Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion legte Ihnen einen Antrag vor, der auf einer ordentlichen Analyse basiert und bewährte Strategien der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs aufgreift. Die Ministerin hat kurz darauf verwiesen.
Wir fordern Sie auf, meine Damen und Herren von der Opposition, mit uns die erprobten Ansätze auch in den kommenden Haushaltsplanberatungen zu sichern. Sie wissen, alle diese Ansätze sind immer im Bereich der freiwilligen Leistungen angesiedelt und bedürfen daher besonderer Unterstützung aller Fraktionen im Parlament. Wir fordern Sie auf, die Beteiligung an den länderübergreifenden Forschungsprojekten, wie sie in Hamburg, Lübeck und Rostock auch zum Thema Ecstasy existieren, zu unterstützen und deren Evaluation weiter zu tragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört, insbesondere auch Ihren klaren Aussagen hinsichtlich einer Absage an die Verharmlosung der Ecstasy-Droge und ebenso Ihrem Appell für eine gemeinsame Initiative, eine gemeinsame, abgestimmte Politik mit den anderen Ländern. Bezug nehmend auf Ihre vorherige Tä
dass eine vom Hamburger Senat herausgegebene Broschüre Mitte der 90er-Jahre den folgenden „guten Tipp“ enthielt: "Um eine ganze Nacht durchzumachen, halbiere eine Ecstasy-Pille und teile sie dir ein." Die empörte Forderung der CDU-Bürgerschaftsfraktion, diese Broschüre zurückzuziehen, hat der Senat damals zurückgewiesen.
Ich hoffe auch aufgrund Ihrer Worte heute hier im Plenum, dass wir uns künftig darauf verlassen können, dass wir weder in Niedersachsen noch in anderen Ländern dank Ihres Einsatzes solche Broschüren mit solchen zweifelhaften Tipps zu lesen brauchen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Antrag nicht vor. Daher schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozialund Gesundheitswesen in der Drucksache 2206 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass das Erste die Mehrheit war. Damit sind Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen gefolgt.
Tagesordnungspunkt 16: Zweite Beratung: Ministeranklage - Antrag auf Entscheidung des Staatsgerichtshofs über die vorsätzliche Verletzung von Verfassung oder Gesetz durch die Mitglieder der Landesregierung Ministerpräsident Gabriel und Minister Bartling gemäß Artikel 40 der Niedersächsischen Verfassung vor dem Staatsgerichtshof - Antrag des Abg. Wulff und weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU - Drs. 14/2153 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/2218 "
- Meine Damen und Herren, ich bitte das ganze Haus um etwas mehr Aufmerksamkeit und Disziplin. Ich warte so lange, bis Sie bereit sind, diesen Antrag in der angemessenen Ruhe zu diskutieren.
Der Antrag in der Drucksache 2153 wurde in der 68. Sitzung am 25. Januar 2001 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Beschluss auf Erhebung der Anklage vor dem Staatsgerichtshof gemäß Artikel 40 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 17 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags bedarf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion der Grünen, den Antrag der CDUFraktion abzulehnen.
Wie aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2218 zu ersehen, empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Antrag des Abgeordneten Wulff und weiterer Mit
glieder der Fraktion der CDU, den Ministerpräsidenten und den Innenminister gemäß Artikel 40 der Niedersächsischen Verfassung vor dem Staatsgerichtshof anzuklagen, abzulehnen.
Diese Beschlussempfehlung ist aus zwei Gründen sicherlich keine Überraschung. Denn zum einen bedarf ein Beschluss des Landtages auf Erhebung der Anklage gemäß Artikel 40 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Es reicht also weder die Zustimmung der antragstellenden Fraktion noch die der einfachen Mehrheit des Landtages aus. Zum anderen haben die Vertreter der SPD-Fraktion bereits in der ersten Plenarberatung des Antrages in der 68. Sitzung am 25. Januar deutlich gemacht, dass sie für eine derartige Anklage aus tatsächlichen wie aus rechtlichen Gründen nicht den mindesten Anlass sehen. So haben sich im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen schließlich auch nur die Vertreter der CDU-Fraktion für eine Annahme ihres Antrages ausgesprochen. Das der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehörende Ausschussmitglied hat sich der Stimme enthalten.
Das Ergebnis der Ausschussberatungen wird auch deswegen für niemanden eine Überraschung sein, weil - wie Sie sich sicherlich erinnern werden - die antragstellende CDU-Fraktion in der Plenarsitzung am 25. Januar zunächst beantragt hatte, sogleich, d. h. ohne Ausschussüberweisung, über den Antrag abzustimmen. Wegen der in § 58 unserer Geschäftsordnung enthaltenen bindenden Verpflichtung, einen Antrag auf Ministeranklage zunächst in den Rechtsausschuss zu überweisen und dort den in Rede stehenden Mitgliedern der Landesregierung Gelegenheit zur Äußerung geben, bedurfte es jedoch zunächst der Ausschussberatung.
