumlichen Grenzen zu ermitteln, um aber auch die entsprechenden Auflagen zu konkretisieren, wenn es um Bauten geht. Wir erleben das ganz aktuell, nachdem die EU-Richtlinien IVU und UVP national mit erheblich verschärfenden Schwellenwerten umgesetzt worden sind. Die Konsequenzen daraus haben alle Landwirte zu tragen - diejenigen, die
konventionell wirtschaften, aber auch diejenigen, die sich anders entschieden haben und alternativ wirtschaften. Wir sind der Auffassung, dass es weder bei den konventionell wirtschaftenden Betrieben noch bei alternativ wirtschaftenden Betrieben zu einer Wettbewerbseinschränkung kommen darf. Die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen EU-Ländern soll selbstverständlich gewährleistet sein. Dies trifft aber nicht nur die konventionell wirtschaftenden Betriebe, sondern auch alle anderen Betriebe. Wir fordern eine Gleichbehandlung dieser Betriebe ein.
(Frau Harms [GRÜNE]: Der Betrieb ist übrigens ein konventioneller, falls Ihnen das entgangen sein sollte!)
Frau Harms, wenn Sie unter dem zweiten Spiegelstrich fordern, dass der Ermessensspielraum ausgenutzt werden soll, um die für den Emissionsumfang und die Emissionsausbreitung günstigste Berechnungsmethode anzuwenden, halte ich es durchaus für sehr sinnvoll, dass dies für alle Arten der Bewirtschaftung gelten soll. Ob damit allerdings eine Bevorzugung oder Benachteiligung der alternativ wirtschaftenden Betriebe gegeben ist, vermag ich nicht zu sagen. Es liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen darüber vor, dass Rülpser oder Pupser aus Betrieben, die alternativ wirtschaften, nicht solche Gefährdungen oder vielleicht sogar zusätzliche Gefährdungen darstellen.
(Frau Harms [GRÜNE]: Lassen Sie uns einen Ortstermin machen und die Ställe vergleichen! - Mühe [SPD]: Klebt euch Nasen und Ohren zu!)
Frau Harms, Sie kennen doch das Sprichwort: Jedes Böhnchen gibt ein Tönchen. Möglicherweise treten bei alternativ wirtschaftenden Betrieben noch mehr Emissionen als bei anderen Betrieben auf.
Meine Damen und Herren, wir werden im Ausschuss sicherlich noch intensiver darüber beraten. Wir werden uns auch von der Landesregierung darstellen lassen, ob es tatsächlich zu Benachteiligungen kommt, wie Sie es eben dargestellt haben. Wenn Benachteiligungen entstehen, sprechen wir uns sehr wohl dafür aus, dass sie abgebaut werden. Wir legen aber ebenso großen Wert darauf, dass es eine Gleichbehandlung zwischen den Betrieben, die alternativ wirtschaften, und denen, die konventionell wirtschaften - deren Anteil in Niedersach
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte Beitrag macht ein wenig deutlich, wie schwierig die Beurteilung dieses Antrags werden wird, wenn wir in eine Güterabwägung eintreten und Benachteiligungen im Zusammenhang mit dieser Thematik diskutieren.
Der Ausgangspunkt ist eigentlich der Immissionsschutz, der, wenn ich die Beiträge richtig verstanden habe, vornehmlich die Bevölkerung in der Umgebung dieser Betriebe schützen soll. Insofern kann es weniger darum gehen, ausschließlich betriebliche Betrachtungen anzustellen.
Meine Damen und Herren, über den ländlichen Raum ist hier oft diskutiert worden. In diesem Zusammenhang wird auch oft der Begriff „Strukturwandel“ benutzt. Wir müssen an vielen Stellen feststellen, dass sich der ländliche Raum im Strukturwandel befindet. Insbesondere verändert sich auch die Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Ich kann das recht gut beurteilen; denn der von Frau Harms angesprochene Fall ist in meinem Landkreis aufgetreten. Meine Erfahrung und sicherlich auch die Erfahrung vieler anderer ist, dass viele Menschen die Vorzüge des ländlichen Raums im Hinblick auf Lebens- und Wohnqualität für sich entdecken. Hierin scheint eine Ursache für den Ziel- und auch Interessenkonflikt in diesem Zusammenhang zu liegen.
