- Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, um Ruhe und um Aufmerksamkeit. Diejenigen, die miteinander reden wollen, sollten das bitte draußen tun.
- Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel ist immer noch sehr groß. Verlagern Sie ihn doch bitte nach draußen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf der Basis von Eckpunkten zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die im März 2001 beschlossen wurden, hat der PLANAK am 29. Juni 2001 Einvernehmen u. a. über folgende inhaltliche Änderungen erzielt, mit denen die Neuausrichtung der Förderpolitik im Rahmenplan 2002 bis 2005 umgesetzt werden soll:
Die Verbesserung der betrieblichen Produktionsbedingungen, die Erfüllung besonderer Anforderungen an die Landwirtschaft - unter den Aspekten Umweltschutz, ökologischer Landbau, umweltschonende Produktionsverfahren, tiergerechtere Haltung von Nutztieren, Verbraucherschutz - sowie die Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen sind nunmehr gleichrangige Fördergegenstände des AFP.
Bei Neuinvestitionen werden bestimmte Haltungsverfahren - Käfighaltung, Anbindehaltung, herkömmliche Vollspaltenböden - von der Förderung ausgeschlossen. Im Falle der Käfighaltung sind in bestehenden Tierhaltungsanlagen nur definierte Investitionen zur Verbesserung des Tierschutzes förderfähig.
Die Tierhaltung wird stärker als bisher an die Fläche gebunden: Bei Überschreitung einer Viehbesatzdichte von 2 Großvieheinheiten pro Hektar selbstbewirtschafteter Fläche ist der Nachweis einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz erforderlich.
Bei Investitionen in Ökolandbau, artgerechte Tierhaltung, Diversifizierung und Umweltschutz kann ein besonderer Zuschuss gewährt werden; für kleinere Investitionen bis 50 000 Euro können die Konditionen dieses Zuschusses zudem besonders günstig gestaltet werden bis zu 35 % des zuschussfähigen Investitionsvolumens.
Für Junglandwirte wird anstelle einer Niederlassungsprämie ein 5-%-Bonus bei der Investitionsförderung gewährt. Der Gesamtwert der Investitionsbeihilfen kann damit bis zu 45 % statt 40 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens betragen. Anstelle einer Zinsvergünstigung kann auch ein Zuschuss bis 10 000 Euro gewährt werden.
In der Verarbeitungs- und Vermarktungsförderung werden die Konditionen für ökologisch oder regional erzeugte Produkte deutlich verbessert:
bei einer Erweiterung oder einem Zusammenschluss von Erzeugerzusammenschlüssen können die zusätzlich entstehenden Organisationskosten erneut gefördert werden;
Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen können gefördert werden, wenn sie auf vertraglicher Basis mit einzelnen Erzeugern zusammenarbeiten; bisher war das nur bei Zusammenarbeit mit Erzeugerzusammenschlüssen möglich;
die Förderung der Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme und die Erarbeitung von Vermarktungskonzeptionen werden verbessert bzw. neu aufgenommen.
Bei der Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen des Förderungsgrundsatzes der marktund standortangepassten Landbewirtschaftung werden die Prämien für die Umstellung und Beibehaltung deutlich erhöht: die Einführungsprämien um 33 bis 40 %, die Beibehaltungsprämien um 50 bis 67 %. Außerdem wird den Ländern ermöglicht, die Einführungsprämien im Fünf-Jahres-Zeitraum unterschiedlich zu staffeln, zum Beispiel durch deutliche Erhöhung der Prämien in den ersten beiden Jahren bei Absenkung in den Folgejahren.
Diese Vereinbarungen bieten neuen Spielraum für eine Weiterentwicklung des Niedersächsischen PROLAND-Programmes im Sinne einer verstärkten Ausrichtung der Agrarstrukturförderung am Nachhaltigkeitsprinzip im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarpolitik.
