Herr Innenminister, angesichts der Tatsache, dass der Einsatz von Brechmitteln in allen Bundesländern vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform angesehen wird, frage ich: Weshalb versuchen Sie jetzt, die Verhältnismäßigkeit so herunterzuspielen, dass zwischen Dealer und dem Opfer, auch demjenigen, der die Drogen eingenommen hat, die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sein sollte? Könnten Sie darauf einmal eine Antwort geben!
antworten, Herr Ontijd. Es gibt eine ungefähr gleiche Erlasslage wie bei uns in Nordrhein-Westfalen. Im Übrigen ist Ihre Darstellung, das Bundesverfassungsgericht hätte abschließend entschieden, falsch.
Herr Minister, Sie haben indirekt bestätigt, dass es bei dem Dealer zu einem reflektorischem Herztod gekommen ist. Das war eine Auslösung des VagusReizes. Dies ist nämlich als der medizinische Hintergrund und die Ursache festzustellen.
Ist Ihnen nicht bekannt, dass seit vielen Jahrzehnten zur Sondenernährung, zur Gastroskopie und dergleichen Sonden durch die Nase oder den Mund in den Magen geführt werden und dass der reflektorische Herztod zwar eine Komplikation, aber eine seltene Komplikation darstellt? Wie können Sie in Anbetracht dieser relativ geringen Gefahr von einer Unverhältnismäßigkeit sprechen?
Ich spreche deswegen von einer Unverhältnismäßigkeit, Herr Dr. Winn, weil die von Ihnen geschilderten Beispiele nicht dem entsprechen, was dort passiert ist. Dort ist nämlich zwangsweise eingeführt worden, und darin sehe ich danach, was mir bislang geschildert worden ist, die Problematik.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Tätergruppe, um die es hier geht, um Schwerstkriminelle handelt, die in der Regel mit Heroin handeln und damit eine große Zahl von
Jugendlichen in die Abhängigkeit von Drogen bringen und damit letztlich in den Tod führen, frage ich Sie: Ist es von Ihnen nicht geradezu naiv annehmen, dass Sie auch nur einen Einzigen finden, der sich freiwillig für einen Brechmitteleinsatz entscheidet?
Zum Beispiel in Osnabrück hatten wir sechs Freiwillige. Das sage ich, damit Sie es einmal zur Kenntnis nehmen.
Ich will aber noch etwas deutlich machen, Herr Biallas: Die Verhältnismäßigkeit resultiert auch aus meiner Antwort auf Ihre Frage, dass unabhängig davon, ob Brechmittel eingesetzt werden oder nicht, die Beweismittel sichergestellt werden.
Herr Minister, vor dem Hintergrund dieser sehr ernsten Diskussion scheint es nicht unwichtig zu sein, der Öffentlichkeit einmal mitzuteilen, wie viele Drogentote es im vergangenen Jahr in Niedersachsen gegeben hat und welche Drogen ursächlich dafür heranzuziehen sind.
(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Das nimmt die Landesregierung nicht so ernst! - Mörmann [SPD]: In welchem Zusammenhang steht das mit Brechmitteln?)
Doch, Herr Wulff, im Gegensatz zu Ihren etwas läppischen Bemerkungen wird das von der Landesregierung sehr ernst genommen. Ich bitte aber um Nachsicht, dass ich diese Zahlen nicht parat habe. Ich liefere sie aber gerne nach, Herr Pörtner.
Herr Minister, vor dem Hintergrund ihrer Aussage, dass Sie den Einsatz von Brechmitteln gegen Drogendealer für unverhältnismäßig halten, frage ich Sie: Wie beurteilen Sie eigentlich die Tatsache, dass mit Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen auch drei SPD-geführte Landesregierungen den Einsatz von Brechmitteln erlauben?
Ich wiederhole mich, Herr McAllister: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine ähnliche bis gleiche Erlasslage wie in Niedersachsen.
Herr Innenminister, können Sie uns bitte Ihre Einschätzung mitteilen, wie viele Drogenabhängige es bei den Heranwachsenden bis zu 21 Jahren gibt, und können Sie mir zweitens sagen, ob es bei dem Einsatz von Brechmitteln in Osnabrück bei denjenigen, die davon betroffen waren, zu irgendwelchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist?
Herr Schünemann, ich bitte darum, Ihnen diese Zahlen nachliefern zu können. Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.
Als Zweites hatten Sie gefragt, ob es bei der Abgabe dieser gespritzten Mittel zu Beeinträchtigungen gekommen ist. Mir ist nicht bekannt, dass es dabei zu Problemen gekommen ist. Aber es waren Nebenwirkungen vorhanden - das hat man festgestellt -, allerdings keine existenziellen.
Herr Minister, gehört nicht zur Frage der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch die Frage, welchen Zweck man mit dieser Maßnahme verfolgt? Der Zweck besteht ja darin, die Allgemeinheit vor Drogentoten, vor Drogenabhängigen zu schützen. Da fällt es auf, dass Ihnen diese Zahlen nicht bekannt sind, obwohl Sie die Verhältnismäßigkeitsfrage geprüft und in diesem Sinne entschieden haben.
Ich möchte deswegen noch einmal zum Ausdruck bringen, was ich auch auf die Frage von Herrn Biallas gesagt habe: Die Beweismittel werden sichergestellt, nur nicht schnell mit Brechmitteln, sondern es kann etwas länger dauern. Wir haben deswegen die Erlasslage, abzuwarten, bis es auf dem natürlichen Wege abgeht. Dann können wir die Beweise sicherstellen und auch die Erfolge erzielen, die Sie haben wollen, nämlich denjenigen, der mit Drogen dealt, dieser Tat zu überführen.
Herr Minister, welche Art von Nebenwirkungen haben sich in Osnabrück gezeigt, Unwohlsein oder auch ernsthafte Sachen?
Frau Schliepack, darüber lassen wir uns nicht im Einzelnen berichten, welche einzelnen Nebenwirkungen bei der Brechmittelvergabe entstanden sind.