Christa Elsner-Solar

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Last Statements

Frau Ministerin, Sie erwähnten vorhin das Pflegenotruftelefon, das von der Landesregierung und vom Sozialverband Deutschland zusammen unterhalten wird. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, welche Erfahrungen damit gemacht worden sind und welche Leistungen die Anruferinnen und Anrufer erwarten können?
Frau Ministerin, als Zeitungsleserin fällt mir auf, dass in der Vergangenheit die Aufdeckung der Betrugsfälle sehr oft durch die Krankenkassen erfolgt ist und weniger durch Kassenärztliche Vereinigungen. Welche Erklärung haben Sie dafür?
Zum Thema Ärztebeteiligung: Ehre, wem Ehre gebührt. Aber mich interessiert noch einmal das Aufdeckungsinteresse. Frau Ministerin, gibt es bei der KVN eine ähnliche Eingreiftruppe oder Taskforce, wie wir sie von der AOKN kennen?
Frau Präsidentin! Verehrte Herren und Damen! Als erfahrene Drogenpolitikerin dieses Hauses
habe ich mich schon gewundert, dass ein Baustein in der Gruselhütte, die Sie von unserem schönen Land Niedersachsen zeichnen, noch fehlte. Nun ist er nachgeliefert. Die Drogenpolitik muss wieder herhalten. Der Wahlkampf ist ausgerufen.
Wir haben in Hannover wahrhaft genug reale Probleme; wir brauchen Ihre Phantomprobleme nicht.
Ich sage: Der Wahlkampf ist ausgerufen. Ich könnte es auf sich beruhen lassen, wenn Sie nicht
einen Wahlkampf mit fatalen Auswirkungen führen würden. Die Kollateralschäden sind jetzt schon absehbar. Dabei meine ich nicht die Ansiedlungspolitik, die unter solchen Horrorszenarien, wie Sie sie hier einbringen, leidet, sondern ich denke ganz allein an meinen alten Vater im südniedersächsischen Einbeck, der mir nicht mehr abnimmt, dass ich jederzeit, auch nachts, an jeden Ort in dieser Stadt Hannover ohne Bodyguards gehen kann.
Das ist Ihren komischen Zeichnungen geschuldet, und das nehme ich Ihnen persönlich übel.
Aufgabe eines Innenministers, auch eines Innenministers, der vielleicht nicht von der SPD gestellt wird,
ist es, Sicherheit zu vermitteln und Sicherheit zu gewährleisten. Durch das, was Sie hier vorlegen, schüren Sie die Angst der einfachen Menschen vor Bedrohungen, die nicht da sind, und die Angst der Intellektuellen. Sie vergessen - vielleicht weil Sie es in Ihrer historischen Vergesslichkeit übersehen haben -, dass die Trennung von Verfassungsschutz und polizeilichen Diensten eine wichtige Funktion in unserer Demokratie einnimmt.
Wenn er fordert, dass der Verfassungsschutz polizeiliche Aufnahmen wahrnehmen soll, dann ist das für mich eine unzulässige Verknüpfung von Aufgabenstellungen.
(Beifall bei der SPD – Ontijd [CDU]: Das ist legal! Was wollen Sie denn? Ich halte eine weitere Übungsphase der CDU- Innenpolitiker für dringend geboten. (Beifall bei der SPD – Möllring [CDU]: Schön, dass nur Sie das für geboten halten!)
Als Hannoveranerin wehre ich mich entschieden gegen diese Verunglimpfung unserer Stadt und verweise darauf, dass Sie hier eine veraltete Konzeption vorstellen.
Ihre Kolleginnen aus dem Bereich der Sozialpolitik waren erheblich weiter. Vielleicht hätten Sie vorher einmal mit ihnen darüber sprechen sollen. Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung haben bereits vor Jahren ein erfolgreiches Drogenkonzept auf den Weg gebracht, erfolgreich insoweit, als es eine effektive Strafverfolgung krimineller Dealer und eine umfassende Hilfe für Suchtkranke und Belastete vorsieht.
Ich kann es eigentlich kurz machen. Ein überflüssiger Antrag zur Wahlkampfzeit schafft Ängste und genügend Streit. Aber, lieber Herr Biallas, das ist zu dünn. Dieser Antrag hat nichts anderes verdient, als im Orkus der Diskontinuität zu versinken.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Zu Anfang der Besprechung der Großen Anfrage möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Häusern der Landesregierung, die an den Antworten auf unseren umfangreichen Fragenkatalog gearbeitet haben, herzlich bedanken.
Wir haben mit der Beantwortung der Großen Anfrage eine Fülle von Material an die Hand bekommen, die geeignet ist, die bisher erreichten Leistungen für die ältere Generation in Niedersachsen deutlich zu machen und auch Stoff für parlamentarische Initiativen und Aktivitäten für die neue Legislaturperiode zu geben.
Meine Herren und Damen, Niedersachsen ist stärker geworden. Das gilt auch für die Bevölkerung. Der Bevölkerungszuwachs der letzten zehn Jahre aus den neuen Bundesländern brachte Zuwachs in Kindertagesstätten und Schulen, Frau Kollegin Jahns, aber auch im Bereich der älter werdenden Generation. Um das Jahr 2010 - das ist gar nicht mehr so lange hin - gehen wir davon aus, dass wir ca. 8 Millionen Einwohner haben werden. Davon werden dann etwa 2,2 Millionen 45 bis 65 Jahre und 1,5 Millionen 65 bis 95 Jahre alt sein.
Das bedeutet, wir gehen von neuen Bedingungen des Älterwerdens aus. Wir gehen von einer wachsenden Anzahl von Menschen aus, die viel früher ohne Berufspflichten sind und damit auch neue Möglichkeiten und Potenziale für gesellschaftliches Leben in unserem Land mitbringen. Diese Menschen - das wissen wir - sind viel länger gesund und viel länger aktiv, oft in selbst gewählten Arbeitsfeldern. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass bisherige Annahmen korrigiert werden durften, Annahmen, dass durch die Veränderung der familiären Strukturen alte Menschen in Einsamkeit und Kontaktlosigkeit versinken müssen.
Diese Möglichkeiten gesellschaftlicher Entwicklung haben intensive Unterstützung durch die SPDLandesregierung erfahren, querschnittsorientiert, wie Seniorenpolitik zu begreifen ist: von Ansätzen der Erwachsenenbildung bis hin zu ausformulierten Tätigkeiten in der sozialen Arbeit. Meine Damen und Herren, ehrenamtliches Engagement in dieser und für diese Zielgruppe der älteren Generationen wird auch weiterhin Unterstützung von der SPD-Fraktion erhalten.
Meine Herren und Damen, selbstverständlich sehen wir auch die Problemlagen, die in der Großen Anfrage beschrieben worden sind oder sich abzeichnen, also Problemlagen, die sich aus der Zunahme von uns Älterwerdenden im Aufbau der Generationen ergeben. Ich verweise hier insbesondere auf das Kapitel „Gesundheit im Alter“. Es bietet mannigfache Handlungsorientierung für die künftige Arbeit im neuen Parlament.
Die Große Anfrage verdeutlicht, dass wir in den allermeisten Arbeitsfeldern der Politik für alte Menschen gut eingestellt und mit unserer Problemlösungskompetenz auf gutem, wenn nicht sogar auf bestem Wege sind.
Ich möchte hier auf Verfahren und Ergebnisse des Dialogs „Soziales Niedersachsen“ verweisen, der den ersten Schwerpunkt im Bereich „Älter werden in Niedersachsen“ gelegt hat.
Unser wichtigster Wunsch, wenn wir nach unserer Zukunft in zunehmendem Alter gefragt werden, heißt: in Würde alt werden. In den allermeisten Fällen heißt dieser Wunsch übersetzt: Unterstützung beim Wohnen in der eigenen Wohnung zu erhalten. Das Kapitel darüber gibt Nachricht über durchweg positive Entwicklungen in Niedersachsen. Flächendeckend gibt es in Niedersachsen inzwischen Angebote von ambulanten Diensten bei Haushaltsführung und Pflege, in der ambulanten Pflege bis hin zu Stufe III. Sogar Spezialisierungen im ambulanten Bereich, wie z. B. die Modellversuche für gerontopsychiatrische Pflege - ein weiterer Beweis für Aufgeschlossenheit und Problemlösungsbereitschaft der Landesregierung in Niedersachsen.
In Würde alt werden, meine Herren und Damen, dazu gehört aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf aus unterstütztem Wohnen in eine stationäre Pflegeeinrichtung umzuziehen. Gott sei Dank gehören im überwiegenden Teil der Angebote die vermehrte Bereitstellung von persönlich zu gestaltenden Einzelzimmern zum Standard. Mit öffentlicher Förderung sind inzwischen über 70 000 Plätze in Pflegeeinrichtungen entstanden - ein Angebot, das Vergleich und Auswahl zulässt.
Zur Sicherung dieser Würde gehört aber auch eine qualitativ hochwertige Pflege durch gut ausgebildetes Personal. Auch hier ist Niedersachsen vorangegangen. Lange vor der Ebene der Bundesregierung haben wir die Ausbildung hier speziell für Berufe der Altenpflege normiert und durchgesetzt.
Der Dialog „Soziales Niedersachsen“ greift mit dem Thema „Älter werden in Niedersachsen“ Chancen und Probleme konzeptioneller Weiterentwicklung der Seniorenpolitik auf. Die Orientierung an Prozessentwicklung im Konsens und partnerschaftlichem Dialog wird wesentliches Merkzeichen der SPD in Niedersachsen bleiben und sicherstellen, dass sich Politik für ältere Menschen in Niedersachsen so gestaltet, dass wir alle sagen können: Älter werden? - Ja, in Niedersachsen! Danke.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Die veränderten Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft erfordern auch im Umgang mit pflegebedürftigen Angehörigen neue Konzepte. Notwendige berufliche Mobilität, Zuschnitte von Wohnraum, veränderte familiäre Strukturen verlangten von der Politik Mittel und Wege zum Aufbau bedarfsgerechter Versorgungs- und Betreuungsangebote für alte Menschen. Es entstanden vielfältige stationäre und ambulante Hilfen für etwa 60 000 pflegebedürftige Menschen allein in Niedersachsen.
