Protocol of the Session on January 25, 2002

Dieser ehemalige Mitarbeiter der MHH hat inzwischen einen erheblichen gesundheitlichen Schaden erlitten und ist in einem sehr kritischen Zustand. Es liegt nun doch die Vermutung nahe, dass die Kontamination nicht durch eine im Privatleben erfolgte Aufnahme des Radionuklids aus der durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl verursachten Kontamination der Umwelt erfolgt ist, sondern dass sich in der MHH ein Strahlenunfall ereignet hat. Dafür spricht, dass die Cs 137 Kontamination des Mitarbeiters nach den Arbeiten am Reaktor Anfang April 1998 nachgewiesen worden ist. Aus der Art der unbestritten vorliegenden Kontamination könnte auf Spaltprodukte aus defekten Brennelementen geschlossen werden. Bedenklich erscheint auch, dass diese Kontamination nicht dem Amt für Strahlenschutz gemeldet worden ist. Angeblich soll die Strahlung derart stark gewesen sein, dass die Zulassungsgrenzen des Strahlenmessgerätes überschritten worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann sie definitiv ausschließen, dass die festgestellte Kontamination bei dem geschädigten Mitarbeiter durch dessen Arbeiten im Reaktorbereich verursacht worden ist?

2. Ist der Sicherheitsausschuss des TRIGAReaktors mit dem Unfallhergang befasst worden, wenn nein, warum nicht?

3. Welche einzelnen Probleme hat es bei der Stilllegung des TRIGA-Reaktors gegeben bzw. sind noch zu befürchten? - Danke schön!

Der Herr Umweltminister gibt die Antwort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am TRIGA-Reaktor der Medizinischen Hochschule Hannover hat sich kein Strahlenunfall ereignet. Dies hat die Landesregierung schon in der Antwort auf die Kleine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Zachow vom 31. Mai 2000 dargestellt. Alle 76 entsorgten Brennelemente waren nachweislich dicht, sodass keine Spaltprodukte aus den Brennelementen freigesetzt werden konnten, also auch nicht das Spaltprodukt Cäsium 137.

Der Mitarbeiter ist Ende 1998 altersbedingt aus dem Dienst ausgeschieden. Die abgebrannten Brennelemente wurden 1999 entladen und abtransportiert. Die Vermutung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer - sicherlich sehr bedauerlichen - Erkrankung des ehemaligen Mitarbeiters der MHH und seiner Tätigkeit am TRIGAReaktor ist ebenso wenig haltbar, wie der erneut in den Raum gestellte Vorwurf eines angeblich nicht gemeldeten Strahlenunfalls.

Dies vorangestellt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Landesregierung kann definitiv ausschließen, dass die festgestellte Kontamination bei dem ehemaligen Mitarbeiter der MHH durch dessen Arbeiten im Reaktorbereich verursacht worden ist.

Zu Frage 2: Die Frage ist gegenstandslos, da sich kein Unfall ereignet hat.

Zu Frage 3: Bisher durften nur Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung des TRIGA-Reaktors durchgeführt werden, wie z. B. der Abtransport der

Brennelemente. Diese Maßnahmen wurden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Genehmigungen für den TRIGA-Reaktor und für die Beförderung der Kernbrennstoffe problemlos durchgeführt. Auch bei den noch zu beantragenden Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage sind aus heutiger Sicht keine Probleme zu befürchten.

Der Kollege Hagenah hat das Wort zu einer Zusatzfrage.

Herr Minister, welche Mengen an radioaktiven Abfällen und Reststoffen erwartet die Landesregierung durch den Abriss des MHH-Reaktors?

Herr Kollege Hagenah, es geht um 13 t.

Kollege Dr. Stratmann!

Herr Minister, können Sie sagen, in welcher Höhe der Mitarbeiter, dessen Kontaminierung Sie durch einen Unfall ausschließen, verstrahlt ist?

Herr Kollege Stratmann, wenn ich es wüsste, würde ich es Ihnen nicht sagen, weil das dem Datenschutz unterläge.

Frau Kollegin Zachow!

Herr Minister, seit wann wusste das MU von der Kontamination dieses Mitarbeiters?

Seit Anfang 1999.

Der Kollege Dr. Stratmann stellt seine zweite und damit letzte Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dass kein Element undicht gewesen ist. Können Sie uns sagen, wie viele der Brennelemente neu gekapselt wurden, bevor sie nach Amerika geschafft wurden?

Frau Präsidentin, heute ist der Tag der kurzen Antworten. Keines!

Frau Harms!