1. Welche der hinter den zwölf Spiegelstrichen aufgeführten Maßnahmen wurden durch Veränderungen im PROLAND-Programm und in welcher Form umgesetzt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Klein, Sie haben sich sehr gut über den aktuellen Stand der Berliner Beschlüsse zur Neuausrichtung der Agrarpolitik informiert, wobei ich allerdings anmerken möchte, dass es sich hierbei nicht um einen Beschluss von Frau Künast handelt, sondern um einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern. Ich sage das auch in Richtung der CDU-Kolleginnen und -Kollegen, die draußen gerne darstellen, dass sie diesen Beschluss nicht mitgetragen hätten, sondern das haben sie alle mitgetragen - mit Ausnahme Bayerns; von Bayern wurde aber nur ein ganz kleiner Kritikpunkt angemerkt.
Es ist richtig, dass sich wesentliche Teile in der bundesweiten Förderpolitik ändern sollen. Ihre Fragen hätten Sie aber wahrscheinlich nicht gestellt, Herr Abgeordneter Klein, wenn Sie sich auch intensiver mit der niedersächsischen Agrarpolitik auseinandergesetzt hätten. Dann hätten Sie nämlich festgestellt, dass viele Bereiche, die Sie ansprechen, in Niedersachsen bereits umgesetzt werden. Niedersachsen ist immer ein Stück voraus und hat bereits vor der so genannten Agrarwende von Frau Künast eine zukunftsorientierte Agrarpolitik betrieben. Dies betrifft insbesondere die investive Förderpolitik im einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Bereich.
Bereits vor den von Ihnen zitierten Beschlüssen zur Gemeinschaftsaufgabe hat Niedersachsen die im Rahmenplan zulässigen Spielräume voll zugunsten einer umwelt- und tiergerechten Förderpolitik genutzt. Zum Beispiel:
Reservierung von 1,5 Millionen Euro im Rahmen des AFP für besonders tier- und umweltgerechte Haltungsverfahren. Schon seit 1995 haben wir diesen Beitrag für diesen Bereich reserviert.
Gesonderte Investitionszuschüsse in Höhe von 5 000 Euro ab 2001 für jeden Antrag stellenden Betrieb.
Auch im Regierungsgutachten zur Neuausrichtung der Agrarpolitik wird uns an verschiedenen Stellen testiert, dass Niedersachsen schon vor 2001 auf dem richtigen Wege war. - So viel vorweg.
setzt werden und welche nicht. - Im Rahmen des AFP werden fast alle angesprochenen Bereiche umgesetzt. Was die Erfüllung besonderer Anforderungen im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes anbetrifft, so können wir uns zurücklehnen; denn diese Anforderungen sind in den niedersächsischen Förderrichtlinien bereits enthalten, zum Beispiel - jetzt kommen ein paar Details - größere Fressplätze bei Kühen, größere Liegeplätze und Buchtengestaltung bei Schweinen der Art, dass Fress-, Liege- und Abkotbereiche strukturiert werden können, größere tageslichtdurchlässige Flächen in allen Ställen.
Im Bereich der Flächenbindung der Tierhaltung - das dritte Tiret - gehen wir sogar noch einen Schritt weiter als die 2 GV/ha. In Niedersachsen gibt es bereits seit 1997 keine Ausnahme von der Flächenbindung. Das heißt, Gülleabnahmeverträge usw. dürfen bei der Nährstoffbilanz nicht berücksichtigt werden, obwohl es der Rahmenplan zulässt. Wir haben also seit 1997 eine wesentlich restriktivere Vorgehensweise, als dies der Rahmenplan zulässt.
In Niedersachsen gibt es allerdings kein spezielles Junglandwirteprogramm. Der so genannte Junglandwirtezuschuss ist in Niedersachsen bereits seit 1991 gestrichen. Für die Bevorzugung von Junglandwirten gibt es im Prinzip keinen Grund; denn die Notwendigkeit, landwirtschaftlichen Unternehmern Investitionshilfen zu gewähren, sollte ausschließlich an der allgemeinen Lage der Landwirtschaft und an der jeweiligen betrieblichen Situation ausgerichtet sein. Die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an die nächste Generation erfolgt in der Regel durchaus geordnet. Diese Auffassung wird durch den Evaluierungsbericht der FAL in Braunschweig vom November 2001 voll bestätigt.