Wie in anderen gesundheits- und sozialpolitischen Bereichen auch, hat sich hier ein enormer Markt entwickelt. Alte, pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen sind zu Kunden geworden. Sie haben Anspruch auf minutiös beschriebene Dienstleistungen im Rahmen von transparent gestalteten Entgelt- und Leistungsvereinbarungen.
Meine Herren und Damen, niemand muss sich vor solchen verwaltungstechnischen Definitionen erschrecken. Wir wissen auch aus den anderen Feldern menschlicher Dienstleistungen, dass solche Definitionen die konkrete Arbeit nur unzureichend abbilden. Menschliche Wärme, Zuwendung, das Gespräch und die Unterstützung zur Aufrechterhaltung von Kommunikation und Beziehungen mit der Umwelt werden in den allermeisten Fällen von unseren Partnern, den Mitarbeiterinnen in den vielen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder den Einrichtungen privater Betreiber gegeben.
Hintergrundgespräche, Fachtagungen, Reportagen und Hinweise am Pflegenotruftelefon konfrontieren uns jedoch immer wieder mit schwarzen Schafen im System, mit Abzockern und Leuten, die das schnelle Geld reizt, die durch Vernachlässigung und Fehlversorgung aber unermesslichen Schmerz und Leid bei den Betroffenen verursachen,
sodass wir immer wieder aufgefordert sind, hier genauer hinzuschauen, zu prüfen und nachzuarbeiten - immer auf dem Weg zu mehr Qualität, mehr Sicherheit und mehr Verbraucherschutz.
Wir haben uns im Landtag damit zuletzt im Hinblick auf die gesetzliche Gestaltung und die Sicherung von Qualitätsstandards auf Bundesebene befasst. Vieles von dem, was wir 1999 und 2000 erreichen wollten, ist dort inzwischen formuliert.
Nun muss es darum gehen, diese Instrumente - ich betone - weiter zu optimieren.
Die Landesregierung hat seitdem durch organisatorische Maßnahmen in den Bezirksregierungen die Heimaufsicht personell verstärkt. Aufgabe bleibt, aber auch in den kommunalen Gliederungen, die mit der Heimaufsicht betraut sind, die Sensibilität für diese Arbeit zu schärfen und der Notwendigkeit von Kontrollen auch personell Rechnung zu tragen.
Im Interesse ihrer Mitglieder sollten die Pflegekassen angehalten sein, für eine ausreichende Kontrollsequenz zu sorgen.
Die wesentlichsten Synergieeffekte sind aber doch wohl durch Vernetzung und Zusammenführung von Heimaufsichtspersonal über die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen hinweg zu erwarten. Darum müssen wir hier zu einer weiterführenden einheitlichen Konzeption kommen.
Meine Herren und Damen, auf diesem Feld der Qualitätssicherung durch Heimgesetz, Bundessozialhilfegesetz und Pflegeversicherungsgesetz agieren zurzeit z. B. das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben in der Zuständigkeit für volljährige Menschen mit Behinderung in Heimen. Es agieren weiter die Landkreise, kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte für alte Menschen und pflegebedürftige Volljährige in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und privater Betreiber. Es agieren die Bezirksregierungen für Heime mit alten Menschen sowie für pflegebedürftige Volljährige in Trägerschaft der Landkreise, der kreisfreien Städte und der großen selbständigen Städte in den Regierungsbezirken Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems.
Man könnte meinen, dass sich jeder Anbieter bei dieser geballten Kontrollmöglichkeit per se angehalten sehen würde, seine Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit aller zu erfüllen. Das scheint allerdings den Erkenntnissen nach nicht der Fall zu sein, sodass hier das alte Sprichwort tragen könnte, dass zu viele Köche den Brei auch verderben können.
In unserem Fall gibt es Beschwerden von Trägerverbänden über zu starke Bindung von Pflegekräften durch Präsenznotwendigkeiten bei Kontrollbesuchen, Berichtspflichten und Dokumentationen, womit auf Dauer die Qualität der Kontrolle, die
Qualität der Pflege belastet würden. Andererseits gibt es aufseiten der Betroffenen die Erfahrung, dass die Einrichtungen zu selten besucht, beraten und kontrolliert würden.
Gemeinsame Planungssitzungen, Aufteilung der Arbeit könnten z. B. dazu beitragen, Kontroll- und Beratungsaufgaben wesentlich zu optimieren. Dahin müssen wir kommen. Ich fordere sie alle auf, sich an der Fortführung dieser Arbeit zu beteiligen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Wenn schon, denn schon, verehrte Kollegin Pothmer. Ich meine, das ist wichtig. Wir haben das Parlament dazu, bestimmte Positionen deutlich zu machen. Aus diesem Grund haben wir den Weg gewählt, unseren Antrag heute hier vorzustellen. Sie verfügen ja sonst auch in exorbitanter Weise über diese Techniken.
Ich möchte Herrn Dr. Winn noch kurz antworten. Herr Dr. Winn, es ist keinesfalls an die Einrichtung einer Supra- oder Superbehörde gedacht, sondern es geht um organisatorische Vernetzung. Wir alle, die wir in diesem Saal sind, wissen, dass die finanziellen Möglichkeiten aller öffentlichen Hände und auch die der Betreiber und der Partner im Gesundheitswesen nicht beliebig ausweitbar sind. Darum gilt es, die vorhandenen Ressourcen besser einzusetzen. Ich meine, auf diesem Weg könnten wir noch einige Qualitätsverbesserungen erreichen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wir hatten uns schon gefreut, dass wir mit unserem Thema einmal in die Morgenstunden rutschen würden. Nun werden wir die Beratung heute Abend führen.
Es geht bei Psychiatrieerfahrenen um eine Bevölkerungsgruppe, die keineswegs so klein ist, wie die meisten denken. Neuere Studien gehen davon aus, dass 25 % der Bevölkerung im Laufe ihres Lebens psychiatrisch oder mit psychotherapeutischen Verfahren behandelt werden müssen. Das ist also ein nicht unerheblicher Teil.
Dabei bin ich immer davon ausgegangen, dass ich eine tragende Stimme habe.
Es geht um einen großen Teil unserer Bevölkerung, nämlich um Menschen, die psychisch erkrankt oder psychisch behindert sind. Ein nicht unerheblicher Teil bleibt dies nach der Erkrankung. Wir haben einen Antrag zur Beratung und zur Abstimmung vorgelegt, der auf einer Fachtagung des letzten Herbstes basiert und sich mit der Bewertung der Psychiatrieentwicklung in den letzten 25 Jahren beschäftigt. In dem Antrag wird weiterhin die Erfahrung einer Fachtagung aus diesem Sommer in Loccum und insbesondere eine Petition aus dem Raum Hannover aufgegriffen, die sich mit den Problemen bezüglich der Zuweisung von psychisch behinderten Menschen in Heime beschäftigt.
Der Änderungsantrag, der im Ausschuss von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt wurde, würdigt die erreichte fachliche Qualität und fordert die Weiterentwicklung und die Korrektur von Fehlentwicklungen ein. Fehlentwicklungen sehen wir gemeinsam in der Anzahl und in der Verteilung der stationären Hilfen für Menschen mit psychischer Behinderung. Diese Bevorzugung der stationären Hilfen hat ihre Ursachen. Wir haben festgestellt, dass es eine Bevorzugung der stationären Einrichtungen durch Helfer gibt. Es ist sehr praktisch und sehr bequem für Menschen, die eine Betreuung von psychisch Kranken übernommen haben, Menschen - statt ihnen in einer Wohnung oder in einer ambulanten Maßnahme zu helfen - in einer Einrichtung unterzubringen, weil man damit mit einem Schlag alle Probleme los wird.
Wir haben außerdem eine Bevorzugung dieser stationären Hilfen durch die Finanzierung unseres Hilfesystems festgestellt. Abhilfe hat das Land Niedersachsen begonnen zu schaffen mit der Einführung des so genannten Quotalen Systems. Hilfen für psychisch Kranke mussten früher von der Landesebene bezahlt werden, und ambulante Maßnahmen für solche Menschen mussten von den kommunalen Trägern finanziert werden. Mit der Einführung des Quotalen Systems haben wir die
Erwartung verbunden, dass sich die finanzbedingten Zuweisungen verändern. Wir stellen fest, dass die Information darüber in der Fachwelt noch nicht so weit herumgekommen ist, wie wir es uns wünschen.
Wir schlagen daher in unserem Antrag vor, die fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter in den Stellen, die die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bewilligen, fortzusetzen und sie dadurch zu stützen, dass wir in den Städten und Gemeinden die so genannten Hilfekonferenzen, die sich schon ziemlich weit etabliert haben, verstärken. Außerdem regen wir an - diese Bereiche berühren natürlich die Selbstverwaltungsmacht der Städte und Gemeinden -, die Städte und Gemeinden aufzufordern, die Kostenanerkenntnisse für Menschen mit psychischen Behinderungen an die Durchführung von Hilfekonferenzen zu binden. Bei den bisherigen Modellversuchen konnten wir beobachten, dass bis zu 50 % der in Hilfekonferenzen beratenen psychisch Behinderten nicht in ein Heim eingewiesen wurden, sondern mit ambulanten Maßnahmen bedarfsgerecht ausgestattet werden konnten.
