(Coenen [CDU]: Na, na, na! - Gegen- ruf von Adam [SPD]: Das stimmt doch! Warum soll der Minister hier noch reden?)
- Er bekommt auch die Antwort, meine Damen und Herren. Deshalb wende ich mich hier gern in diese Richtung.
Die Landesforstverwaltung wendet 71 DM pro Hektar Holzbodenfläche in Niedersachsen auf. Das ist der Betrag für das Jahr 2000. Für den Privatwald sind es unter Berücksichtigung aller Förderungen 50 DM. Davon gehen - das muss man korrekterweise sagen - 14 DM für die Bewältigung neuartiger Waldschäden herunter. Es bleiben dann 36 DM. Hinzu kommt aber noch einmal ein Zuschuss der Landwirtschaftskammer in Höhe von 26 DM pro Hektar Waldbodenfläche, der nur für diesen Aufgabenbereich gewährt wird. Somit ergeben sich in der Summe 62 DM gegenüber 71 DM. Meine Damen und Herren, dass wir die Absicht haben, hier eine weitere Angleichung
vorzunehmen, kann ich Ihnen hier ganz deutlich ankündigen. Das ist aber schon eine sehr weitgehende Annäherung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem am 17. September 2001 von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz 2002 (Drs. 14/2652) soll die Zuständigkeit für die Unterhaltsvorauszahlungen zukünftig auch zulasten der kommunalen Finanzen gehen. Zukünftig sollen die Kommunen zu 20 % an den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beteiligt werden und im Gegenzug dafür zwei Drittel der Einnahmen aus den Rückflüssen, d. h. von den letztendlich eingeforderten Rückzahlungen der Unterhaltspflichtigen, erhalten.
In der anhängenden Erklärung der Drucksache 14/2652 heißt es auf Seite 18, dass in den folgenden Haushaltsjahren davon auszugehen sei, dass die Gemeinden und Landkreise nicht belastet werden würden; allerdings hinge die Deckung der Ausgaben von dem Erfolg der Bemühungen ab, die Unterhaltspflichtigen in Anspruch zu nehmen. Weiter heißt es: „Die Personalkosten werden weiterhin durch die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs abgegolten.“
Auf Seite 21 heißt es dann: „Bereits bei einer Rückflussquote von 30 v. H. refinanzieren die Kommunen aufgrund dieser Regelung ihren Anteil an den Zweckausgaben.“
2. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Unterscheidung bei der Festsetzung der Höhe der anteiligen kommunalen Unterhaltsvorauszahlungen zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen zu treffen?
3. Geht sie davon aus, dass die Rückflussquote ansteigen wird, wenn die Kommunen finanziell in die Unterhaltsvorauszahlungen eingebunden werden, und wie begründet sie dies?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Trost! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einbeziehung der Kommunen in die Finanzierung der Geldleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wird einer Forderung des Landesrechnungshofs gemäß dessen Denkschrift vom 2. Mai 2001 entsprochen. Gleichzeitig werden die Kommunen in die Lage versetzt, ihren Finanzierungsanteil mittels Einnahmen durch das UVG zu decken.
Der Landesrechnungshof hat im Zusammenwirken mit kommunalen Rechnungsprüfungsämtern die Durchführung des UVG stichprobenartig überprüft und hinsichtlich der Rückgriffe auf die Unterhaltspflichtigen festgestellt, dass durch größere Anstrengungen der Kommunen die Rückflüsse von Mitteln der Unterhaltspflichtigen deutlich gesteigert werden könnten. Um dies zu fördern, hat der Landesrechnungshof ein Finanzierungssystem vorgeschlagen, das die Kommunen zu stärkeren Bemühungen anregen und ihnen bei guter Aufgabenerfüllung sogar zusätzliche Einnahmemöglichkeiten eröffnen soll. Deshalb ist künftig vorgesehen, dass die Kommunen 20 % der Geldleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz tragen und gleichzeitig zwei Drittel ihrer Einnahmen aus dem Rückgriff gegenüber den Unterhaltspflichtigen - also alles, was nicht an den Bund abzuführen ist behalten können. Bei einer Rückflussquote von 30 % können sich die Kommunen vollständig refinanzieren, bei höheren Rückflussquoten haben die Kommunen zusätzliche Einnahmen. Sie erhal
Zu 1: Die Rückflussquoten in den kreisfreien Städten und in den einzelnen Landkreisen in Niedersachsen hatten in den letzten drei Jahren eine erhebliche Spannweite. Sie reichte von 9,6 % bis zu 42,9 %. Im Jahr 2000 erreichten von 61 für die Durchführung des UVG zuständigen Kommunen elf eine Rückflussquote von mehr als 30 %. Immerhin 27 Kommunen erreichten eine Rückflussquote von 20 % bis 30 %.
Zu 2: Es ist vorgesehen, dass künftig alle Kommunen 20 % der Geldleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz tragen, weil davon ausgegangen werden kann, dass grundsätzlich alle Kommunen eine Rückflussquote von 30 % erreichen können. Eine Unterscheidung nach strukturstarken und strukturschwachen Kommunen ist vom Landesrechnungshof nicht empfohlen worden. Das ist aufgrund der Zahlen auch plausibel; denn es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Strukturschwäche oder -stärke einer Kommune und der Höhe der Rückzahlungen.
