und warum andere Maßnahmen, Frau Stokar, in Zeiten knapper Kassen nicht über die NFG vorfinanziert werden sollen. Das ist nicht nachvollziehbar.
Ergänzend ist, glaube ich, auch wichtig, dass für die so ausgewählten Projekte der NFG der § 24 der Landeshaushaltsordnung nicht gilt, wonach für alle regulären Maßnahmen, bevor sie im Etat veranschlagt werden können, Kostenschätzungen, Berechnungen, Plandaten vorliegen müssen, die dann vom Landtag und auch vom Landesrechnungshof beurteilt werden können. Das ist im Ergebnis nicht akzeptabel.
Das war für uns der Grund, warum wir vor etwa einem Jahr gesagt haben: Wir wollen die Auflösung der Niedersächsischen Finanzierungsgesellschaft, wir wollen die Maßnahmen in den regulären Etat überführen.
Die SPD-Fraktion stand dieser Forderung damals auch durchaus offen gegenüber. Ich habe die Debatte noch im Ohr. Man hat uns damals eine ergebnisoffene Prüfung versprochen. Aber damals stand man ja auch ziemlich unter Druck. Es gab eine Debatte, auch die EXPO-Kosten über die NFG abzuwickeln. Darüber wiederum gab es sehr viel Streit. Sie erinnern sich: Wir wollten das nicht, der Rechnungshof wollte das auch nicht, und es stand kurzzeitig eine Klage vor dem Staatsgerichtshof im Raum. Schließlich hat man das auch anders abgewickelt. Man hat die NFG außen vor gelassen. Im Ergebnis aber hat man, trotz einer einjährigen Debatte im Fachausschuss, eigentlich nichts an diesem Instrument verändert. Das finde ich absolut enttäuschend.
Wir hätten uns gewünscht, man hätte die NFG aufgelöst. Wir sehen es nicht als zureichend an, was man uns jetzt quasi in die Hand versprochen hat, nämlich keine neuen Maßnahmen über die NFG abzuwickeln. Diesen Stand hatten wir vor einigen Jahren bereits schon einmal. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass sich die Landesregierung und die Mehrheitsfraktion leider nicht an dieses Versprechen gehalten haben. Denn als das Geld besonders knapp war, hat man wieder neue Maßnahmen über die NFG finanziert.
Ich sehe die Gefahr als sehr groß an, dass das in den Folgejahren wieder so passieren wird, insbesondere aufgrund des Hinweises des Finanzministeriums, dass man Mittel, die insbesondere von der Europäischen Investitionsbank bereitgestellt werden sollen, über die NFG abwickeln möchte. Nach dem Beschluss der EU-Minister vor zwei Wochen, hier verbilligte Darlehen für große öffentliche Infrastrukturprojekte zur Verfügung zu stellen, halte ich es nur für eine Frage der Zeit, dass man innerhalb der Landesregierung angesichts der drohenden Ergebnisse der Steuerschätzung im November auf den Gedanken verfällt, sich wieder dieses Instruments einer irregulären Finanzierung außerhalb des Landesetats zu bedienen.
Für uns ist das nicht akzeptabel. Deswegen gibt es aus unserer Sicht zur Auflösung der NFG keine Alternative.
Ich dachte, der Minister redet zuerst. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Golibrzuch hat vorgetragen, was für die Auflösung der NFG spricht. Der Kollege Lestin pflegt in einer solchen Situation im Haushaltsausschuss immer zu sagen: Das ist schlüssig vorgetragen, das wollen wir dann mal so abstimmen.
Lassen Sie mich aber zunächst grundsätzlich sagen: Die Frage ist, wie das Parlament seine Aufgaben wahrnimmt, welche Kompetenzen es noch hat. Hier ist auf mindestens drei Ebenen etwas zu verbessern bzw. zu erkämpfen.
Erstens ist es ganz wichtig, nach innen Kompetenzen wahrzunehmen: Budgethoheit, Gestaltungsspielraum und auch die Möglichkeit, z. B. Maßnahmen der Niedersächsischen Finanzierungsgesellschaft ausreichend zu diskutieren.
Für die Zukunft noch wichtiger ist allerdings die Frage, wie wir über eine Reduzierung der Mischfinanzierung und den Länderfinanzausgleich zu mehr eigener Verantwortung kommen. Das gilt dann auch für die Stärkung der föderativen Struktur in Bezug auf die Beziehungen zwischen Europa, der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern. Natürlich ist das für das Parlament wichtig, und solche Situationen wie eben, dass sich ein Minister einer Diskussion im Parlament nicht stellt, sind beschämend für dieses Haus.
Das ändert aber nichts daran, dass wir uns jetzt konkret der Niedersächsischen Finanzierungsgesellschaft zuwenden sollten.
In den Unterlagen wird im Einzelnen vorgetragen, was dafür und was dagegen spricht und wer zu welchem Zeitpunkt informiert wird. Eines ist bei all der Unterschiedlichkeit heute festzustellen: Durch die Tatsachen, dass man beispielsweise die EXPO-Finanzierung haushaltsmäßig abgebildet
hat, dass man beispielweise die A 31 nicht wie vorgesehen über die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft finanziert hat, dass der Aufsichtsratsvorsitzende gesagt hat, neue Maßnahmen würden, solange die Diskussion läuft, so nicht abgewickelt, ist der Beweis erbracht, dass alles, was man über eine Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft machen kann, auch ordentlich im Haushalt dargestellt und dann entsprechend diskutiert werden kann. Bei Investitionsmaßnahmen kann das geschehen, indem eine entsprechende Vorlage im Haushaltsausschuss vorgelegt und der Landesrechnungshof mit jeder einzelnen Maßnahme befasst wird. Das bisherige Vorgehen der Landesregierung ist der Beweis dafür, dass das möglich ist.