In dem Antrag wird aber auch darauf verwiesen, dass nicht nur die Hilfekonferenzen notwendig sind, sondern dass vorausgesetzt werden muss, dass in den Städten und Gemeinden funktionierende sozialpsychiatrische Verbünde existieren. Diese sozialpsychiatrischen Verbünde sind mit einer Anschubfinanzierung durch das Land eingerichtet worden. Wir haben damit die Erwartung verbunden, dass den Städten und Gemeinden in dieser Zeit auffallen wird, welche finanziellen Effekte sie dadurch erzielen können, dass sie diese sozialpsychiatrischen Verbünde unterstützen, sodass es dann zu Umschichtungen aus den Mitteln für die stationären Bereiche kommt und dadurch die sozialpsychiatrischen Verbünde weiter am Leben gehalten und ordentlich ausgestattet werden können.
Ich sehe, dass mir meine Redezeit wegläuft. Ich bin nicht dazu gekommen, auf den wichtigen Aspekt der Arbeit einzugehen, die für die psychisch Kranken noch immer allzu häufig nur in Werkstätten für Behinderte angeboten wird. Das möchten wir nicht unterschätzen. Es hat uns enorme Anstrengungen gekostet, dies flächendeckend aufzubauen. Es ist jedoch nötig, auch in andere Bereiche hineinzugehen. Ich nenne als Beispiele Integrationsfirmen und andere Modelle geschützter Arbeit. Wir glauben, dass durch die Umstellung im Arbeitsförderbereich, beispielsweise durch Lohn
subventionen, ein enormer Zuwachs erreicht werden kann.
Warum gibt es hier zwei Anträge?
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag vorgelegt. Wenn Sie sich den anschauen, werden Sie feststellen, dass die Veränderung eigentlich nur auf wenige Punkte zielt. Ich freue mich und sage: Willkommen im Club.
Für die Psychiatrieerfahrenen in Niedersachsen ist es vielleicht ein Stück weit beruhigend zu wissen, dass wir in eine einheitliche fachliche Richtung marschieren wollen. Wir sind jedoch darauf angewiesen, dass wir unsere Vorstellungen konkretisieren, damit sie besser überprüft und an den Zielvereinbarungen gemessen werden können. Wir hatten in der Vergangenheit viele Absichtserklärungen. Wir wollen mit unseren konkreten Hinweisen darüber hinausgehen. Sie können das nachlesen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich möchte eine kleine Vorbemerkung machen. Liebe Kolleginnen aus der CDU-Fraktion, wenn wir eine Möglichkeit hätten, Ihre Krokodilstränen aufzufangen, dann könnten wir Schwimmreifen im Plenarsaal ausgeben.
Ich weiß nicht, ob Sie schon mitbekommen haben, dass wir es im Maßregelvollzug mit der Situation zu tun haben, dass andere Leute Verträge sozusagen zu unseren Lasten abschließen. So etwas ist immer ein Projekt, das man nur ziemlich schwer
steuern kann. Aber wie gut wir das gemacht haben, das werde ich Ihnen jetzt beweisen.
Die steigenden Kapazitätsanforderungen im Maßregelvollzug sind kein niedersächsisches Problem; sie sind nicht einmal nur ein deutsches Problem.
Sie sind sogar eine gewollte Entwicklung.
Sie wissen, dass sie nicht bedingt ist durch eine steigende Anzahl von Delikten psychisch kranker Straftäter, aber dass wir z. B. eine sehr stark gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit haben. In der Literatur könnten Sie nachlesen, dass allein in den Jahren 1971 bis 1995 die Zahl der Publikationen über solche Vorgänge um das Zehnfache gestiegen sind, während es einen Rückgang an Delikten um 70 % gegeben hat. Das ist immer noch viel, aber das ist eine Entwicklung, die den Zuzug in den Maßregelvollzug begünstigt; die Frau Ministerin hatte darauf hingewiesen.
Ich will aber trotzdem noch einmal darauf zurückkommen, dass das eine gewollte Entwicklung in dieser Gesellschaft ist. Sie ist begleitet von dem umsichtigen Konzept der Landesregierung. Wir haben eine Verschärfung der Gesetzeslage bekommen. Wir haben eine Verschärfung der prognostischen Voraussetzungen gewollt und bewirkt. Weil Sie sich diesem Problem ja immer nur von außen, mit einem recht undifferenzierten Blick zu nähern scheinen, weiß ich nicht, ob Sie so weit in die Materie einsteigen konnten,
Es ist eine Veränderung eingetreten, indem man heute z. B. ehemalige psychisch kranke Straftäter nur entlassen kann, wenn man sicher ist, dass zu erwarten ist, dass keine Vorkommnisse mehr eintreten werden. Früher hatte man gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt, diese Situation unter verantwortlichen Bedingungen zu erproben. Das ist die von der Landesregierung gewollte Entwicklung zugunsten des verstärkten Opferschutzes. Dieser Opferschutz spielt nämlich entgegen dem Eindruck, den Sie hier zu erwecken versuchen, im gesamten Maßregelvollzug eine große Rolle, und zwar von vorn bis hinten.
Das Opfer einer Straftat steht dem Täter, dem Therapeuten, den Bediensteten in der Aufarbeitung dieser Straftat nämlich Tag für Tag vor Augen.
Das motiviert hinreichend für die schwierige Arbeit.
Ich möchte die Große Anfrage, die Sie hier eingebracht haben, nutzen, um auf die Situation der Mitarbeiter aufmerksam zu machen und im Namen der SPD-Fraktion den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in den Landeskrankenhäusern und in der Fachszene Dank abzustatten. Ich nehme davon nicht die Bewährungshilfe aus und verweise auch auf die Führungsaufsicht und die Besuchskommission des Maßregelvollzuges sowie den Fachbeirat Psychiatrie.
Der gewollte Verzicht auf die Erprobung bedeutet aber auch, die Gefangenen gegebenenfalls schlagartig mit Anforderungen der Außenwelt zu konfrontieren, denen sie schon vor der Einweisung in den Maßregelzug nicht gewachsen waren.
Ich möchte erst einmal im Zusammenhang vortragen. Sie kann es ja weiter mit Zwischenrufen versuchen.
Verantwortliche Prognostiker schauen daher heute einmal mehr hin, ehe es bei Maßregelvollzugspatienten zu Veränderungen kommt. Diese Entwicklung kann uns aber trotzdem nicht kalt lassen.
Die Große Anfrage der CDU-Fraktion mit einer solchen Überschrift aber lässt die Ernsthaftigkeit, sich dieser Problematik zu stellen, mehr als vermissen. Sie produzieren ein erhöhtes Bedrohungsgefühl bei nachgewiesener reduzierter Bedrohung. Die CDU trägt meiner Ansicht nach damit zur
Mystifizierung bei. Und Mystifizierung erhöht jedenfalls die Gefahr. Sie führt nur zu einer Ausblendung von Realität.
Politik darf und SPD-Politik wird sich an einer solchen Mystifizierung nicht beteiligen. Natürlich haben wir es bei dem betroffenen Personenkreis nicht mit Aspiranten einer Teekränzchenrunde zu tun, die mit abgespreiztem Finger dasitzen, sondern es handelt sich um eine Personengruppe, die persönlichkeitsgestört, psychotisch oder suchtkrank erhebliche Straftaten gegen Leib und Leben begangen hat und von Gerichten für nicht oder nur für vermindert schuldfähig gehalten wurde.
Und als solche sind diese Personen einer Maßregel zur Heilung und Besserung oder einem Aufenthalt zur Begutachtung ihrer Schuldfähigkeit zugewiesen worden. Die Ministerin hat schon darauf hingewiesen, dass sich die Verweildauern seit Ende der 80er-Jahre erheblich verlängert haben.
Sie liegen jetzt bei knapp sechs Jahren. Die Landesregierung, gestützt durch die SPD-Fraktion, hat diese Entwicklung zu mehr Opferschutz gewollt und eingeleitet und die daraus resultierende Verpflichtung zu angemessenem Handeln umgesetzt. Wir orientieren uns auch in der Durchführung des Maßregelvollzugs an den Ausführungen der Psychiatrie-Enquete. Sie wissen ganz genau, dass auch in der Psychiatrie-Enquete eine gemeinwesenorientierte Arbeit gefordert wurde, weil sie eine bessere Reintegration von psychisch Kranken in die Gesellschaft ermöglicht und durch die Möglichkeit der familiären Einbindung und Anbindung ein besserer Rückfallschutz und ein besserer Opferschutz gegeben sind.
Dieses dezentralisierte Konzept, das wir umgesetzt haben und noch umsetzen werden, hat viel Geld gekostet und wird noch viel Geld kosten. Der Maßregelvollzug steht aber - das wissen Sie ganz genau; wir haben das heute hier öfter debattiert - als Politikfeld in einer harten Konkurrenz mit anderen wichtigen Politikfeldern, die ebenfalls Geld benötigen. Ich verweise insoweit nur auf das Thema Bildung, das Thema Sicherheit und Ordnung in der Gesellschaft oder auf das Thema Pflege. Diese Konkurrenz findet in einer Situation statt, in der die Menschen dem Staat immer weniger Steuern zur Verfügung stellen wollen. Auch das haben wir heute hier thematisiert. Ich finde, dass die Landesregierung ihre Maßnahmen auf diesem Gebiet in Anbetracht der Konkurrenzsituation und der Entwicklung in diesem Bereich mit Augenmaß geplant und realisiert hat.
Die Ministerin hat die genauen Zahlen hier vorgetragen. Sie sind im Übrigen auch der Antwort auf die Große Anfrage zu entnehmen. Die Sicherung der Bevölkerung vor Straftaten, die Orientierung am Behandlungskonzept psychisch Kranker, in diesem Fall psychisch kranker Straftäter, im Rahmen überschaubarer Haushaltsansätze bei knappen finanziellen Ressourcen verdient unserer Ansicht nach Lob, Unterstützung und Anerkennung durch das ganze Haus; ebenso wie die stützenden Netzwerke von Beiräten und Arbeitskreisen, die inzwischen entstanden sind und z. B. in Meppen in der Therapie mit Sexualstraftätern in Justizvollzugsanstalten unter dem Begriff „Vernetzung statt Verhetzung“ wichtige Arbeit leisten und uns die richtige Richtung weisen könnten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Die diversen Stationen der Landeskrankenhäuser einschließlich der forensischen Stationen sollen und werden ihren Charakter des Schwerpunktkrankenhauses für psychisch Kranke behalten und entwickeln.