Dementsprechend hat der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen sowohl dem Ministerpräsidenten als auch dem Innenminister förmlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; beide haben davon jedoch nicht Gebrauch gemacht.
Gegenstand der Erörterungen ist danach zunächst der von den Vertretern der CDU-Fraktion in der ersten Plenarberatung bereits ausführlich erläuterte Vorwurf gewesen, die Landesregierung, d. h. die mit der Entscheidung befassten Mitglieder, hätten den früheren Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz in einem rechtsmissbräuchlichen Verfahren in den Ruhestand versetzt. Nach
dem die Regierung den auch im Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgezeigten Weg, den in Rede stehenden Beamten zu reaktivieren und ihm einen anderen Dienstposten zu übertragen, mit politischer Unterstützung der Mehrheitsfraktion ausgeschlagen habe, bleibe nach Ansicht der CDU-Vertreter nur der Weg, diesen Rechtsmissbrauch über den Weg der Ministeranklage durch den Staatsgerichtshof feststellen zu lassen.
Nach einer recht umfänglichen Verfahrensdiskussion, in der es im Wesentlichen darum ging, zu klären, wer die Auftraggeber gewesen und an wen das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes schließlich herausgegeben worden sei, hat sich der Ausschuss sodann vom Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes den Inhalt dieser Stellungnahme im Einzelnen vortragen lassen. Bekanntlich ist der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zusammenfassend zu der Auffassung gelangt, der die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand regelnde § 47 Abs. 2 NBG räume der Landesregierung ein weites Ermessen ein, in dessen Grenzen sie sich bewegt habe, als sie den Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt habe.
Vertreter des Innenministeriums und der Staatskanzlei haben daran anschließend ihrerseits die Gründe für die einstweilige Zurruhesetzung referiert.
Weder die Ausführungen des Vertreters des Beratungsdienstes noch die Darstellungen der Ministerialbeamten vermochten indes in den Augen der CDU-Ausschussmitglieder zu überzeugen. Die Entscheidung der Landesregierung lasse sich eben nicht unter Verweis auf einen weiten Ermessensspielraum und mit nachgeschobenen Gründen, die ihrerseits auf einer bloßen Annahme beruhten, rechtfertigen; auch setzte sie angesichts der aktuellen Diskussion über die künftige Gestaltung der Alterssicherungssysteme ein geradezu fatales Signal. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Landesrechnungshof ebenfalls nichts Beanstandenswertes an der Entscheidung der Landesregierung gefunden habe.
Der dem Ausschuss angehörende Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte geltend, der rechtlichen Argumentation der Landesregierung sei eine gewisse Plausibilität dann nicht abzusprechen, wenn man den Ausgangspunkt der Entscheidung, nämlich das prognostizierte künftige
dienstliche Verhalten des Beamten, akzeptiere. Auch wenn es durchaus Zweifel an dem dazu vorgetragenen Sachverhalt geben könne, so sehe er für den Ausschuss doch keine Möglichkeit, zu weiteren oder gar anderen Erkenntnissen zu kommen.
Die Vertreter der SPD-Fraktion machten geltend, bereits die Plenardebatte im Januar habe gezeigt, dass die CDU-Fraktion nicht das geringste Argument habe, mit dem sie einen Antrag auf Erhebung der Ministeranklage rechtfertigen könne. Sowohl die Beratungen im Rechtsausschuss als auch die ausführlichen Erörterungen im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, in dem der Innenminister seine Entscheidung und die sie tragenden Gründe persönlich erläutert habe, machten deutlich, dass sie sich offenkundig auch nicht durch die fundierten Auffassungen des Landesrechnungshofes und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in ihrer vorgefassten Meinung beeinflussen lasse. Dies möge ihr politisch opportun erscheinen. Ein Anlass für die Anwendung des Verfassungsinstrumentes „Ministeranklage“ könne dies für die SPD-Fraktion indes nicht sein. Deshalb gebe es für sie überhaupt keinen anderen Weg als den der Ablehnung eines solchen Antrages.
Damit bin ich bereits am Schluss meiner kurzen Berichterstattung angelangt und darf Sie namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitten, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
Schönen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich der der Kollege Dr. Biester. Bitte schön, Herr Dr. Biester!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen über eine Ministeranklage, gerichtet gegen den Herrn Innenminister und den Herrn Ministerpräsidenten. Ich würde es sehr begrüßen, wenn uns der Herr Ministerpräsident die Ehre erweisen würde, bei dieser Beratung dabei zu sein.
(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Jetzt müssen wir unterbrechen! Ich würde sagen, wir machen morgen früh weiter!)