Herr Minister, ich hätte gerne gewusst, wie der zeitliche Planungsstand in Bezug auf die Stilllegung und den Rückbau des Reaktors aussieht.

Das Verfahren befindet sich gegenwärtig in der Antragsberatung. Einen detaillierten Zeitplan können wir Ihnen noch nicht mitteilen.

Der Kollege Hagenah stellt seine zweite Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben uns mitgeteilt, dass beim Abriss 13 t radioaktive Abfälle anfallen. Wo sollen diese Abfälle entsorgt werden, oder soll ein Zwischenlager in der MHH angelegt werden?

Es ist definitiv nicht vorgesehen, in der MHH ein Zwischenlager anzulegen. Für die Zwischenlagerung kommen beispielsweise Standorte, Frau Harms, wie Gorleben in Frage.

Frau Kollegin Harms!

Herr Minister, da das Stilllegungsverfahren schon sehr lange dauert und Sie heute nicht sagen können, wie lange es noch dauern wird, frage ich Sie, ob es nicht zu einem Verlust an Sicherheit führt, wenn durch dieses lange Verfahren das Personal, das sich mit diesem besonderen Reaktor auskennt, nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Frau Harms, das dort tätige qualifizierte Personal bereitet dieses Verfahren vor. Vonseiten der Genehmigungsbehörden gibt es überhaupt kein Interesse daran, irgendetwas zu verzögern. Von daher sind Unterstellungen, dass das zu lange dauert, nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus ist mitzuteilen, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Übrigens: Die abgebrannten Brennelemente sind alle weg. Auch das muss man einmal deutlich machen.

(Frau Harms [GRÜNE]: Ich weiß!)

Kollege Dr. Stumpf!

Herr Minister, ich habe Ihre Antwort auf die Frage von Frau Zachow so verstanden, dass der Mitarbeiter tatsächlich kontaminiert ist. Durch welche Nuklide ist er kontaminiert worden, und worauf führen Sie das zurück?

Herr Minister!

Herr Stumpf, wenn ich mich richtig erinnere, hat es 1998 bei einer der verpflichtenden Messungen eine Überschreitung der Nachweisgrenze gegeben. Seinerzeit lag eine Kontamination mit Cs 137 vor. Wenn ich mich richtig erinnere, ist ein halbes Jahr später bei einer neuen verpflichtenden Überprüfung nichts mehr festgestellt worden. Ich habe in meiner Antwort deutlich gemacht, dass vor dem Hintergrund ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der bedauerlichen Krankheit des früheren Mitarbeiters weder herstellbar noch herzustellen ist. Ich habe Ihnen schon erläutert, dass ich aus Datenschutzgesichtspunkten auf die Krankheit, die hier vorliegt, nicht näher

eingehen darf. Wenn ich darauf eingehen würde, dann würde wahrscheinlich relativ schnell deutlich werden, dass ein solcher Zusammenhang gar nicht herstellbar ist.

Frau Stokar!

Herr Minister, es wird in der Anfrage gesagt, dass die Kontamination auch durch den Reaktorunfall in Tschernobyl hervorgerufen sein könnte. Liegen Ihnen Zahlen oder Erkenntnisse vor, wie viele Personen mit ähnlichen Krankheitsbildern in Niedersachsen nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl bekannt geworden sind?

Herr Minister!

Es ist nicht definitiv auszuschließen, dass ein Zusammenhang zwischen den Schadstoffeinträgen von Tschernobyl und diesen gemessenen Überschreitungen von Nachweisgrenzen besteht. Dieser lässt sich dann aber nicht über die berufliche Tätigkeit, sondern nur über den privaten Zusammenhang herstellen. Sie erinnern sich sicherlich, dass wir intensiv über die langfristige Bindung der Stoffe z. B. in Pilzen diskutiert haben. Möglicherweise ist das einer der Zusammenhänge. Darüber gibt es aber keine umfassenden Untersuchungen, sodass ich Ihnen diese Frage nicht im Detail beantworten kann. Ich will aber gerne noch einmal bei mir und auch im Gesundheitsministerium nachfragen, ob wir diese Frage nicht noch präziser beantworten können.

Frau Kollegin Zachow!

Wurde der Nachweis von Cs 137 der zuständigen Aufsichtsbehörde durch die Betriebsleitung des TRIGA-Reaktors oder durch die MHH gemeldet?

Herr Minister!

Das Ministerium wurde Anfang 1999 unterrichtet.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir zur Frage 3 kommen können, die vom Abgeordneten Inselmann gestellt wird:

Frage 3: Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen

Bitte, Herr Kollege!