Das breite Spektrum unterschiedlicher psychischer Krankheiten in einem solchen Haus ist Grundlage und Notwendigkeit für ein qualitätsgesichertes und effektives Arbeiten in solchen Häusern auch mit psychisch kranken Straftätern. Ich empfehle Ihnen, den Bericht der Loccumer Fachtagung, an der Sie angeblich teilgenommen haben sollen, nachzulesen. Dann würden Sie wesentlich klüger werden, als wenn Sie nur an einem Vormittag in Loccum
gewesen sind und nur aus den in dieser Situation gewonnenen Erkenntnissen heraus argumentiert haben.
Die Akzeptanz der Bevölkerung in den zugeschriebenen und zugewiesenen Regionen und Sektoren unserer Landeskrankenhäuser ist entgegen den Unterstellungen der CDU ungebrochen und soll es auch bleiben, selbst wenn sich in Einzelfällen zu begutachtende Straftäter auf Aufnahmestationen befanden.
Ich kenne die Probleme auch. Auch ich habe bei den Terminen von Besuchskommissionen solche Situationen vorgefunden. Dies wird jedoch umso schneller Vergangenheit, je schneller es gelingt, das Dezentralisierungskonzept bis zu dem geplanten Endpunkt auszubauen.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die erreichte Entwicklung des dezentralen Maßregelvollzugs und unterstützt die vorliegende Planung. Verantwortliche Politik muss hier dem beliebten SanktFlorians-Prinzip, verehrte Kolleginnen aus der CDU-Fraktion, eine Absage erteilen. Wer Sicherheit will, muss Sicherheit schaffen.
Die Einrichtung von Wohngruppen oder eines offenen Vollzugs können Sie damit unterstützen, dass Sie allen populistischen Forderungen widerstehen und darüber sprechen, dass eine solche Einrichtung notwendig ist. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, mich interessiert, ob die Landesregierung schon Erkenntnisse darüber hat, wie sich der Täter-Opfer-Ausgleich auf Täter auswirkt.
Herr Minister, als ich noch Mitglied des Rechtsausschusses war, haben wir erfahren, dass sich die Akzeptanz des Täter-Opfer-Ausgleichs insbesondere in der Staatsanwaltschaft schwierig gestaltete.
Können Sie uns sagen, wie sich diese Tendenzen inzwischen entwickelt haben?
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Gesellschaftliche Änderungsprozesse und aktuelle Befunde zum Gesundheitsstatus von Kindern und Jugendlichen machen es notwendig, dass der Kinder- und Jugendgesundheit größere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher in der Großen Anfrage eine Fülle von Fragen an die Landesregierung gerichtet, für deren Beantwortung wir zu großem Dank verpflichtet sind.
Die Antworten zeigen Erfolge und Ergebnisse einer zielgerichteten Gesundheitspolitik für Kinder und Jugendliche auf. Sie zeigen darüber hinaus Qualitätsmängel und Handlungsbedarf, der der parlamentarischen Initiative zum Wohl von Kindern und Jugendlichen zugänglich ist.
Die Beantwortung unserer Großen Anfrage ermöglicht uns aufgrund der erbrachten Datenlage, auch künftige Gesundheitspolitik für Kinder und Jugendliche an den Handlungsorientierungen auszurichten: ungleiche Entwicklungen zu vermeiden, Fehlversorgung abzubauen, Qualität durch mehr Effektivität und Wirtschaftlichkeit zu sichern, was mehr Prävention heißt, sowie Lebenslagen zu beleuchten und Defizite zu kompensieren.
Wenn wir mit der Situation um die Geburt herum beginnen, so können wir positiv feststellen, dass ein Verzicht auf Krankenhausgeburten keinen Verzicht auf Qualität bedeuten muss. Die positiven Ergebnisse der APGAR-Werte – das sind Werte, die die Gesundheit des Säuglings um die Geburt herum definieren – bei den Hausgeburten zeugen von hoher Beratungs- und Begleitungskompetenz der eingesetzten Hebammen. Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheiten. Daher plädieren wir dafür, diesen Weg zu stärken. Wo keine Komplikationen zu erwarten sind, sollen die Umstände so normal wie möglich sein. Von der Gesundheitspolitik im Auge behalten, eventuell einer genaueren Analyse unterzogen werden sollten jedoch die leicht, aber immerhin steigenden Raten von Frühgeburten, Kaiserschnittgeburten und die damit einhergehende rückläufige Zahl von Normalgeburten.
In Anbetracht der Abhängigkeit „sozialer Status/Inanspruchnahme von Beratung“ sind insbesondere die neuen Projekte der Landesregierung zur Familienhilfe für junge Mütter durch Familienhebammen zur Wochenbettnachsorge bei schwierigen materiellen und psychosozial belastenden Lebenslagen in drei Projektregionen begrüßens
wert. Hier wird nicht nur das Risiko, in der Elternrolle zu scheitern, minimiert, sondern im Rahmen einer verbesserten Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Dienste werden Frühwarnsysteme und vorbeugende Gesundheitshilfe aktiviert.
Ein weiterer wichtiger Bereich der Thematik der vorbeugenden Gesundheitsförderung ist mit der Stillförderung angesprochen. Wie notwendig die Förderprogramme der Landesregierung sind, belegt eine Untersuchung, die zeigt, dass nur noch 20 % der Mütter nach sechs Monaten von ursprünglich 95 % nach der Geburt ihre Kinder stillen. Beratung, Multiplikatorenfortbildung und Veröffentlichungen sollen das Bewusstsein in Familie und Gesellschaft stärken, dass die Ernährung des Säuglings mit Muttermilch in den ersten sechs Lebensmonaten den Grundstein für spätere Gesundheit, Schutz vor Allergien und Infektionen und in seiner psychosozialen Dimension als Vorbeugung vor Sucht und psychischer Instabilität legt, weil Stillen auch gut für die Beziehung zwischen Mutter und Kind ist.
Meine Herren und Damen, Fehlversorgung abbauen ist nicht nur im Bereich der Stärkung der Selbsthilfepotenziale zu Hause. Weil wir an anderer Stelle schwerpunktmäßig dieses Thema im Zusammenhang mit einem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion beraten, will ich diesen Punkt hier nicht vertiefen. Fehlversorgung soll hier vor allem in der Verbindung zum Bereich der Suchtprävention erwähnt und, wie die Antworten deutlich machen, zum Krankheitsbild Untergewichtigkeit/Übergewichtigkeit wegen Fehlernährung beleuchtet werden.
Wie die Große Anfrage deutlich macht, finden wir Fehl- und Mangelernährung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen aus sozial schlechter gestellten Familien. Die Auswertung einer Schuleingangsuntersuchung in Berlin aus dem Jahre 2000 wies Übergewichtigkeit bei Jungen um 11 % und bei Mädchen um 12 % sowie Untergewichtigkeit bei Jungen und Mädchen um 9 % aus. Die Landesregierung – in Zusammenarbeit von Kultusministerium, MFAS und ML – und die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsberatung sowie die Landesvereinigung für Milchwirtschaft setzen folgerichtig auf Beratung und Aufklärung. Wir begrüßen diese Arbeit, unterstützt durch Studien und Marketingaktionen mit einer Reihe von Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Landesfördermittel, Bund-Länder-Programme und die Gegenfinanzierung von EU-Kampagnen verbessern flä
chendeckend die Kenntnisse über Lebensmittel, gesunde Herstellung und gesunde Ernährung.
Zahlreiche Beratungsinstitutionen, wie Verbraucherzentralen, regionale Umweltzentren und Internetveröffentlichungen, zielen auf Kindertagesstätten, Schulen und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen. Im letzten Jahr wurden etwa 430 000 Euro für Zielgruppenansprache und Multiplikatorenschulung eingesetzt. Durch Landesprogramme geförderte Fachtagungen und Veranstaltungen wurden Handlungsoptionen aufgedeckt und konsequent umgesetzt.
Gesundes Frühstück in Kindergärten und Schulen, zusätzliche Mittagstische für hungrige Kinder gleichen Defizite und Mangel aus. Umstellung von Angeboten der Schulkioske und Mensen in Ganztagsschulen korrigieren Fehlernährung und schärfen das Bewusstsein für gesunde schmackhafte Kost.
Meine Herren und Damen, als weitere negative Folge gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse mit verdichteter Urbanität, kleinen Wohnungen, lärmempfindlichen Nachbarn und zu viel Fernsehkonsum konstatiert die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage aus einer Studie bei 56 % der 12- bis 18-Jährigen Haltungsschäden und bei 40 % Übergewicht. Hier hält der Schulsport mit allgemeinen und speziellen Förderangeboten dagegen. Wir begrüßen die Unterstützung der Landesregierung für neue Konzepte des Schulsports, weg von der Orientierung zum Verbandssport hin zur Verknüpfung von Themen wie Gesundheit, Wagnis, Gemeinschaftserleben. Auch das ist ein wichtiger Baustein zur Drogenprävention.
Doch damit nicht genug. Die Förderung des Breitensports in den Vereinen und Verbänden des gesamten Landes hat aus den oben genannten Gründen bei der Landesregierung weiterhin einen hohen Stellenwert. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, im Namen der SPD-Landtagsfraktion an dieser Stelle ausdrücklich einen Dank an die Sportvereine und Verbände im Lande mit ihren vielen ehrenamtlichen Organisatoren und Helferinnen und Helfern zu richten.
Zahlreiche Angebote in Fachsparten, Eltern-KindSportgruppen, Vorschulgruppen neben Rehabilitationsgruppen wie Psychomotorik- und Gesundheitsförderung, Therapie für übergewichtige Kin
der zeugen von dem unverzichtbaren Engagement und der Leistungsfähigkeit.
