Protocol of the Session on February 21, 2001

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zumindest angekündigt, dass sie sich mit Internet-Projekten gezielt an Jugendliche und junge Erwachsene wenden möchte. Im Frühjahr soll das Projekt online gehen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit verweist in aktuellen Darstellungen auf erfolgreiche Projekte in der Raver-Szene wie z. B. das Projekt "Mind Zone“ des Bayerischen Sozialministeriums, auf das wir in unserem Antrag ja auch als Vorbild Bezug genommen hatten.

Bei diesen Projekten sind auch Partygänger bei der Aufklärung selbst mit dabei und verfolgen den bereits angesprochenen Peer to Peer-Ansatz, der effektive Kommunikationswege zu den Jugendlichen verspricht und deshalb die Prävention unterstützen kann. Diesen Ansatz unterstützt auch ausdrücklich die europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht.

Meine Damen und Herren, zusammengefasst können Sie erkennen, dass sich die Zielrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ungefähr mit dem deckt, was uns als CDU

Landtagsfraktion bereits im vorletzten und letzten Jahr vorgeschwebt hat. Leider haben wir dafür hier im Hause keine Mehrheit finden können, was wir außerordentlich bedauern. Wir als Union bleiben bei unserer Position, dass der Handel mit Ecstasy massiv unterbunden werden muss, dass Ecstasy, das seit 1986 unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, auch weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz fallen soll, dass die Präventionsarbeit in Kindergärten und Schulen auch auf diesem Feld verstärkt werden muss.

(Beifall bei der CDU)

Wie die Landesregierung, so tun sich leider auch die Drogenbeauftragte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung etwas schwer mit diesem Thema. Ich sage ganz bewusst: etwas schwer. Dabei wären angesichts derartig gravierender Gesundheitsschäden zumindest aktuelle Broschüren zum Thema Ecstasy erforderlich. Über die in der jüngsten Forschung nachgewiesenen Folgen, die der Konsum mit sich bringen kann, muss endlich umfassend und effektiv informiert werden. Außerdem muss die gezielte polizeiliche Bekämpfung des Ecstasy-Handels weiter verstärkt werden.

Die alarmierend hohen Zahlen von immer jüngeren Ecstasy-Konsumenten, die massiven Schäden ausgesetzt sind, sollten Anlass genug für schnelles und effektives Handeln sein. Dabei dürfen ideologische Vorbehalte oder die Befürchtungen, eine "Kultdroge" zu "dämonisieren", einer wahrheitsgemäßen und verantwortungsbewussten Aufklärung nicht entgegenstehen.

Wie gesagt: Wir bedauern, dass unser Vorstoß hier im Haus keine Mehrheit bei den anderen Fraktionen gefunden hat. Dennoch bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr Frau Pothmer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat im Ausschuss den Antrag der CDUFraktion abgelehnt, wird jetzt aber auch der vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zustimmen, weil wir der Auffassung sind, dass beide mit dem

Thema Drogenprävention und synthetische Drogen unangemessen umgehen. Wir haben deshalb einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt. Mit diesem haben wir aber knapp die Mehrheit verfehlt.

Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass sowohl der Antrag als auch die Beschlussempfehlung einen falschen oder unzureichenden Ansatz für Drogenprävention enthalten. Herr McAllister, die CDU-Fraktion setzt wieder einmal auf die Wunderwaffe Abschreckung. Die Beschlussempfehlung, die von der SPD-Fraktion vorgelegt worden ist, enthält gleich zwei Fehler. Zum einen enthält die Beschlussempfehlung einen sehr eng gefassten Ansatz von Prävention. Zum anderen steht im Antrag eigentlich nichts. Deshalb haben wir uns auch nicht genötigt gesehen, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Ich möchte jetzt noch einmal kurz darlegen, worum es unserer Auffassung nach insbesondere bei der Prävention gehen muss. Es muss darum gehen, bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig die Lebenskompetenz, die Persönlichkeit und das Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Solch ein Ansatz führt auch zu einer Mündigkeit im Umgang mit Drogen. Ziel von Prävention kann unserer Meinung nach nur Drogenmüdigkeit sein. Jeder Versuch, die hundertprozentige Vermeidung von Drogen zu erreichen, ist vielleicht ein lobenswertes Ziel, geht aber an der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen vorbei. Ein guter Ansatz in diesem Sinne wären z. B. die gemeinsamen Projekte mit der Techno- und Raver-Szene, die auf die kreativen Potentiale der Jugendlichen selbst aufbauen. Sie setzen genau hier an und unterbreiten entsprechende Vorschläge.