Zu 3: Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass durch größere Anstrengungen der Kommunen die Rückflüsse von Mitteln der Unterhaltspflichtigen deutlich gesteigert werden können. Vor dem Hintergrund, dass sich die Kommunen bei einer Rückflussquote von 30 % refinanzieren und bei einer darüber hinaus gehenden Rückflussquote sogar zusätzliche Einnahmen erzielen, besteht ein großer Anreiz für die Kommunen, die Sachbearbeitung in diesem Bereich zu verstärken. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Rückflussquoten - wie schon in den vergangenen Jahren - noch einmal deutlich ansteigen werden. Der Rechnungshof hält dieses Finanzierungsmodell für das effektivste und hat es deshalb empfohlen.
Diese Finanzierungsart ist auch in Bezug auf die Intention des UVG zielführend. Das Gesetz will und wollte in keiner Weise die Unterhaltspflichtigen aus ihrer Verantwortung und Zahlungspflicht entlassen.
Frau Ministerin, da ich davon ausgehe, dass Sie im Vorfeld dieser Veränderungen, nämlich der Übertragung der Zuständigkeiten auf die Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen haben, möchte ich von Ihnen wissen, wie diese mit Blick auf die tatsächliche Erreichbarkeit und auf die Probleme im technischen Bereich - Software und dergleichen - reagiert haben und wie Sie darauf zu reagieren gedenken.
Es hat auf der Ebene des Fachreferates mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche darüber gegeben. Es ist plausibel, dass angesichts der Bandbreite der Rückflussquote, die zwischen 42,9 % und 9,6 % liegt, die Bereitschaft, das vom Landesrechnungshof vorgeschlagene Modell zu übernehmen, nicht bei allen Kommunen vorhanden gewesen ist. Dennoch sehe ich als Ministerin für diesen Bereich keine Alternative; denn andere Instrumente zur Schaffung eines Anreizes, Unterhaltspflichtige zu ihren Zahlungen heranzuziehen, werden vonseiten des Landes nicht gesehen.
Frau Ministerin, halten Sie es nicht für zynisch, zu sagen, dass die Gemeinden sozusagen einen Vorteil erreichen könnten, wenn sie eine Rückflussquote von über 30 % erreichten, wohl wissend, dass nur zwölf von 61 Jugendämtern im Lande Niedersachsen überhaupt eine Rückflussquote von 30 % erreichen?
Frau Abgeordnete Schliepack, Zynismus ist mir - gerade in diesem Kontext - fremd. Hier geht es um Fachfragen. Ich habe deutlich gemacht, dass bereits jetzt ein beachtlicher Teil der Kommunen eine entsprechende Rückflussquote erreicht und dass darüber hinaus ein noch größerer Teil zurzeit eine Rückflussquote von 20 % bis 30 % erreicht, sodass es bei entsprechenden Bemühungen, die sowohl in einer Verbesserung der Organisation als auch in einer Verstärkung der Sachbearbeitung sowie in der Behebung der Mängel, die der Landesrechnungshof im Einzelnen aufgeführt hat, bestehen, durchaus möglich ist, diese Zielzahl zu erreichen.
Frau Ministerin, Sie haben von einem beachtlichen Teil der Kommunen gesprochen. Können Sie, wenn Sie es schon nicht genauer verifizieren können, dazu eine Prozentzahl nennen? Sind es mehr als 50 %, sind es 20 %, oder wo liegt die Zahl?
Ich möchte eine zweite Frage anschließen. Sie haben gesagt, die Kommunen müssten sich mehr anstrengen. Das bedeutet in der Regel ja wohl, dass mehr Personal eingestellt wird, um diese Anstrengungen dann auch vollziehen zu können. Mir hat man bei einer Kommune auf Nachfrage gesagt, dass man die 30 % selbst dann, wenn zwei Leute eingestellt würden, nicht würde erreicht können. Angesichts dessen frage ich Sie: Welcher Art sollten die Anstrengungen denn noch sein, damit kostenneutral gearbeitet werden kann?
Ich hatte in meiner Antwort zu Frage 1 bereits die Zahlen genannt. Ich will sie gern wiederholen. Von den 61 Kommunen erreichen elf bereits jetzt eine
Rückflussquote von mehr als 30 %, und 27 erreichen eine Rückflussquote von 20 % bis 30 %. Das sind zusammen 38 von 61 Kommunen.
Es haben also mehr als 50 % der Kommunen bereits jetzt eine in der Nähe der Deckungsfähigkeit liegende Quote erreicht.
Im Übrigen kann ich Ihre Ausführungen hinsichtlich einer stärkeren Zielerreichung nicht nachvollziehen. Die Zahlen der letzten drei Jahre zeigen, dass die in diesem Bereich unternommenen Anstrengungen bereits zu einer höheren Deckung geführt haben. Diese Anstrengungen - das hat der Rechnungshof in einem sehr ausführlichen und soliden Bericht dargelegt - können noch gesteigert werden.
Ich habe mich in meinem Landkreis erkundigt, ob man durch eine Steigerung der Bemühungen und durch mehr Personal tatsächlich eine höhere Rückflussquote erreichen könnte. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen.
Der Landkreis Peine erreicht mit 1,8 Stellen eine Rückholquote von 22 %, während der Landkreis Goslar mit 5,3 Stellen eine Rückholquote von 29 % erreicht. Wie viel Personal müsste man Ihrer Meinung nach zusätzlich einstellen, damit sich das rechnet? Auch Personal kostet Geld!