Die Verknüpfung der Bewegungsförderung in der neuen Schulsportorientierung hat eine Verbindung zur Suchtvorbeugung. Ich sprach das an. Die dargelegte Datenlage ist von großer Bedeutung. Es muss aufrütteln, wenn wir der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen, dass schon um 28 % der 15-jährigen Jungen und 36 % der Mädchen regelmäßig rauchen. 37 % der 16- bis 17-jährigen Jugendlichen trinken regelmäßig Alkohol. Die Landesfinanzierung für die Suchtvorbeugung ist hier mit insgesamt 23 Fachstellen und 32 Präventionskräften mit 2 600 Maßnahmen allein im Jahr 2000 sehr gut investiert.
Zum Abschluss möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein Thema richten, das mir in besonderer Weise wichtig erscheint. Wir müssen auch in der Gesundheitspolitik mehr Augenmerk darauf richten als in der Vergangenheit. Erschreckend sind die Ergebnisse einer Studie, wonach um 30 % aller Kinder bis zehn Jahre mit suchtpotenziellen Medikamenten versorgt werden. Meist sind das Alkohol und Codein z. B. in Hustensaft. Eine Einschulungsuntersuchung in Berlin zeigte sogar 10 % der vorgestellten Kinder unter akuter Medikamentengabe. 30 % der Eltern wären bereit, auf Schulschwierigkeiten mit entsprechender Medikation zu reagieren. Selbstmedikation bei Kopfschmerz ist hier die häufigste Begründung, überhöhte Leistungsanforderung, Bewegungsmangel, Alkoholund Nikotingebrauch sind aber der Verursacher. All das verweist auf neue gesellschaftlich eingebettete Bewältigungsmuster im Umgang mit beruflichen und familiären Belastungen, gegen die wir mit weiterer Aufklärung und Information vorgehen müssen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Selbsthilfe leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen. Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung und umfassende Information verhelfen Betroffenen zur besseren individuellen Krankheitsbewältigung. Immer mehr chronisch Kranke und behinderte Menschen wehren sich zudem dagegen, als Objekte eines professionellen Versorgungssystems betrachtet zu werden, dessen Repräsentanten über ihre Köpfe hinweg bestimmen dürfen, was zu geschehen hat. Sie stellen zunehmend die berechtigte Forderung, als Experten in eigener Sache in die Planung und Durchführung aller sie betreffenden Maßnahmen einbezogen zu werden.
Die Selbsthilfe ist Plattform für eine stärkere Demokratisierung der bestehenden Strukturen im Gesundheitsbereich. Selbsthilfe und Organisationen geben aber auch wichtige Hinweise auf Lücken und notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung. Sie tragen damit erheblich zur
Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems bei. Das sollen Gründe genug sein, um die Selbsthilfe stärker als bisher in das Gesundheitswesen zu integrieren.
Die Krankenkassen haben im Hinblick auf die gesundheitsbezogenen Leistungen der Selbsthilfe auch in diesem Angebotsbereich eine eigene Verantwortung. Ich verweise ausdrücklich darauf: eine eigene Verantwortung! Mit der Gesundheitsreform 2000 wurden deshalb die Rechtsgrundlagen der Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen konkreter und verlässlicher als bis dahin gestaltet.
Aus dem bisherigen Ermessen und der Freiwilligkeit bei der Förderung, was von den Krankenkassen sehr unterschiedlich und zum Teil unzulänglich gehandhabt wurde,
wurde eine deutlich weitergehende Sollverpflichtung gemacht. Für die Förderung der Selbsthilfe wurde dabei ein Ausgabevolumen von 1 DM pro Versicherten und Jahr vorgesehen. Eine Dynamisierung, eine Anpassung in den Folgejahren wurde ebenfalls vorgesehen. Damit wurden die Krankenkassen verpflichtet, einen angemessenen Teil ihrer Ausgaben für die Förderung der Selbsthilfe zu verwenden.
Auf diese verstärkte Möglichkeit der finanziellen Förderung nach der Neufassung des § 20 Fünftes Sozialgesetzbuch hatten die Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen große Hoffnungen gesetzt. Seit Jahren arbeiteten sie auf der Grundlage öffentlicher Förderung und sehr wenig, meist an Projekte gebunden, mit finanzieller Unterstützung der Krankenkassen. In Niedersachsen können wir davon ausgehen, dass es etwa 5 000 bis 7 000 Selbsthilfegruppen mit ca. 350 000 Mitgliedern gibt.
Die Hoffnung und Erwartung, die sich mit der gesetzlichen Regelung ergeben haben, haben sich - so muss man leider sagen - nicht erfüllt. Es gab Probleme sowohl bei der Übersicht als auch bei der Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten.
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Oktober 2000 die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen angeschrieben, um einen Überblick über die Selbsthilfeförderung zu bekommen. Die
vorliegenden Ergebnisse - so wissen wir aus einer Anfrage - belegten, dass verbandsseitig, also im Rahmen der Krankenkassen, zum Teil Schwierigkeiten bestanden, die Fragen ordentlich zu beantworten. Der Ersatzkassenverband VdAK, der auf Bundesebene und auf Landesebene organisiert ist, konnte aufgrund seiner unterschiedlichen Strukturen der Mitgliedskassen und der unterschiedlichen Förderungsmodalitäten keine verwertbaren Auskünfte geben. Vergleichbare Schwierigkeiten ergaben sich ebenfalls im Bereich des Betriebskrankenkassensystems, wo auch unterschiedliche Organisationsformen von Landes- und Bundesunmittelbarkeit bestehen.
Es ging um einen Betrag von 7 Millionen DM. Er hätte im letzten Jahr für die Selbsthilfe ausgegeben werden können. Konkret ist aber nur ein Bruchteil davon, nämlich höchstens 25 %, vonseiten der Krankenkassen an die Selbsthilfe geflossen. Dass uns das nicht zufrieden stimmen kann und die Selbsthilfegruppen auch nicht, liegt auf der Hand. Bis heute ist es so.
Wir waren als Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen dieses Hauses Ende dieses Sommers bei einer Veranstaltung bei den Selbsthilfegruppen und der Landesvereinigung für Gesundheitspflege unter Schirmherrschaft und heftiger Betätigung der IKK-Landesverbandskrankenkasse in der Medizinischen Hochschule. Dort hat man uns glaubhaft dargestellt, dass die Selbsthilfegruppen bis heute, d. h. anderthalb Jahre nach Einführung dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit, immer noch keine ausreichenden Übersichten haben, für welche Aktivitäten welche Fördermittel wann zur Verfügung stehen.
Alles in allem - ich habe darauf verwiesen - führte das dazu, dass im letzten Jahr statt 1 DM nur 0,25 DM für Selbsthilfe ausgegeben wurden, obwohl eine ganze Menge Menschen darauf warten, mit diesen Mitteln vernünftig versorgt zu werden. Ich muss darauf hinweisen, dass - auf Nachfrage natürlich auch wieder Ausnahmen gelten. Der BKK-Landesverband hat in dieser Zeit sogar 1,11 DM ausgegeben, nicht nur 25 Pfennig. Aber gute Ausnahmen sind ja auch die Regel.
Wir haben weitere Schwierigkeiten im Bereich der Selbsthilfe festgestellt. Zu diesem unübersichtlichen Förder- und Antragswesen kommt nämlich
ein erheblicher Anteil an Verwaltungstätigkeit, der durch die Antragsverfahren und durch die notwendigen Verwendungsnachweise bedingt ist. Es ist ein bürokratischer Aufwand, der schon gesunde Menschen zur Verzweiflung treiben kann. Im Selbsthilfebereich - das dürfen wir nicht vergessen - haben wir es zu einem großen Teil insbesondere auch mit Menschen zu tun, die durch Krankheit belastet sind.
Wir akzeptieren den Vorhalt, dass öffentliche Mittel sparsam, wirtschaftlich und sinnvoll ausgegeben werden sollen. Doch ist an der Herstellung von Transparenz für alle, nämlich die Betroffenen, die Fachaufsicht und die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen noch erheblich zu arbeiten. Der einfache Schrei nach der Ministerin und ihrer Fachaufsicht, der von der Kollegin Pothmer in diesem Sommer ausgegangen ist, reicht jedoch nicht hin. Die Selbstverwaltungsorgane der Kassen sind hier in erster Linie in der Pflicht.
Wir müssen uns damit abfinden, dass die Landesregierung in erster Linie einladen, anregen und moderieren kann. Die Wettbewerbssituation der Kassen untereinander scheint ein gedeihliches Zusammenwirken im Interesse der Betroffenen zurzeit noch zu verhindern.
Darum wenden wir uns mit diesem Antrag an die Landesregierung und bitten sie, sich in diesen Prozess der notwendigen Abstimmung unter den Krankenkassen und im Interesse der Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen einzubringen und die Selbsthilfeförderung für alle Betroffenen transparenter, übersichtlicher und unserer Meinung nach damit auch effektiver zu machen.
Wir hoffen, dass zu diesem Antrag auch im Ausschuss konstruktive Beratungen möglich sind und dass wir damit zu besseren Ergebnissen kommen können, als wir sie in den letzten anderthalb Jahren für die betroffenen Selbsthilfeorganisationen und die Patientinnen und Patienten erreicht haben. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ein kleiner Schritt der Gesetzestechnik, ein großer Schritt für die Gesellschaft der Bundesrepublik und damit auch für die Menschen in Niedersachsen. Man sieht es diesen dürren Texten im Gesetzentwurf der SPDFraktion nicht an, aber dahinter verbirgt sich - endlich - die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften ebenso wie Menschen in heterosexuellen Partnerschaften Verantwortung füreinander übernehmen und ihre Partnerschaft vor der Öffentlichkeit dokumentieren können.