Wir lehnen die Beschlussempfehlung aber auch deshalb ab, weil sie zweifelhafte Präventionsansätze enthält, die zu kurz greifen. Erforderlich ist neben Prävention auch das Angebot von DrugChecking. Wie Sie sicherlich wissen, gibt es auf dem Markt mittlerweile eine außerordentlich große Vielzahl von synthetischen Drogen mit sehr unterschiedlicher Zusammensetzung. Das Angebot an die Jugendlichen, die Substanzen vor der Einnahme genau dort, wo sie konsumiert werden sollen, testen zu lassen und sich über die Wirkungsweise zu informieren, hilft, gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Stadt Hannover hat mit ihrem Drogenbus eine breite Akzeptanz erreicht. Ich finde, es wäre ein gutes Signal aus dem Landtag an die Landesregierung, den Ausbau eines solchen

Angebots in Niedersachsen voranzutreiben, weil es ein wirkungsvolles Konzept ist.

Darüber hinaus halten wir die Strafverfolgung von Ecstasy-Konsumenten - das sage ich insbesondere noch einmal an die Adresse von Herrn McAllister für den falschen Weg. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, eine geringe Menge von Ecstasy straffrei zu stellen und sie nach der Richtlinie nach § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes zu behandeln. Diese Richtlinie bezieht jetzt schon Cannabis, Marihuana, Kokain und Heroin ein. Auch damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Ich weise noch einmal darauf hin: Mit Verboten allein kommen wir nicht weiter.

Ich möchte noch auf etwas hinweisen. Über die Wirkungsweise von Ecstasy und anderen synthetischen Drogen ist mittlerweile insbesondere durch Berichte der Betroffenen einiges bekannt. Über die gesundheitlichen Auswirkungen und Risiken gibt es jedoch wenig Erkenntnisse. Großer Forschungsbedarf besteht deshalb nicht so sehr in dem in der Beschlussempfehlung genannten Bereich der Prävention, sondern insbesondere im Bereich der Gesundheitsgefährdungen.

Abschließend meine ich, dass wir dem Thema der Jugendgefährdung durch synthetische Drogen nicht gerecht werden, wenn wir heute abnicken, dass der begonnene Weg weitergegangen werden soll, statt die Weichen für eine Entkriminalisierung der Konsumenten

(Frau Vockert [CDU]: Verharmlosen hilft auch nicht weiter, Frau Pothmer!)

und für eine sinnvolle jugendgerechte Prävention zu stellen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mir liegt nun die Wortmeldung von Frau Ministerin Dr. Trauernicht vor. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor Jahren hat die so genannte Partydroge Ecstasy innerhalb der Drogen- und Suchtpolitik für besondere Aufmerksamkeit gesorgt. Einige Todesfälle wurden auf deren Konsum zurückgeführt. Ich

meine, dass die Besonderheit dieser Droge inzwischen unbestritten ist.

Die anfängliche allgemeine Unsicherheit über die Gefährlichkeit dieser Droge wurde letztlich dann doch schnell durch Erkenntnisse aufgrund einer Reihe von Forschungsvorhaben des Bundes und einer Fülle von Modellprojekten in den meisten Bundesländern abgelöst. Die Gesundheitsministerkonferenz befasste sich mit dem Thema, und vor allem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erarbeitete umfassende Präventionsmaterialien. Die Abstimmung mit den Ländern zu dieser Thematik erfolgte über den ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten und den Bund-LänderKoordinierungskreis zur Suchtprävention.

Insofern, meine Damen und Herren, fließen alle neuen Erkenntnisse über diese Droge auch in die niedersächsische Drogenpolitik ein. Das Netzwerk, das Sie, Herr Abgeordneter McAllister, fordern, existiert also bereits. Ihre Ausführungen zu der Droge Ecstasy entsprechen in der Tat den vorliegenden Erkenntnissen. Ich muss sie also nicht wiederholen, sondern ich sage nur: Ecstasy wird als Oberbegriff für verschiedene Betäubungsmittel in Tabletten- oder Kapselform gebraucht. Vorwiegend sind darin so genannte psychotrope Substanzen, einzeln oder kombiniert, enthalten. Diese - und das ist das Problem - variable Zusammensetzung erschwert auch eine betäubungsmittelrechtliche Zuordnung.

