Es ist schon die Frage zu stellen, ob man bestimmte zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen will, die nun einmal nicht an öffentliche Körperschaften, sondern nur über bestimmte Instrumente gegeben werden.
Wir sagen schlicht und einfach: Wir haben in der letzten Zeit - das wissen Sie - eine Reihe von Dingen zurückgefahren. Ich will an die Debatte zum Thema EXPO-Defizit erinnern, das eben nicht über die Finanzierungsgesellschaft finanziert wird. Darüber hat es eine Verständigung zwischen dem Landesrechnungshof und der Landesregierung gegeben, mit Billigung sowohl des Ausschusses als auch des Parlaments. Aber dieses Instrument grundsätzlich aus der Hand zu geben, wäre wirklich falsch und würde auch dem Sinne eines klugen Kaufmanns nicht entsprechen. Man muss sich auf bestimmte Möglichkeiten einstellen.
Daher sagen wir als Sozialdemokraten: Wir bleiben dabei und werden dieses Instrument sinnvoll und mit Augenmaß einsetzen. Das wird - damit das auch klar ist, meine Damen und Herren - in voller Transparenz gegenüber dem Parlament und dem Finanzausschuss geschehen, ganz im Sinne der Gestaltungshoheit des Parlaments bzw. seines Ausschusses. Deshalb lehnen wir den Antrag der Grünen ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag auf Auflösung der Niedersächsischen Finanzierungsgesellschaft - NFG - ist ungefähr ein Jahr in den Gremien des Landtages beraten worden, und wir entscheiden jetzt darüber, ob sie tatsächlich aufgelöst wird, ob sie beibehalten wird oder ob sie in veränderter Form weitergeführt und genutzt wird.
Den verehrten Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien möchte ich zur Kenntnis geben, dass etwa zur gleichen Zeit, als hier die
Diskussion darüber losgetreten worden ist, die NFG aufzulösen, das Land Baden-Württemberg mit Datum vom 9. Februar 2000, von dem Notar Helmut Stengel beglaubigt, den Gesellschaftsvertrag der „Finanzierungsgesellschaft für öffentliche Vorhaben des Landes Baden-Württemberg mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Stuttgart“ auf den Weg gebracht hat.
„die Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung öffentlicher Bauten des Landes Baden-Württemberg zu finanzieren und zu fördern, den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken durch das Land BadenWürttemberg zu finanzieren, sonstige im Interesse des Landes liegende Maßnahmen zu finanzieren und zu fördern.“
Nach § 3 ist der Gesellschaft zur Durchführung des in § 2 festgelegten Zwecks die Aufnahme von Darlehen usw. gestattet.
Gesellschafter dieser Gesellschaft sind mit 99,9 % das Land Baden-Württemberg und mit 0,1 % die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Ich könnte Ihnen den ganzen Vertrag vorlegen.
Was will ich damit sagen? - Hier wird ein Instrument geschaffen von einem Land, das in vielen Diskussionen hier in Niedersachsen immer wieder als beispielhaft für die Politik in Niedersachsen hingestellt wird. Hier wird ein Instrument geschaffen, das exakt auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert, mit denen Politik heute wirtschaftlich bestritten wird. Hier wird auch offensichtlich auf die Tatsache reagiert, dass u. a. die Europäische Investitionsbank und die KfW inzwischen Kredite ausgeben, die nicht direkt an den öffentlichen Sektor vergeben werden, sondern es müssen Gesellschaften zwischengeschaltet werden. Das ist eine neue Situation.
Ich habe nichts dagegen, dass Diskussionen, die sich über ein Jahr erstrecken, auch vorgefasste Meinungen und Legendenbildungen zum Teil wieder korrigieren. Was Baden-Württemberg später als wir auf den Weg gebracht hat und was in Niedersachsen jahrzehntelang funktioniert hat, kann nicht falsch gewesen sein.
Denn - um es noch einmal deutlich zu sagen, was Herr Meinhold eben vertreten hat - erstens war das Parlament immer und zu jeder Zeit darüber informiert, was in der NFG platziert und abgewickelt worden ist.
Zweitens. Der Landtag hatte jeden Zugriff auf jede Information, und die Darstellung dessen, was in der NFG abgewickelt worden ist, war in jeder Phase präziser dargestellt als einfache Abwicklungen und das Verschwinden von Investitionen in den allgemeinen Schuldtiteln.
Drittens. Auch wirtschaftlich ist das, was wir über die NFG ausfinanziert haben, natürlich besser gewesen als das, was wir im allgemeinen Haushalt auf jeden Fall wirtschaftlicher ausfinanzieren. Das machen wenige Zahlen deutlich, die ich noch einmal in Erinnerung rufen möchte.