Der Rahmenplan sieht auch die Förderung von Existenzgründungen vor. Die Förderung von Existenzgründungen wird in Niedersachsen auf Unternehmen des ökologischen Landbaus und auf Gartenbaubetriebe beschränkt. In allen übrigen Bereichen handelt es sich in der Regel nicht um echte Existenzgründungen, sondern um Betriebsübernahmen im Rahmen der Hofnachfolge oder um Betriebsteilungen. Die Förderung wurde in der Vergangenheit nur von wenigen Betrieben in Anspruch genommen, nämlich von ca. zehn Betrieben pro Jahr. Das entspricht einer Förderhöhe von etwa 500 000 Euro im Jahr.
Die Förderung des ökologischen Landbaus wird in Niedersachsen 1 : 1 an den Rahmen der Fördergrundsätze der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) des Bundes angepasst. Das umfasst sowohl die Höhe der Prämien als auch die Staffelung der Einführungsprämie.
Der Bereich Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter oder regional erzeugter Qualitätsprodukte ist in PROLAND nicht aufgenommen. Die Maßnahmen werden ausschließlich mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert, für die natürlich auch in Niedersachsen nach Genehmigung durch die EU die neuen verbesserten Förderbedingungen gelten. Für diese Fördermaßnahmen stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Es wird kein Förderantrag mangels Geld abgelehnt. Für mich und sicherlich auch für die Geförderten ist es egal, ob die Mittel aus Brüssel, Bonn oder Niedersachsen stammen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der BioBereich auch nach den allgemeinen Grundsätzen zur Verbesserung der Marktstruktur gefördert wird. So wurde beispielsweise die Firma BIOPOLIS, Frosterei für Biogemüse, mit 5 Millionen Euro gefördert.
Jetzt zu Ihrer letzten Frage: Neben den eben angesprochenen Änderungen des PROLANDProgrammes ist vorgesehen, im Rahmen des Vertragsnaturschutzes den Fördertatbestand „Weide ohne Düngung“ neu einzuführen und die Prämien für die Bereitstellung von Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel erheblich zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, diese Liste von Maßnahmen zeigt, dass Niedersachsen bei der Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik der Bundesrepublik immer ein Stück voraus ist. Insofern danke ich Ihnen, Herr Abgeordneter Klein, dass Sie mir heute Morgen die Möglichkeit gegeben haben, vor diesem hohen Hause das noch einmal auszuführen.
Frage 2: Kontamination durch radioaktive Materialien bei einem Mitarbeiter der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Probleme beim TRIGA-Reaktor in der MHH (II)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In der Anfrage vom 31. Mai 2000 ist u. a. danach gefragt worden, welche Erkenntnisse das Umweltministerium über die Kontamination bzw. Inkorporation bei einem Mitarbeiter der MHH durch Cs 137 hat. Die Landesregierung hat dazu erklärt, dass sie keine Erkenntnisse über die Kontamination bzw. Inkorporation durch Cs 137 bei einem Mitarbeiter aus einer Tätigkeit im Kontrollbereich des TRIGA-Reaktors der MHH oder bei der Entsorgung der Brennelemente der MHH habe. Ein bekannt gewordener Nachweis von Cs 137 bei einer ehemals bei dem TRIGA-Reaktor der MHH beschäftigten Person, so die Landesregierung, sei vielmehr auf die im Privatleben erfolgte Aufnahme dieses Radionuklids aus der durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl verursachten Kontamination der Umwelt zurückzuführen.
Dieser ehemalige Mitarbeiter der MHH hat inzwischen einen erheblichen gesundheitlichen Schaden erlitten und ist in einem sehr kritischen Zustand. Es liegt nun doch die Vermutung nahe, dass die Kontamination nicht durch eine im Privatleben erfolgte Aufnahme des Radionuklids aus der durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl verursachten Kontamination der Umwelt erfolgt ist, sondern dass sich in der MHH ein Strahlenunfall ereignet hat. Dafür spricht, dass die Cs 137 Kontamination des Mitarbeiters nach den Arbeiten am Reaktor Anfang April 1998 nachgewiesen worden ist. Aus der Art der unbestritten vorliegenden Kontamination könnte auf Spaltprodukte aus defekten Brennelementen geschlossen werden. Bedenklich erscheint auch, dass diese Kontamination nicht dem Amt für Strahlenschutz gemeldet worden ist. Angeblich soll die Strahlung derart stark gewesen sein, dass die Zulassungsgrenzen des Strahlenmessgerätes überschritten worden sind.