Deshalb kann aber keinesfalls von Legalisierung oder Freigabe die Rede sein, wie dies im ursprünglichen CDU-Antrag formuliert worden ist, obwohl nur Verbote auch nicht viel nutzen, meine Damen und Herren. „Prävention vor Repression, aber auch Repression“ und „Therapie vor Strafe“ sind die Grundsätze erfolgreicher Drogenpolitik. Ich bin als Gesundheits- und Sozialministerin für die Prävention und die Therapie zuständig. Deshalb geht es mir auch darum, niedrigschwellige Angebote für spezielle Zielgruppen vorzuhalten, um so einen Anknüpfungspunkt für eine weitergehende Beratung und Therapie für diese Zielgruppen zu haben und eine akute Vermeidung von gesundheitlichen Risiken zu erreichen.

Darauf verweist auch die nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozialund Gesundheitswesen, etwa an dem Beispiel des Infobusses. Ein solcher Bus - darin sind wir alle uns sicherlich einig - ist ein wichtiger Bestandteil der Angebote des Drogenberatungszentrums Han

nover und kam früher insbesondere bei den großen Raver-Parties in Hannover zum Einsatz. Die Einsatzgebiete dieses Busses sind inzwischen ausgeweitet worden. Sie können auch für den privaten Bereich diesen Bus anfordern. Auch die AOK in Niedersachsen hat inzwischen einen solchen Bus eingeführt, um suchtbezogene Aufklärungsarbeit z. B. an Schulen durchzuführen.

Die Aufklärungsarbeit an den Schulen selbst ist natürlich ein sehr wichtiger Baustein. Viele, die Lehrer und Lehrerinnen kennen, wissen, welch großen Einsatz diese in ihrem Unterricht zu dieser Thematik im Einzelnen leisten.

Die Präventionsarbeit hat in den letzten Jahren in den niedersächsischen Einrichtungen der Suchtund Drogenberatung einen immer höheren Stellenwert erlangt und - das halte ich für politisch besonders wichtig - erfolgt auf der Grundlage eines Konzeptes, das zwischen dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales und der freien Wohlfahrtspflege erarbeitet worden ist. Es gibt also eine gemeinsame Grundlage. Diese Arbeit wird organisatorisch und fachlich durch eine Fachkraft bei der Niedersächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren koordiniert.

Meine Damen und Herren, ich meine, wir sind uns über alle Fraktionen hinweg einig, dass die Stärkung junger Menschen in ihren psychischen und soziale Kompetenzen für die Suchtprävention entscheidend ist. Hier sind zunächst die Eltern als Vorbilder gefordert - als Modelle, an denen sich ihre Kinder orientieren, mit denen sie sich identifizieren können.

Die vorliegende Beschlussempfehlung zielt auf eine Weiterführung der Prävention in Kitas, Schulen und Vereinen. Diese Einrichtungen haben neben den Eltern starken Einfluss auf Kinder und Jugendliche und sind insoweit gefordert. Deshalb hat die Landesregierung bereits Anfang der 90erJahre ein Projekt der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und der Suchtberatung im Landkreis Lüneburg und im Landkreis Harburg gefördert. Dies geschah in Abstimmung mt den Kommunen und unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Lüneburg. Modellhaft wurde untersucht, wie eine altersgerechte Suchtpräventionsarbeit in Kindertagesstätten angelegt sein müsste. Dieses Modell ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen und seit Jahren Grundlage für die Arbeit in Tageseinrichtungen, Trägerverbänden, Kommunen und Suchtberatungsstellen.

Auch die Nutzung des positiven Einflusses von Vereinen ist wichtig. Deshalb möchte ich auf die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen verweisen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dabei ist das Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Niedersachsen ein sehr wichtiger politischer Vorstoß.

Meine Damen und Herren, bei vielen Einzelmaßnahmen der Sucht- und Drogenprävention sind die vom Land mit ca. 8,2 Millionen DM geförderten Sucht- und Drogenberatungsstellen beteiligt. Sie können davon ausgehen, dass die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Beratungsstellen so ausgestaltet ist, dass auch mit neuen Herausforderungen und neuen Drogen adäquat umgegangen wird. Darüber hinaus sind in 30 dieser Einrichtungen spezifische Präventionskräfte eingestellt, die das Land zusätzlich mit ca. 850 000 DM fördert. Die Kommunen bringen noch einmal den gleichen Betrag auf. Das alles bleibt natürlich nicht ohne Wirkung.