Die Wahrnehmung von Geruchsbelästigungen ist sehr subjektiv. Da gebe ich ansatzweise dem Kollegen Kethorn Recht, wenn er sagt, es sei unstrittig, dass es den Menschen in ihrem subjektiven Empfinden von Geruchsbelästigungen ziemlich egal ist, ob es - um das einmal ganz profan zu sagen - konventionell oder ökologisch stinkt. Wenn Gestank auftritt, dann stellt er eine Belästigung dar. In der Beurteilung dessen, was dem zugrunde liegt, und der Rechtsfolgen, die möglicherweise abzuleiten sind, hilft uns diese Unterscheidung, glaube ich, nicht weiter.
Die Probleme bei der Ermittlung von Geruchsimmissionen im Zusammenhang mit Offenstallhaltung sind bekannt. Die Kollegin Harms hat darauf hingewiesen, dass das diskutiert wird. Die Geruchsimmissionsrichtlinie weist sogar selbst darauf hin, dass es Schwierigkeiten bei der Erfassung gibt. Die Datenlage muss offensichtlich verbessert werden. Hier gibt es Untersuchungsbedarf, um Sachverständigen, die entsprechende Beurteilungen vorzunehmen haben, verbesserte Bearbeitungsgrundlagen zu bieten.
Meines Wissens sind entsprechende Untersuchungen auf den Weg gebracht worden, um verbesserte Verfahren für diese besondere Problematik herauszufinden und sie den Sachverständigen an die Hand zu geben. Eine grundlegende Veränderung von Richtlinien und Vorschriften erscheint mir allerdings vor diesem Hintergrund nicht geboten, weil ich davon ausgehe, dass es nicht Sinn und Zweck sein kann - Frau Harms, da wird die Problematik des Antrages deutlich -, Sonderregelungen zu schaffen, die objektiven Kriterien letztlich nicht standhalten können. Es kann also nicht in die Richtung gehen zu sagen „Der arbeitet jetzt nach diesen Richtlinien, deshalb müssen wir den Immissionsschutz auflösen“ - Herr Kollege Kethorn hat eindrucksvoll untermauert, zu welchen Ergebnissen man dann möglicherweise auch in anderen Bereichen kommen kann -, sondern hier geht es letztlich sicherlich auch um objektive Kriterien, die herangezogen werden müssen.
Frau Harms, ich habe noch Ihre Ansage im Ohr, es seien falsche Immissionsschutzberechnungen angestellt worden.
- Ich habe es mir extra aufgeschrieben. Es ging um falsche Berechnungsmethoden. Dann muss ich doch einige Feststellungen machen, die sich auch auf den konkreten Fall beziehen. Dieser konkrete Fall - Herr Kollege Wojahn ist leider nicht hier wird sich nach meinem Eindruck mit ziemlicher Sicherheit nicht durch Immissionsschutz lösen lassen, sondern man muss hier die Frage ganz gezielt in Richtung der Kommune und auch ganz gezielt in Richtung der Gemeinde stellen. Wenn es die kommunale Bauleitplanung beispielsweise zulässt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft eines dörflichen Kerngebietes, in dem landwirtschaftliche Betriebe sind, ein reines Wohngebiet angelegt wird, dann liegen die Probleme an dieser Stelle
ziemlich deutlich auf der Hand. Das können wir nicht durch eine Veränderung von Vorschriften auf unsere Ebene beheben. In diesem Fall befindet sich der Betrieb in absoluter Ortsrandlage. Unmittelbar daneben liegt ein reines Wohngebiet, mit dem in dieser Gemeinde übrigens in den 70er-Jahren ein Bevölkerungszuwachs erzielt worden ist. Die Probleme hieraus hätte man mit vorausschauender Bauleitplanung anders in den Griff bekommen.