Die Kreditaufnahme der NFG zwischen 1990 und 2000 betrug 837 Millionen DM. Getilgt worden sind 453 Millionen DM. Das heißt, der Schuldenstand steht bei 384 Millionen DM. Auf die gesamte Laufzeit betrug die entsprechende Zahlenreihe 1,176 Millionen DM, 792 Millionen DM getilgt, Stand 384 Millionen DM. Würde man also diesen Schuldenstand, der angeblich verschleiert werden sollte, auf den derzeitigen Gesamtschuldenstand aufschlagen, wären das 0,006 %. Die Legende, die um die angebliche Umgehungsstrategie der Landesregierung gestrickt worden ist, ist damit hinreichend widerlegt.
Worum es mir heute geht, ist, dass wir uns einverstanden erklärt haben - auch nach intensiven Diskussionen mit dem Landesrechnungshof -, die NFG unter den derzeitig obwaltenden Bedingungen nicht zu nutzen, um Finanzierungen und Investitionen über die NFG durchzuführen, wenn wir diese über den Haushalt abwickeln können. Dass wir das machen, haben wir bei der Ausfinanzierung der EXPO bewiesen, bei der wir festgelegt haben, dass wir das Defizit in zehn Jahresraten abfinanziert haben werden. Tatsächlich ist es aber sinnvoll - wie es mein Vorredner, Herr Meinhold, deutlich gemacht hat -, dass wir das Instrument erhalten werden, um es im Sinne der Überlegungen von Baden-Württemberg unter sorgfältiger Beteiligung des Parlaments dann einzusetzen, wenn man es braucht; denn wir haben uns schließlich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verschrieben. Davon lassen wir uns auch nicht durch takti
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 2719 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1986 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 20: Zweite Beratung: Sicherstellung der Umsatzbesteuerung im E-Commerce - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/1841 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/2724
Der Antrag wurde am 13. September 2000 dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung zugewiesen. Mir wurde mitgeteilt, dass die zweite Beratung nicht stattfinden soll. Wie ich sehe, wird das auch so gehandhabt. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 2724 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Gründung einer Interregio-Gesellschaft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/1903 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/2741
Dieser Antrag wurde am 12. Oktober 2000 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Das Wort hat der Herr Kollege Wenzel. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beschluss, den der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr einmütig zur Abstimmung vorgelegt hat, lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Ich freue mich, dass es gelungen ist, über alle Fraktionen hinweg eine Formulierung zu finden, die meines Erachtens auch noch über das hinausgeht, was wir ursprünglich in unserem Antrag vorgeschlagen hatten.
Wenn die Deutsche Bahn AG ab Dezember 2002 - also Ende nächsten Jahres - Fernverkehrsleistungen und insbesondere InterRegio-Leistungen streichen will, soll und wird das Land auf den betroffenen Strecken die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um die bestehenden Verbindungen ohne zeitliche Verzögerung weiterführen zu können. Das heißt, in der Regel würden Wettbewerber der Deutschen Bahn AG über eine öffentliche Ausschreibung zum Zuge kommen.
Zurzeit plant die Deutsche Bahn AG, ab 2002 sämtliche InterRegios aufzugeben und teilweise durch InterCitys zu ersetzen und dabei auch einen Teil der Haltepunkte aufzugeben. Das würde bedeuten, dass es mit dem Abbau weitergeht, den wir beim letzten Fahrplanwechsel erlebt haben. Das wollen wir nicht.
Mir ist aber auch klar, dass das Wort „Ausschreibung“ bei den Beschäftigten der Deutschen Bahn AG zwiespältige Gefühle auslöst. Mit dem Wort „Ausschreibung“ verbindet sich auch immer die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.
Aber eines muss allen Beteiligten bewusst sein: Wenn die Deutsche Bahn AG ganze Züge oder sogar ganze Zugfamilien aus dem Fahrplan streicht, dann wird es kein Angebot mehr für die
Wir haben auch keine Lust mehr, dass man uns jeweils zwei Monate vor dem jeweiligen Fahrplanwechsel die Pistole auf die Brust setzt und sagt: „Du hast keine Chance, aber nutze sie.“ Mit anderen Worten: Die Bahn streicht und das Land muss als Ersatz Nahverkehrszüge bezahlen, mit längeren Fahrzeiten und einem schlechteren Service, als der InterRegio bieten kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, der InterRegio ist ein erfolgreicher Zug der Bahn. Er ist beliebt, er verknüpft unsere niedersächsischen Regionen, und er bietet vergleichsweise sehr gute Serviceleistungen, beispielsweise Möglichkeiten der Gepäckaufbewahrung und Reservierung. Das ist gerade für ältere Menschen oder für Familien, die mit Kindern reisen, ein sehr wichtiger Grund für die Auswahl des Reisemittels. Wenn die Bahn hierbei Verbesserungen will, sind wir zu konstruktiven und partnerschaftlichen Gesprächen über diese Pläne bereit. Wenn die Bahn aber Verschlechterungen im Fernverkehrsangebot und beim InterRegio will, dann werden wir knallhart auf alternative Anbieter setzen.