Worum geht es im Einzelnen? - Im Juli letzten Jahres brachten die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen umfassenden Gesetzentwurf zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften/Lebenspartnerschaften im Deutschen Bundestag ein. Es handelte sich um ein Artikelgesetz, das als Kern das Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften enthielt. Nachdem sich während der Debatten aber abzeichnete, dass durch die Verweigerung der CDU/CSU-Opposition im Deutschen Bundestag die erforderliche Zustimmung des Bundesrates entfallen würde, teilte der Bundestag diesen Gesetzentwurf in einen zustimmungspflichtigen und in einen zustimmungsfreien Teil. Dies macht es notwendig, dass Niedersachsen ein Ausführungsgesetz zum so genannten Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 erlassen muss. Dieses Gesetz soll am 1. August 2001 in Kraft treten. Es schafft nun für gleichgeschlechtliche Paare ein eigenständiges familienrechtliches Institut: die eingetragene Lebenspartnerschaft, die in einem gesicherten Rechtsrahmen ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter Anerkennung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität ermöglicht.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz, das zu seiner Ausführung diese landesrechtlichen Regelungen braucht, ist im Niedersächsischen Landtag zügig beraten worden und ist sachlich und klar.
- Ich habe mir sagen lassen, einzelne Ausfälle habe es gegeben. Wir wissen auch, wer das gewesen ist. Ich bin aber froh darüber, dass die SPD-Fraktion und mit ihr auch die Fraktion der Grünen diesen Schritt getan haben. Wir in Niedersachsen sind darauf eingestellt, dass zum 1. August dieses Jahres die gleichgeschlechtlichen Paare, die das wollen, zu einem Standesamt gehen und dort ihre Partnerschaft beurkunden lassen können. Sie werden dann ein Dokument darüber erhalten, das sie ebenso wie andere Partnerschaften vor der Öffentlichkeit legitimiert, dass sie füreinander einstehen.
Ich betone ausdrücklich: Es ist ein familienrechtliches Institut. Es ist aber nicht der Ehe gleichgestellt. Wir alle wissen - wir haben in diesem Parlament öfter darüber beraten -, dass wichtige Teile noch fehlen. So können diese eingetragenen Lebenspartnerschaften z. B. keine Kinder adoptieren, auch wenn sie selber als Männer oder Frauen eigene Kinder haben oder mit in diese eingetragene Lebenspartnerschaft einbringen. Das ist noch ein weiter Weg dahin. Ich meine aber, dass wir mit dem Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, das im Bundestag verabschiedet wurde und noch im Vermittlungsverfahren steckt, einen weiteren Schritt auf diesem Weg der Antidiskriminierung gehen werden. Wir hatten schon einen schwulen Verkehrsminister. Wir haben einen schwulen Parteivorsitzenden in diesem Bundesland. Wir werden demnächst vielleicht auch den ersten schwulen Ministerpräsidenten in einem Bundesland haben. Es wird Zeit, dass auch die CDU hinter ihrem alten Ofen hervorkommt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben über dieses Thema in diesem Hause schon öfter und länger diskutiert. Ich meine, dass der Beitrag, der heute von dem geschätzten Kollegen der CDU-Fraktion gekommen ist, den Meeresspiegel in seiner Höhe nur knapp überbietet. Wer denkt, dass hier der Untergang des Abendlandes organisiert wird, der muss sich einmal vor Augen
halten, um was es hier eigentlich geht. Mit diesem winzigen Lebenspartnerschaftsgesetz - Frau Litfin hat auch schon darauf hingewiesen - organisieren wir im Prinzip nur Pflichten für die Betroffenen. Wir können froh und dankbar sein, dass diese Menschen das so akzeptieren und auch annehmen wollen.
Es geht darum, dass die Voraussetzungen, die Form und die Art und Weise geklärt werden, wie man seine Lebenspartnerschaft belegen und begründen kann. Es geht darum, dass man einen gemeinsamen Namen bestimmen kann. Es geht um die Frage, wie eine solche Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann. Es geht darum, dass die gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflicht geregelt wird. Es geht darum, dass eine mietrechtliche Gleichstellung erfolgen soll. Schließlich geht es darum, wie in diesen Partnerschaftsverhältnissen das Gericht bei Streitigkeiten eingreift. Es ist nicht mehr und nicht weniger. Das ist das Mindeste, worauf diese Menschen ein Anrecht haben. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Es wird Zeit, dass auch die CDU die Wandlung der Gesellschaft in dieser Frage wahrnimmt
und sich entsprechend verhält. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Schliepack! Ich begrüße ausdrücklich den guten Willen, den Sie dadurch zeigen, dass Sie die Idee, die die Ministerin bei ihrer Vorstellung im Sozialausschuss vortragen hat, mit diesem Antrag aufgegriffen haben.
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass Sie in Ihren Ausführungen zu dem Antrag differenzierter waren, als die schriftliche Form des Antrags es vermuten ließ.
Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen zu einem gemeinsamen Antrag finden werden, weil wir alle das Recht auf Leben mit der Möglichkeit, Leben zu können, unterstützen. Liest man jedoch den Antrag der CDU-Fraktion in seinen Einzelpunkten, könnte der Eindruck entstehen, wir befinden uns sozusagen in einer Unterstützungsmangellage - wüst und leer. Das ist aber nicht der Fall.
Zur Erinnerung: Zurzeit bieten wir in Niedersachsen für Frauen und Mädchen in Schwangerschaftskonfliktsituationen flächendeckende Beratungsstellen, die bei ergebnisoffenen Beratungsansätzen auch Hilfen vermitteln. Wir fördern diese Beratungsstellen mit 4,7 Millionen DM im Jahr. Dazu kommen weitere 500 000 DM, die wir Ehe- und Familienberatungsstellen als Unterstützung gewähren.
6,2 Millionen DM werden für Frauen bereitgestellt, die sich für Schwangerschaftsabbrüche entscheiden und deren Besonderheit in ihrer Mittellosigkeit liegt. Zusätzlich existiert in Niedersachsen ein Programm für Mädchen und Frauen in Problemsituationen, das mit 1,2 Millionen DM ausgestattet
ist, aber zurzeit stärker auf die Aufarbeitung von Gewalterfahrung ausgerichtet ist.
Ich möchte mit diesen Hinweisen nur deutlich machen, dass wir uns bei all diesen Maßnahmen mit der Einrichtung zur Durchführung von anonymen Geburten um eine Verknüpfung oder ein Gesamtkonzept bemühen müssen. Wir können nicht davon ausgehen, dass der Antrag, den die CDU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Personenstandsgesetzes eingebracht hat, all diese Probleme auffängt und löst. Darum kann ich nur die Nr. 1 Ihres Antrags vorbehaltlos bejahen und dazu unsere uneingeschränkte Unterstützung zusagen.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei diesen anonymen Geburten um sehr wenige Geburten im Jahr handeln wird – anders als z. B. in Frankreich, wo von einer großen Zahl Menschen ausgegangen werden muss, die ohne Papiere im Land leben und sicherlich noch viel stärker auf solche Hilfen und Angebote angewiesen sind.
Wir haben für alle Probleme um ungewollte Schwangerschaften in Deutschland und auch in Niedersachsen schon ein engmaschiges Auffangnetz für die betroffenen Frauen geknüpft. Trotzdem wissen wir, dass es immer wieder Frauen gibt, die dieses Netz nicht nutzen können. So wollen wir uns mit der Entscheidung, auch anonyme Geburten zu ermöglichen, um einen weiteren Haltepunkt in diesem Netz bemühen. Die eher unpräzisen Formulierungen des vorgelegten Antrags machen schon deutlich, dass es eben nicht nur um die Änderung gesetzlicher Vorschriften gehen kann.
Bisher beruhen Initiativen wie z. B. die Einrichtung von Babykörbchen auf der Bereitstellung privater Initiativen mit Ermutigung durch die Landespolitik. Das heißt, es gibt diese Hilfen, und auf Antrag werden sie auch durch Landesmittel unterstützt. Wir werden aber auch finanzielle Regelungen bei anonymen Geburten für beteiligte Krankenhäuser finden müssen, ebenso wie z. B. für die Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte – ich habe mich gewundert, dass der Kollege Dr. Winn Ihnen den Antrag hat durchgehen lassen -, aber nicht nur der niedergelassenen Ärzte, sondern ich könnte mir vorstellen, dass die niedergelassenen Hebammen vielleicht auch eine Rolle in diesem Konzept spielen müssen und können.
In Hannover lief anlässlich der Einrichtung des ersten Babykörbchens eine Debatte über das Recht eines adoptierten Kindes auf Wissen über seine
Herkunft. Ich halte dieses Recht im Vergleich zu dem Recht, diese Fragen überhaupt stellen zu können, für nachrangig. Daher gehe ich davon aus, dass die SPD-Fraktion das Recht auf Leben vorrangig unterstützt. Ich meine auch, dass wir in unsere Überlegungen die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags einbeziehen sollten, die für den 30. Mai vorgesehen ist – die Kollegin Schliepack hat das bereits angesprochen – und meines Wissens eine Reihe von Fragen zur anonymen Geburt aufgreift, die wir auch zu klären haben.
Ich gehe aber noch einmal auf das Thema „Recht auf Wissen um die Herkunft“ ein, weil sich immerhin eine ernst zu nehmende Wissenschaftlerin aus Hannover, die sich seit Jahren dem Recht von Adoptivkindern verpflichtet weiß, hinter diese Forderung stellt. Ich möchte aber von dieser Stelle aus noch einmal an sie appellieren – ich weiß nicht, ob sie es lesen oder hören wird -, dass sie akzeptieren möge, dass mit der Einrichtung von Babyklappen oder Babykörbchen und der anonymen Geburt ein Angebot geschaffen wird, dass nicht die Nachfrage erhöht, wie sie es formuliert hat. Ich könnte mir das sonst nur mit einer gewissen Lebensferne im Elfenbeinturm erklären.