Wenn man das kann, stellt sich aber die Frage: Wofür braucht man dieses Gebilde Finanzierungsgesellschaft? - Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2000 dazu gesagt - ich lasse den Vorspann mit den Zahlen weg, weil die mehrfach im Protokoll über die Erste Beratung stehen -: Ihnen ist bekannt - dies wird durch diese Zahlen und Hinweise wieder deutlich -, dass das Finanzierungsinstrument NFG verfassungsrechtlich, haushaltsrechtlich und wirtschaftlich nicht unproblematisch ist.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir bereits 1992 gefordert haben, der NFG keine neuen Finanzierungsaufgaben zu übertragen. 1992 hat der Haushaltsausschuss, also das Parlament, gesagt, dass die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft keine neuen Aufgaben übernehmen soll. Einige Jahre später wurden aber neue Aufgaben übernommen. Wir brauchen hier einen eindeutigen Beschluss, dass die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft abgeschlossen und aufgelöst wird, damit sichergestellt ist, dass dieser Mantel nicht immer wieder aus der Ecke gekramt wird, wenn man gerade etwas machen will, was das Parlament nicht so genau nachvollziehen soll.
Wenn man nachweist, dass das möglich ist, kann man diesen alten Mantel durchaus aufgeben und zur Altkleidersammlung geben, weil man ihn nicht mehr braucht.
Man kann ihn dann nicht zur Seite hängen und bei Maßnahmen wieder hervor holen, wenn es denn gerade passt. Der Beweis wurde von 1992 bis 1999 erbracht.
Die Frage, was im Einzelnen finanziert werden muss, konnte hier nicht beantwortet werden. Hier kann aber festgestellt werden, dass alles das, was das Land finanzieren muss, ordnungsgemäß über den Haushalt dargestellt werden kann, denn da gehört es hin. Dieses Parlament entscheidet über die Entwicklung der Ausgaben und der Einnahmen.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Wahrscheinlich wird nachher gefragt, wie denn die Abwicklung dieser rund 250 oder 260 Millionen durchgeführt werden soll. Möglicherweise laufen wir auf eine haushaltsmäßige Katastrophe zu. Am 7. November bekommen wir die Steuerschätzung mit zu erwartenden Mindereinnahmen von einigen hundert Millionen Euro, und Ende des Monats November erwarten wir die BEB-Entscheidung. Wenn wir dann die 2,5 Milliarden DM zurückzuzahlen haben und Bayern und Baden-Württemberg sich aus der Mitbezahlung verabschieden wollen - sie haben jetzt schon entsprechende Rechtsgutachten -, werden wir hier vor einem Haushaltsnotstand stehen. In einer solchen Situation ist die Frage, wie man die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft abwickelt, nicht vorrangig. Man kann sie solide abwickeln, man kann sie auch über einen bestimmten Zeitraum abwickeln. Wir brauchen hier nur den Beschluss, dass sie abgewickelt wird. Wenn wir das heute beschließen könnten, würde die SPD-Fraktion dem Parlament einen großen Gefallen tun. Wir brauchen endlich einmal auch von der Mehrheitsfraktion ein Zeichen, dass sie dieses Parlament ernst nimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ton in der heutigen Debatte ist erheblich anders als vor etwa einem Jahr. Das zeigt, dass die Debatte, die wir zwischenzeitlich geführt haben, zur Sach
Ihre Anmerkung, hier sollte das Parlament ernst genommen werden, Herr Rolfes, ist wohl ein bisschen daneben.
Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, und das ist auch das Spannende an der Geschichte: Diese NFG ist für alle einsehbar. Die Fakten, die Zahlen, die Projekte sind alle zur Kenntnis zu nehmen. Dass da, wie Herr Möllring vor etwa einem Jahr gesagt hat, möglicherweise etwas in der Dunkelkammer stattfindet, trifft nun überhaupt nicht zu. Klar ist, dass dieses Instrument für das Parlament schlicht und einfach transparent ist.
Die Frage ist, ob man solch ein Instrument überhaupt haben will. Dazu sage ich anschließend noch etwas.
Das Zweite: Auch die Haushaltshoheit ist dem Parlament an dieser Stelle nicht zu nehmen. Sie ist ebenfalls gegeben, man kann sie in Anspruch nehmen.
Darüber muss man reden, und darüber kann man reden. Allein die Tatsache, dass man dies kann, zeigt doch ganz deutlich - -
- Das habe ich auch gelesen, und genau auf den Punkt will ich kommen. Wenn dieses Instrument wirklich komplett verfassungswidrig wäre, gäbe es hier eine solche Debatte gar nicht, sondern dann müsste man sagen: Es läuft so. Das ist aber nirgendwo geschrieben worden, weder im Gutachten des GBD noch in dem sehr aufwändigen Bericht des Landesrechnungshofes.
Deshalb ist die Frage zu stellen, ob die Landesregierung und auch das Parlament die Möglichkeit haben, sich Instrumente zu schaffen, die in be
Es ist schon die Frage zu stellen, ob man bestimmte zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen will, die nun einmal nicht an öffentliche Körperschaften, sondern nur über bestimmte Instrumente gegeben werden.