Erfreulich ist jedoch, dass die Bahn im Gegensatz zu früher ein Gesprächsangebot gemacht hat. Ich meine, dass der heutige Beschluss hier auch eine Türöffnerfunktion haben wird.
Ich freue mich über das einmütige Votum des Fachausschusses, und ich bin sicher, dass wir mit diesem Beschluss gute Voraussetzungen geschaffen haben, um weitere Verschlechterungen im Fernverkehr zu verhindern und Verbesserungen durchzusetzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Wenzel hat im Oktober vergangenen Jahres darauf hingewiesen, dass der InterRegio ein Sympathieträger war. Das ist sicherlich richtig. Auf der anderen Seite muss man aber auch die Situation sehen. Die Kürzungen - ich hätte fast gesagt: die Streichungsorgien - der letzten Wo
chen, Monate und Jahre in Niedersachsen haben mit dazu geführt, dass die DB AG quasi in ein Imageloch gefallen ist. Denn wer die Diskussion als Bahnnutzer in den Abteilen wahrnimmt und nachvollzieht, muss feststellen, dass nach wie vor viele Bahnkunden nicht mit dem Angebot zufrieden sind.
Ich verstehe durchaus das Bemühen der Bahn, mit dieser Broschüre das Ruder hier und da herumzureißen. „Das faire Bild der Bahn“ ist ja jetzt als Publikation herausgegeben worden. Diese Broschüre ist sehr aufwändig gemacht. Ich habe in dieser Broschüre aber nicht einen einzigen Hinweis zum Thema InterRegio gefunden. Das heißt, darin wird die Absicht des Bahnchefs, Herrn Mehdorn, deutlich, sich auf Dauer total vom InterRegio zu verabschieden. Das ist die Ausgangssituation, mit der wir uns zu beschäftigen haben. Nach meiner Auffassung ist der InterRegio an sich auf Dauer „tot“. Das ist die Situation, die hier politisch aufgearbeitet werden muss.
Meine Damen und Herren, die Verantwortung des Bundes muss in dieser Situation immer wieder angesprochen werden. Sie ist nach meiner Überzeugung klar geregelt. Ich will trotz der Gemeinsamkeit, die besteht, ausdrücklich betonen, dass die jetzige Situation, die wir gemeinsam kritisieren, ein Stück weit auch auf das Versagen des Bundes über einen langen Zeitraum, insbesondere in den letzten Jahren, zurückzuführen ist. Wir haben das als Opposition immer wieder kritisiert. Ich kann mich daran erinnern, dass auch Ihr Amtsvorgänger, Frau Dr. Knorre, das von dieser Stelle aus kritisiert hat. Wir haben das WIBERAGutachten. Seit 1998 fehlen eindeutig 150 Millionen DM. Zurzeit laufen auch die Verhandlungen über die Fortschreibung der Regionalisierungsmittel. Auch hier haben viele Verhandlungspartner sicherlich gespürt, wie hartleibig der Bundesfinanzminister ist. Es wäre im Ergebnis unerfreulich, wenn die Festschreibung nicht positiv ausgehen würde, d. h. Niedersachsen im Ergebnis nicht mehr Geld bekäme.
Die Situation ist doch Folgende: Der Nahverkehr ist damals festgeschrieben worden. Dafür bekamen die Länder Geld. Wenn jetzt peu à peu, über die Jahre hinweg, immer mehr zu Lasten der Länder abgeschoben wird, muss irgendwann einmal definitiv geklärt werden, ob die Länder dann auch mehr Geld dafür bekommen. Das ist die entscheidende Situation.
Auch die Verkehrsministerkonferenzen, die immer wieder stattgefunden haben, haben zu diesem Thema, zu den nach wie vor offenen Fragen über die Jahre überhaupt keinen Durchbruch erzielt. Nach meiner Überzeugung ist die Crux der ganzen Dinge, die offen sind, dass der Bund nach wie vor das Gemeinwohl durch die von der DB AG geplanten und bereits umgesetzten Streichungen und Einsparungen nicht tangiert sieht. Ich glaube, das ist mit ein entscheidender Fehler!
Das Fazit, meine Damen und Herren, ist: Der Bundesverkehrsminister muss mehr Geld bereitstellen, um der Gemeinwohlverpflichtung des Bundes im Fernverkehr ausreichend nachzukommen. - Das ist nicht einmal meine Formulierung. Das ist die Formulierung, die Herr Dr. Fischer im Oktober letzten Jahres von dieser Stelle aus vorgetragen hat.