Genau wie bei der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehen wir davon aus, dass die Aussetzung oder die Abgabe eines Kindes ein oft schicksalhafter Prozess der Ausweglosigkeit ist, den wir mit allen Möglichkeiten aufzubrechen versuchen. Dabei wünsche ich mir auch die Unterstützung des ganzen Hauses und danke Ihnen für das konzentrierte Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die langwährende Geschichte, für die Angleichung des Rechts für homosexuelle Lebensgemeinschaften zu kämpfen, ist endlich an einem entscheidenden Wendepunkt angekommen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften im Bundestag als eheähnliches Rechtsinstitut aus dem Februar dieses Jahres nimmt eine jahrhundertealte Verfolgungs- und Diskriminierungsgeschichte ein vorläufiges Ende. Ich meine sogar, es bietet sich die Möglichkeit eines Neuanfangs. Ich formuliere dies so vorsichtig, weil es nach diesem Anfang erkennbar ist, dass weitere Schritte notwendig sind. Der Kollege McAllister hat nicht nur darauf und auf die Vorbehalte in der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen, sondern auch auf die Bestrebungen anderer CDU-geführter Bundesländer hingewiesen, die mit diesem für so viele Partnerschaften wichtigen Gesetzeskompromiss vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen.
In diesem ersten Schritt sollen Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften leben, wenn sie es wünschen, vor dem Gesetz nicht mehr als Fremde gelten. Sie sollen endlich einen Teil der Rechte erhalten, der für viele Menschen in heterosexuellen Partnerschaften so selbstverständlich ist, dass große Teile der Bevölkerung schon wieder darauf verzichten. Ich meine, dass das die Leitkultur der Ehe viel stärker beeinflusst als das Lebenspartnerschaftsgesetz.
Das allerdings tun diese heterosexuellen Partnerschaften freiwillig, und dort lag bisher immer der Hase im Pfeffer. Vertretungsrecht im Krankheitsfall, Mietrecht, Namensrecht, Unterhaltsrecht, Unterhaltspflichten, Erbrecht, Nachzugsrecht für ausländische Partnerinnen und Partner sind gewünschte Erleichterungen in Ansätzen für den betroffenen Personenkreis, den wir mit ca. 10 % der Bevölkerung anzusetzen haben. Adoptions
recht, Einkommensrecht und vorsorgerechtliche Regelungen sind in der Hoffnung, einen bundesweiten gesellschaftlichen Konsens in dieser Frage zu erzielen, gleich außen vor geblieben. Umso schwerer wiegt es meiner Meinung nach, dass wir allein dieses wichtige Vorhaben weiter tragen müssen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, um den Menschen, die sich zur Übernahme von Pflichten bekennen, die Möglichkeit dazu zu geben. Niemand wird gezwungen, eine solche Verbindung einzugehen, niemandem wird etwas genommen, und niemandem wird ein Recht streitig gemacht. Die SPD-Landtagsfraktion stützt daher das Gesetzesvorhaben der rot-grünen Bundesregierung und sieht sich darin in Übereinstimmung mit der Landesregierung. Wir haben den Auftrag, uns im Interesse der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, ihrer Angehörigen und ihrer Kinder auch für die Umsetzung des zustimmungspflichtigen Teils dieser Gesetze einzusetzen. Ich habe schon während der Einbringung des Antrages darauf verwiesen, dass ich die Lauferei nach Karlsruhe für schädlich halte.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die von ihnen gewählten Politikerinnen und Politiker Probleme wahrnehmen, Lösungen diskutieren und dann entscheiden.
Alle anderen Verfahrensweisen stärken die Politikverdrossenheit und irritieren Wählerinnen und Wähler. Darum fordere ich Sie auf, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Hören Sie auf zu lavieren, und stimmen Sie diesem Antrag zu wie die anderen Mitglieder dieses Hauses auch.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! An den Vorlagen ist unschwer zu erkennen, dass es sich bei dem Antrag, den die CDU eingebracht hat, um einen etwas älteren Antrag handelt. Die lange Lagerzeit hat die CDU aber leider nicht dazu genutzt, den Antrag zu verbessern, sondern sie legt ihn genauso vor, wie sie ihn seinerzeit eingebracht hat.
Das reicht aber nicht aus. Wir haben das schon in der ersten Beratung und auch im Ausschuss ausführlich begründet. Der Antrag war schon damals im Sinne von umfassend nicht ausreichend formuliert, und er ist es heute ebenso wenig.
Wenn Sie sich die Zeit seit 1999 ansehen, dann erkennen Sie, dass es ungefähr drei publizistische Wellen gab, die sich jeweils im „Spiegel“, im „Focus“ und in anderen einschlägigen Fachmagazinen mit Drogenfragen beschäftigt haben. Um Heroin und seine Gefahren ging es vermutlich wegen der Initiierung des Modellprojektes zur Originalstoffabgabe. Etwa ein halbes Jahr später standen Khat und der gefährliche Drogenmix im Mittelpunkt. Im vergangenen Herbst, im Zuge der Diskussion um einen bestimmten Fußballtrainer, war es das Kokain. Im letzten Monat wurde aus dem Kokain auch noch das Thema Crack und Freebase hochgezogen. In der Logik Ihres Antrages, verehrte Frau Kollegin, hätten sie jedes Mal einen neuen Antrag zur Spezialprävention vorlegen müssen. Denn die Gefährdungen durch die genannten Drogen unterscheiden sich in nichts, in absolut nichts von den Gefährdungen durch Ecstasy. Es sei denn, meine Vermutung von 1999 trifft auch heute noch zu, dass die Probleme die CDUJugendpolitiker noch nicht im vollen Umfang erreicht haben, weil ihr Wohnort vielleicht nicht in Hannover liegt. Besonders betrübt mich aber bei dieser Angelegenheit, dass mit diesem Antrag heute ohne Not unsere bisherige Gepflogenheit, die Drogenpolitik mit gemeinsam formulierten Anträ
gen zu unterstützen, unterbrochen wird - ich hoffe: nicht aufgekündigt ist.
Den Antrag der Fraktion der Grünen können wir ebenfalls nicht unterstützen, weil die Nummern 2 bis 4 allenfalls Ausdifferenzierungen der Aufgaben aufnehmen, deren Erledigung wir von der Landesregierung mit unserem Antrag erwarten. Insofern ist es unverständlich, warum wir das nicht miteinander einarbeiten konnten.
Unter Nummer 1 setzen Sie, verehrte Kollegin Pothmer, nach Auffassung der SPD-Fraktion die falschen Signale. Zumindest möchten wir hier keine Missverständnisse aufkommen lassen. Uns ist wichtig, dass in der Praxis der Drogenarbeit so vorgegangen wird, dass den Drogennutzern Hilfe angeboten und den Drogendealern Strafe angedroht wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion legte Ihnen einen Antrag vor, der auf einer ordentlichen Analyse basiert und bewährte Strategien der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs aufgreift. Die Ministerin hat kurz darauf verwiesen.
Wir fordern Sie auf, meine Damen und Herren von der Opposition, mit uns die erprobten Ansätze auch in den kommenden Haushaltsplanberatungen zu sichern. Sie wissen, alle diese Ansätze sind immer im Bereich der freiwilligen Leistungen angesiedelt und bedürfen daher besonderer Unterstützung aller Fraktionen im Parlament. Wir fordern Sie auf, die Beteiligung an den länderübergreifenden Forschungsprojekten, wie sie in Hamburg, Lübeck und Rostock auch zum Thema Ecstasy existieren, zu unterstützen und deren Evaluation weiter zu tragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Entsprechend dem Thema der großen Anfrage hatte ich mir eigentlich vorgenommen, auf jegliche Polemik zu verzichten. Aber manche Provokationen kann man nicht ganz ignorieren. Darum sei den Damen der Opposition gesagt – nur ein Satz -: Es wird Ihnen nicht gelingen, einen Keil zwischen die Fraktion und den Behindertenbeauftragten oder einen Keil zwischen die Fraktion und die Landesregierung zu treiben.
Bei der Besprechung einer Großen Anfrage muss man, finde ich, zunächst einmal einen Dank sagen, weil sowohl die Erstellung des Fragenkataloges als auch die Beantwortung einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordert. In dem Zusammenhang muss ich auch eine kleine Kritik anbringen. Die Abgrenzung von Behindertenrecht und Pflegeversicherung ist eigentlich, liebe Frau Jahns, eine geschlagene Schlacht. Ich habe gedacht, das sei inzwischen nun wirklich so klar und so detailliert rübergekommen, dass man darauf nicht mehr eingehen muss. Ich bedauere, dass die Landesverwaltung dann noch mit solchen Themen beschäftigt wird.
Die SPD, verehrte Frau Kollegin von den Grünen, begrüßt nicht nur den Paradigmenwechsel, der meiner Ansicht nach auch in der Antwort auf die Große Anfrage sehr deutlich geworden ist; sie hat ihn von Anfang an unterstützt.
Das wird, finde ich, in der Antwort auf diese Große Anfrage sehr deutlich. Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen.
Arbeit und Beschäftigungsförderung. – Wir als Politiker wissen aus vielen Studien und Forschungsergebnissen, dass Arbeit der wichtigste Faktor ist, wenn es um Integration oder Desintegration in die Gesellschaft geht. Von daher ist unser Hauptaugenmerk auf dieses Thema gerichtet. Ich bin froh darüber, dass Bund und Land da sozusagen Hand in Hand gehen und dass – wie aus der Antwort auf die Große Anfrage ersichtlich – in dem Programm der Landesregierung zu Arbeit und Qualifizierung zu 10 % bis 15 % Menschen mit Benachteiligungen oder – wie es hier beschrieben ist – mit Behinderungen sind. Ich bin auch froh darüber, dass im 7. Sonderprogramm mit 14 Millionen DM die Qualifizierung von Frauen mit Behinderungen bevorzugt gefördert wird.
