Ich kann ja nachfühlen, dass es Ihnen unangenehm ist, dass Herr Eichel jetzt diesen scharfen Sparkurs fährt. Ich darf das einmal ein bisschen historisch betrachten, Herr Kollege Schurreit. Die SPD hat von der früheren Bundesregierung Dynamisierung, Anpassung, noch mehr Geld und noch mehr Geld gefordert. Jetzt müssen wir sehen, was von RotGrün zulasten der Länder umgesetzt wird. Das ist schlicht und ergreifend ein Skandal.
lege, ich finde es interessant, dass Sie meinen, man könne Herrn Mehdorn und Herrn Bodewig völlig in Ruhe lassen,
und zwar auch in einem solchen Konflikt, bei dem es eindeutig um die Interessen der Bahnfahrer und der Städte in Niedersachsen geht.
Das Land Niedersachsen hat an dieser Stelle die Pflicht, denke ich, diese Pläne der Bahn zu diskutieren und sich auf die Hinterbeine zu stellen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen sein wird.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, möchte ich als neuen Kollegen Herrn Friedhelm Helberg aus Gyhum begrüßen, der hier Platz genommen hat. Seien Sie herzlich willkommen!
Ich hoffe, dass Sie sich schnell in die Arbeitsweise dieses Parlaments einarbeiten werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Ich teile Ihnen des Weiteren mit, dass in der Ehrenloge der Bürgermeister der russischen Stadt Ivanovo, Herr Alexander Groschew, und Herr Viktor Bavykin Platz genommen haben. Sie halten sich einige Tage in Niedersachsen auf. Ich heiße Sie herzlich willkommen!
Tagesordnungspunkt 3: 40. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3095 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3133
In der 40. Eingabenübersicht ist die unter dem Buchstaben K Nr. 2 aufgeführte Eingabe 4592 zu streichen, da sie im Ausschuss noch nicht abschließend beraten worden ist.
Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 15. Februar 2002, zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich rufe also die Eingaben aus der 40. Eingabenübersicht in der Drucksache 3095 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die möchten, dass mit den Eingaben, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, entsprechend der Beschlussempfehlung verfahren wird. Die Gegenprobe! - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist hinsichtlich der nicht strittigen Eingaben entsprechend den Beschlussempfehlungen beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2891 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/3068
Der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 2891 wurde am 16. November 2001 an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da keine Aussprache erfolgen soll, zwei, drei Sätze zur Begründung des Gesetzentwurfes.
Es geht um die Erweiterung einer seit 1995 durch Gesetz geregelten und funktionierenden Zusammenarbeit. Dabei dreht es sich um eine Vereinbarung zwischen den Ländern Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, die in Bereichen des Gesundheitswesens eng und sehr erfolgreich kooperieren. Weil dies so erfolgreich geschieht - heute Morgen war häufig von Kooperation in Norddeutschland die Rede -, wollen zwei Länder dem beitreten, und zwar das Saarland und Hessen. Allerdings wollen sie die Kooperation nur partiell in bestimmten Zusammenhängen pflegen. Um dies zu ermöglichen, muss die Vereinbarung geöffnet werden, damit also diese beiden Länder in dem Sinne, wie sie kooperieren möchten, aufgenommen werden können.
Der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich höre keinen Widerspruch. Damit kommen wir in der Einzelberatung gleich zur Abstimmung.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich darum, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2990 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/3080
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 2990 wurde am 18. Dezember 2001 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Zur Berichterstattung erhält der Abgeordnete Ontijd das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und des Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen und für Sozial- und Gesundheitswesen mehrheitlich getragen.
Der Staatsvertrag sieht vor, die Landessozialgerichte der Länder Bremen und Niedersachsen zu einem gemeinsamen Landessozialgericht mit Sitz in Celle und einer Zweigstelle in Bremen zusammenzulegen.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion unterstützten den Gesetzentwurf mit der Begründung, die Zusammenlegung diene der Bürgerfreundlichkeit der Sozialgerichtsbarkeit. Zudem sei sie eingebettet in das allgemeine Bestreben, die Zusammenarbeit mit der Hansestadt Bremen zu intensivieren.
Demgegenüber lehnten die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf mit der Begründung ab, dass zwei Gerichtsstandorte bestehen blieben und dass wegen des so genannten Stellenprinzips weiterhin zweierlei Richter- und Personalvertretungsrecht gelten werde. Deshalb handele es sich um
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 3080 zu beschließen. - Danke schön.
Schönen Dank für den Bericht, Herr Kollege Ontijd. - Der Kollege Heinemann hat um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Heinemann!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Errichtung eines gemeinsamen Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen, wie es der Staatsvertrag vorsieht, ist justizpolitisch und wirtschaftlich falsch. Sie bringt Niedersachsen keinerlei Vorteile, sondern vielmehr hohe zusätzliche Kosten und einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Es mögen andere Gründe eine Rolle spielen, vielleicht eine andere politische Betrachtung. Aber, Herr Minister, dann sagen Sie das auch offen.
Die Schaffung länderübergreifender Einrichtungen ist grundsätzlich sinnvoll, wenn dadurch Synergieeffekte und Einsparpotenziale erzielt werden können. Wir unterstützen das ausdrücklich. Diese Voraussetzungen sind im Falle des Staatsvertrags aber nicht erkennbar. Deshalb lehnen wir ihn ab.