(Vizepräsidentin Goede übernimmt den Vorsitz)

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass die Prävention des Suchtmittelkonsums eine Schwerpunktaufgabe im Rahmen der niedersächsischen Gesundheitspolitik ist und bleibt. In enger Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern werden vor allem gemeinsame Modellvorhaben geplant und entwickelt, Entwicklungen im europäischen und internationalen Bereich diskutiert und Fachmeinungen für Verbesserungen der Prävention und Suchthilfe abgestimmt. Dabei werden selbstverständlich neu auftretende Suchtstoffe - sei es Ecstasy, Crack oder Khat - jeweils in die Überlegungen einbezogen. Dafür sorgen auch die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vor Ort in den jeweiligen Szenen bestens auskennen und die sich in einer harten Arbeit engagieren.

Meine Damen und Herren, in dem Text der Beschlussempfehlung sieht die Landesregierung eine Rückenstärkung für die Präventionsarbeit im Lande, aber auch gegenüber dem Bund, damit dieser weitere Forschungsvorhaben und Modellprojekte für eine fortschrittliche Drogenpolitik unterstützt. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Schönen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, jetzt hat Frau Kollegin Elsner-Solar das Wort. Bitte schön, Frau Elsner-Solar!

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! An den Vorlagen ist unschwer zu erkennen, dass es sich bei dem Antrag, den die CDU eingebracht hat, um einen etwas älteren Antrag handelt. Die lange Lagerzeit hat die CDU aber leider nicht dazu genutzt, den Antrag zu verbessern, sondern sie legt ihn genauso vor, wie sie ihn seinerzeit eingebracht hat.

(Frau Vockert [CDU]: Wir haben uns mit Fachleuten unterhalten! - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Sie sind doch nur sauer, dass Sie ihn nicht gestellt haben!)

Das reicht aber nicht aus. Wir haben das schon in der ersten Beratung und auch im Ausschuss ausführlich begründet. Der Antrag war schon damals im Sinne von umfassend nicht ausreichend formuliert, und er ist es heute ebenso wenig.

Wenn Sie sich die Zeit seit 1999 ansehen, dann erkennen Sie, dass es ungefähr drei publizistische Wellen gab, die sich jeweils im „Spiegel“, im „Focus“ und in anderen einschlägigen Fachmagazinen mit Drogenfragen beschäftigt haben. Um Heroin und seine Gefahren ging es vermutlich wegen der Initiierung des Modellprojektes zur Originalstoffabgabe. Etwa ein halbes Jahr später standen Khat und der gefährliche Drogenmix im Mittelpunkt. Im vergangenen Herbst, im Zuge der Diskussion um einen bestimmten Fußballtrainer, war es das Kokain. Im letzten Monat wurde aus dem Kokain auch noch das Thema Crack und Freebase hochgezogen. In der Logik Ihres Antrages, verehrte Frau Kollegin, hätten sie jedes Mal einen neuen Antrag zur Spezialprävention vorlegen müssen. Denn die Gefährdungen durch die genannten Drogen unterscheiden sich in nichts, in absolut nichts von den Gefährdungen durch Ecstasy. Es sei denn, meine Vermutung von 1999 trifft auch heute noch zu, dass die Probleme die CDUJugendpolitiker noch nicht im vollen Umfang erreicht haben, weil ihr Wohnort vielleicht nicht in Hannover liegt. Besonders betrübt mich aber bei dieser Angelegenheit, dass mit diesem Antrag heute ohne Not unsere bisherige Gepflogenheit, die Drogenpolitik mit gemeinsam formulierten Anträ

gen zu unterstützen, unterbrochen wird - ich hoffe: nicht aufgekündigt ist.

Den Antrag der Fraktion der Grünen können wir ebenfalls nicht unterstützen, weil die Nummern 2 bis 4 allenfalls Ausdifferenzierungen der Aufgaben aufnehmen, deren Erledigung wir von der Landesregierung mit unserem Antrag erwarten. Insofern ist es unverständlich, warum wir das nicht miteinander einarbeiten konnten.

Unter Nummer 1 setzen Sie, verehrte Kollegin Pothmer, nach Auffassung der SPD-Fraktion die falschen Signale. Zumindest möchten wir hier keine Missverständnisse aufkommen lassen. Uns ist wichtig, dass in der Praxis der Drogenarbeit so vorgegangen wird, dass den Drogennutzern Hilfe angeboten und den Drogendealern Strafe angedroht wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion legte Ihnen einen Antrag vor, der auf einer ordentlichen Analyse basiert und bewährte Strategien der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs aufgreift. Die Ministerin hat kurz darauf verwiesen.