Dass es bei der Bereitstellung von ambulanten Rehabilitationsangeboten, die besonders von Frauen genutzt werden könnten, eine Lücke gibt, die eigentlich die Träger der Rehabilitation, also z. B. die Rentenversicherungen, auszufüllen haben, ist, denke ich, ein Umstand, den wir alle miteinander nicht gutheißen und an dem wir alle miteinander auf den Feldern, auf denen wir tätig sind, noch zu arbeiten haben, immer dann, wenn wir Gespräche
mit den Kolleginnen und Kollegen der Träger der Rehabilitation führen.
In der Gesamtheit allerdings – das haben Sie, verehrte Kolleginnen, vielleicht überlesen – hat es in den letzten zehn Jahren eine positive Entwicklung zum Thema „Beschäftigung und Arbeit“ gegeben. Allein im letzten Jahr sind sechs neue Berufe entstanden und zugelassen worden. Wer ein bisschen davon weiß, wie kompliziert Schulpolitik ist, der weiß auch, was an Absprachen, an Gremienarbeit dahinter steht. Ganz besonders stolz bin ich darauf, dass es gelungen ist, wenigstens einen Schulversuch, und zwar in dem Stadtteil, aus dem ich komme, zu installieren. Dabei geht es um die Zusammenarbeit von Schulen für geistig Behinderte und berufsbildenden Schulen im Hinblick auf ein spezielles Qualifizierungsangebot für geistig Behinderte, nämlich eine Ausbildung zum Helfer im Gartenbau.
Wir haben in den letzten Jahren ebenfalls erreicht, dass es flächendeckend Integrationsfachdienste zur Vermittlung von Beschäftigten aus Werkstätten in den normalen Arbeitsbereich gibt. Auch das sind Entwicklungen, denke ich, die man nicht unter den Tisch fallen lassen darf.
Schaut man sich die haushaltsrelevanten Entscheidungen im Gesamten an, fällt etwas sehr positiv auf, und das sollte hier durchaus auch einmal festgehalten werden: Während im Haushalt 1990 ca. 900 Millionen DM für den gesamten Bereich der Förderung von Menschen mit Benachteiligungen ausgegeben wurden, handelte es sich im Jahr 1998 um eine Summe von ca. 1,9 Milliarden DM. – Das ist eine Entwicklung, die man ebenfalls nicht unter den Tisch fallen lassen darf.
Ich möchte dann noch das Thema Zivildienst ansprechen, obwohl ich meine, dass wir das an anderer Stelle schon differenziert und häufig beraten haben und auch noch beraten. Es wird ja sogar eine Anhörung vorbereitet. Deshalb nur ein paar wenige Sätze dazu.
Wir sehen in dieser neuen Entwicklung auch eine wünschenswerte Richtung und hoffen, dass diese mit der Einrichtung fester Arbeitsplätze für bestimmte Berufsgruppen verbunden ist. Ich gehe davon aus, dass durch die Veränderungen, die wir zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum
Bundessozialhilfegesetz gestern hier beschlossen haben - Stichwort „Quotales System“ -, auch die Kommunen viel mehr Spielräume haben, um in diesem Bereich aktiv zu werden. Ich hoffe sehr, dass unsere Kollegen mit kommunalpolitischem Engagement diese Spielräume sehen und nutzen können. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann biete ich mich gern dafür an, mit Ideen in die einzelnen Städte und Gemeinden zu kommen.
Des Weiteren ist das Thema Landesbildungszentren hier angesprochen worden. Das ist auch im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage ein wichtiges Thema, weil die Hinweise des Landesrechnungshofs zu großer Verunsicherung bei Beschäftigten der Landesbildungszentren und in den Elternkreisen geführt haben. Deshalb betone ich hier noch einmal ausdrücklich Folgendes:
Ich möchte das gern zunächst vortragen, weil ich nicht weiß, wie lange ich dafür brauche. - Es ist der feste Wille der SPD-Landtagsfraktion, diese Landesbildungszentren an den Standorten zu erhalten, auch wenn diese wegen der historischen Entwicklung meiner Ansicht nach eigentlich günstiger verteilt sein könnten, damit sie ihre Funktion als regionale Kompetenzzentren in stärkerem Maße wahrnehmen könnten. Wir halten es aber für notwendig, dass sich die Landesbildungszentren weiter entwickeln. Dazu wird gehören, dass sie sich der Überprüfung stellen daraufhin, ob sie ihre Arbeit und ihre Angebote nicht selbständiger organisieren könnten. Wir haben in den Fachgesprächen z. B. erfahren, dass viele der Beschäftigten keinen Überblick darüber haben, was ihre Leistungen kosten. In einer Zeit wie der heutigen halten wir das für volkswirtschaftlich nicht mehr vertretbar.
Der Landesrechnungshof muss sich im Zusammenhang mit den Landesbildungszentren im Übrigen prinzipiell vorhalten lassen, dass den Zusatz
kosten, die durch Fahrten oder durch Internatsunterbringungen entstehen, einmal abgesehen von den menschlichen Zumutungen, die dabei unerwünschterweise auf die Betroffenen zukommen, die erreichbaren Einsparungen gegenzurechnen sind.
Damit komme ich zum Thema Integration. Bei den integrativen Angeboten handelt es sich prinzipiell um Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden, wenn ich das als Mitglied des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Vergangenheit richtig gesehen habe. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass sich die Kollegen der CDU einmal entscheiden müssen, ob sie diese Finanzmittel nun haben wollen oder ob sie sie nicht haben wollen. Wir halten es jedenfalls für fachlich geboten, dass bestimmte Entwicklungen durch den Einsatz von Landesmitteln unterstützt werden, auch wenn die entsprechenden Maßnahmen damit nicht immer dauerhaft finanziert werden können.
Wir haben in diesem Bereich ebenfalls eine durchweg positive Entwicklung zu verzeichnen, was die Kollegin eben leise weinend unter den Tisch hat fallen lassen. Zurzeit gibt es in 427 Integrationsgruppen 1.543 Kinder. Hinzu kommen 163 Einzelmaßnahmen in Kindertagesstätten. Wenn man das mit der Zeit von vor zehn Jahren vergleicht, dann ist das schon eine enorme Entwicklung.
Hier wurde auch der neue Erlass angesprochen, mit dem eine Verstärkung der integrativen Ansätze auch im Kindertagesstättenbereich vorbereitet wird. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass dieser Erlass auf dem Wege ist und dass er, wie auch in der Großen Anfrage schon ausgeführt wird, noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.
Es ist schade, dass ich jetzt nichts mehr zu den Themen Früherkennung und Frühförderung sagen kann. Aber wir werden ohnehin an anderer Stelle darüber zu reden haben. Die Entwicklungen in diesem Bereich sind jedenfalls immer dem IstMittelabfluss angepasst gewesen. Wir werden das im Auge behalten, weil es einen Modellversuch „Hörtest bei Säuglingen“ geben soll. Deshalb kann es durchaus sein, dass wir hier einen anderen Ansatz brauchen. Die SPD-Fraktion wird auch dann ihrer Verantwortung gerecht werden. Ich hoffe
dabei auf Ihre Unterstützung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Redezeit ist abgelaufen.
Ja.
Ich habe noch nie die Unwahrheit gesagt.
- Wenn ich das noch beantworten darf!
Wenn man die Fakten so liest, dann muss man aber auch sehen, wie viele zusätzliche Bewerbungen auf dem betreffenden Arbeitsmarkt dazugekommen sind, verehrte Frau Kollegin. Von daher kann es uns zwar nicht zufrieden stellen, dass die Zahl so ist, aber ich fordere Sie auf: Unterstützen Sie uns weiterhin bei der Beschaffung, bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für diese Menschen mit Behinderung!
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Geschichte der Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen ist lang und reicht zurück bis ins Altertum. Unwissenheit und Vorurteile prägten den Umgang der mehrheitlich heterosexuell orientierten Gesellschaften mit dem Umgang der Homosexuellen. Jahrhundertelang wurden Menschen mit gleichgeschlechtlich orientierter Sexualität verfolgt, bestraft und umgebracht. Sie wurden - das zu Ihrer Weiterbildung - sogar noch für Erdbeben und Naturkatastrophen verantwortlich gemacht.
In der Neuzeit tat sich insbesondere der Preußische Nationalstaat über alle seine angegliederten Provinzen mit der Bekämpfung von Homosexualität hervor.
- Aber Sie haben sie wahrscheinlich nicht ordentlich verinnerlicht.
Diese Linie setzt sich bruchlos über die Nazizeit bis in die jüngste Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fort. Das muss immer mal wieder deutlich gesagt werden.
Wir entfernen heute niemanden mehr aus dem Staatsdienst, wir schicken auch niemanden mehr
ins Gefängnis, nur weil er als Mann einen Mann oder als Frau eine Frau liebt. Unser Grundgesetz verpflichtet uns zu Toleranz und Achtung der Menschenwürde. Doch zur konsequenten Umsetzung benötigen wir in Deutschland wohl immer noch die Korsettstangen von veränderten Gesetzeslagen und verändertem Recht.
Etwa 10 % aller Menschen sind homosexuell orientiert. Ein großer Teil davon lebt auch homosexuell orientiert. Diese Menschen wollen heraus aus der Stigmatisierung und aus der Ausgrenzung.
Der vorgelegte Gesetzentwurf aus Berlin orientiert sich folgerichtig am Bild des menschenwürdigen, verantwortlich handelnden Staatsbürgers. Er verlangt nicht mehr und nicht weniger als das Recht, dass freie Menschen sich freiwillig binden und füreinander Verantwortung übernehmen können. Dazu muss eine Reihe von Vorschriften und Gesetzen angepasst und umgestaltet werden; Herr Stratmann hat darauf verwiesen. Das ist ein Stückchen Arbeit, das da vor allen liegt, aber es muss getan werden. Das betrifft im Wesentlichen Namensrecht, Mietrecht, Unterhaltsrecht, gesetzliche Vertretung und Erbrecht.