Ich möchte noch ein Letztes sagen, da hier der Eindruck erweckt worden ist, dass es jetzt möglicherweise an die Existenz dieses Betriebes gehe: Das ist nach dem letzten vorgetragenen Stand auch wahrscheinlich. Ich möchte aber zumindest die Verwaltung in Schutz nehmen, die mit diesem Landwirt an Problemlösungen arbeitet. Nach meiner Kenntnis ist es durchaus möglich, eine Genehmigung für seine Aktivitäten zu erzielen, wenn er sich entsprechend flexibel zeigt. Es scheint mir hier möglich zu sein, gemeinsame Lösungen für den Einzelbetrieb zu finden. Die Ausschussberatungen werden diese Positionen deutlich machen. Ich beantrage allerdings für meine Fraktion, den Umweltausschuss mit der Federführung zu beauftragen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem ist: Glückliche Schweine stinken auch. Es gibt Richtlinien, die Belastungen durch Geruch in Grenzen halten sollen. Sie gelten für jedwede Form von Geruch. Insofern gibt es gute Gründe, auch bei diesem Thema mit der zuständigen Richtlinie präsent zu sein.
Gleichwohl finde ich den Vorstoß von Frau Harms in Ordnung. Der bisherige Forschungsstand ermöglicht es nicht, dass wir die GIRL in angemessener Weise an allen Stellen umsetzen. Hier haben wir Forschungsbedarf. Wir haben Bedarf im Bereich der gutachterlichen Tätigkeiten. Daran arbeiten wir. Insofern ist das nicht ein Einzelfallproblem im Wendland. Soweit ich weiß, ist es mit dem betroffenen Landwirt zu Beginn dieser Woche aus der Welt geschafft worden. Aber das Problem dahinter bleibt. Ich gehe davon aus, dass wir es in absehbarer Zeit vernünftig lösen.
Denn wir haben überhaupt kein Interesse daran, aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zusätzliche Hürden aufzubauen, um die notwendige Umorganisation in der Landwirtschaft zu unterbinden. Wir wollen das Gegenteil: Zunahme des Ökolandbaus und Offenhaltung. Wir führen Gespräche mit Neuland, in denen wir gemeinsam Strategien entwickeln, die diese Entwicklung voranbringen und nicht torpedieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist interessant, dass dann, wenn in einem Einzelfall ein grundsätzliches Problem deutlich wird, trotzdem alle versuchen, darauf hinzuweisen, dass eigentlich alles in Ordnung ist. Das ist nicht in Ordnung!
Diese GIRL - ich finde es gut, dass der Minister das noch einmal im Unterschied zum Kollegen Dehde deutlich gemacht hat - verankert keine angemessenen Berechnungsmethoden für Tierhaltungen, bei denen in Ställen eingestreut wird, so wie bei Martin Schulz täglich abgemistet wird und sich die Tiere überwiegend im Freien bewegen. Das führt zu einer ganz anderen Geruchsbelästigung als durch einen Tausendermaststall, in dem mit Gülle und mit Spalten gearbeitet wird. Da müsste mir hier jeder Landwirt sofort Recht geben.
Bei allen Diskussionen mit Vertretern der Landwirtschaftskammer, der FAL oder auch mit Bewohnern des Dorfes Quickborn ist das bisher bestätigt worden. Man kann natürlich sagen, es geht darum, einen ökologischen Betrieb bevorteilen zu wollen. Dieser Verdacht könnte aufkommen, weil ich mich so dafür einsetze. Aber eines muss dann an dieser Stelle noch einmal gesagt werden, Herr Kethorn: Dieser Bauer, der seine Tiere wegen der
Anwendung der GIRL verkaufen musste, ist ein konventioneller Bauer. Er arbeitet nach NeulandKriterien. Das ist konventionelle Landwirtschaft. Meiner Meinung nach müssen alle Landwirte ein Interesse daran haben, diesen Fall zu klären einerseits wegen der GIRL und andererseits wegen der wachsenden Tendenz, auf artgerechte Tierhaltung - auch auf konventionellen Betrieben - umzustellen.